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Folgen des Mandatsendes von UNIFIL (Antwort zu Drs. 21/2385)

dip / drucksache 06.11.2025 · WP 21 · 21/2658 · Antwort · Original ↗

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Folgen des Mandatsendes von UNIFIL (Antwort zu Drs. 21/2385) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2658 21. Wahlperiode 06.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Udo Theodor Hemmelgarn, Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/2385 – Folgen des Mandatsendes von UNIFIL V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der UN-Sicherheitsrat hat mit seiner Resolution 2790 (2025) am 28. August 2025 beschlossen, dass das Mandat für die United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) am 31. Dezember 2026 enden soll (250828_unifil_mandat e_renewal_adopted_res._e.pdf). Konkret beinhaltet die Resolution einen „geordneten und sicheren“ Abzug der Truppen von UNIFIL binnen eines Jahres nach dem Auslaufen des Mandats. Obgleich die o. g. Resolution das Ende der Feindseligkeiten zwischen Israel und dem Libanon willkommen heißt, werden die Akteure aufgefordert, die Resolution 1701 (2006) umzusetzen, was insbesondere eine Respektierung der territorialen Integrität des Libanons beinhaltet. Zentral ist nach Ansicht der Fragesteller, dass die Resolution von beiden Seiten diplomatische Bemühungen zur Lösung von Grenzstreitigkeiten fordert. Hervorgehoben wird, dass der Libanon eine vollständige Souveränität über sein gesamtes Staatsgebiet besitzen müsse, damit die Hisbollah entwaffnet werden kann. Die Fraktion der AfD hat ihre ablehnende Haltung zur Mandatierung eines Bundeswehreinsatzes im Rahmen von UNIFIL wiederholt damit begründet, dass sie die Beteiligung deutscher seegehender Einheiten an der Maritime Task Force für unzweckmäßig hält. In diesem Zusammenhang waren die Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD „Evaluation der deutschen Beteiligung an UNIFIL“ (Bundestagsdrucksache 21/725) aus Sicht der Fragesteller höchst unbefriedigend. Spätestens seit Anfang Juni 2025 stand die Möglichkeit im Raum, dass die Mission UNIFIL beendet werden könnte. Bei den Parlamentsdebatten im Deutschen Bundestag hat einzig die Fraktion der AfD darauf hingewiesen und die Bundesregierung aufgefordert, entsprechende Vorkehrungen zu treffen (Plenarprotokoll 21/14 S. 1217). Nun, nachdem der UN-Sicherheitsrat ein Ende der Mission und einen geordneten Abzug der Streitkräfte bis zum 31. Dezember 2027 beschlossen hat, liegt es in den Augen der Fragesteller auf der Hand, zu fragen, welche außen-, verteidigungs- und entwicklungspolitischen Konsequenzen die Bundesregierung zu ziehen beabsichtigt. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. 1. Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von der Möglichkeit, dass sich der UN-Sicherheitsrat für eine letztmalige Verlängerung des Mandats für UNIFIL sowie für eine darauffolgende Abzugsphase entscheiden könnte? Die Bundesregierung hat erstmalig im August 2025 von dem konkreten Vorschlag einer letztmaligen Verlängerung des Mandats für UNIFIL mit darauffolgender Abzugsphase im Rahmen des regelmäßigen Austausches der Bundesregierung mir ihren Partnern Kenntnis erlangt. 2. Welche Auswirkung hat die Resolution 2790 (2025) für die Auftragserfüllung der Maritime Task Force bis zum 31. Dezember 2026? Die Resolution 2790 (2025) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sieht vor, dass UNIFIL das in Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen festgelegte Mandat einschließlich des Auftrags der Maritime Task Force unverändert bis zum 31. Dezember 2026 erfüllt. 3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine Beendigung der Mission nach dem 31. Dezember 2026 zu beschleunigen? a) Welche einzelnen Maßnahmen sind nötig? b) Wie viel wird die Beendigung der deutschen Beteiligung an UNIFIL kosten, und wie wird diese in Anspruch genommen? Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet. Die Festlegung der einzelnen Maßnahmen und des genauen Zeitplans zur Beendigung der Mission nach dem 31. Dezember 2026 obliegt der Missionsführung von UNIFIL. Der Zeitplan und die Kosten der Beendigung der deutschen Beteiligung an UNIFIL werden nach Abschluss der in Absprache mit der Mission, der libanesischen Regierung sowie den truppen- und polizeistellenden Ländern durchgeführten Rückverlegeplanung feststehen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 58 des Abgeordneten Rocco Kever auf Bundestagsdrucksache 21/1627 verwiesen. 4. Aufgrund welcher Quellen kam die Bundesregierung zu der Aussage, dass die Bedeutung des Waffenschmuggels über den Seeweg „größer ist als die des Landweges“ (Bundestagsdrucksache 21/725), S. 4; bitte nennen und auf die berührten Quellen verweisen)? Die Bundesregierung stützt sich für ihre Lagebewertung auf eine Vielzahl öffentlicher und nicht öffentlicher Quellen. 5. Wird es einen Evaluationsbericht zur deutschen Beteiligung an UNIFIL geben, und wenn ja, wann wird ein entsprechender Evaluationsbericht dem Deutschen Bundestag vorgelegt? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2126 wird verwiesen. 6. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Regierungs- und Sicherheitsbehörden sowie die Streitkräfte des Libanons über das Ende der Mission UNIFIL hinaus mit Know-how zu unterstützen, und steht die Bundesregierung diesbezüglich in Verhandlungen mit der libanesischen Regierung bzw. beabsichtigt sie, diesbezüglich auf die libanesische Regierung zuzugehen? Die Bundesregierung steht mit der libanesischen Regierung in regelmäßigem Austausch, zuletzt etwa während des Besuchs des Bundesaußenministers, Johann Wadephul, im Libanon am 31. Oktober 2025. Die Bundesregierung unterstützt die libanesischen Sicherheitsbehörden und Streitkräfte bilateral sowie auf Ebene der Europäischen Union im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität. 7. Warum unterlässt es die Bundesregierung, die personellen und materiellen Fortschritte sowie die nötigen militärischen Fähigkeiten von ausländischen Streitkräften zu bewerten, um ein klares Bild vom Erfolg eigener Ausbildungsmaßnahmen zu erhalten (Antwort zu den Fragen 15 und 16, S. 6, siehe Bundestagsdrucksache 21/725), und welche Aufgaben erfüllt in diesem Zusammenhang die deutsche Botschaft in Beirut, ggf. ein deutscher Marine- bzw. Verteidigungsattaché? Die Bundesregierung teilt die in der Frage enthaltene Annahme nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 21/725 verwiesen. Die deutsche Botschaft erfüllt die gemäß § 3 Gesetz über den Auswärtigen Dienst vorgesehenen Aufgaben. 8. Welche Hindernisse stehen nach Ansicht der Bundesregierung gegenwärtig einer friedlichen Entwicklung der Beziehungen zwischen dem Libanon und Israel im Wege, und welche diplomatischen Schritte unternimmt die Bundesregierung ggf., um einen friedlichen Prozess zwischen dem Libanon und Israel zu unterstützen? Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass nur eine politisch verhandelte Lösung und eine vollständige Umsetzung der Resolutionen 1559 (2004) und 1701 (2006) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen dauerhaften Frieden entlang der sogenannten Blue Line bewirken können. Die Bundesregierung steht sowohl mit dem Libanon als auch mit Israel in einem vertrauensvollen Austausch und unterstützt die Bemühungen um Dialog, Deeskalation und Stabilität in der Region. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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