Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines sogenannten Plattform-Soli vor dem Hintergrund der Marktmacht digitaler Plattformen
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Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines sogenannten Plattform-Soli vor dem Hintergrund der Marktmacht digitaler Plattformen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/953
21. Wahlperiode 22.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz, Andreas Audretsch,
Dr. Anna Lührmann, Awet Tesfaiesus, Karoline Otte, Katrin Göring-Eckardt, Sven
Lehmann, Rebecca Lenhard und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines sogenannten Plattform-Soli vor
dem Hintergrund der Marktmacht digitaler Plattformen
Digitale Plattformen wie Google oder Meta verwenden die Daten und
Informationen ihrer Nutzerinnen und Nutzer und generieren damit – auch in
Deutschland und Europa – riesige Profite. Ihrer großen gesellschaftlichen Verpflichtung
als Gatekeeper in der digitalen Welt werden sie auch nach Ansicht der
Fragesteller bis heute nicht oder nur unzureichend gerecht. Ihre Monopolstellung
birgt Gefahren für die Demokratie und eine freie Medienlandschaft sowie von
Verstößen gegen die Grundsätze einer fairen sozialen Marktwirtschaft. Durch
intransparente Algorithmen werden Inhalte priorisiert oder diskriminiert,
wodurch die Plattformen in öffentliche Diskurse eingreifen. Hierbei scheuen
einige Plattformen nicht, gerade im außereuropäischen Ausland unliebsame Inhalte
und Meinungen, oftmals auf Drängen autoritärer Regime, zu drosseln oder gar
zu unterdrücken (www.spiegel.de/netzwelt/elon-musk-plattform-x-blockiert-off
enbar-regierungskritische-seiten-in-der-tuerkei-a-d76de90e-3db4-4bfa-949e-b8
1993d9cbda, https://www.reuters.com/article/world/uk/exclusive-facebook-agr
eed-to-censor-posts-after-vietnam-slowed-traffic-source-idUSKCN2232K2/).
Die großen Techkonzerne dominieren somit häufig nicht nur ihre jeweiligen
Märkte, sondern dehnen ihren Einfluss weit über die ökonomische Sphäre
hinaus aus – hinein in Politik, Medien und gesellschaftliche Debatten. Dabei
kommt es zunehmend auch zu gefährlichen Wechselwirkungen mit
Akteurinnen und Akteuren, die das demokratische System und die freie
Meinungsbildung bewusst zu zersetzen versuchen. Diese Dynamik ist zu einer echten
Gefahr für die Vielfalt und Qualität öffentlicher Debatten geworden.
Durch den Umstand, dass vielfach auch auf journalistische Inhalte
zurückgegriffen wird, wird die Refinanzierung unabhängiger Medien erschwert.
Gleichzeitig bleiben zentrale Teile der Wertschöpfung der Plattformbetreiber bislang
von einer fairen Besteuerung unberührt.
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben in
ihrem Koalitionsvertrag einen Prüfauftrag zur „Einführung einer Abgabe für
Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen“ angekündigt (Zeile 3913). Die
Erlöse sollen „dem Medienstandort zugutekommen“ (Zeile 3914). Der
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Dr. Wolfram
Weimer, hat dieses Ziel zuletzt mehrfach öffentlich bekräftigt. In Interviews und
Talkshows deutete er an, dass er sich am österreichischen Modell einer
Digitalsteuer auf Onlinewerbeleistungen orientieren wolle (www.stern.de/politik/deuts
chland/google-und-co---regierung-plant-plattformabgabe-fuer-internet-gigante
n-35762870.html). Dort gilt seit 2020 eine Abgabe von 5 Prozent auf
entgeltliche Onlinewerbung, die von Plattformen mit erheblichen Umsätzen, innerhalb
eines Wirtschaftsjahres 750 Mio. Euro weltweit und 25 Mio. Euro aus der
Durchführung von Onlinewerbeleistungen im Inland, (www.usp.gv.at/themen/s
teuern-finanzen/weitere-steuern-und-abgaben/digitalsteuergesetz.html)
entrichtet werden muss. Andere Geschäftsmodelle wie beispielsweise der Handel mit
Daten, digitale Dienstleistungen oder Plattformdienste bleiben von der
österreichischen Abgabe unberührt. In Österreich gilt das eigene Modell daher nur als
„Übergangslösung“. Ziel sei es stattdessen, „auf OECD-Ebene und innerhalb
der EU an umfassenden globalen Besteuerungsregeln für die digitale
Wirtschaft“ zu arbeiten (www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2024/jaenner/digit
alsteuer-2023.html). Für Deutschland schlägt Dr. Wolfram Weimer eine
Abgabe von 10 Prozent vor (www.stern.de/politik/deutschland/google-und-co---re
gierung-plant-plattformabgabe-fuer-internet-giganten-35762870.html).
Die bisherigen Ankündigungen der Bundesregierung, wie genau sie die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD fixierten Ziele erreichen will,
sind bislang äußerst vage geblieben. Unklar ist insbesondere, auf welche
Geschäftsmodelle sich die geplante Abgabe beziehen soll, wie die
Abgabenerhebung konkret erfolgen soll, welcher Prozentsatz wovon erhoben werden soll,
wie hoch die von der Bundesregierung zu erwartenden Einnahmen sind und
wie konkret diese genutzt werden sollen, um den Medienstandort zu stärken.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie derartige nationale Initiativen sinnvoll
mit europäischen und internationalen Vorhaben zur Digitalbesteuerung
verzahnt werden sollen.
Angesichts der großen medien-, digital- und finanzpolitischen Bedeutung des
Vorhabens, seiner Komplexität hinsichtlich der steuer- und europarechtlichen
Implikationen sowie der bisherigen Unschärfe in den öffentlichen Äußerungen
des Kulturstaatsministers sind zahlreiche Fragen bislang unbeantwortet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie genau wird der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
fixierte Prüfauftrag bezüglich einer Abgabe für Onlineplattformen konkret
umgesetzt, welche Fragen sollen dabei nach welchen Kriterien
beantwortet werden, wie ist der konkrete Zeitplan für die Umsetzung der Prüfung,
werden dabei Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, der
Wirtschaft und der Zivilgesellschaft beteiligt, und wenn ja, wer, und in
welchem Verfahren?
2. Welche Bundesministerien sind an der Ausgestaltung eines
entsprechenden Gesetzentwurfs beteiligt, welches Bundesministerium ist dabei
federführend tätig, und was ist die konkrete Rolle des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer?
3. Mit welchen Branchenvertretern hat sich der Beauftragte für Kultur und
Medien bezüglich des geplanten „Plattform-Solis“ seit Beginn der
Wahlperiode zu Gesprächen getroffen, was war der konkrete Inhalt der
Gespräche, und welche Ergebnisse, insbesondere hinsichtlich einer freiwilligen
Abgabe, wurden erzielt?
4. Wie plant die Bundesregierung, den weiteren Dialog zu diesem Vorhaben
mit Medienakteuren, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zu gestalten, um
eine ausgewogene und breit akzeptierte Gestaltung des „Plattform-Solis“
zu gewährleisten?
5. Was versteht die Bundesregierung unter dem Sammelbegriff „Online-
Plattformen“, und welche gängigen Geschäftsmodelle digitaler Konzerne
wären von dem geplanten „Plattform-Soli“ nach den Plänen der
Bundesregierung betroffen, und welche sollen nicht erfasst werden?
6. Soll es sich bei dem vom Beauftragten für Kultur und Medien, Dr.
Wolfram Weimer, vorgeschlagenen „Plattform-Soli“ um eine steuerrechtliche
Bundessteuer im Sinne des Grundgesetzes oder um eine zweckgebundene
Abgabe handeln, und welche rechtlichen Grundlagen zieht die
Bundesregierung für die Ausgestaltung heran, und falls es sich um eine
zweckgebundene Abgabe handeln soll, für welche konkreten Aufgaben im
Medienbereich, im Kulturbereich oder in der öffentlichen digitalen
Infrastruktur soll sie nach den Plänen der Bundesregierung verwendet werden?
7. Hat sich die Bundesregierung bereits auf eine konkrete Höhe des
„Plattform-Soli“ festgelegt, und teilt sie die vom Beauftragten für Kultur
und Medien, Dr. Wolfram Weimer, öffentlich genannte Höhe von 10
Prozent?
a) Auf welcher Einschätzung basiert die Höhe von 10 Prozent?
b) Auf welcher Besteuerungs- bzw. Abgabengrundlage soll der
„Plattform-Soli“ erhoben werden, und inwiefern ist dies zu
internationalen Vorbildern harmonisiert bzw. weicht davon ab?
c) Hat die Bundesregierung folgende Substrate in ihre Überlegungen
einbezogen, und was spricht aus ihrer Sicht dafür bzw. dagegen: eine
pauschalierte Steuer bzw. Abgabe pro Plattformnutzerin bzw.
Plattformnutzer im Inland, eine pauschalierte Steuer bzw. Abgabe pro
ausgespielter Anzeige im Inland, eine prozentuale Steuer bzw. Abgabe
auf Basis der Werbeerlöse aus dem Inland, eine prozentuale Steuer
bzw. Abgabe auf den im Inland erzielten Gewinn, eine prozentuale
Steuer bzw. Abgabe auf den im Inland erzielten Umsatz sowie eine
Steuer bzw. Abgabe auf den für die Nutzung der Plattform
verursachten Datenverkehr?
d) Plant die Bundesregierung eine Schwelle für die Erhebung des
„Plattform-Solis“, und wenn ja, wie soll diese definiert werden?
e) Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass der „Plattform-
Soli“ werbetreibende Unternehmen finanziell nicht belastet, indem die
Abgabe an die Kunden von Onlinewerbeleistungen weitergegeben
wird?
f) Wie hoch wären nach Ansicht der Bundesregierung die erwarteten
Einnahmen des geplanten „Plattform-Solis“?
8. Inwiefern unterscheidet sich der von der Bundesregierung geplante Ansatz
eines „Plattform-Solis“ von einer möglichen europäischen Digitalsteuer,
wie sie etwa das europäische Parlament bereits gefordert hat oder wie
diese im Zuge des jüngsten Handelsstreits und der Diskussion über neue
US-Zölle auf Waren und Dienstleistungen aus der EU auch von der EU-
Kommission bereits gefordert wurde?
a) Plant die Bundesregierung, den „Plattform-Soli“ lediglich auf
nationaler Ebene einzuführen, oder strengt sie zugleich eine EU-weite
Abgabe an, und falls Letzteres, welche konkreten Schritte unternimmt die
Bundesregierung, um eine europäische Lösung zu implementieren,
und steht sie mit der EU-Kommission und bzw. oder den Regierungen
anderer EU-Mitgliedstaaten hierzu bereits im Austausch?
b) Befürwortet die Bundesregierung eine europäische Digitalsteuer, und
wenn ja, sieht sie keinen Widerspruch darin, auf EU-Ebene eine EU-
weite Digitalsteuer zu unterstützen, gleichzeitig auf nationaler Ebene
die Einführung eines „Plattform-Soli“ zu forcieren, und in welchem
Verhältnis stehen diese beiden Vorhaben nach Ansicht der
Bundesregierung?
9. Welche rechtlichen Bewertungen hat die Bundesregierung im Hinblick auf
die Vereinbarkeit des geplanten „Plattform-Solis“ mit dem geltenden EU-
Recht vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf das Beihilfe-,
Binnenmarkt- und Wettbewerbsrecht, und inwiefern steht der Vorschlag
mit diesen Vorgaben im Einklang?
10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hinsichtlich des von ihr
geplanten „Plattform-Solis“ mit Blick auf die Erkenntnisse, die man bei der
Einführung des „Leistungsschutzrechts für Presseverlage“ gemacht hat,
und in welchem Verhältnis stehen die beiden Vorhaben zueinander?
11. Hält die Bundesregierung die Einführung des „Leistungsschutzrechts für
Presseverlage“ aus heutiger Perspektive für einen Erfolg, und wenn ja,
worauf konkret bezieht sich diese Ansicht, und wenn nicht, warum nicht?
12. Hat die Bundesregierung den Erfolg des „Leistungsschutzrechts für
Presseverlage“, gerade hinsichtlich der eigentlichen Intention, zusätzliche
Einnahmen für die Verlage zu generieren, evaluiert, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis (bitte möglichst konkret nach geschätzten zusätzlichen
Einnahmen pro Jahr seit Einführung aufschlüsseln), und welche Schlüsse
zieht sie aus diesen Erfahrungen mit Blick auf die geplante Einführung
eines „Plattform-Solis“?
13. Soll nach dem Willen der Bundesregierung der „Plattform-Soli“ das
„Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ ablösen?
14. Soll ein „Plattform-Soli“ nach dem Willen der Bundesregierung dazu
beitragen, die beschriebenen Monopolstellungen von digitalen Plattformen zu
reduzieren, und wenn ja, wie, und wie kann der „Plattform-Soli“ konkret
zur Verbesserung der politischen Debatte im digitalen Raum beitragen?
15. Für welche Aufgaben im Medienbereich, im Kulturbereich oder in der
öffentlichen digitalen Infrastruktur sollen mögliche Einnahmen aus einem
„Plattform-Soli“ nach dem Willen der Bundesregierung konkret
verwendet werden?
a) Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung des Medienstandorts
Deutschland sollen nach dem Willen der Bundesregierung durch die
Einnahmen konkret finanziert werden (beispielsweise Mehrwertsteuer
(MwSt)-Reduktion oder Journalismusförderung), und bezieht sich dies
auch auf die Förderung digitaler Infrastruktur, Medienkompetenz und
innovativer Technologien im Medienbereich?
b) Inwiefern ist vorgesehen, dass ein möglicher „Plattform-Soli“ der
traditionellen Verlagsbranche zugutekommt?
c) Wie steht die Bundesregierung zu der Verwendung des Erlöses aus
dem „Plattform-Soli“ für die Förderung von Medienkompetenz und
eines vielfältigen Medienmarktes?
d) Wie wird der Plattform-Soli mit anderen Förderinstrumenten für
Medien und Kultur (z. B. BKM-Programme, Filmförderung oder
Förderprogramme der Länder) koordiniert, um eine wirksame
Gesamtstrategie für den Medienstandort zu gewährleisten?
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Höhe der
durchschnittlichen effektiven Steuerbelastung großer Digitalkonzerne im
Vergleich zur durchschnittlichen effektiven Steuerbelastung von kleinen und
mittleren Unternehmen in Deutschland vor?
a) Falls sich diese durchschnittlichen effektiven Steuersätze
unterscheiden, sieht die Bundesregierung dies u. a. unter dem Gesichtspunkt
einer gerechten Steuerpolitik als Problem an?
b) Um wie viel Prozent würde die effektive Steuerbelastung von großen
Digitalkonzernen aus Sicht der Bundesregierung durch einen 10-
prozentigen „Plattform-Soli“ steigen?
c) Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen außer der Einführung
eines „Plattform-Soli“, um große Digitalkonzerne effektiv höher zu
besteuern und damit eine gerechtere Beteiligung dieser Konzerne am
Gemeinwohl zur erreichen, und wenn ja, welche?
17. Wie stellt sich die Bundesregierung auf den möglichen Fall ein, dass die
Einführung eines „Plattform-Soli“ scheitert – sei es aufgrund rechtlicher
Bedenken, europarechtlicher Hürden, internationaler Verpflichtungen oder
anderer Gründe –, und welche alternativen Instrumente zur Erreichung der
aufgeworfenen Ziele, insbesondere der Finanzierung und Förderung von
Medienvielfalt und Medienkompetenz, prüft sie für einen solchen Fall?
Berlin, den 11. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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