Digitalabgabe für Werbeumsätze einführen - Medienvielfalt und Kulturstandort stärken
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Digitalabgabe für Werbeumsätze einführen - Medienvielfalt und Kulturstandort stärken
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2247
21. Wahlperiode 15.10.2025
Antrag
der Abgeordneten Dr. Anna Lührmann, Karoline Otte, Misbah Khan,
Dr. Konstantin von Notz, Andreas Audretsch, Awet Tesfaiesus, Katrin
Göring-Eckardt, Sven Lehmann, Rebecca Lenhard, Lisa Paus, Dr. Armin Grau,
Michael Kellner, Chantal Kopf und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Digitalabgabe für Werbeumsätze einführen – Medienvielfalt und
Kulturstandort stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Onlineplattformen und Suchmaschinen greifen maßgeblich in öffentliche Debatten
und Meinungsbildungsprozesse ein. Ihrer großen gesellschaftlichen Verantwortung als
Gatekeeper im Digitalen werden große Konzerne häufig nicht gerecht. Mit
intransparenten Algorithmen entscheiden Social-Media-Plattformen, welche Inhalte
Sichtbarkeit erhalten. Diese Algorithmen sind darauf ausgelegt, Nutzer*innen möglichst lange
auf den Plattformen zu halten. So werden stark emotionalisierende Inhalte gegenüber
sachlichen Informationen gezielt priorisiert. Das trägt zu einer weiteren
gesellschaftlichen Polarisierung bei.
Zugleich dominieren Betreiber von Onlineplattformen wie Googles Mutterkonzern
Alphabet und Meta den Onlinewerbemarkt. Solche Monopole führen unter anderem
dazu, dass ein erheblicher Teil der Werbeerlöse bei den Digitalunternehmen verbleibt
und bei den Medienunternehmen fehlt – mit teils gravierenden Folgen für ihre
wirtschaftliche Existenz und die Vielfalt von Nachrichtenangeboten. Vor allem bei lokalen
und regionalen Nachrichtenmedien stellt die Forschung eine zunehmende Ausdünnung
des Angebots fest, das nicht mehr refinanziert werden kann (vgl. www.wuestenra-
dar.de/wp-content/uploads/sites/18/2024/11/Wuestenradar-2024-web.pdf).
Zurückgehende Erlöse aus Werbung gefährden die Versorgung mit professionell erstelltem
Journalismus und damit die Grundlage für die politische Meinungsbildung. Denn eine
pluralistische und freie Medienlandschaft ist zentral für eine funktionierende
Demokratie.
Zudem verwenden Digitalkonzerne die Produkte von Kultur- und Medienschaffenden
in den allermeisten Fällen ohne adäquate Entlohnung. Dabei sind Kultur- und
Medieninhalte entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolgt von Onlineplattformen.
Wenn Plattformen Inhalte ohne Lizenzen verbreiten, sinken potenzielle Erlöse, vor
allem bei freien Kulturschaffenden und Kreativen ohne Label oder Agenturen. Dieser
Prozess wird zudem durch KI exponentiell beschleunigt. Auch bleiben zentrale Teile
der Wertschöpfung von Digitalkonzernen von einer fairen Besteuerung unberührt. Die
Regierungskoalition aus Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag verabredet,
die „Einführung einer Abgabe für Onlineplattformen, die Medieninhalte nutzen“ zu
prüfen. Eine stärkere Heranziehung von Digitalkonzernen ist grundsätzlich zu
begrüßen, muss aber mit politischer Priorität und zeitnah in die Tat umgesetzt werden. Sie
sollte zielgerichtet, effektiv und rechtssicher ausgestaltet werden. Die Einnahmen
sollen für eine Stärkung von Medienvielfalt, vielfältiger Kulturangebote sowie
Medienkompetenz vorgesehen werden.
Aus diesen Gründen kann eine nationale Besteuerung von Werbeumsätzen nur ein
erster Schritt sein, um die Macht der Tech-Giganten einzudämmen. Die Bundesregierung
sollte eine breitere nationale Lösung anstreben, die auch Umsätze von E-Commerce
und Cloudservices inkludiert. Sie sollte sich außerdem aktiv dafür einsetzen, dass
Europa hier gemeinsam handelt. Digitale Unternehmen müssen angemessen zum EU-
Haushalt und den Haushalten ihrer Mitgliedstaaten beitragen, in denen sie
wirtschaftlich tätig sind, und dadurch verlässliche Einnahmen für öffentliche Aufgaben sichern.
Im Zoll-Konflikt mit den USA können sich die europäischen Staaten am besten vereint
behaupten.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Staatsminister Wolfram
Weimer, hat zuletzt mehrfach öffentlich angekündigt, einen Gesetzentwurf für eine
Abgabe für Onlineplattformen in den Bundestag einzubringen. Dabei wolle er sich am
österreichischen Modell einer Abgabe auf Onlinewerbeleistungen orientieren. Nach
teils deutlichem Widerspruch aus den eigenen Reihen, treibt die Bundesregierung das
Thema derzeit nicht mit der notwendigen Entschlossenheit voran.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. einen Gesetzentwurf für eine Besteuerung von Werbeumsätzen von
Onlineplattformen und Suchmaschinen in den Deutschen Bundestag einzubringen;
2. eine transparente, rechtsfest definierte Bemessungsgrundlage zu schaffen und
mindestens 10 Prozent der Werbeumsätze von Onlineplattformen und
Suchmaschinen einzunehmen;
3. die Einnahmen für die Förderung des Medien- und Kulturstandortes und von
Medienkompetenz vorzusehen, um Nachteile auszugleichen, die Kultur- und
Medienschaffenden und der Gesellschaft durch digitale Plattformen entstehen;
4. sich für eine einheitliche Besteuerung der Umsätze von Digitalkonzernen auf
europäischer Ebene einzusetzen, darauf hinzuwirken, dass eine solche Steuer
perspektivisch als neues Eigenmittel für den Haushalt der Europäischen Union
ausgestaltet wird und national mit weiteren Schritten, insbesondere einer
Verbreiterung der Bemessungsgrundlage auf Umsätze von E-Commerce und Cloud-
Services, voranzugehen.
Berlin, den 14. Oktober 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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