Folgen des Mandatsendes von UNIFIL
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Folgen des Mandatsendes von UNIFIL
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2385
21. Wahlperiode 23.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Gerold Otten, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Keuter, Jan
Wenzel Schmidt, Dr. Rainer Rothfuß, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD
Folgen des Mandatsendes von UNIFIL
Der UN-Sicherheitsrat hat mit seiner Resolution 2790 (2025) am 28. August
2025 beschlossen, dass das Mandat für die United Nations Interim Force in
Lebanon (UNIFIL) am 31. Dezember 2026 enden soll (250828_unifil_mandat
e_renewal_adopted_res._e.pdf). Konkret beinhaltet die Resolution einen
„geordneten und sicheren“ Abzug der Truppen von UNIFIL binnen eines Jahres nach
dem Auslaufen des Mandats. Obgleich die o. g. Resolution das Ende der
Feindseligkeiten zwischen Israel und dem Libanon willkommen heißt, werden die
Akteure aufgefordert, die Resolution 1701 (2006) umzusetzen, was
insbesondere eine Respektierung der territorialen Integrität des Libanons beinhaltet.
Zentral ist nach Ansicht der Fragesteller, dass die Resolution von beiden Seiten
diplomatische Bemühungen zur Lösung von Grenzstreitigkeiten fordert.
Hervorgehoben wird, dass der Libanon eine vollständige Souveränität über sein
gesamtes Staatsgebiet besitzen müsse, damit die Hisbollah entwaffnet werden
kann.
Die Fraktion der AfD hat ihre ablehnende Haltung zur Mandatierung eines
Bundeswehreinsatzes im Rahmen von UNIFIL wiederholt damit begründet,
dass sie die Beteiligung deutscher seegehender Einheiten an der Maritime Task
Force für unzweckmäßig hält. In diesem Zusammenhang waren die Antworten
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Evaluation
der deutschen Beteiligung an UNIFIL“ (Bundestagsdrucksache 21/725) aus
Sicht der Fragesteller höchst unbefriedigend.
Spätestens seit Anfang Juni 2025 stand die Möglichkeit im Raum, dass die
Mission UNIFIL beendet werden könnte. Bei den Parlamentsdebatten im
Deutschen Bundestag hat einzig die Fraktion der AfD darauf hingewiesen und die
Bundesregierung aufgefordert, entsprechende Vorkehrungen zu treffen
(Plenarprotokoll 21/14 S. 1217). Nun, nachdem der UN-Sicherheitsrat ein Ende der
Mission und einen geordneten Abzug der Streitkräfte bis zum 31. Dezember
2027 beschlossen hat, liegt es in den Augen der Fragesteller auf der Hand, zu
fragen, welche außen-, verteidigungs- und entwicklungspolitischen
Konsequenzen die Bundesregierung zu ziehen beabsichtigt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von der Möglichkeit, dass sich
der UN-Sicherheitsrat für eine letztmalige Verlängerung des Mandats für
UNIFIL sowie für eine darauffolgende Abzugsphase entscheiden könnte?
2. Welche Auswirkung hat die Resolution 2790 (2025) für die
Auftragserfüllung der Maritime Task Force bis zum 31. Dezember 2026?
3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine Beendigung der Mission
nach dem 31. Dezember 2026 zu beschleunigen?
a) Welche einzelnen Maßnahmen sind nötig?
b) Wie viel wird die Beendigung der deutschen Beteiligung an UNIFIL
kosten, und wie wird diese in Anspruch genommen?
4. Aufgrund welcher Quellen kam die Bundesregierung zu der Aussage, dass
die Bedeutung des Waffenschmuggels über den Seeweg „größer ist als die
des Landweges“ (Bundestagsdrucksache 21/725), S. 4; bitte nennen und
auf die berührten Quellen verweisen)?
5. Wird es einen Evaluationsbericht zur deutschen Beteiligung an UNIFIL
geben, und wenn ja, wann wird ein entsprechender Evaluationsbericht dem
Deutschen Bundestag vorgelegt?
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Regierungs- und
Sicherheitsbehörden sowie die Streitkräfte des Libanons über das Ende der Mission UNIFIL
hinaus mit Know-how zu unterstützen, und steht die Bundesregierung
diesbezüglich in Verhandlungen mit der libanesischen Regierung bzw.
beabsichtigt sie, diesbezüglich auf die libanesische Regierung zuzugehen?
7. Warum unterlässt es die Bundesregierung, die personellen und materiellen
Fortschritte sowie die nötigen militärischen Fähigkeiten von ausländischen
Streitkräften zu bewerten, um ein klares Bild vom Erfolg eigener
Ausbildungsmaßnahmen zu erhalten (Antwort zu den Fragen 15 und 16, S. 6,
siehe Bundestagsdrucksache 21/725), und welche Aufgaben erfüllt in diesem
Zusammenhang die deutsche Botschaft in Beirut, ggf. ein deutscher
Marine- bzw. Verteidigungsattaché?
8. Welche Hindernisse stehen nach Ansicht der Bundesregierung gegenwärtig
einer friedlichen Entwicklung der Beziehungen zwischen dem Libanon und
Israel im Wege, und welche diplomatischen Schritte unternimmt die
Bundesregierung ggf., um einen friedlichen Prozess zwischen dem Libanon und
Israel zu unterstützen?
Berlin, den 20. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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