Aktueller Stand des Einsatzes digitaler Stellwerke - Stand: Frühling 2026 (Antwort zu Drs. 21/5833)
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Aktueller Stand des Einsatzes digitaler Stellwerke - Stand: Frühling 2026 (Antwort zu Drs. 21/5833)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6367
21. Wahlperiode 09.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria
Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5833 –
Aktueller Stand des Einsatzes digitaler Stellwerke – Stand: Frühling 2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Stellwerkstechnik in Deutschland ist abgängig. Der Zustand der
Stellwerke wird gemäß Deutsche Bahn (DB) InfraGO-Zustandsbericht mit der
Note 4,2 angegeben (vgl. www.dbinfrago.com/resource/blob/13364282/e08bda7
543a0090d7bb4a80ad7f2918e/Praesentation-InfraGO-Zustandsbericht-Schien
ennetz-Bahnhoefe-2024-data.pdf). Die Fragestellenden weisen darauf hin,
dass die Methodik der Berechnung der Note von der Bundesregierung geheim
gehalten wird.
Der Ersatz der Stellwerke ist unumgänglich für die Reduzierung der
Störungen im Bahnverkehr. Entscheidend ist dabei, dass bei dem Ersatz der
Stellwerke die Zukunftsfähigkeit der Stellwerke gegeben ist. Insbesondere ist
sicherzustellen, dass die Abhängigkeit einzelner Hersteller geringer gehalten wird
als bei der aktuellen Stellwerksgeneration.
1. Was sind die Zustandsnoten der Stellwerke, kategorisiert nach
mechanischen Stellwerken, elektromechanischen Stellwerken, Relaisstellwerken,
elektronischen Stellwerken sowie digitalen Stellwerken jeweils?
Bei der Netzzustandsnote handelt es sich um eine interne Kennzahl der DB
InfraGO AG, deren Herleitung und Systematik das Bundesministerium für
Verkehr (BMV) bislang nicht validieren kann und die daher für die Bewertung des
Netzzustandes durch das BMV keine Anwendung findet.
Kategorie Zustandsnote 2025
Mechanische Stellwerke 4,7
Elektromechanische Stellwerke 5,3
Relaisstellwerke 4,3
Moderne Stellwerke 3,8
Sonstiges 3,8
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 8. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Bei wie vielen Stellwerken in Deutschland besteht ein Umbauverbot?
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DA AG) besteht bei 255 von 4135
Stellwerken aufgrund ihres Alters und damit verbundenen
Korrosionserkenntnissen ein Umbauverbot.
3. Wie viele Stellwerke sind in den letzten fünf Jahren jeweils ersetzt
worden?
Nach Angaben der DB AG sind im letzten Jahr 64 Altstellwerke außer Betrieb
genommen worden. Angaben zu den vorangegangenen Jahren liegen nicht vor,
da das Monitoring erst im Zuge des Stellwerkersatzprogramms S 3 begonnen
wurde.
4. Wie viele Stellwerke sollen in den nächsten fünf Jahren ersetzt werden?
Nach Angaben der DB AG ist in diesem Jahr die Ablösung von 62
Altstellwerken geplant. Angaben für die darauffolgenden Jahre sind aufgrund der
laufenden Verhandlungen zur neuen Leistungsvereinbarung (LV) der InfraGO aktuell
nicht möglich.
5. Was ist der geplante Mittelabfluss beim Ersatz der Stellwerke in den
nächsten fünf Jahren jeweils?
Nach Angaben der DB AG beträgt der geplante Mittelabfluss für den Ersatz
von Stellwerken im Zeitraum von 2027 bis 2031 circa 5 Mrd. Euro für
Maßnahmen, die aus den Mitteln des aktuellen ERTMS Haushaltstitels finanziert
werden sollen, und circa 8 Mrd. Euro für Maßnahmen, die aus Mitteln der
Ersatzinvestitionen finanziert werden sollen.
6. Wie viele elektronische Stellwerke sollen in den nächsten fünf Jahren
jeweils errichtet werden?
7. Wie viele digitale Stellwerke sollen in den nächsten fünf Jahren jeweils
errichtet werden?
Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Angaben der DB AG ist in diesem Jahr die Errichtung von 53 neuen
modernen Stellwerken geplant. Bis 2031 befindet sich derzeit pro Jahr eine
mittlere zweistellige Zahl moderner Stellwerke in Planung bzw. Umsetzung.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 4 verwiesen.
8. Was sind die Gründe, dass nicht bereits heute die Anzahl der Errichtung
digitaler Stellwerke deutlich höher ist?
Die DB AG befindet sich in einer Weiterentwicklungsphase der modernen
Stellwerkstechnologien. Sie unterstützt diese Phase durch den im Jahr 2024
geschlossenen Volumenvertrag für teilweise noch in Entwicklung befindliche
Stellwerkstechnologien. Parallel dazu existierten für alle Hersteller auch
Rahmenverträge für Standardtechnologien.
9. Erfolgt die Finanzierung digitaler Stellwerke bzw. ETCS-fähiger
(ETCS = European Train Control System) Stellwerke aus dem
Haushaltstitel für die Einführung von ERTMS (European Rail Traffic
Management System) oder erfolgt die Finanzierung aus den Mitteln der
Ersatzinvestitionen (Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung [LufV])?
Die Finanzierung von ETCS-fähigen Stellwerken erfolgt sowohl durch den für
ERTMS vorgesehenen Haushaltstitel als auch über die LuFV (künftig LV
InfraGO).
10. Welche Probleme bei der Koordinierung des Ersatzes von Stellwerken
sowie der Einführung von ERTMS ergeben sich aufgrund der getrennten
Finanzierungsquellen?
11. Welche Änderungen bezüglich der Finanzierung plant die
Bundesregierung zur besseren Verzahnung des Ersatzes von Stellwerken bei
gleichzeitiger Ausrüstung von Bahnstrecken mit ETCS?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung wird mit der LV InfraGO die übergreifende
Finanzierungsarchitektur des Bestandsnetzes und der Digitalisierung neu aufstellen
sowie vereinfachen und vereinheitlichen. Mit der LV InfraGO streben
Bundesregierung und DB AG auch den Einstieg in die flächenweite Realisierung von
ETCS und modernen Stellwerken an.
12. Wie viele Stelleinheiten sind in Volumenverträgen zur Errichtung von
elektronischen Stellwerken zugesichert, und welcher Anteil dieser
Stelleinheiten in den Volumenverträgen wurde bisher abgerufen (auf
Nennung der Vertragspartner kann verzichtet werden)?
13. Wie viele Stelleinheiten sind in Volumenverträgen zur Errichtung von
digitalen Stellwerken zugesichert, und welcher Anteil dieser Stelleinheiten
in den Volumenverträgen wurde bisher abgerufen (auf Nennung der
Vertragspartner kann verzichtet werden)?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
In den bestehenden Rahmenverträgen zu modernen Stellwerken sind nach
Angaben der DB AG rund 6 000 Stelleinheiten (STE) zugesichert und ca. 2 700
STE bereits abgerufen.
14. Was ist die aktuelle durchschnittliche Umsetzungsdauer eines Stellwerks
ab Beginn der Planung, und welche Maßnahmen hat die DB InfraGO zur
Reduzierung dieser Umsetzungsdauer identifiziert?
Die durchschnittliche Realisierungsdauer eines Stellwerksprojektes liegt nach
Angaben der DB AG bei ca. drei bis vier Jahren. Zur Beschleunigung der
Realisierungszeiten werden verschiedene Ansätze verfolgt wie Standardisierung
der Stellwerksschnittstellen, der Automatisierung der Planungs- und
Abnahmeprozesse oder auch die Optimierung der Zusammenarbeit zwischen Bahn und
Industrie.
15. Welche Anpassungen an den Gesetzen und Richtlinien plant die
Bundesregierung zur Beschleunigung des Baus von Stellwerken?
Die Bundesregierung hat mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz u. a. Vorschläge
zur Ausweitung der Planrechtsfreiheit nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz
vorgelegt, die auch vereinfachte Verfahren bei Maßnahmen der Digitalisierung
ermöglichen sollen. Das Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen
Verfahren. Des Weiteren sollen die Verordnung über die Erteilung von
Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem und die Verordnung zur
Anerkennung, zum Einsatz und zur Überwachung von Prüfsachverständigen im
Eisenbahnbereich fortgeschrieben werden.
16. Wie viele Abnahmeprüfer für die Abnahme neuer Stellwerke existieren
in Deutschland (bitte nach Stellwerkstypen auflisten)?
Aktuell gibt es nach Angaben der DB AG ca. 50 Planprüfer und ca. 50
Abnahmeprüfer für ESTW-Technik. Für weiter entwickelte Technologien werden
aktuell für die zu prüfenden Projekte vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
projektspezifische Prüflizenzen vergeben. Sobald alle Voraussetzungen je
Hersteller und Release verfügbar sind, lassen sich nach Angaben der DB AG
Prüfsachverständige mit aktueller Lizenz für noch weiter entwickelte Technologien
qualifizieren.
17. Welche Änderungen in der Abnahme von digitalen Stellwerken im
Vergleich zu elektronischen Stellwerken bestehen, und wie rechtfertigt das
Eisenbahnbundesamt den gegebenenfalls sich ergebenden zusätzlichen
Abnahmeaufwand?
Im Rahmen der Abnahme der verschiedenen Stellwerksgenerationen sind nach
Angaben der DB AG Änderungen in der Zuordnung von Komponenten zur
Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik und Telekommunikation
vorgesehen. Der Aufbau von Digitalen Stellwerken erfordert eine Neugestaltung der
Abnahmeprozesse. Dies bedingt zunächst einen höheren Abnahmeaufwand,
welcher sich aber deutlich verringern wird, sobald die neuen Komponenten und
Systeme sowie Schnittstellen zugelassen sind. Zudem arbeiten Bahn, Industrie
und EBA an beschleunigenden Maßnahmen wie der konsequenten Nutzung der
Möglichkeiten der Digitalisierung wie Prüftools, Abnahmetools,
Laborprüfungen usw.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
18. Wie hoch waren die Stellwerkbesetzungsquoten von 2024 bis 2026 (bitte
jeweils für Halbjahre angeben)?
Die Stellwerksbesetzungsquote betrug nach den Angaben der DB InfraGO AG
(Stichtag 30. April 2026):
Erstes Halbjahr 2024 98,9 Prozent
Zweites Halbjahr 2024 98,8 Prozent
Erstes Halbjahr 2025 99,0 Prozent
Zweites Halbjahr 2025 99,1 Prozent
April 2026 99,5 Prozent
19. Wie hoch ist jeweils die Stellwerkbesetzungsquote in den Regionen im
April 2026?
Stellwerksbesetzungsquote gemäß DB InfraGO AG für April 2026
Region Mitte 98,7 Prozent
Region Nord 99,9 Prozent
Region Ost 99,0 Prozent
Region Süd 99,7 Prozent
Region Südost 99,8 Prozent
Region Südwest 99,6 Prozent
Region West 99,7 Prozent
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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