Folgen des Mandatsendes von UNIFIL (Antwort zu Drs. 21/2385)
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Folgen des Mandatsendes von UNIFIL (Antwort zu Drs. 21/2385)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2658
21. Wahlperiode 06.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Udo Theodor
Hemmelgarn, Stefan Keuter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2385 –
Folgen des Mandatsendes von UNIFIL
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der UN-Sicherheitsrat hat mit seiner Resolution 2790 (2025) am 28. August
2025 beschlossen, dass das Mandat für die United Nations Interim Force in
Lebanon (UNIFIL) am 31. Dezember 2026 enden soll (250828_unifil_mandat
e_renewal_adopted_res._e.pdf). Konkret beinhaltet die Resolution einen
„geordneten und sicheren“ Abzug der Truppen von UNIFIL binnen eines Jahres
nach dem Auslaufen des Mandats. Obgleich die o. g. Resolution das Ende der
Feindseligkeiten zwischen Israel und dem Libanon willkommen heißt, werden
die Akteure aufgefordert, die Resolution 1701 (2006) umzusetzen, was
insbesondere eine Respektierung der territorialen Integrität des Libanons beinhaltet.
Zentral ist nach Ansicht der Fragesteller, dass die Resolution von beiden
Seiten diplomatische Bemühungen zur Lösung von Grenzstreitigkeiten fordert.
Hervorgehoben wird, dass der Libanon eine vollständige Souveränität über
sein gesamtes Staatsgebiet besitzen müsse, damit die Hisbollah entwaffnet
werden kann.
Die Fraktion der AfD hat ihre ablehnende Haltung zur Mandatierung eines
Bundeswehreinsatzes im Rahmen von UNIFIL wiederholt damit begründet,
dass sie die Beteiligung deutscher seegehender Einheiten an der Maritime
Task Force für unzweckmäßig hält. In diesem Zusammenhang waren die
Antworten der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD
„Evaluation der deutschen Beteiligung an UNIFIL“ (Bundestagsdrucksache
21/725) aus Sicht der Fragesteller höchst unbefriedigend.
Spätestens seit Anfang Juni 2025 stand die Möglichkeit im Raum, dass die
Mission UNIFIL beendet werden könnte. Bei den Parlamentsdebatten im
Deutschen Bundestag hat einzig die Fraktion der AfD darauf hingewiesen und
die Bundesregierung aufgefordert, entsprechende Vorkehrungen zu treffen
(Plenarprotokoll 21/14 S. 1217). Nun, nachdem der UN-Sicherheitsrat ein
Ende der Mission und einen geordneten Abzug der Streitkräfte bis zum
31. Dezember 2027 beschlossen hat, liegt es in den Augen der Fragesteller auf
der Hand, zu fragen, welche außen-, verteidigungs- und
entwicklungspolitischen Konsequenzen die Bundesregierung zu ziehen beabsichtigt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von der Möglichkeit, dass
sich der UN-Sicherheitsrat für eine letztmalige Verlängerung des Mandats
für UNIFIL sowie für eine darauffolgende Abzugsphase entscheiden
könnte?
Die Bundesregierung hat erstmalig im August 2025 von dem konkreten
Vorschlag einer letztmaligen Verlängerung des Mandats für UNIFIL mit
darauffolgender Abzugsphase im Rahmen des regelmäßigen Austausches der
Bundesregierung mir ihren Partnern Kenntnis erlangt.
2. Welche Auswirkung hat die Resolution 2790 (2025) für die
Auftragserfüllung der Maritime Task Force bis zum 31. Dezember 2026?
Die Resolution 2790 (2025) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sieht
vor, dass UNIFIL das in Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen festgelegte Mandat einschließlich des Auftrags der Maritime Task
Force unverändert bis zum 31. Dezember 2026 erfüllt.
3. Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine Beendigung der Mission
nach dem 31. Dezember 2026 zu beschleunigen?
a) Welche einzelnen Maßnahmen sind nötig?
b) Wie viel wird die Beendigung der deutschen Beteiligung an UNIFIL
kosten, und wie wird diese in Anspruch genommen?
Die Fragen 3 bis 3b werden gemeinsam beantwortet.
Die Festlegung der einzelnen Maßnahmen und des genauen Zeitplans zur
Beendigung der Mission nach dem 31. Dezember 2026 obliegt der
Missionsführung von UNIFIL. Der Zeitplan und die Kosten der Beendigung der deutschen
Beteiligung an UNIFIL werden nach Abschluss der in Absprache mit der
Mission, der libanesischen Regierung sowie den truppen- und polizeistellenden
Ländern durchgeführten Rückverlegeplanung feststehen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche
Frage 58 des Abgeordneten Rocco Kever auf Bundestagsdrucksache 21/1627
verwiesen.
4. Aufgrund welcher Quellen kam die Bundesregierung zu der Aussage, dass
die Bedeutung des Waffenschmuggels über den Seeweg „größer ist als die
des Landweges“ (Bundestagsdrucksache 21/725), S. 4; bitte nennen und
auf die berührten Quellen verweisen)?
Die Bundesregierung stützt sich für ihre Lagebewertung auf eine Vielzahl
öffentlicher und nicht öffentlicher Quellen.
5. Wird es einen Evaluationsbericht zur deutschen Beteiligung an UNIFIL
geben, und wenn ja, wann wird ein entsprechender Evaluationsbericht
dem Deutschen Bundestag vorgelegt?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der
Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2126 wird verwiesen.
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Regierungs- und
Sicherheitsbehörden sowie die Streitkräfte des Libanons über das Ende der Mission
UNIFIL hinaus mit Know-how zu unterstützen, und steht die
Bundesregierung diesbezüglich in Verhandlungen mit der libanesischen
Regierung bzw. beabsichtigt sie, diesbezüglich auf die libanesische Regierung
zuzugehen?
Die Bundesregierung steht mit der libanesischen Regierung in regelmäßigem
Austausch, zuletzt etwa während des Besuchs des Bundesaußenministers,
Johann Wadephul, im Libanon am 31. Oktober 2025. Die Bundesregierung
unterstützt die libanesischen Sicherheitsbehörden und Streitkräfte bilateral sowie
auf Ebene der Europäischen Union im Rahmen der Europäischen
Friedensfazilität.
7. Warum unterlässt es die Bundesregierung, die personellen und materiellen
Fortschritte sowie die nötigen militärischen Fähigkeiten von ausländischen
Streitkräften zu bewerten, um ein klares Bild vom Erfolg eigener
Ausbildungsmaßnahmen zu erhalten (Antwort zu den Fragen 15 und 16, S. 6,
siehe Bundestagsdrucksache 21/725), und welche Aufgaben erfüllt in
diesem Zusammenhang die deutsche Botschaft in Beirut, ggf. ein deutscher
Marine- bzw. Verteidigungsattaché?
Die Bundesregierung teilt die in der Frage enthaltene Annahme nicht. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 21/725 verwiesen. Die deutsche
Botschaft erfüllt die gemäß § 3 Gesetz über den Auswärtigen Dienst vorgesehenen
Aufgaben.
8. Welche Hindernisse stehen nach Ansicht der Bundesregierung
gegenwärtig einer friedlichen Entwicklung der Beziehungen zwischen dem Libanon
und Israel im Wege, und welche diplomatischen Schritte unternimmt die
Bundesregierung ggf., um einen friedlichen Prozess zwischen dem
Libanon und Israel zu unterstützen?
Die Bundesregierung ist weiterhin der Auffassung, dass nur eine politisch
verhandelte Lösung und eine vollständige Umsetzung der Resolutionen 1559
(2004) und 1701 (2006) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen dauerhaften
Frieden entlang der sogenannten Blue Line bewirken können. Die
Bundesregierung steht sowohl mit dem Libanon als auch mit Israel in einem
vertrauensvollen Austausch und unterstützt die Bemühungen um Dialog, Deeskalation und
Stabilität in der Region.
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