Zukunft von Biogasanlagen in der Landwirtschaft und Industrie (Antwort zu Drs. 21/2169)
Text
Zukunft von Biogasanlagen in der Landwirtschaft und Industrie (Antwort zu Drs. 21/2169)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2451
21. Wahlperiode 27.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka,
Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2169 –
Zukunft von Biogasanlagen in der Landwirtschaft und Industrie
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 18. September 2025 hat die EU-Kommission das sogenannte
Biomassepaket beihilferechtlich genehmigt. Damit wurde ein zentrales Element der EEG
(Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Novelle vom Februar 2025 bestätigt, welches
insbesondere die Förderung von Biogasanlagen neu regelt. Die Entscheidung
bringt Planungssicherheit für Betreiber und Investoren und eröffnet neue
Perspektiven für die flexible Stromerzeugung aus Biomasse (www.topagrar.com/
management-und-politik/news/eu-kommission-genehmigt-biomassepakt-2001
8198.html).
Im Biomassepaket wurde im Januar 2025 unter Beteiligung der Parteien
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie der CDU/CSU
regierungsübergreifend ein Kompromiss verhandelt, der unter anderem ein höheres
Ausschreibungsvolumen von 1 300 Megawatt im Jahr 2025 sowie einen höheren
Flexibilitätszuschlag von 100 Euro pro Kilowatt installierter Leistung vorsieht
(ebd.). Nun kann in der kommenden Oktoberausschreibung auf ein Volumen
von 813 MW geboten werden. Gleichzeitig werden strengere Anforderungen
an die Flexibilität von Biogasanlagen sowie ein neues Vergütungssystem
eingeführt (ebd.).
1. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Biogasanlagen in
Deutschland in den letzten fünf Jahren von den Betreibern stillgelegt,
aufgegeben wurden bzw. Insolvenz angemeldet wurde (wenn ja, bitte
ausführen; www.agrarheute.com/energie/gas/insolvenzen-biogas-branche-megap
leiten-folgen-fuer-landwirte-630561)?
Der Bundesregierung liegen keine konkreten Angaben zu Stilllegungen und
Insolvenzen von Biogasanlagen vor, da dies betriebswirtschaftliche
Einzelentscheidungen der Anlagenbetreiber sind.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
27. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die Förderung nach
dem EEG für den Biogassektor in Deutschland insgesamt in den letzten
20 Jahren war (wenn ja, bitte Betrag pro Jahr angeben, vgl. www.bun
d.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/energiewende/forderungs
papier-biogas-bund-nabu.pdf)?
Die Differenzkosten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmen
sich grundsätzlich als Differenz zwischen den Fördersätzen im EEG und den
Marktwerten des EEG-Stroms an der Strombörse, multipliziert mit der
vergütungsfähigen EEG-Strommenge. Hinzu kommen weitere Kostenbestandteile.
Als Datengrundlage für Berechnungen können die EEG-Jahresabrechnungen
der Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-En
ergien-und-Umlagen/EEG/EEG-Abrechnungen/EEG-Jahresabrechnungen)
herangezogen werden.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Biogasanlagen in den
letzten 20 Jahren in Deutschland gebaut wurden (wenn ja, bitte Anzahl pro
Jahr und Größe: unter 75 kW; bis 150 kW; über 150 kW, angeben; https://
erneuerbare-energien-aktuell.de/bioenergie/biogas/biogas-in-deutschl
and/)?
Die Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur weisen
folgende Ausbauzahlen zwischen den Jahren 2005 bis 2024 aus. Gerade in den
unteren Leistungsklassen ist viel Fluktuation durch Zu- und Abbau von
installierter elektrischer Leistung, weshalb eine kumulierte Betrachtung sinnvoll sein
kann. In Jahresscheiben liegen uns die jahresscharfe installierte Leistung unter
75 Kilowatt, bis 500 Kilowatt und darüber vor. Zur Kategorie bis 150 Kilowatt
liegen keine gesonderten Daten vor. Die Differenz zwischen den Jahren
entspricht dem Nettozubau. Ein Abbau in einer Leistungsklasse bedeutet dabei
nicht zwingend Stilllegung, sondern kann auch ein Wechsel in eine neue
Leistungsklasse bedeuten.
Anzahl Anlagen
bis 70/75 kW,
kumuliert
Anzahl Anlagen
70/75 kW bis 500 kW,
kumuliert
Anzahl Anlagen
> 500 kW,
kumuliert
Installierte Leistung,
kumuliert [GWel]
2004 1.145 770 95 0,25
2005 1.020 1.480 190 0,67
2006 795 2.095 410 1,00
2007 726 2.447 577 1,23
2008 740 2.675 684 1,42
2009 468 3.437 995 2,52
2010 520 4.175 1.205 3,02
2011 520 5.099 1.581 3,84
2012 640 5.105 1.755 4,21
2013 760 5.116 1.861 4,32
2014 823 5.179 1.998 4,38
2015 928 5.222 2.150 4,60
2016 1.102 5.338 2.260 4,78
2017 1.201 5.159 2.390 5,17
2018 1.290 4.950 2.500 5,61
2019 1.340 4.760 2.690 5,95
2020 1.380 4.420 2.900 6,34
2021 1.380 4.170 3.100 6,45
2022 1.380 3.940 3.280 6,52
2023 1.380 3.740 3.400 6,58
2024 kumuliert 8.400 Anlagen 6,58
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Biogasanlagen in
Deutschland mit Gülle bzw. Festmist betrieben werden (wenn ja, bitte in
Prozent angeben www.umweltbundesamt.de/themen/biogasproduktion-au
s-guelle-bioabfall-ausbauen)?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie viele Biogasanlagen mit Mais
bzw. Abfallstoffen aus der Industrie betrieben werden (wenn ja, bitte in
Prozent angeben; www.umweltbundesamt.de/themen/biogasproduktion-au
s-guelle-bioabfall-ausbauen)?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam
beantwortet.
Gemäß des veröffentlichten Berichts „Vorbereitung und Begleitung bei der
Erstellung eines Erfahrungsberichts gemäß § 99 EEG 2023 zum
spartenspezifischen Vorhaben – Stromerzeugung aus Biomasse, Gülle, Biomethan sowie
Klär-, Deponie- und Grubengas“ (Link: www.bundeswirtschaftsministeriu
m.de/Redaktion/DE/Downloads/E/zwischenbericht-biomkdg-250206.pdf?__bl
ob=publicationFile&v=5) setzen die rund 11 000 Biogasanlagen in Deutschland
rund 44 Prozent (massebezogen) Substrate in Form von Anbaubiomasse und
Bioabfall ein. Daneben setzen rund 30 Prozent (massebezogen) der Anlagen
Gülle und Festmist ein. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass gemäß DBFZ
Report Nr. 50 in 3 700 Biogasanlagen (rund 44 Prozent der Anlagen) ein
Gülleanteil von 31 bis 50 Prozent des Substratmixes eingesetzt. In 1 700 Anlagen
wurde über 80 Prozent Gülle eingesetzt, davon sind rund 700 Anlagen reine
Gülleanlagen. In weiteren 1 500 Anlagen wurde unter 30 Prozent Gülle und in
1 400 Anlagen 51 bis 79 Prozent Gülle eingesetzt (siehe DBFZ Report Nr. 50:
Biogaserzeugung und -nutzung in Deutschland – Report zum Anlagenbestand
Biogas und Biomethan (S. 39 bis 40).
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Landwirte in
Deutschland ihren erzeugten Strom mit der Biogasanlage selbst bzw. über einen
Strommakler vermarkten (wenn ja, bitte Anzahl angeben; www.biomasse-
nutzung.de/direktvermarktung-bioenergie-stromanbieter/)?
Der weit überwiegende Teil der Biogasanlagen, mehr als 90 Prozent,
unterliegen gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz der verpflichtenden
Direktvermarktung. Der kleinere Anteil, insbesondere Kleingülleanlagen, sind in der
Festvergütung. Der Anteil des Eigenverbrauchs ist vergleichsweise gering.
Hierbei wird auf den veröffentlichten Bericht „Vorbereitung und Begleitung bei
der Erstellung eines Erfahrungsberichts gemäß § 99 EEG 2023 zum
spartenspezifischen Vorhaben – Stromerzeugung aus Biomasse, Gülle, Biomethan sowie
Klär-, Deponie- und Grubengas“ verwiesen (Link: www.bundeswirtschaftsmini
sterium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/zwischenbericht-biomkdg-250206.pdf
?__blob=publicationFile&v=5).
7. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Tonnen Mais,
Zuckerrüben, Gras bzw. Kartoffeln in den letzten 20 Jahren in deutschen
Biogasanlagen vergoren wurden (wenn ja, bitte Tonnen je Kultur und Jahr
angeben; www.bwagrar.de/themen/betrieb-management/article-6571965-2042
22/industriekartoffeln-in-biogasanlagen-.html)?
Angaben zu den Einsatzmengen einzelner Kulturarten stehen auf dem
Statistikportal der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe zur Verfügung (Link: www.f
nr.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-mitteilungen/aktuelle-nachricht/
anbaunachwachsender-rohstoffe-2021-konstant).
8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Pachtpreisentwicklung
am deutschen Bodenmarkt etwas mit dem Biogasboom in Deutschland zu
tun hat (www.agrarheute.com/management/entwicklung-pachtpreise-land
wirte-meisten-zahlen-633305)?
Auch die Biogasproduktion hat, wie z. B. auch die Flächeninanspruchnahme
für Siedlungs- und Verkehrsfläche oder der Erwerb von Ackerland zur
Kapitalanlage, einen Einfluss auf den Pachtpreisentwicklung. Laut einer Studie der
Universität Kiel ist der Effekt der Pachtpreissteigerung durch die
Biogasproduktion bereits seit dem EEG 2012 rückläufig. Gründe sind insbesondere die
verstärkte Förderung der Flexibilität und der Biogasproduktion aus
landwirtschaftlichen Reststoffen wie Gülle oder Mist sowie die Reduktion des Anbaus
nachwachsender Rohstoffe z. B. durch den so genannten „Maisdeckel“ im
Erneuerbaren-Energien-Gesetz.
9. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Hektar Ackerland und
Grünland in den letzten 20 Jahren für den Anbau genutzt wurden, um
Biogasanlagen in Deutschland zu betreiben (wenn ja, bitte Kultur und
Hektarzahl angeben)?
Die Gesamtanbaufläche für die Produktion von Energiepflanzen für die
Biogaserzeugung in Deutschland lag im Jahr 2024 bei rund 1 350 000 Hektar, im Jahr
2004 bei etwa 13 600 Hektar. Zu weiteren Informationen wird die
Veröffentlichung der Fachagentur nachwachsende Rohstoffe verwiesen (Link: https://ww
w.fnr.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-mitteilungen/aktuelle-nachricht/anb
au-nachwachsender-rohstoffe-2021-konstant).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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