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Flächenverbrauch, Förderabhängigkeit, Emissionsbilanz und volkswirtschaftliche Folgen der staatlichen Biogasförderung

dip / drucksache 07.05.2026 · WP 21 · 21/5834 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Flächenverbrauch, Förderabhängigkeit, Emissionsbilanz und volkswirtschaftliche Folgen der staatlichen Biogasförderung Deutscher Bundestag Drucksache 21/5834 21. Wahlperiode 07.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Blos, Andreas Bleck, Dr. Ingo Hahn, Dr. Rainer Kraft, Karsten Hilse, Manuel Krauthausen, Marcel Queckemeyer, Dr. Paul Schmidt, Martina Uhr, Dr. Michael Espendiller und der Fraktion der AfD Flächenverbrauch, Förderabhängigkeit, Emissionsbilanz und volkswirtschaftliche Folgen der staatlichen Biogasförderung Die Bundesregierung fördert die Nutzung von Biogas seit Jahren direkt und indirekt über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), regulatorische Vorgaben sowie weitere energiepolitische Instrumente. Biogas wird dabei regelmäßig als besonders nachhaltige und „klimafreundliche“ Alternative zu fossilen Energieträgern dargestellt und zunehmend auch im Zusammenhang mit Wärmeversorgung, Gasnetznutzung und Beimischungsmodellen politisch aufgewertet. Diese Bewertung erfordert eine umfassendere Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette von Biogas; denn die Erzeugung von Biogas ist regelmäßig mit einem erheblichen Einsatz landwirtschaftlicher Flächen, Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln, Dieselkraftstoff, maschineller Bodenbearbeitung sowie zusätzlichem Transport-, Lager- und Aufbereitungsaufwand verbunden. Gerade beim Anbau von Energiepflanzen entstehen Nutzungskonflikte mit der Lebens- und Futtermittelerzeugung sowie Belastungen für Fruchtfolgen und Agrarökosysteme (vgl. www.umweltbundesamt.de/publikationen/nationaler-inventarberi cht-2023; www.ipcc.ch/report/ar6/syr/; www.nature.com/articles/nature07037; www.fnr.de/). Daher ist es wichtig, Biogas in seiner Gesamtheit zu beurteilen, einschließlich der Herstellung von Düngemitteln, Feldemissionen, Bereitstellung von Substraten, Lagerung von Gärresten sowie der damit verbundenen Logistik (vgl. www.umweltbundesamt.de/dokument/requirements-consistent-emis sion-reporting-and). Zugleich ist die Wirtschaftlichkeit der Biogasnutzung nach Ansicht der Fragesteller vielfach nicht Ergebnis marktwirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit, sondern Folge staatlicher Förderung, gesetzlicher Quoten und regulatorischer Begünstigungen. Damit stellt sich nicht nur die Frage, ob die Bundesregierung Vor- und Nachwirkungen der Biogasproduktion methodisch vollständig erfasst, sondern vor allem, ob die bestehende Förderlogik agrarstrukturelle Fehlanreize, Nutzungskonflikte und volkswirtschaftliche Kosten systematisch ausblendet. Hinzu kommt, dass bei der Bewertung biogener Energieträger auch Emissionen und Verluste entlang der gesamten Bereitstellungskette in den Blick genommen werden müssen. Dazu zählen insbesondere Emissionen aus Düngung, Bewirtschaftung, Ernte, Silierung, Transport, Gärrestlagerung sowie mögliche Methanverluste bei Produktion, Speicherung und Aufbereitung. Werden Methanemissionen und mögliche Leckagen entlang der Kette unvollständig erfasst oder mit zu günstigen Annahmen bewertet, kann dies die behaupteten Vorteile systematisch verzerren (zu GWP-Werten [GWP = Global Warming Potential] und deren Bedeutung in der Praxis der Methanbewertung vgl. zusammenfassend: Oxford Institute for Energy Studies – „Measurement, Reporting and Verification of Methane Emissions“, Quelle: www.oxfordenergy.org/wpcms/wp-content/ uploads/2025/04/ET46-Measurement-Reporting-and-Verification-of-Methane- Emissions.pdf). Parallel dazu werden für die Biogasproduktion Flächen genutzt, die auch für andere landwirtschaftliche Zwecke zur Verfügung stehen könnten. In Deutschland wird ein signifikanter Anteil des Maisanbaus für die Biogasproduktion eingesetzt, was zu einer Umverteilung der Flächennutzung führt. Dies bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen für die Balance zwischen Energieproduktion und der Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln mit sich (Entwicklung und Größenordnung „Biogasmais“: FNR – „Entwicklung der Maisanbaufläche in Deutschland“, Quelle: https://mediathek.fnr.de/grafiken/bioenergi e/biogas/entwicklung-der-maisanbauflache-in-deutschland.html; Einordnung „mehr als ein Drittel Biogasmais“ und Zusammenhang mit Förderanreizen: landwirtschaft.de/BZL – „Energie aus nachwachsenden Rohstoffen“, Quelle: www.landwirtschaft.de/umwelt/klimawandel/erneuerbare-energien/energie-au s-nachwachsenden-rohstoffen). Zudem sind bei energiepflanzenbasierten Pfaden indirekte Landnutzungsänderungen (ILUC) und Verlagerungseffekte ein anerkannter Nachhaltigkeits- und Zielkonflikt, den selbst die EU-Regelsetzung als Risiko adressiert (Hintergrund zu ILUC und Begrenzungslogik im RED-II-Kontext: Europäische Kommission – „criteria to ensure that biofuels […] are sustainable“ [2019], Quelle: https://commission.europa.eu/news-and-media/news/commission-specifies-crit eria-ensure-biofuels-used-transport-sector-are-sustainable-context-recast-2019- 03-13_en). Landwirtschaftliche Flächen dienen nach Ansicht der Fragesteller vorrangig der sicheren Versorgung mit Lebens- und Futtermitteln und sollten nicht durch politisch forcierte Energiepfade zusätzlich verknappt werden. Vor diesem Hintergrund bestehen erhebliche Zweifel daran, ob die staatlich begünstigte Nutzung von Ackerflächen für Energiezwecke sachgerecht, volkswirtschaftlich sinnvoll und mit den Interessen der heimischen Land- und Ernährungswirtschaft vereinbar ist. Entsprechend besteht Klärungsbedarf hinsichtlich des Flächenverbrauchs, der Förderabhängigkeit, der Emissionsbilanz und der volkswirtschaftlichen Folgen der staatlichen Biogasförderung. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Hektar landwirtschaftlicher Fläche in Deutschland werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell (ab 2025) für den Anbau von Energiepflanzen für andere biobasierte Energien, mit Anwendungen zum Beispiel in Kraftstoffen, genutzt (bitte Gesamtfläche angeben sowie nach Energiepflanze und Anwendung aufschlüsseln)?  2. Welche energetische Ausbeute je Hektar wird nach Kenntnis der Bundesregierung beim Einsatz von Energiepflanzen zur Biogasproduktion erzielt, und wie bewertet die Bundesregierung dieses Verhältnis im Vergleich zur vorrangigen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Lebens- und Futtermittelerzeugung?  3. Welche volkswirtschaftlichen und agrarstrukturellen Opportunitätskosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung dadurch, dass landwirtschaftliche Flächen für Energiepflanzen zur Biogasproduktion statt für die Lebens- und Futtermittelerzeugung genutzt werden?  4. Welche Daten liegen der Bundesregierung nun (Stand: 2026) zu Stilllegungen, Aufgabe oder Insolvenz von Biogasanlagen seit 2021 vor, unter Berücksichtigung der EEG-Novelle 2025 und des Biomassepakets?  5. Wie viele Biogasanlagen wären nach Einschätzung der Bundesregierung ohne EEG-Förderung sowie ohne sonstige regulatorische Begünstigungen wirtschaftlich tragfähig, und wie hoch ist die durchschnittliche garantierte Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) Biogasstrom im Rahmen bestehender Förderzusagen?  6. Welche Renditeerwartungen oder Wirtschaftlichkeitsannahmen liegen nach Kenntnis der Bundesregierung der Förderung biogasbasierter Anlagen zugrunde?  7. In welchem Umfang basiert die Wirtschaftlichkeit bestehender Anlagen auf gesetzlichen Quotenregelungen oder Mindestabnahmeverpflichtungen?  8. Welche gesamtstaatlichen Förderzusagen einschließlich EEG- Vergütungen, Investitionsförderung und sonstiger mittelbarer Begünstigungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bis 2035 bzw. darüber hinaus (bitte sowohl Rechtsgrundlagen als auch monetäre Verpflichtungen angeben)?  9. Welcher Anteil der eingesetzten biogenen Rohstoffe wird nach Kenntnis der Bundesregierung importiert? 10. Aus welchen Ländern stammen diese Importe (vgl. Frage 9) überwiegend? 11. Wie werden indirekte Landnutzungsänderungen in Drittländern sowie mögliche Verlagerungseffekte bei der politischen und fachlichen Bewertung importierter biogener Rohstoffe berücksichtigt? 12. Welche Risiken für Versorgungssicherheit und Preisstabilität sieht die Bundesregierung bei zunehmender Importabhängigkeit? 13. Welche fiskalischen Belastungen ergeben sich aus bestehenden Förderverpflichtungen für die kommenden zehn bzw. 20 Jahre? 14. Wie bewertet die Bundesregierung die langfristige Tragfähigkeit der Biogasförderung unter Berücksichtigung der Schuldenbremse? 15. Plant die Bundesregierung eine systematische Effizienzprüfung der Biogasförderung im Vergleich zu alternativen, z. B. in unseren Nachbarländern angewandten, Formen der Energieversorgung bzw. im Vergleich zum fortgesetzten Einsatz konventioneller Energieträger, und wenn nein, warum nicht? 16. Welche vollständige Lebenszyklusbetrachtung legt die Bundesregierung der fachlichen Bewertung von Biogas zugrunde, und welche vor- und nachgelagerten Prozesse werden dabei einbezogen? 17. In welchen genauen Prozentsätzen (nicht nur Schätzungen) setzen Biogasanlagen Substrate wie Gülle, Festmist bzw. Anbaubiomasse und Bioabfall ein (bitte nach Anlagentyp und Jahr 2025/2026 aufschlüsseln)? 18. Wie viele Tonnen Mais, Zuckerrüben, Gras oder Kartoffeln wurden 2024 und 2025 in Biogasanlagen vergoren (bitte nach Kultur und Jahr aufschlüsseln)? 19. Werden Emissionen und sonstige Belastungen aus Düngemittelherstellung, Pflanzenschutz, maschineller Bodenbearbeitung, Ernte, Aufbereitung und Transport in den Bewertungsgrundlagen der Bundesregierung vollständig berücksichtigt, und wenn ja, nach welcher Methodik? 20. Welche Emissions- und Verlustannahmen legt die Bundesregierung dem Vergleich von Biogas mit Erdgas zugrunde, wenn sämtliche vor- und nachgelagerten Prozesse berücksichtigt werden? 21. Wie werden Methanleckagen entlang der Produktions-, Speicher-, Aufbereitungs- und Transportkette in den Bewertungsgrundlagen der Bundesregierung berücksichtigt? 22. Welche durchschnittliche Methanleckage-Rate wird dabei (vgl. Frage 21) zugrunde gelegt? 23. In welchem Umfang führen sektorale Bilanzierungsregeln dazu, dass Emissionen dem Landwirtschaftssektor statt dem Energiesektor zugerechnet werden? 24. Welche fiskalischen Belastungen ergeben sich aus bestehenden EEG- Förderverpflichtungen für Biogas in den Jahren von 2025 bis 2030? 25. Welche Annahmen liegen diesen Berechnungen (vgl. Frage 24) zugrunde? 26. Liegen der Bundesregierung Studien vor, die Biogas hinsichtlich seiner volkswirtschaftlichen Effizienz mit anderen Formen der Energieversorgung oder mit dem Einsatz konventioneller Energieträger vergleichen, und wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese? Berlin, den 20. April 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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