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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der "United Nations Interim Force in Lebanon" (UNIFIL) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5778)

dip / drucksache 11.06.2026 · WP 21 · 21/6417 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der "United Nations Interim Force in Lebanon" (UNIFIL) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5778) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6417 21. Wahlperiode 11.06.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung – Drucksache 21/5778 – Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) A. Problem Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der von ihr am 6. Mai 2026 beschlossenen Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. Dezember 2026 sowie mit bis zu 80 Soldatinnen und Soldaten vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2027 für die Abwicklungsphase von UNIFIL. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte an UNIFIL erfolge auf der Grundlage a) der Resolution 1701 (2006) und der Folgeresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), zuletzt Resolution 2790 (2025) vom 28. August 2025 sowie b) des Ersuchens der libanesischen Regierung mit Schreiben an die VN vom 6. September 2006 unter Verweis auf Resolution 1701 (2006). Nach Darlegung der Bundesregierung handelten die deutschen Streitkräfte bei der Beteiligung an UNIFIL im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Gemäß Resolution 1701 (2006) des VN-Sicherheitsrates sei UNIFIL unter anderem mit der Unterstützung der libanesischen Regierung bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte beauftragt, um das Verbringen von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial in den Libanon ohne Zustimmung der libanesischen Regierung zu verhindern. Der VN-Sicherheitsrat habe mit Resolution 2790 (2025) UNIFIL ersucht, diese Tätigkeiten am 31. Dezember 2026 einzustellen. Laut Antragstext müsse die verbleibende Mandatsdauer von UNIFIL bestmöglich genutzt werden, um die libanesischen Streitkräfte (Lebanese Armed Forces/LAF) auf die eigenverantwortliche Kontrolle des Staatsgebiets vorzubereiten, eine geordnete Übergabe von UNIFIL-Aufgaben sicherzustellen und die Grundlagen für ein mögliches Folgeengagement der VN und der Europäischen Union (EU) zu schaffen. Die weitere Unterstützung der LAF sei laut Bundesregierung für die effektive Entwaffnung der Hisbollah von entscheidender Bedeutung. Die Stabilisierung im Libanon liege nach wie vor im deutschen Interesse. Die libanesische Regierung habe der Hisbollah per Kabinettsbeschluss vom 2. März 2026 alle militärischen und sicherheitsrelevanten Aktionen dauerhaft untersagt und erneut die Entwaffnung der Hisbollah gefordert. Ein im September 2025 im Auftrag der libanesischen Regierung von den libanesischen Streitkräften vorgelegter Plan habe eine Entwaffnung der Hisbollah-Miliz in fünf Phasen vorgesehen. Die erste Phase der Entwaffnung südlich des Litani-Flusses sei von der libanesischen Regierung Anfang 2026 für weitgehend abgeschlossen erklärt worden. Infolge der Militärschläge der USA und Israels gegen Iran sei der Konflikt zwischen Israel und der Hisbollah laut Bundesregierung Anfang März 2026 eskaliert. Die Hisbollah habe am 2. März 2026 Israel angegriffen, woraufhin Israel umfassende Luftschläge gegen die Hisbollah und mit ihr verbundene Ziele durchgeführt habe und mit Bodentruppen in den Libanon vorgedrungen sei. Inzwischen sei Israel stellenweise bis an den Litani-Fluss vorgerückt und halte eine gefestigte Bodenpräsenz entlang der sogenannten Blue Line, während sich die LAF laut Bundesregierung nahezu vollständig aus dem Gebiet zurückgezogen hätten. Erklärtes Ziel Israels sei die längerfristige Etablierung einer Pufferzone entlang einer sog. „Yellow Line“. Seit 16. April 2026 gelte eine brüchige Waffenruhe; zudem hätten erste Friedensgespräche zwischen Regierungsvertretern Israels und des Libanons stattgefunden. Die israelische Hauptforderung bleibe die Entwaffnung der Hisbollah, während der Libanon eine dauerhafte Waffenruhe fordere. Die Hisbollah lehne Verhandlungen weiter ab. Laut Bundesregierung verfüge die Hisbollah noch immer über eine erhebliche Zahl von Waffen. So habe sie mobile Waffensysteme in den Süd-Litani-Sektor gebracht und von dort aus Israel angegriffen. Die libanesische Regierung stehe aus Sicht der Bundesregierung damit weiterhin vor der Herausforderung, die Hisbollah zu entwaffnen und einzuhegen, einen Abzug der israelischen Truppen zu erwirken und eigene Streitkräfte in ausreichender Anzahl in das gesamte Staatsgebiet zu verlegen, um dort die Sicherheitskontrolle zu übernehmen und so das staatliche Gewaltmonopol herzustellen. Es bestehe dabei weiterhin ein deutlicher Bedarf der Stärkung staatlicher Strukturen, insbesondere der LAF und der Polizei (Internal Security Forces/ISF). Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergäben sich laut Antrag der Bundesregierung im Rahmen des operativen Auftrags von UNIFIL bis zum 31. Dezember 2026 unter anderem folgende Aufgaben: seegestützte Aufklärung und Überwachung innerhalb des Einsatzgebietes, Beitrag zur Luftraumüberwachung über dem gesamten Libanon, seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer, Kontrolle des Seeverkehrs und Umleitung von Schiffen im Verdachtsfall, Abriegelungsoperationen innerhalb des maritimen Einsatzgebietes, Hilfe zur Sicherstellung humanitärer Hilfe, Eigensicherung und Nothilfe, technische Ausrüstungshilfe, militärische Beratung/Ausbildungshilfe für die LAF sowie die VN und Unterstützung bei den Aufgaben in Stabs-, Führungs-, Verbindungs- und Sicherungselementen sowie in den Bereichen Logistik und Sanität der Mission. Im Rahmen der sich ab 1. Januar 2027 anschließenden Abwicklungsphase ergäben sich laut Bundesregierung für die Bundeswehr bis zum 30. Juni 2027 unter anderem folgende Aufgaben: Rückverlegung der sich an Land befindlichen deutschen Restkräfte inklusive der Übergabe von Material und Infrastruktur an die VN, Eigensicherung und Nothilfe sowie Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten zum Personal- und Materialtransport bei Bedarf und auf Anfrage der VN und ihrer Mitgliedstaaten. Die eingesetzten Kräfte verfügten zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Diese erfolge nach Darstellung der Bundesregierung auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und werde durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasse den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer UNIFIL-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt. Das Einsatzgebiet umfasse nach den Angaben der Bundesregierung zu Lande das Gebiet südlich des Litani-Flusses, westlich der Grenze zu Syrien und nördlich der sogenannten Blue Line sowie das Seegebiet vor der libanesischen Küste, außerdem den Luftraum über beiden Gebieten. Zudem sei zur Erfüllung bestimmter Aufgaben der Einsatz deutscher Kräfte auf dem gesamten Hoheitsgebiet des Libanons möglich. B. Lösung Annahme des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Kosten Der Haushaltsausschuss nimmt gemäß § 96 GO-BT in einem gesonderten Bericht zu den Kosten Stellung. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/5778 anzunehmen. Berlin, den 10. Juni 2026 Der Auswärtige Ausschuss Armin Laschet Vorsitzender Jürgen Hardt Berichterstatter Dr. Alexander Wolf Berichterstatter Derya Türk-Nachbaur Berichterstatterin Luise Amtsberg Berichterstatterin Cansu Özdemir Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Jürgen Hardt, Dr. Alexander Wolf, Derya Türk-Nachbaur, Luise Amtsberg und Cansu Özdemir I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 21/5778 in seiner 80. Sitzung am 21. Mai 2026 beraten und zur federführenden Beratung dem Auswärtigen Ausschuss, zur Mitberatung dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, dem Verteidigungsausschuss, dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, dem Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und dem Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union sowie gemäß § 96 GO-BT dem Haushaltsausschuss überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Bundesregierung beantragt die Fortsetzung der von ihr am 6. Mai 2026 beschlossenen Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der „United Nations Interim Force in Lebanon“ (UNIFIL) mit bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten bis zum 31. Dezember 2026 sowie mit bis zu 80 Soldatinnen und Soldaten vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2027 für die Abwicklungsphase von UNIFIL. Die Beteiligung deutscher Streitkräfte an UNIFIL erfolge auf der Grundlage a) der Resolution 1701 (2006) und der Folgeresolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN), zuletzt Resolution 2790 (2025) vom 28. August 2025 sowie b) des Ersuchens der libanesischen Regierung mit Schreiben an die VN vom 6. September 2006 unter Verweis auf Resolution 1701 (2006). Nach Darlegung der Bundesregierung handelten die deutschen Streitkräfte bei der Beteiligung an UNIFIL im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Gemäß Resolution 1701 (2006) des VN-Sicherheitsrates sei UNIFIL unter anderem mit der Unterstützung der libanesischen Regierung bei der Sicherung der libanesischen Grenzen und Einreisepunkte beauftragt, um das Verbringen von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial in den Libanon ohne Zustimmung der libanesischen Regierung zu verhindern. Der VN-Sicherheitsrat habe mit Resolution 2790 (2025) UNIFIL ersucht, diese Tätigkeiten am 31. Dezember 2026 einzustellen. Laut Antragstext müsse die verbleibende Mandatsdauer von UNIFIL bestmöglich genutzt werden, um die libanesischen Streitkräfte (Lebanese Armed Forces/LAF) auf die eigenverantwortliche Kontrolle des Staatsgebiets vorzubereiten, eine geordnete Übergabe von UNIFIL-Aufgaben sicherzustellen und die Grundlagen für ein mögliches Folgeengagement der VN und der Europäischen Union (EU) zu schaffen. Die weitere Unterstützung der LAF sei laut Bundesregierung für die effektive Entwaffnung der Hisbollah von entscheidender Bedeutung. Die Stabilisierung im Libanon liege nach wie vor im deutschen Interesse. Die libanesische Regierung habe der Hisbollah per Kabinettsbeschluss vom 2. März 2026 alle militärischen und sicherheitsrelevanten Aktionen dauerhaft untersagt und erneut die Entwaffnung der Hisbollah gefordert. Ein im September 2025 im Auftrag der libanesischen Regierung von den libanesischen Streitkräften vorgelegter Plan habe eine Entwaffnung der Hisbollah-Miliz in fünf Phasen vorgesehen. Die erste Phase der Entwaffnung südlich des Litani-Flusses sei von der libanesischen Regierung Anfang 2026 für weitgehend abgeschlossen erklärt worden. Infolge der Militärschläge der USA und Israels gegen Iran sei der Konflikt zwischen Israel und der Hisbollah laut Bundesregierung Anfang März 2026 eskaliert. Die Hisbollah habe am 2. März 2026 Israel angegriffen, woraufhin Israel umfassende Luftschläge gegen die Hisbollah und mit ihr verbundene Ziele durchgeführt habe und mit Bodentruppen in den Libanon vorgedrungen sei. Inzwischen sei Israel stellenweise bis an den Litani-Fluss vorgerückt und halte eine gefestigte Bodenpräsenz entlang der sogenannten Blue Line, während sich die LAF laut Bundesregierung nahezu vollständig aus dem Gebiet zurückgezogen hätten. Erklärtes Ziel Israels sei die längerfristige Etablierung einer Pufferzone entlang einer sog. „Yellow Line“. Seit 16. April 2026 gelte eine brüchige Waffenruhe; zudem hätten erste Friedensgespräche zwischen Regierungsvertretern Israels und des Libanons stattgefunden. Die israelische Hauptforderung bleibe die Entwaffnung der Hisbollah, während der Libanon eine dauerhafte Waffenruhe fordere. Die Hisbollah lehne Verhandlungen weiter ab. Laut Bundesregierung verfüge die Hisbollah noch immer über eine erhebliche Zahl von Waffen. So habe sie mobile Waffensysteme in den Süd- Litani-Sektor gebracht und von dort aus Israel angegriffen. Die libanesische Regierung stehe aus Sicht der Bundesregierung damit weiterhin vor der Herausforderung, die Hisbollah zu entwaffnen und einzuhegen, einen Abzug der israelischen Truppen zu erwirken und eigene Streitkräfte in ausreichender Anzahl in das gesamte Staatsgebiet zu verlegen, um dort die Sicherheitskontrolle zu übernehmen und so das staatliche Gewaltmonopol herzustellen. Es bestehe dabei weiterhin ein deutlicher Bedarf der Stärkung staatlicher Strukturen, insbesondere der LAF und der Polizei (Internal Security Forces/ISF). Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergäben sich laut Antrag der Bundesregierung im Rahmen des operativen Auftrags von UNIFIL bis zum 31. Dezember 2026 unter anderem folgende Aufgaben: seegestützte Aufklärung und Überwachung innerhalb des Einsatzgebietes, Beitrag zur Luftraumüberwachung über den gesamten Libanon, seewärtige Sicherung der libanesischen Küste und Küstengewässer, Kontrolle des Seeverkehrs und Umleitung von Schiffen im Verdachtsfall, Abriegelungsoperationen innerhalb des maritimen Einsatzgebietes, Hilfe zur Sicherstellung humanitärer Hilfe, Eigensicherung und Nothilfe, technische Ausrüstungshilfe, militärische Beratung/Ausbildungshilfe für die LAF sowie die VN und Unterstützung bei den Aufgaben in Stabs-, Führungs-, Verbindungs- und Sicherungselementen sowie in den Bereichen Logistik und Sanität der Mission. Im Rahmen der sich ab 1. Januar 2027 anschließenden Abwicklungsphase ergäben sich laut Bundesregierung für die Bundeswehr bis zum 30. Juni 2027 unter anderem folgende Aufgaben: Rückverlegung der sich an Land befindlichen deutschen Restkräfte inklusive der Übergabe von Material und Infrastruktur an die VN, Eigensicherung und Nothilfe sowie Bereitstellung von Lufttransportkapazitäten zum Personal- und Materialtransport bei Bedarf und auf Anfrage der VN und ihrer Mitgliedstaaten. Die eingesetzten Kräfte verfügten zur Durchsetzung ihres Auftrages auch über das Recht zur Anwendung militärischer Gewalt. Diese erfolge nach Darstellung der Bundesregierung auf der Grundlage und im Rahmen des Völkerrechts und werde durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasse den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer UNIFIL-Kräfte sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibe unberührt. Das Einsatzgebiet umfasse nach den Angaben der Bundesregierung zu Lande das Gebiet südlich des Litani- Flusses, westlich der Grenze zu Syrien und nördlich der sogenannten Blue Line sowie das Seegebiet vor der libanesischen Küste, außerdem den Luftraum über beiden Gebieten. Zudem sei zur Erfüllung bestimmter Aufgaben der Einsatz deutscher Kräfte auf dem gesamten Hoheitsgebiet des Libanons möglich. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 21/5778 in seiner 39. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme. Der Verteidigungsausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/5778 in seiner 29. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 21/5778 in seiner 25. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme. Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage auf Drucksache 21/5778 in seiner 22. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme. Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage auf Drucksache 21/5778 in seiner 26. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 21/5778 in seiner 25. Sitzung am 10. Juni 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Annahme. Berlin, den 10. Juni 2026 Jürgen Hardt Berichterstatter Dr. Alexander Wolf Berichterstatter Derya Türk-Nachbaur Berichterstatterin Luise Amtsberg Berichterstatterin Cansu Özdemir Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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