polradar

Zukunft von Biogasanlagen in der Landwirtschaft und Industrie (Antwort zu Drs. 21/2169)

dip / drucksache 27.10.2025 · WP 21 · 21/2451 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Zukunft von Biogasanlagen in der Landwirtschaft und Industrie (Antwort zu Drs. 21/2169) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2451 21. Wahlperiode 27.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Schattner, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2169 – Zukunft von Biogasanlagen in der Landwirtschaft und Industrie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 18. September 2025 hat die EU-Kommission das sogenannte Biomassepaket beihilferechtlich genehmigt. Damit wurde ein zentrales Element der EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)-Novelle vom Februar 2025 bestätigt, welches insbesondere die Förderung von Biogasanlagen neu regelt. Die Entscheidung bringt Planungssicherheit für Betreiber und Investoren und eröffnet neue Perspektiven für die flexible Stromerzeugung aus Biomasse (www.topagrar.com/ management-und-politik/news/eu-kommission-genehmigt-biomassepakt-2001 8198.html). Im Biomassepaket wurde im Januar 2025 unter Beteiligung der Parteien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD sowie der CDU/CSU regierungsübergreifend ein Kompromiss verhandelt, der unter anderem ein höheres Ausschreibungsvolumen von 1 300 Megawatt im Jahr 2025 sowie einen höheren Flexibilitätszuschlag von 100 Euro pro Kilowatt installierter Leistung vorsieht (ebd.). Nun kann in der kommenden Oktoberausschreibung auf ein Volumen von 813 MW geboten werden. Gleichzeitig werden strengere Anforderungen an die Flexibilität von Biogasanlagen sowie ein neues Vergütungssystem eingeführt (ebd.). 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Biogasanlagen in Deutschland in den letzten fünf Jahren von den Betreibern stillgelegt, aufgegeben wurden bzw. Insolvenz angemeldet wurde (wenn ja, bitte ausführen; www.agrarheute.com/energie/gas/insolvenzen-biogas-branche-megap leiten-folgen-fuer-landwirte-630561)? Der Bundesregierung liegen keine konkreten Angaben zu Stilllegungen und Insolvenzen von Biogasanlagen vor, da dies betriebswirtschaftliche Einzelentscheidungen der Anlagenbetreiber sind. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 27. Oktober 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie hoch die Förderung nach dem EEG für den Biogassektor in Deutschland insgesamt in den letzten 20 Jahren war (wenn ja, bitte Betrag pro Jahr angeben, vgl. www.bun d.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/energiewende/forderungs papier-biogas-bund-nabu.pdf)? Die Differenzkosten nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestimmen sich grundsätzlich als Differenz zwischen den Fördersätzen im EEG und den Marktwerten des EEG-Stroms an der Strombörse, multipliziert mit der vergütungsfähigen EEG-Strommenge. Hinzu kommen weitere Kostenbestandteile. Als Datengrundlage für Berechnungen können die EEG-Jahresabrechnungen der Übertragungsnetzbetreiber (www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-En ergien-und-Umlagen/EEG/EEG-Abrechnungen/EEG-Jahresabrechnungen) herangezogen werden. 3. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Biogasanlagen in den letzten 20 Jahren in Deutschland gebaut wurden (wenn ja, bitte Anzahl pro Jahr und Größe: unter 75 kW; bis 150 kW; über 150 kW, angeben; https:// erneuerbare-energien-aktuell.de/bioenergie/biogas/biogas-in-deutschl and/)? Die Daten des Marktstammdatenregisters der Bundesnetzagentur weisen folgende Ausbauzahlen zwischen den Jahren 2005 bis 2024 aus. Gerade in den unteren Leistungsklassen ist viel Fluktuation durch Zu- und Abbau von installierter elektrischer Leistung, weshalb eine kumulierte Betrachtung sinnvoll sein kann. In Jahresscheiben liegen uns die jahresscharfe installierte Leistung unter 75 Kilowatt, bis 500 Kilowatt und darüber vor. Zur Kategorie bis 150 Kilowatt liegen keine gesonderten Daten vor. Die Differenz zwischen den Jahren entspricht dem Nettozubau. Ein Abbau in einer Leistungsklasse bedeutet dabei nicht zwingend Stilllegung, sondern kann auch ein Wechsel in eine neue Leistungsklasse bedeuten. Anzahl Anlagen bis 70/75 kW, kumuliert Anzahl Anlagen 70/75 kW bis 500 kW, kumuliert Anzahl Anlagen > 500 kW, kumuliert Installierte Leistung, kumuliert [GWel] 2004 1.145 770 95 0,25 2005 1.020 1.480 190 0,67 2006 795 2.095 410 1,00 2007 726 2.447 577 1,23 2008 740 2.675 684 1,42 2009 468 3.437 995 2,52 2010 520 4.175 1.205 3,02 2011 520 5.099 1.581 3,84 2012 640 5.105 1.755 4,21 2013 760 5.116 1.861 4,32 2014 823 5.179 1.998 4,38 2015 928 5.222 2.150 4,60 2016 1.102 5.338 2.260 4,78 2017 1.201 5.159 2.390 5,17 2018 1.290 4.950 2.500 5,61 2019 1.340 4.760 2.690 5,95 2020 1.380 4.420 2.900 6,34 2021 1.380 4.170 3.100 6,45 2022 1.380 3.940 3.280 6,52 2023 1.380 3.740 3.400 6,58 2024 kumuliert 8.400 Anlagen 6,58 4. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Biogasanlagen in Deutschland mit Gülle bzw. Festmist betrieben werden (wenn ja, bitte in Prozent angeben www.umweltbundesamt.de/themen/biogasproduktion-au s-guelle-bioabfall-ausbauen)? 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie viele Biogasanlagen mit Mais bzw. Abfallstoffen aus der Industrie betrieben werden (wenn ja, bitte in Prozent angeben; www.umweltbundesamt.de/themen/biogasproduktion-au s-guelle-bioabfall-ausbauen)? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 und 5 gemeinsam beantwortet. Gemäß des veröffentlichten Berichts „Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichts gemäß § 99 EEG 2023 zum spartenspezifischen Vorhaben – Stromerzeugung aus Biomasse, Gülle, Biomethan sowie Klär-, Deponie- und Grubengas“ (Link: www.bundeswirtschaftsministeriu m.de/Redaktion/DE/Downloads/E/zwischenbericht-biomkdg-250206.pdf?__bl ob=publicationFile&v=5) setzen die rund 11 000 Biogasanlagen in Deutschland rund 44 Prozent (massebezogen) Substrate in Form von Anbaubiomasse und Bioabfall ein. Daneben setzen rund 30 Prozent (massebezogen) der Anlagen Gülle und Festmist ein. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass gemäß DBFZ Report Nr. 50 in 3 700 Biogasanlagen (rund 44 Prozent der Anlagen) ein Gülleanteil von 31 bis 50 Prozent des Substratmixes eingesetzt. In 1 700 Anlagen wurde über 80 Prozent Gülle eingesetzt, davon sind rund 700 Anlagen reine Gülleanlagen. In weiteren 1 500 Anlagen wurde unter 30 Prozent Gülle und in 1 400 Anlagen 51 bis 79 Prozent Gülle eingesetzt (siehe DBFZ Report Nr. 50: Biogaserzeugung und -nutzung in Deutschland – Report zum Anlagenbestand Biogas und Biomethan (S. 39 bis 40). 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Landwirte in Deutschland ihren erzeugten Strom mit der Biogasanlage selbst bzw. über einen Strommakler vermarkten (wenn ja, bitte Anzahl angeben; www.biomasse- nutzung.de/direktvermarktung-bioenergie-stromanbieter/)? Der weit überwiegende Teil der Biogasanlagen, mehr als 90 Prozent, unterliegen gemäß dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz der verpflichtenden Direktvermarktung. Der kleinere Anteil, insbesondere Kleingülleanlagen, sind in der Festvergütung. Der Anteil des Eigenverbrauchs ist vergleichsweise gering. Hierbei wird auf den veröffentlichten Bericht „Vorbereitung und Begleitung bei der Erstellung eines Erfahrungsberichts gemäß § 99 EEG 2023 zum spartenspezifischen Vorhaben – Stromerzeugung aus Biomasse, Gülle, Biomethan sowie Klär-, Deponie- und Grubengas“ verwiesen (Link: www.bundeswirtschaftsmini sterium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/zwischenbericht-biomkdg-250206.pdf ?__blob=publicationFile&v=5). 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Tonnen Mais, Zuckerrüben, Gras bzw. Kartoffeln in den letzten 20 Jahren in deutschen Biogasanlagen vergoren wurden (wenn ja, bitte Tonnen je Kultur und Jahr angeben; www.bwagrar.de/themen/betrieb-management/article-6571965-2042 22/industriekartoffeln-in-biogasanlagen-.html)? Angaben zu den Einsatzmengen einzelner Kulturarten stehen auf dem Statistikportal der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe zur Verfügung (Link: www.f nr.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-mitteilungen/aktuelle-nachricht/ anbaunachwachsender-rohstoffe-2021-konstant). 8. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Pachtpreisentwicklung am deutschen Bodenmarkt etwas mit dem Biogasboom in Deutschland zu tun hat (www.agrarheute.com/management/entwicklung-pachtpreise-land wirte-meisten-zahlen-633305)? Auch die Biogasproduktion hat, wie z. B. auch die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsfläche oder der Erwerb von Ackerland zur Kapitalanlage, einen Einfluss auf den Pachtpreisentwicklung. Laut einer Studie der Universität Kiel ist der Effekt der Pachtpreissteigerung durch die Biogasproduktion bereits seit dem EEG 2012 rückläufig. Gründe sind insbesondere die verstärkte Förderung der Flexibilität und der Biogasproduktion aus landwirtschaftlichen Reststoffen wie Gülle oder Mist sowie die Reduktion des Anbaus nachwachsender Rohstoffe z. B. durch den so genannten „Maisdeckel“ im Erneuerbaren-Energien-Gesetz. 9. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, wie viele Hektar Ackerland und Grünland in den letzten 20 Jahren für den Anbau genutzt wurden, um Biogasanlagen in Deutschland zu betreiben (wenn ja, bitte Kultur und Hektarzahl angeben)? Die Gesamtanbaufläche für die Produktion von Energiepflanzen für die Biogaserzeugung in Deutschland lag im Jahr 2024 bei rund 1 350 000 Hektar, im Jahr 2004 bei etwa 13 600 Hektar. Zu weiteren Informationen wird die Veröffentlichung der Fachagentur nachwachsende Rohstoffe verwiesen (Link: https://ww w.fnr.de/presse/pressemitteilungen/aktuelle-mitteilungen/aktuelle-nachricht/anb au-nachwachsender-rohstoffe-2021-konstant). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen