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Wirtschaftliche Folgen der Nährstoffkreislaufwirtschaft, einschließlich Gülleimporten, und deren Auswirkungen auf die deutsche Tierhaltung (Antwort zu Drs. 21/4407)

dip / drucksache 16.03.2026 · WP 21 · 21/4813 · Antwort · Original ↗

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Wirtschaftliche Folgen der Nährstoffkreislaufwirtschaft, einschließlich Gülleimporten, und deren Auswirkungen auf die deutsche Tierhaltung (Antwort zu Drs. 21/4407) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4813 21. Wahlperiode 16.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Danny Meiners, Stephan Protschka, Peter Felser, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4407 – Wirtschaftliche Folgen der Nährstoffkreislaufwirtschaft, einschließlich Gülleimporten, und deren Auswirkungen auf die deutsche Tierhaltung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die deutsche Landwirtschaft steht nach Auffassung der Fragesteller vor enormen Herausforderungen im Zuge der Umstellung ihrer Nährstoffkreisläufe. Während die EU-Nitratrichtlinie und nationale Düngeverordnungen strenge Grenzwerte vorgeben, steigen gleichzeitig die Kosten für mineralische Stickstoffdünger erheblich. Die energieintensive Herstellung von Stickstoffdünger mittels Haber-Bosch-Verfahren verursacht in Deutschland aufgrund hoher Energiepreise Produktionskosten im Bereich mehrerer Hundert Euro je Tonne, während importierte Düngemittel aus Regionen mit niedrigeren Energiekosten deutlich günstiger angeboten werden (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitte ilungen/2022/09/PD22_N060_51.html). Gleichzeitig fallen in der deutschen Tierhaltung jährlich etwa 200 Millionen Tonnen Wirtschaftsdünger an, deren regionale Verteilung höchst ungleich ist. In Veredelungsregionen wie dem Oldenburger Münsterland oder dem Emsland übersteigt der Nährstoffanfall den regionalen Bedarf erheblich, während in ackerbaulich geprägten Regionen Mitteldeutschlands ein Mangel an organischen Düngern herrscht (vgl. Umweltbundesamt; „Stickstoff – Umweltbelastungen der Landwirtschaft“; www. umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umweltbelastungen-der-landwirts chaft/stickstoff). In den vergangenen Jahren hat zudem die grenzüberschreitende Verbringung von Gülle und anderen Wirtschaftsdüngern nach Deutschland – insbesondere aus den Niederlanden – deutlich zugenommen. So meldet die Fachpresse einen Anstieg der Gülleimporte aus den Niederlanden nach Deutschland um rund 40 Prozent auf etwa 2,74 Millionen Tonnen Wirtschaftsdünger, von denen gut die Hälfte nach Deutschland geliefert wird (www.topag rar.com/schwein/news/gulleimporte-aus-den-niederlanden-um-40-gestiegen-a- 20019023.html). Die Verbringung von Wirtschaftsdüngern unterliegt der bundesweit geltenden Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (www.gesetze-im-internet.de/wd_ngv/BJNR106200010.html). Zahlreiche Regionen in Deutschland sind als nitratbelastete „rote Gebiete“ ausgewiesen; dort gelten verschärfte Auflagen für die Düngung (www.umwelt bundesamt.de/themen/wasser/grundwasser/ueberwachung-bewertung/ausweis ung-nitratbelasteter-gebiete). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat vom 16. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Gülleveredelung durch Verfahren wie Separation, Stripping oder Eindampfung könnte theoretisch transportfähige Nährstoffkonzentrate erzeugen. Allerdings entstehen Investitionskosten von grob 15 bis 30 Euro/m3 und Betriebskosten von 5 bis 10 Euro/m3, was diese Verfahren häufig unwirtschaftlich macht. Biogasanlagen, die Gülle und Mist verwerten, stehen zudem vielerorts vor wirtschaftlichen Herausforderungen im EEG (Erneuerbare- Energien-Gesetz)-Regime (https://biogas.fnr.de/wirtschaftsduenger/guellevergaeru ng-im-eeg-2023). Neuere Untersuchungen zu Nitrat in Lebensmitteln zeigen, dass Nitrat aus Gemüse über die Bildung von Stickstoffmonoxid positive Effekte auf Blutdruck und Gefäßfunktion haben kann (www.laves.niedersachsen.de/startseite/lebens mittel/ruckstande_verunreinigungen/umweltbedingte_verunreinigungen/nitrat- in-lebensmitteln-147641.html). Gewinner der aktuellen Entwicklung sind nach Auffassung der Fragesteller Importeure mineralischer Düngemittel, Anbieter von Gülletechnik und Aufbereitungsanlagen, Transporteure von Wirtschaftsdüngern sowie Ackerbaubetriebe in Nährstoffdefizitregionen. Verlierer sind u. a. tierhaltende Betriebe in Veredelungsregionen, deutsche Düngemittelhersteller, kleinere Familienbetriebe ohne Kapital für Gülleveredelungsanlagen sowie die Verbraucherinnen und Verbraucher durchsteigende Lebensmittelpreise (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4438).  1. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Kosten für den Ausgleich der ungleichen regionalen Nährstoffverteilung in Deutschland (www.umweltbundesamt.de/themen/landwirtschaft/umwelt belastungen-der-landwirtschaft/stickstoff) ein? In dem Beitrag des Umweltbundesamts, auf den in der Frage Bezug genommen wird, wird eine allgemeine Einordnung der Auswirkungen von Stickstoff auf die Umwelt vorgenommen und darauf hingewiesen, dass Stickstoffüberschüsse Wasser- und Land-Ökosysteme sowie Klima, Luftqualität und die Biodiversität belasten können. Diese Belastungen führen nicht zuletzt aufgrund der notwendigen Trinkwasseraufbereitung zu volkswirtschaftlichen Kosten. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, zu welchen volkswirtschaftlichen Kosten eine ungleiche Verteilung von Nährstoffen in Verbindung mit Nährstoffüberschüssen in Deutschland führt.  2. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Mengen an Wirtschaftsdüngern vor, die jährlich über Distanzen von mehr als 50 km – einschließlich grenzüberschreitender Transporte – transportiert werden, und welche CO2-Emissionen entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung dadurch (www.topagrar.com/schwein/news/gulleimporte-a us-den-niederlanden-um-40-gestiegen-a-20019023.html)?  3. Welche belastbaren Zahlen liegen der Bundesregierung ggf. über die aktuelle Entwicklung des Marktanteiles deutscher Stickstoffdüngerproduzenten und deren Entwicklung in den letzten zehn Jahren vor (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4438)? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.  4. Inwiefern liegen der Bundesregierung ggf. Informationen über Wettbewerbsnachteile vor, die der deutschen Tierhaltung durch die im EU- Vergleich strengeren Düngeverordnungen und deren nationale Umsetzung entstehen, wie zum Beispiel die Ausweisung „roter Gebiete (www.umwe ltbundesamt.de/themen/wasser/grundwasser/ueberwachung-bewertung/a usweisung-nitratbelasteter-gebiete)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu möglichen Wettbewerbsnachteilen vor, die sich aus der nationalen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie ergeben. Grundsätzlich sind alle Mitgliedstaaten verpflichtet, die Zielvorgaben der EU-Nitratrichtlinie umzusetzen, sodass vergleichbare Regelungsrahmen bestehen. Zugleich ist zu berücksichtigen, dass die Belastungssituation der Gewässer in den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgeprägt ist. Daher können teilweise unterschiedliche Maßnahmen erforderlich sein, um die Zielvorgaben der EU-Nitratrichtlinie zu erreichen.  5. Welche belastbaren Zahlen liegen der Bundesregierung über die Anzahl der Gülleveredelungsanlagen vor, die derzeit in Deutschland in Betrieb sind, und wie hoch ist deren durchschnittliche Auslastung (https://biogas. fnr.de/rahmenbedingungen)? Der Bundesregierung liegen keine aktuellen belastbaren Zahlen zu Gülle- Veredelungsanlagen (speziell Trenn- und Aufbereitungsanlagen) vor. Ein zentrales Register, das die stoffliche Veredelung (z. B. Stickstoff-Stripping oder Separation außerhalb der energetischen Nutzung) flächendeckend erfasst, ist der Bundesregierung nicht bekannt. In Bezug auf Biogasanlagen (BGA) als Gülleveredelungsanlagen können anhand des Deutschen Biomasseforschungszentrum Reports Nr. 50 mit dem Titel „Biogaserzeugung und -nutzung in Deutschland – Report zum Anlagenbestand Biogas und Biomethan“ (S. 39 bis 40) folgende Aussagen getroffen werden. Im Jahr 2022 wurden in rund 95 Prozent der Biogasproduktionsstandorte (Vor- Ort-Verstromung und Biogasaufbereitung) Gülle oder Festmist verwertet. Dessen massebezogener Anteil am Substratinput lag bei durchschnittlich etwa 51 Prozent. Bei der weiteren Untergliederung nach massebezogenem Anteil am Substratinput bei den landwirtschaftlichen BGA ergibt sich folgendes Bild: • Unter 30 Prozent: 1.500 BGA • 31 bis 50 Prozent: 3.700 BGA • 51 bis 79 Prozent: 1.400 BGA • Über 80 Prozent: 1.700 BGA (davon sind 700 Anlagen reine Gülleanlagen).  6. Welche Förderprogramme plant bzw. nutzt die Bundesregierung ggf. zur Unterstützung der Nährstoffaufbereitung und Nährstoffverwertung aus Wirtschaftsdüngern, insbesondere zur Entlastung tierhaltender Betriebe in Veredelungsregionen (vgl. www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/ Broschueren/agrarbericht-2023.pdf)? Aktuell existieren keine Förderprogramme oder etwaige Planungen der Bundesregierung, deren primäres Ziel die Nährstoffaufbereitung und -verwertung aus Wirtschaftsdüngern ist. Bezüglich der Förderung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.  7. Inwiefern plant die Bundesregierung ggf. eine wissenschaftliche Neubewertung der gesundheitlichen Auswirkungen von Nitrat unter Berücksichtigung aktueller Forschungsergebnisse (www.laves.niedersachsen.de/ startseite/lebensmittel/ruckstande_verunreinigungen/umweltbedingte_ver unreinigungen/nitrat-in-lebensmitteln-147641.html, www.laves.niedersac hsen.de/startseite/lebensmittel/ruckstande_verunreinigungen/umweltbedi ngte_verunreinigungen/nitrat-in-lebensmitteln-147641.html)? Der Artikel des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, auf den Bezug genommen wird, beinhaltet eine Übersicht zu Nitrat in Lebensmitteln. Neben der allgemeinen Einordnung des Stoffes und dessen Vorkommen in der Ernährung werden maßgebliche rechtliche Regelungen im Lebensmittelbereich, Untersuchungsergebnisse der niedersächsischen Lebensmittelüberwachung aus den Jahren 2006 bis 2018 sowie mögliche Maßnahmen zur Verringerung der Aufnahme für Verbraucherinnen und Verbraucher dargestellt. Wie in dem Artikel beschrieben, gelten EU-weit harmonisierte Höchstgehalte für Nitrat in verschiedenen Lebensmitteln, darunter Salat, Spinat, Rucola sowie Säuglingsnahrung. Diese wurden auf Basis der Risikobewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgelegt. Die Höchstgehalte werden regelmäßig überprüft, beispielsweise wenn neue wissenschaftliche Erkenntnisse eine aktualisierte Risikobewertung zur Folge haben. Derzeit findet auf EU-Ebene eine Überprüfung der geltenden Höchstgehalte auf Basis der aktuellen Untersuchungsergebnisse der Mitgliedstaaten statt.  8. Wie bewertet die Bundesregierung ggf. die in der aktuellen Forschung beschriebenen positiven kardiovaskulären Effekte von Nitrat aus pflanzlichen Quellen (https://medical-tribune.ch/news/medizin/10161922/nitra t-karzinogen-oder-herz-wundermittel/)? Die Bewertung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von Kontaminanten in Lebensmitteln ist in Deutschland Aufgabe des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR). Der Artikel vom 1. Oktober 2023, auf den in der Frage Bezug genommen wird, verweist lediglich auf mögliche erste Hinweise. Es wird darin jedoch auch deutlich, dass es zu den beschriebenen positiven Effekten keine belastbaren Studien gebe und es an Evidenz fehle. Sollten in Zukunft entsprechende Erkenntnisse gewonnen werden, werden diese im Rahmen der Risikobewertung geprüft und, soweit aus Sicht der Expertinnen und Experten sachgerecht, berücksichtigt.  9. Welches Potenzial sieht die Bundesregierung ggf. in der verstärkten Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen zur regionalen Nährstoffverteilung, und wie kann, sofern sich die Bundesregierung dazu eine Auffassung erarbeitete, die Wirtschaftlichkeit von Biogasanlagen – gesehen als Aufbereitungsanlage und weniger als Produktionsanlage für das Nebenprodukt Wärmeenergie – bei verstärkter Güllenutzung ggf. verbessert werden (https://biogas.fnr.de/wirtschaftsduenger/guellevergae rung-im-eeg-2023)? Die Bundesregierung hat sich mit dem Klimaschutzprogramm 2030 zum Ziel gesetzt, den stärkeren Einsatz von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen und die gasdichte Lagerung von Gärresten mit bisherigen und neuen Instrumenten zu fördern. Neben der Energieproduktion und der Vermeidung von Treibhausgasemissionen wird damit auch ein Beitrag zur Verbesserung der Nährstoffeffizienz in der Landwirtschaft geleistet. Der Anteil des vergorenen Wirtschaftsdüngers am gesamten Wirtschaftsdüngeraufkommen ist in den letzten zwei Jahrzehnten erheblich angestiegen, siehe z. B. die Abbildung 40 im Klimaschutzbericht 2025 der Bundesregierung (Bundestagdrucksache 21/1250, S. 79). Im Verlauf der Jahre ist eine deutliche Steigerung der Einsatzmengen zu verzeichnen. Das technische Potenzial an Wirtschaftsdüngern liegt bei etwa 125 bis 150 Millionen t Frischmasse (FM). Davon wurden im Jahr 2021 etwa 67 Millionen t FM an Biogasproduktionsstandorten verwertet. Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat fördert über das von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe betreute Förderprogramm „Energetische Nutzung von Wirtschaftsdüngern“ Investitionen und Forschung zur Thematik der vermehrten Nutzung von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen. Im Rahmen des Programms wurden 44 Forschungsvorhaben mit einer Gesamtsumme von rund 11,9 Mio. Euro gefördert. In den Jahren 2022 und 2023 wurden 87 Investitionsmaßnahmen mit einer Gesamtsumme von 8,2 Mio. Euro gefördert. Im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ wird zudem die Funktion von Biogasanlagen als Nährstoffdrehscheibe auch untersucht. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die These, dass ohne wirtschaftlich tragfähige Lösungen für die Nährstoffproblematik eine Reduktion der Tierbestände um 30 bis 50 Prozent in Veredelungsregionen langfristig unvermeidlich ist (vgl. „Zukunft Landwirtschaft. Eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, Abschlussbericht der Zukunftskommission Landwirtschaft, www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/1939908/2c 63a7d6ce38e8c92aa5f73aff1cd87a/2021-07-06-zukunftskommission-lan dwirtschaft-data.pdf?download=1)? Mit dem Koalitionsvertrag bekennt sich die Bundesregierung ausdrücklich zur landwirtschaftlichen Nutztierhaltung und setzt sich für verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit ein. Durch rechtssichere, wirtschaftlich tragfähige und technologisch unterstützte Ansätze im Nährstoffmanagement können sowohl Umweltanforderungen als auch die langfristige Zukunftsfähigkeit der Tierhaltung berücksichtigt werden. Empfehlungen von Expertengremien liefern dabei wichtige Impulse für die weitere fachliche Diskussion. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen eines Rückgangs der Tierbestände auf die Selbstversorgung Deutschlands mit tierischen Produkten wie Milch, Fleisch und Eiern (www.bmel.de/SharedDocs/Do wnloads/DE/Broschueren/agrarbericht-2023.pdf)? Die Selbstversorgung mit tierischen Produkten bewertet die Bundesregierung als gesichert. Wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, liegen die Selbstversorgungsgrade bei allen tierischen Produkten bis auf Eier über 100 Prozent. Der Selbstversorgungsgrad unterliegt Schwankungen, die auch durch unvorhersehbare Einflüsse (z. B. den Ausbruch von Tierkrankheiten) oder wirtschaftliche Gegebenheiten in den Betrieben der verschiedenen Sektoren geprägt werden. Es ist derzeit kein Trend zu erkennen, dass die Selbstversorgung abnimmt. Selbstversorgungsgrade ausgewählter tierischer Erzeugnisse, in Prozent Jahr 2010 2020 2021 2022 2023 2024 Rind- und Kalbfleisch 124 102 104 102 106 108 Schweinefleisch 123 149 148 143 132 135 Jahr 2010 2020 2021 2022 2023 2024 Geflügelfleisch 109 102 101 106 102 100 Fleisch- und Fleischerzeugnisse, insgesamt 117 126 127 125 120 120 Frischmilcherzeugnisse 1 123 117 119 115 115 114 Käse 2 126 126 127 128 131 129 Eier und Eierzeugnisse 55 71 75 76 73 72 1 Konsummilch, Buttermilch-, Sauermilch-, Kefir-, Milchmischerzeugnisse u. Milchmischgetränke, einschl. sonstige Konsummilch u. Eigenverbrauch, Direktverkauf der landwirtschaftl. Betriebe; einschl. Sauermilch-, Kefir-, Joghurt-, Milchmischerzeugnisse u. Milchmischgetränke aus Sahne hergestellt. 2 Einschl. Schmelzkäse u. Schmelzkäsezubereitungen. 12. Welche belastbaren Zahlen liegen der Bundesregierung über die Entwicklung der Importquote bei Stickstoffdüngern in den letzten fünf Jahren vor (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/09/PD22_ N060_51.html)? Der Bundesregierung liegen keine über die Düngemittelstatistik hinausgehenden Informationen vor. Die Düngemittelstatistik ist unter dem folgenden Link abrufbar: https://www-genesis.destatis.de/datenbank/online/statistic/4232 1/details. 13. Welche Risiken für die Ernährungssicherheit sieht die Bundesregierung ggf. in der steigenden Abhängigkeit von Düngemittelimporten (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/4438)? Die Bundesregierung sieht mit Blick auf die Entwicklung der Düngemittelimporte aktuell keine Risiken für die Ernährungssicherheit. Die Düngemittelmärkte sind zwar nach wie vor sehr volatil und von relativ hohen Preisen geprägt, jedoch sind weltweit alle gängigen Düngemittel erhältlich. Außerdem verfügt Europa über nennenswerte Kapazitäten zur Erzeugung wichtiger Düngemittel. 14. Wie bewertet die Bundesregierung die regionalwirtschaftlichen Folgen einer Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland für strukturschwache Regionen in Deutschland wie z. B. Arbeitsplatzverluste in vor- und nachgelagerten Bereichen (www.bundesregierung.de/resource/blob/2196306/19 39908/2c63a7d6ce38e8c92aa5f73aff1cd87a/2021-07-06-zukunftskommi ssion-landwirtschaft-data.pdf?download=1)? Die Nutztierhaltung ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Deutschland. Sie leistet insbesondere in ländlichen Regionen einen großen Beitrag zur Wertschöpfung und Beschäftigung. Außerdem ist sie ein zentraler Bestandteil für die Kreislaufwirtschaft auf den landwirtschaftlichen Betrieben. Ziel der Bundesregierung ist es daher, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Tierhaltung in Deutschland erfolgreich möglich ist und eine Verlagerung der Tierhaltung ins Ausland verhindert wird. 15. Wie viele Arbeitsplätze sind nach Kenntnis der Bundesregierung direkt und indirekt von der Tierhaltung in Deutschland abhängig (www.bme l.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/agrarbericht-2023.pdf)? Aus der Agrarstrukturerhebung des Jahres 2023 geht hervor, dass in der Landwirtschaft in Deutschland insgesamt rund 876.000 Arbeitskräfte beschäftigt sind. Die Tierhaltung (Rinder, Schweine, Geflügel) bildet dabei einen Schwerpunkt. Insgesamt gab es im Jahr 2023 rund 255.000 landwirtschaftliche Betriebe, davon circa 162.000 Betriebe mit Viehhaltung, was einem Anteil von rund 64 Prozent entspricht. Die Tierhaltung in Deutschland ist eng mit den entsprechenden vor- und nachgelagerten Bereichen verbunden (u. a. Futtermittelwirtschaft, Stallbau, Tierzucht, Transport, Schlacht- und Verarbeitungsindustrie, Vertrieb). Da die jeweiligen Übergänge der genannten Wirtschaftsbereiche zur gesamten Agrar- und Ernährungswirtschaft fließend sind, existiert keine konkrete Gesamtzahl zur Höhe der indirekt von der Viehhaltung abhängigen Arbeitsplätze. 16. Welche Informationen (bitte detailliert und erschöpfend aufschlüsseln) liegen der Bundesregierung zu der Entwicklung der Importquoten von Wirtschaftsdüngern, insbesondere Gülle, nach Deutschland in den letzten zehn Jahren, differenziert nach Herkunftsländern und aufnehmenden Bundesländern, vor (www.topagrar.com/schwein/news/gulleimporte-aus- den-niederlanden-um-40-gestiegen-a-20019023.html)? Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Daten zur Entwicklung der Importquoten von Wirtschaftsdüngern nach Herkunftsländern vor. Die Länder melden jährlich gemäß der Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung einen Summenwert, der sich aus der Verbringung aus anderen Bundesländern und Importen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie der Schweiz zusammensetzt. Rückschlüsse auf die Importquote von Wirtschaftsdüngern aus Herkunftsländern sind nicht möglich. Informationen zu Importen von tierischen oder pflanzlichen Düngemitteln können dem nachfolgenden Link entnommen werden: https://www-genesis.destati s.de/datenbank/online/url/3f792799. 17. In welchem Umfang werden importierte Wirtschaftsdünger nach Kenntnis der Bundesregierung in bereits als nitratbelastet ausgewiesenen „roten Gebieten“ ausgebracht, und welche Auswirkungen sieht die Bundesregierung hierdurch auf die Zielerreichung der EU-Nitratrichtlinie (www. umweltbundesamt.de/themen/wasser/grundwasser/ueberwachung-bewert ung/ausweisung-nitratbelasteter-gebiete)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Jedoch sind auch bei der Ausbringung importierter Wirtschaftsdünger die Vorgaben der Düngeverordnung einzuhalten. 18. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausfuhrquote der Feldfrüchte ist, die dann in Form von Gülle wieder nach Deutschland reimportiert wird (www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/ 01/PD24_022_51.html)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Es gibt auf Basis der Offizialstatistik keine direkte Ausfuhrquote für Feldfrüchte, die spezifisch dazu bestimmt sind, im Ausland verfüttert oder in Biogasanlagen verwertet und anschließend als Gülle wieder nach Deutschland importiert zu werden. 19. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung ggf., um die Einhaltung der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger (WDüngV) bei der grenzüberschreitenden Verbringung von Gülle zu überwachen und Verstöße zu sanktionieren (z. B. Stichprobenkontrollen, digitale Stoffstrombilanzen, Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten (www.gesetze-im-internet.de/wd_ngv/BJNR10620001 0.html)? Die Umsetzung und der Vollzug der in der Verordnung über das Inverkehrbringen und Befördern von Wirtschaftsdünger enthaltenen Regelungen liegen in der Zuständigkeit der Bundesländer. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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