Wirtschaftliche Folgen der Nährstoffkreislaufwirtschaft, einschließlich Gülleimporten, und deren Auswirkungen auf die deutsche Tierhaltung (Antwort zu Drs. 21/4407)
Text
Wirtschaftliche Folgen der Nährstoffkreislaufwirtschaft, einschließlich Gülleimporten, und deren Auswirkungen auf die deutsche Tierhaltung (Antwort zu Drs. 21/4407)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4813
21. Wahlperiode 16.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka,
Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4407 –
Wirtschaftliche Folgen der Nährstoffkreislaufwirtschaft, einschließlich
Gülleimporten, und deren Auswirkungen auf die deutsche Tierhaltung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die deutsche Landwirtschaft steht nach Auffassung der Fragesteller vor
enormen Herausforderungen im Zuge der Umstellung ihrer Nährstoffkreisläufe.
Während die EU-Nitratrichtlinie und nationale Düngeverordnungen strenge
Grenzwerte vorgeben, steigen gleichzeitig die Kosten für mineralische
Stickstoffdünger erheblich. Die energieintensive Herstellung von Stickstoffdünger
mittels Haber-Bosch-Verfahren verursacht in Deutschland aufgrund hoher
Energiepreise Produktionskosten im Bereich mehrerer Hundert Euro je Tonne,
während importierte Düngemittel aus Regionen mit niedrigeren Energiekosten
deutlich günstiger angeboten werden (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitte
ilungen/2022/09/PD22_N060_51.html). Gleichzeitig fallen in der deutschen
Tierhaltung jährlich etwa 200 Millionen Tonnen Wirtschaftsdünger an, deren
regionale Verteilung höchst ungleich ist. In Veredelungsregionen wie dem
Oldenburger Münsterland oder dem Emsland übersteigt der Nährstoffanfall den
regionalen Bedarf erheblich, während in ackerbaulich geprägten Regionen
Mitteldeutschlands ein Mangel an organischen Düngern herrscht (vgl.
Umweltbundesamt; „Stickstoff – Umweltbelastungen der Landwirtschaft“; www.
umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirts
chaft/stickstoff). In den vergangenen Jahren hat zudem die
grenzüberschreitende Verbringung von Gülle und anderen Wirtschaftsdüngern nach
Deutschland – insbesondere aus den Niederlanden – deutlich zugenommen. So meldet
die Fachpresse einen Anstieg der Gülleimporte aus den Niederlanden nach
Deutschland um rund 40 Prozent auf etwa 2,74 Millionen Tonnen
Wirtschaftsdünger, von denen gut die Hälfte nach Deutschland geliefert wird (www.topag
rar.com/schwein/news/gulleimporte-aus-den-niederlanden-um-40-gestiegen-a-
20019023.html).
Die Verbringung von Wirtschaftsdüngern unterliegt der bundesweit geltenden
Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger
(www.gesetze-im-internet.de/wd_ngv/BJNR106200010.html).
Zahlreiche Regionen in Deutschland sind als nitratbelastete „rote Gebiete“
ausgewiesen; dort gelten verschärfte Auflagen für die Düngung (www.umwelt
bundesamt.de/themen/wasser/grundwasser/ueberwachung-bewertung/ausweis
ung-nitratbelasteter-gebiete).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 16. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Gülleveredelung durch Verfahren wie Separation, Stripping oder
Eindampfung könnte theoretisch transportfähige Nährstoffkonzentrate erzeugen.
Allerdings entstehen Investitionskosten von grob 15 bis 30 Euro/m3 und
Betriebskosten von 5 bis 10 Euro/m3, was diese Verfahren häufig
unwirtschaftlich macht. Biogasanlagen, die Gülle und Mist verwerten, stehen zudem
vielerorts vor wirtschaftlichen Herausforderungen im EEG (Erneuerbare-
Energien-Gesetz)-Regime (https://biogas.fnr.de/wirtschaftsduenger/guellevergaeru
ng-im-eeg-2023).
Neuere Untersuchungen zu Nitrat in Lebensmitteln zeigen, dass Nitrat aus
Gemüse über die Bildung von Stickstoffmonoxid positive Effekte auf Blutdruck
und Gefäßfunktion haben kann (www.laves.niedersachsen.de/startseite/lebens
mittel/ruckstande_verunreinigungen/umweltbedingte_verunreinigungen/nitrat-
in-lebensmitteln-147641.html).
Gewinner der aktuellen Entwicklung sind nach Auffassung der Fragesteller
Importeure mineralischer Düngemittel, Anbieter von Gülletechnik und
Aufbereitungsanlagen, Transporteure von Wirtschaftsdüngern sowie
Ackerbaubetriebe in Nährstoffdefizitregionen. Verlierer sind u. a. tierhaltende Betriebe in
Veredelungsregionen, deutsche Düngemittelhersteller, kleinere
Familienbetriebe ohne Kapital für Gülleveredelungsanlagen sowie die Verbraucherinnen
und Verbraucher durchsteigende Lebensmittelpreise (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4438).
1. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Kosten
für den Ausgleich der ungleichen regionalen Nährstoffverteilung in
Deutschland (www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umwelt
belastungen-der-landwirtschaft/stickstoff) ein?
In dem Beitrag des Umweltbundesamts, auf den in der Frage Bezug genommen
wird, wird eine allgemeine Einordnung der Auswirkungen von Stickstoff auf
die Umwelt vorgenommen und darauf hingewiesen, dass Stickstoffüberschüsse
Wasser- und Land-Ökosysteme sowie Klima, Luftqualität und die Biodiversität
belasten können. Diese Belastungen führen nicht zuletzt aufgrund der
notwendigen Trinkwasseraufbereitung zu volkswirtschaftlichen Kosten. Der
Bundesregierung ist nicht bekannt, zu welchen volkswirtschaftlichen Kosten eine
ungleiche Verteilung von Nährstoffen in Verbindung mit Nährstoffüberschüssen
in Deutschland führt.
2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Mengen an
Wirtschaftsdüngern vor, die jährlich über Distanzen von mehr als
50 km – einschließlich grenzüberschreitender Transporte – transportiert
werden, und welche CO2-Emissionen entstehen nach Kenntnis der
Bundesregierung dadurch (www.topagrar.com/schwein/news/gulleimporte-a
us-den-niederlanden-um-40-gestiegen-a-20019023.html)?
3. Welche belastbaren Zahlen liegen der Bundesregierung ggf. über die
aktuelle Entwicklung des Marktanteiles deutscher
Stickstoffdüngerproduzenten und deren Entwicklung in den letzten zehn Jahren vor (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/4438)?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
4. Inwiefern liegen der Bundesregierung ggf. Informationen über
Wettbewerbsnachteile vor, die der deutschen Tierhaltung durch die im EU-
Vergleich strengeren Düngeverordnungen und deren nationale Umsetzung
entstehen, wie zum Beispiel die Ausweisung „roter Gebiete (www.umwe
ltbundesamt.de/themen/wasser/grundwasser/ueberwachung-bewertung/a
usweisung-nitratbelasteter-gebiete)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu möglichen
Wettbewerbsnachteilen vor, die sich aus der nationalen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie
ergeben. Grundsätzlich sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, die Zielvorgaben
der EU-Nitratrichtlinie umzusetzen, sodass vergleichbare Regelungsrahmen
bestehen. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass die Belastungssituation der
Gewässer in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgeprägt ist. Daher können
teilweise unterschiedliche Maßnahmen erforderlich sein, um die Zielvorgaben
der EU-Nitratrichtlinie zu erreichen.
5. Welche belastbaren Zahlen liegen der Bundesregierung über die Anzahl
der Gülleveredelungsanlagen vor, die derzeit in Deutschland in Betrieb
sind, und wie hoch ist deren durchschnittliche Auslastung (https://biogas.
fnr.de/rahmenbedingungen)?
Der Bundesregierung liegen keine aktuellen belastbaren Zahlen zu Gülle-
Veredelungsanlagen (speziell Trenn- und Aufbereitungsanlagen) vor. Ein zentrales
Register, das die stoffliche Veredelung (z. B. Stickstoff-Stripping oder
Separation außerhalb der energetischen Nutzung) flächendeckend erfasst, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
In Bezug auf Biogasanlagen (BGA) als Gülleveredelungsanlagen können
anhand des Deutschen Biomasseforschungszentrum Reports Nr. 50 mit dem Titel
„Biogaserzeugung und -nutzung in Deutschland – Report zum Anlagenbestand
Biogas und Biomethan“ (S. 39 bis 40) folgende Aussagen getroffen werden.
Im Jahr 2022 wurden in rund 95 Prozent der Biogasproduktionsstandorte (Vor-
Ort-Verstromung und Biogasaufbereitung) Gülle oder Festmist verwertet.
Dessen massebezogener Anteil am Substratinput lag bei durchschnittlich etwa
51 Prozent. Bei der weiteren Untergliederung nach massebezogenem Anteil am
Substratinput bei den landwirtschaftlichen BGA ergibt sich folgendes Bild:
• Unter 30 Prozent: 1.500 BGA
• 31 bis 50 Prozent: 3.700 BGA
• 51 bis 79 Prozent: 1.400 BGA
• Über 80 Prozent: 1.700 BGA (davon sind 700 Anlagen reine
Gülleanlagen).
6. Welche Förderprogramme plant bzw. nutzt die Bundesregierung ggf. zur
Unterstützung der Nährstoffaufbereitung und Nährstoffverwertung aus
Wirtschaftsdüngern, insbesondere zur Entlastung tierhaltender Betriebe
in Veredelungsregionen (vgl. www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/
Broschueren/agrarbericht-2023.pdf)?
Aktuell existieren keine Förderprogramme oder etwaige Planungen der
Bundesregierung, deren primäres Ziel die Nährstoffaufbereitung und -verwertung
aus Wirtschaftsdüngern ist. Bezüglich der Förderung von Wirtschaftsdüngern
in Biogasanlagen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
7. Inwiefern plant die Bundesregierung ggf. eine wissenschaftliche
Neubewertung der gesundheitlichen Auswirkungen von Nitrat unter
Berücksichtigung aktueller Forschungsergebnisse (www.laves.niedersachsen.de/
startseite/lebensmittel/ruckstande_verunreinigungen/umweltbedingte_ver
unreinigungen/nitrat-in-lebensmitteln-147641.html, www.laves.niedersac
hsen.de/startseite/lebensmittel/ruckstande_verunreinigungen/umweltbedi
ngte_verunreinigungen/nitrat-in-lebensmitteln-147641.html)?
Der Artikel des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit, auf den Bezug genommen wird, beinhaltet eine Übersicht
zu Nitrat in Lebensmitteln. Neben der allgemeinen Einordnung des Stoffes und
dessen Vorkommen in der Ernährung werden maßgebliche rechtliche
Regelungen im Lebensmittelbereich, Untersuchungsergebnisse der
niedersächsischen Lebensmittelüberwachung aus den Jahren 2006 bis 2018 sowie mögliche
Maßnahmen zur Verringerung der Aufnahme für Verbraucherinnen und
Verbraucher dargestellt. Wie in dem Artikel beschrieben, gelten EU-weit
harmonisierte Höchstgehalte für Nitrat in verschiedenen Lebensmitteln, darunter Salat,
Spinat, Rucola sowie Säuglingsnahrung. Diese wurden auf Basis der
Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
festgelegt. Die Höchstgehalte werden regelmäßig überprüft, beispielsweise wenn
neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine aktualisierte Risikobewertung zur
Folge haben. Derzeit findet auf EU-Ebene eine Überprüfung der geltenden
Höchstgehalte auf Basis der aktuellen Untersuchungsergebnisse der
Mitgliedstaaten statt.
8. Wie bewertet die Bundesregierung ggf. die in der aktuellen Forschung
beschriebenen positiven kardiovaskulären Effekte von Nitrat aus
pflanzlichen Quellen (https://medical-tribune.ch/news/medizin/10161922/nitra
t-karzinogen-oder-herz-wundermittel/)?
Die Bewertung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu möglichen gesundheitlichen
Auswirkungen von Kontaminanten in Lebensmitteln ist in Deutschland
Aufgabe des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR). Der Artikel vom
1. Oktober 2023, auf den in der Frage Bezug genommen wird, verweist
lediglich auf mögliche erste Hinweise. Es wird darin jedoch auch deutlich, dass es
zu den beschriebenen positiven Effekten keine belastbaren Studien gebe und es
an Evidenz fehle. Sollten in Zukunft entsprechende Erkenntnisse gewonnen
werden, werden diese im Rahmen der Risikobewertung geprüft und, soweit aus
Sicht der Expertinnen und Experten sachgerecht, berücksichtigt.
9. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung ggf. in der verstärkten
Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen zur regionalen
Nährstoffverteilung, und wie kann, sofern sich die Bundesregierung dazu eine
Auffassung erarbeitete, die Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen –
gesehen als Aufbereitungsanlage und weniger als Produktionsanlage für
das Nebenprodukt Wärmeenergie – bei verstärkter Güllenutzung ggf.
verbessert werden (https://biogas.fnr.de/wirtschaftsduenger/guellevergae
rung-im-eeg-2023)?
Die Bundesregierung hat sich mit dem Klimaschutzprogramm 2030 zum Ziel
gesetzt, den stärkeren Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen und
die gasdichte Lagerung von Gärresten mit bisherigen und neuen Instrumenten
zu fördern. Neben der Energieproduktion und der Vermeidung von
Treibhausgasemissionen wird damit auch ein Beitrag zur Verbesserung der
Nährstoffeffizienz in der Landwirtschaft geleistet. Der Anteil des vergorenen
Wirtschaftsdüngers am gesamten Wirtschaftsdüngeraufkommen ist in den letzten zwei
Jahrzehnten erheblich angestiegen, siehe z. B. die Abbildung 40 im
Klimaschutzbericht 2025 der Bundesregierung (Bundestagdrucksache 21/1250,
S. 79).
Im Verlauf der Jahre ist eine deutliche Steigerung der Einsatzmengen zu
verzeichnen. Das technische Potenzial an Wirtschaftsdüngern liegt bei etwa
125 bis 150 Millionen t Frischmasse (FM). Davon wurden im Jahr 2021 etwa
67 Millionen t FM an Biogasproduktionsstandorten verwertet.
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat fördert
über das von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe betreute
Förderprogramm „Energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern“ Investitionen und
Forschung zur Thematik der vermehrten Nutzung von Wirtschaftsdüngern in
Biogasanlagen. Im Rahmen des Programms wurden 44 Forschungsvorhaben mit
einer Gesamtsumme von rund 11,9 Mio. Euro gefördert. In den Jahren 2022
und 2023 wurden 87 Investitionsmaßnahmen mit einer Gesamtsumme von
8,2 Mio. Euro gefördert.
Im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ wird
zudem die Funktion von Biogasanlagen als Nährstoffdrehscheibe auch
untersucht.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass ohne wirtschaftlich
tragfähige Lösungen für die Nährstoffproblematik eine Reduktion der
Tierbestände um 30 bis 50 Prozent in Veredelungsregionen langfristig
unvermeidlich ist (vgl. „Zukunft Landwirtschaft. Eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, Abschlussbericht der Zukunftskommission
Landwirtschaft, www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/1939908/2c
63a7d6ce38e8c92aa5f73aff1cd87a/2021-07-06-zukunftskommission-lan
dwirtschaft-data.pdf?download=1)?
Mit dem Koalitionsvertrag bekennt sich die Bundesregierung ausdrücklich zur
landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und setzt sich für verlässliche
Rahmenbedingungen und Planungssicherheit ein. Durch rechtssichere, wirtschaftlich
tragfähige und technologisch unterstützte Ansätze im Nährstoffmanagement
können sowohl Umweltanforderungen als auch die langfristige Zukunftsfähigkeit
der Tierhaltung berücksichtigt werden. Empfehlungen von Expertengremien
liefern dabei wichtige Impulse für die weitere fachliche Diskussion.
11. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen eines Rückgangs
der Tierbestände auf die Selbstversorgung Deutschlands mit tierischen
Produkten wie Milch, Fleisch und Eiern (www.bmel.de/SharedDocs/Do
wnloads/DE/Broschueren/agrarbericht-2023.pdf)?
Die Selbstversorgung mit tierischen Produkten bewertet die Bundesregierung
als gesichert. Wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, liegen die
Selbstversorgungsgrade bei allen tierischen Produkten bis auf Eier über
100 Prozent. Der Selbstversorgungsgrad unterliegt Schwankungen, die auch
durch unvorhersehbare Einflüsse (z. B. den Ausbruch von Tierkrankheiten)
oder wirtschaftliche Gegebenheiten in den Betrieben der verschiedenen
Sektoren geprägt werden. Es ist derzeit kein Trend zu erkennen, dass die
Selbstversorgung abnimmt.
Selbstversorgungsgrade ausgewählter tierischer Erzeugnisse, in Prozent
Jahr 2010 2020 2021 2022 2023 2024
Rind- und Kalbfleisch 124 102 104 102 106 108
Schweinefleisch 123 149 148 143 132 135
Jahr 2010 2020 2021 2022 2023 2024
Geflügelfleisch 109 102 101 106 102 100
Fleisch- und
Fleischerzeugnisse, insgesamt
117 126 127 125 120 120
Frischmilcherzeugnisse 1 123 117 119 115 115 114
Käse 2 126 126 127 128 131 129
Eier und Eierzeugnisse 55 71 75 76 73 72
1 Konsummilch, Buttermilch-, Sauermilch-, Kefir-, Milchmischerzeugnisse u.
Milchmischgetränke, einschl. sonstige Konsummilch u. Eigenverbrauch, Direktverkauf der landwirtschaftl.
Betriebe; einschl. Sauermilch-, Kefir-, Joghurt-, Milchmischerzeugnisse u. Milchmischgetränke aus
Sahne hergestellt.
2 Einschl. Schmelzkäse u. Schmelzkäsezubereitungen.
12. Welche belastbaren Zahlen liegen der Bundesregierung über die
Entwicklung der Importquote bei Stickstoffdüngern in den letzten fünf
Jahren vor (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/09/PD22_
N060_51.html)?
Der Bundesregierung liegen keine über die Düngemittelstatistik
hinausgehenden Informationen vor. Die Düngemittelstatistik ist unter dem folgenden
Link abrufbar: https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/4232
1/details.
13. Welche Risiken für die Ernährungssicherheit sieht die Bundesregierung
ggf. in der steigenden Abhängigkeit von Düngemittelimporten (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/4438)?
Die Bundesregierung sieht mit Blick auf die Entwicklung der
Düngemittelimporte aktuell keine Risiken für die Ernährungssicherheit. Die
Düngemittelmärkte sind zwar nach wie vor sehr volatil und von relativ hohen Preisen geprägt,
jedoch sind weltweit alle gängigen Düngemittel erhältlich. Außerdem verfügt
Europa über nennenswerte Kapazitäten zur Erzeugung wichtiger Düngemittel.
14. Wie bewertet die Bundesregierung die regionalwirtschaftlichen Folgen
einer Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland für strukturschwache
Regionen in Deutschland wie z. B. Arbeitsplatzverluste in vor- und
nachgelagerten Bereichen (www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/19
39908/2c63a7d6ce38e8c92aa5f73aff1cd87a/2021-07-06-zukunftskommi
ssion-landwirtschaft-data.pdf?download=1)?
Die Nutztierhaltung ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Sie
leistet insbesondere in ländlichen Regionen einen großen Beitrag zur
Wertschöpfung und Beschäftigung. Außerdem ist sie ein zentraler Bestandteil für die
Kreislaufwirtschaft auf den landwirtschaftlichen Betrieben. Ziel der
Bundesregierung ist es daher, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass
Tierhaltung in Deutschland erfolgreich möglich ist und eine Verlagerung der
Tierhaltung ins Ausland verhindert wird.
15. Wie viele Arbeitsplätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung direkt
und indirekt von der Tierhaltung in Deutschland abhängig (www.bme
l.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/agrarbericht-2023.pdf)?
Aus der Agrarstrukturerhebung des Jahres 2023 geht hervor, dass in der
Landwirtschaft in Deutschland insgesamt rund 876.000 Arbeitskräfte beschäftigt
sind. Die Tierhaltung (Rinder, Schweine, Geflügel) bildet dabei einen
Schwerpunkt. Insgesamt gab es im Jahr 2023 rund 255.000 landwirtschaftliche
Betriebe, davon circa 162.000 Betriebe mit Viehhaltung, was einem Anteil von
rund 64 Prozent entspricht.
Die Tierhaltung in Deutschland ist eng mit den entsprechenden vor- und
nachgelagerten Bereichen verbunden (u. a. Futtermittelwirtschaft, Stallbau,
Tierzucht, Transport, Schlacht- und Verarbeitungsindustrie, Vertrieb). Da die
jeweiligen Übergänge der genannten Wirtschaftsbereiche zur gesamten Agrar- und
Ernährungswirtschaft fließend sind, existiert keine konkrete Gesamtzahl zur
Höhe der indirekt von der Viehhaltung abhängigen Arbeitsplätze.
16. Welche Informationen (bitte detailliert und erschöpfend aufschlüsseln)
liegen der Bundesregierung zu der Entwicklung der Importquoten von
Wirtschaftsdüngern, insbesondere Gülle, nach Deutschland in den letzten
zehn Jahren, differenziert nach Herkunftsländern und aufnehmenden
Bundesländern, vor (www.topagrar.com/schwein/news/gulleimporte-aus-
den-niederlanden-um-40-gestiegen-a-20019023.html)?
Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Daten zur Entwicklung der
Importquoten von Wirtschaftsdüngern nach Herkunftsländern vor. Die Länder
melden jährlich gemäß der Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung einen
Summenwert, der sich aus der Verbringung aus anderen Bundesländern und
Importen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz
zusammensetzt. Rückschlüsse auf die Importquote von Wirtschaftsdüngern aus
Herkunftsländern sind nicht möglich.
Informationen zu Importen von tierischen oder pflanzlichen Düngemitteln
können dem nachfolgenden Link entnommen werden: https://www-genesis.destati
s.de/datenbank/online/url/3f792799.
17. In welchem Umfang werden importierte Wirtschaftsdünger nach
Kenntnis der Bundesregierung in bereits als nitratbelastet ausgewiesenen
„roten Gebieten“ ausgebracht, und welche Auswirkungen sieht die
Bundesregierung hierdurch auf die Zielerreichung der EU-Nitratrichtlinie (www.
umweltbundesamt.de/themen/wasser/grundwasser/ueberwachung-bewert
ung/ausweisung-nitratbelasteter-gebiete)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Jedoch sind auch
bei der Ausbringung importierter Wirtschaftsdünger die Vorgaben der
Düngeverordnung einzuhalten.
18. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausfuhrquote der
Feldfrüchte ist, die dann in Form von Gülle wieder nach Deutschland
reimportiert wird (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/
01/PD24_022_51.html)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Es gibt auf Basis
der Offizialstatistik keine direkte Ausfuhrquote für Feldfrüchte, die spezifisch
dazu bestimmt sind, im Ausland verfüttert oder in Biogasanlagen verwertet und
anschließend als Gülle wieder nach Deutschland importiert zu werden.
19. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um die
Einhaltung der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von
Wirtschaftsdünger (WDüngV) bei der grenzüberschreitenden Verbringung
von Gülle zu überwachen und Verstöße zu sanktionieren (z. B.
Stichprobenkontrollen, digitale Stoffstrombilanzen, Zusammenarbeit mit den
Nachbarstaaten (www.gesetze-im-internet.de/wd_ngv/BJNR10620001
0.html)?
Die Umsetzung und der Vollzug der in der Verordnung über das
Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger enthaltenen Regelungen liegen in der
Zuständigkeit der Bundesländer.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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