Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines sogenannten Plattform-Soli vor dem Hintergrund der Marktmacht digitaler Plattformen (Antwort zu Drs. 21/953)
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Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines sogenannten Plattform-Soli vor dem Hintergrund der Marktmacht digitaler Plattformen (Antwort zu Drs. 21/953)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1210
21. Wahlperiode 12.08.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Misbah Khan, Dr. Konstantin von Notz,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/953 –
Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines sogenannten Plattform-Soli vor
dem Hintergrund der Marktmacht digitaler Plattformen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Digitale Plattformen wie Google oder Meta verwenden die Daten und
Informationen ihrer Nutzerinnen und Nutzer und generieren damit – auch in
Deutschland und Europa – riesige Profite. Ihrer großen gesellschaftlichen
Verpflichtung als Gatekeeper in der digitalen Welt werden sie auch nach Ansicht
der Fragesteller bis heute nicht oder nur unzureichend gerecht. Ihre
Monopolstellung birgt Gefahren für die Demokratie und eine freie Medienlandschaft
sowie von Verstößen gegen die Grundsätze einer fairen sozialen
Marktwirtschaft. Durch intransparente Algorithmen werden Inhalte priorisiert oder
diskriminiert, wodurch die Plattformen in öffentliche Diskurse eingreifen.
Hierbei scheuen einige Plattformen nicht, gerade im außereuropäischen Ausland
unliebsame Inhalte und Meinungen, oftmals auf Drängen autoritärer Regime,
zu drosseln oder gar zu unterdrücken (www.spiegel.de/netzwelt/elon-musk-pl
attform-x-blockiert-offenbar-regierungskritische-seiten-in-der-tuerkei-a-d76de
90e-3db4-4bfa-949e-b81993d9cbda, https://www.reuters.com/article/world/u
k/exclusive-facebook-agreed-to-censor-posts-after-vietnam-slowed-traffic-sou
rce-idUSKCN2232K2/). Die großen Techkonzerne dominieren somit häufig
nicht nur ihre jeweiligen Märkte, sondern dehnen ihren Einfluss weit über die
ökonomische Sphäre hinaus aus – hinein in Politik, Medien und
gesellschaftliche Debatten. Dabei kommt es zunehmend auch zu gefährlichen
Wechselwirkungen mit Akteurinnen und Akteuren, die das demokratische System und die
freie Meinungsbildung bewusst zu zersetzen versuchen. Diese Dynamik ist zu
einer echten Gefahr für die Vielfalt und Qualität öffentlicher Debatten
geworden.
Durch den Umstand, dass vielfach auch auf journalistische Inhalte
zurückgegriffen wird, wird die Refinanzierung unabhängiger Medien erschwert.
Gleichzeitig bleiben zentrale Teile der Wertschöpfung der Plattformbetreiber
bislang von einer fairen Besteuerung unberührt.
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben in
ihrem Koalitionsvertrag einen Prüfauftrag zur „Einführung einer Abgabe für
Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen“ angekündigt (Zeile 3913). Die
Erlöse sollen „dem Medienstandort zugutekommen“ (Zeile 3914). Der
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), Dr. Wolfram Wei-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien vom 12. August 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
mer, hat dieses Ziel zuletzt mehrfach öffentlich bekräftigt. In Interviews und
Talkshows deutete er an, dass er sich am österreichischen Modell einer
Digitalsteuer auf Onlinewerbeleistungen orientieren wolle (www.stern.de/politik/d
eutschland/google-und-co---regierung-plant-plattformabgabe-fuer-internet-gig
anten-35762870.html). Dort gilt seit 2020 eine Abgabe von 5 Prozent auf
entgeltliche Onlinewerbung, die von Plattformen mit erheblichen Umsätzen,
innerhalb eines Wirtschaftsjahres 750 Mio. Euro weltweit und 25 Mio. Euro
aus der Durchführung von Onlinewerbeleistungen im Inland, (www.usp.gv.at/
themen/steuern-finanzen/weitere-steuern-und-abgaben/digitalsteuergeset
z.html) entrichtet werden muss. Andere Geschäftsmodelle wie beispielsweise
der Handel mit Daten, digitale Dienstleistungen oder Plattformdienste bleiben
von der österreichischen Abgabe unberührt. In Österreich gilt das eigene
Modell daher nur als „Übergangslösung“. Ziel sei es stattdessen, „auf OECD-
Ebene und innerhalb der EU an umfassenden globalen Besteuerungsregeln für
die digitale Wirtschaft“ zu arbeiten (www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/
2024/jaenner/digitalsteuer-2023.html). Für Deutschland schlägt Dr. Wolfram
Weimer eine Abgabe von 10 Prozent vor (www.stern.de/politik/deutschland/g
oogle-und-co---regierung-plant-plattformabgabe-fuer-internet-giganten-35762
870.html).
Die bisherigen Ankündigungen der Bundesregierung, wie genau sie die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD fixierten Ziele erreichen
will, sind bislang äußerst vage geblieben. Unklar ist insbesondere, auf welche
Geschäftsmodelle sich die geplante Abgabe beziehen soll, wie die
Abgabenerhebung konkret erfolgen soll, welcher Prozentsatz wovon erhoben werden
soll, wie hoch die von der Bundesregierung zu erwartenden Einnahmen sind
und wie konkret diese genutzt werden sollen, um den Medienstandort zu
stärken. Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie derartige nationale Initiativen
sinnvoll mit europäischen und internationalen Vorhaben zur
Digitalbesteuerung verzahnt werden sollen.
Angesichts der großen medien-, digital- und finanzpolitischen Bedeutung des
Vorhabens, seiner Komplexität hinsichtlich der steuer- und europarechtlichen
Implikationen sowie der bisherigen Unschärfe in den öffentlichen Äußerungen
des Kulturstaatsministers sind zahlreiche Fragen bislang unbeantwortet.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung misst dem Erhalt einer vielfältigen, freien und
unabhängigen Medienlandschaft sowie einer funktionierenden demokratischen
Öffentlichkeit besondere Bedeutung bei. Die Koalitionsparteien der Bundesregierung
CDU, CSU und SPD haben sich im Kultur- und Medienkapitel des
Koalitionsvertrags (Zeile 3913 f.) darauf verständigt, die Einführung einer Abgabe für
Online-Plattformen, die Medieninhalte nutzen, zu prüfen. Die Erlöse sollen
dem Medienstandort zugutekommen. Die Arbeiten befinden sich noch in einem
frühen Stadium. Angesichts der komplexen rechtlichen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen sowie der laufenden interministeriellen Abstimmungen
können zu den Einzelfragen der Kleinen Anfrage derzeit keine abschließenden
Angaben gemacht werden.
Einige Fragen werden aus Gründen des Sachzusammenhangs und zur besseren
inhaltlichen Übersicht thematisch zusammengefasst beantwortet.
1. Wie genau wird der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
fixierte Prüfauftrag bezüglich einer Abgabe für Onlineplattformen
konkret umgesetzt, welche Fragen sollen dabei nach welchen Kriterien
beantwortet werden, wie ist der konkrete Zeitplan für die Umsetzung der
Prüfung, werden dabei Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft,
der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft beteiligt, und wenn ja, wer, und
in welchem Verfahren?
2. Welche Bundesministerien sind an der Ausgestaltung eines
entsprechenden Gesetzentwurfs beteiligt, welches Bundesministerium ist dabei
federführend tätig, und was ist die konkrete Rolle des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Die Umsetzung des Prüfauftrags erfolgt in der Federführung des Beauftragten
der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) in Abstimmung mit den
fachlich betroffenen Ressorts. Das Bundesministerium der Finanzen ist den
Zuständigkeiten entsprechend in die vorbereitenden Überlegungen eingebunden.
3. Mit welchen Branchenvertretern hat sich der Beauftragte für Kultur und
Medien bezüglich des geplanten „Plattform-Solis“ seit Beginn der
Wahlperiode zu Gesprächen getroffen, was war der konkrete Inhalt der
Gespräche, und welche Ergebnisse, insbesondere hinsichtlich einer
freiwilligen Abgabe, wurden erzielt?
Der Beauftragte für Kultur und Medien steht im regelmäßigen Austausch mit
Verbänden und Akteuren aus dem Medienbereich. Gespräche mit
Plattformbetreibern oder Branchenvertretern erfolgen auf verschiedenen Ebenen.
Abschließende Ergebnisse im Sinne einer freiwilligen Abgabevereinbarung liegen nicht
vor.
4. Wie plant die Bundesregierung, den weiteren Dialog zu diesem Vorhaben
mit Medienakteuren, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zu gestalten, um
eine ausgewogene und breit akzeptierte Gestaltung des „Plattform-Solis“
zu gewährleisten?
Im Rahmen der Erfüllung des Prüfauftrags aus dem Koalitionsvertrag sind
weitere Fachgespräche mit Akteuren aus Medienwirtschaft, Wissenschaft und
Zivilgesellschaft vorgesehen.
5. Was versteht die Bundesregierung unter dem Sammelbegriff „Online-
Plattformen“, und welche gängigen Geschäftsmodelle digitaler Konzerne
wären von dem geplanten „Plattform-Soli“ nach den Plänen der
Bundesregierung betroffen, und welche sollen nicht erfasst werden?
6. Soll es sich bei dem vom Beauftragten für Kultur und Medien, Dr.
Wolfram Weimer, vorgeschlagenen „Plattform-Soli“ um eine steuerrechtliche
Bundessteuer im Sinne des Grundgesetzes oder um eine
zweckgebundene Abgabe handeln, und welche rechtlichen Grundlagen zieht die
Bundesregierung für die Ausgestaltung heran, und falls es sich um eine
zweckgebundene Abgabe handeln soll, für welche konkreten Aufgaben
im Medienbereich, im Kulturbereich oder in der öffentlichen digitalen
Infrastruktur soll sie nach den Plänen der Bundesregierung verwendet
werden?
7. Hat sich die Bundesregierung bereits auf eine konkrete Höhe des
„Plattform-Soli“ festgelegt, und teilt sie die vom Beauftragten für Kultur und
Medien, Dr. Wolfram Weimer, öffentlich genannte Höhe von 10 Prozent?
a) Auf welcher Einschätzung basiert die Höhe von 10 Prozent?
b) Auf welcher Besteuerungs- bzw. Abgabengrundlage soll der
„Plattform-Soli“ erhoben werden, und inwiefern ist dies zu internationalen
Vorbildern harmonisiert bzw. weicht davon ab?
c) Hat die Bundesregierung folgende Substrate in ihre Überlegungen
einbezogen, und was spricht aus ihrer Sicht dafür bzw. dagegen: eine
pauschalierte Steuer bzw. Abgabe pro Plattformnutzerin bzw.
Plattformnutzer im Inland, eine pauschalierte Steuer bzw. Abgabe pro
ausgespielter Anzeige im Inland, eine prozentuale Steuer bzw.
Abgabe auf Basis der Werbeerlöse aus dem Inland, eine prozentuale
Steuer bzw. Abgabe auf den im Inland erzielten Gewinn, eine
prozentuale Steuer bzw. Abgabe auf den im Inland erzielten Umsatz
sowie eine Steuer bzw. Abgabe auf den für die Nutzung der Plattform
verursachten Datenverkehr?
d) Plant die Bundesregierung eine Schwelle für die Erhebung des
„Plattform-Solis“, und wenn ja, wie soll diese definiert werden?
e) Wie plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass der „Plattform-
Soli“ werbetreibende Unternehmen finanziell nicht belastet, indem
die Abgabe an die Kunden von Onlinewerbeleistungen
weitergegeben wird?
f) Wie hoch wären nach Ansicht der Bundesregierung die erwarteten
Einnahmen des geplanten „Plattform-Solis“?
8. Inwiefern unterscheidet sich der von der Bundesregierung geplante
Ansatz eines „Plattform-Solis“ von einer möglichen europäischen
Digitalsteuer, wie sie etwa das europäische Parlament bereits gefordert hat oder
wie diese im Zuge des jüngsten Handelsstreits und der Diskussion über
neue US-Zölle auf Waren und Dienstleistungen aus der EU auch von der
EU-Kommission bereits gefordert wurde?
a) Plant die Bundesregierung, den „Plattform-Soli“ lediglich auf
nationaler Ebene einzuführen, oder strengt sie zugleich eine EU-weite
Abgabe an, und falls Letzteres, welche konkreten Schritte unternimmt
die Bundesregierung, um eine europäische Lösung zu
implementieren, und steht sie mit der EU-Kommission und bzw. oder den
Regierungen anderer EU-Mitgliedstaaten hierzu bereits im Austausch?
b) Befürwortet die Bundesregierung eine europäische Digitalsteuer, und
wenn ja, sieht sie keinen Widerspruch darin, auf EU-Ebene eine EU-
weite Digitalsteuer zu unterstützen, gleichzeitig auf nationaler Ebene
die Einführung eines „Plattform-Soli“ zu forcieren, und in welchem
Verhältnis stehen diese beiden Vorhaben nach Ansicht der
Bundesregierung?
9. Welche rechtlichen Bewertungen hat die Bundesregierung im Hinblick
auf die Vereinbarkeit des geplanten „Plattform-Solis“ mit dem geltenden
EU-Recht vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf das Beihilfe-,
Binnenmarkt- und Wettbewerbsrecht, und inwiefern steht der Vorschlag
mit diesen Vorgaben im Einklang?
Die Fragen 5 bis 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung prüft derzeit unterschiedliche Ausgestaltungen einer
möglichen Abgabe für Online-Plattformen. Eine abschließende Definition des
Begriffs „Online-Plattform“ im Kontext des Prüfauftrags liegt daher derzeit
nicht vor. Gegenstand der laufenden Prüfung ist sowohl eine steuerliche als
auch eine nichtsteuerliche Ausgestaltung im Sinne einer fiskalischen
Sonderabgabe. Zudem sind Teil dieser Prüfung die Höhe, die Bemessungsgrundlage,
etwaige Schwellenwerte sowie mögliche Auswirkungen dieser noch
festzulegenden Parameter auf die deutsche Wirtschaft. Auch eine Schätzung zu
potenziellen Einnahmen kann erst nach Festlegung der Parameter vorgenommen werden.
Die Prüfung umfasst auch eine Bewertung der europarechtlichen Vereinbarkeit,
insbesondere im Hinblick auf Beihilferecht und Binnenmarktvorgaben.
10. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung hinsichtlich des von ihr
geplanten „Plattform-Solis“ mit Blick auf die Erkenntnisse, die man bei der
Einführung des „Leistungsschutzrechts für Presseverlage“ gemacht hat,
und in welchem Verhältnis stehen die beiden Vorhaben zueinander?
11. Hält die Bundesregierung die Einführung des „Leistungsschutzrechts für
Presseverlage“ aus heutiger Perspektive für einen Erfolg, und wenn ja,
worauf konkret bezieht sich diese Ansicht, und wenn nicht, warum
nicht?
12. Hat die Bundesregierung den Erfolg des „Leistungsschutzrechts für
Presseverlage“, gerade hinsichtlich der eigentlichen Intention, zusätzliche
Einnahmen für die Verlage zu generieren, evaluiert, und wenn ja, mit
welchem Ergebnis (bitte möglichst konkret nach geschätzten
zusätzlichen Einnahmen pro Jahr seit Einführung aufschlüsseln), und welche
Schlüsse zieht sie aus diesen Erfahrungen mit Blick auf die geplante
Einführung eines „Plattform-Solis“?
13. Soll nach dem Willen der Bundesregierung der „Plattform-Soli“ das
„Leistungsschutzrecht für Presseverlage“ ablösen?
Die Fragen 10 bis 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung sieht das Leistungsschutzrecht für Presseverlage und die
im Koalitionsvertrag aufgeführte und zu prüfenden Abgabe für Online-
Plattformen, die Medieninhalte nutzen, als unterschiedliche Instrumente mit jeweils
eigenständiger Zielrichtung und rechtlicher Grundlage an.
Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist unionsrechtlich vorgegeben. Die
entsprechenden Normen im nationalen Recht (Teil 2 Abschnitt 7 im Gesetz
über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) basieren auf Artikel 15 der
Richtlinie (EU) 2019/790 (DSM-Richtlinie). Eine Evaluierung der DSM-
Richtlinie erfolgt daher durch die Europäische Kommission ab Juni 2026 (Artikel 30
Absatz 1 der DSM-Richtlinie).
14. Soll ein „Plattform-Soli“ nach dem Willen der Bundesregierung dazu
beitragen, die beschriebenen Monopolstellungen von digitalen
Plattformen zu reduzieren, und wenn ja, wie, und wie kann der „Plattform-Soli“
konkret zur Verbesserung der politischen Debatte im digitalen Raum
beitragen?
15. Für welche Aufgaben im Medienbereich, im Kulturbereich oder in der
öffentlichen digitalen Infrastruktur sollen mögliche Einnahmen aus
einem „Plattform-Soli“ nach dem Willen der Bundesregierung konkret
verwendet werden?
a) Welche konkreten Maßnahmen zur Stärkung des Medienstandorts
Deutschland sollen nach dem Willen der Bundesregierung durch die
Einnahmen konkret finanziert werden (beispielsweise
Mehrwertsteuer (MwSt)-Reduktion oder Journalismusförderung), und bezieht sich
dies auch auf die Förderung digitaler Infrastruktur,
Medienkompetenz und innovativer Technologien im Medienbereich?
b) Inwiefern ist vorgesehen, dass ein möglicher „Plattform-Soli“ der
traditionellen Verlagsbranche zugutekommt?
c) Wie steht die Bundesregierung zu der Verwendung des Erlöses aus
dem „Plattform-Soli“ für die Förderung von Medienkompetenz und
eines vielfältigen Medienmarktes?
d) Wie wird der Plattform-Soli mit anderen Förderinstrumenten für
Medien und Kultur (z. B. BKM-Programme, Filmförderung oder
Förderprogramme der Länder) koordiniert, um eine wirksame
Gesamtstrategie für den Medienstandort zu gewährleisten?
Die Fragen 14 bis 15d werden gemeinsam beantwortet.
Die konkrete Ausgestaltung der Mittelverwendung ist Gegenstand der
laufenden Prüfung. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Einnahmen einer Abgabe
dem Medienstandort zugutekommen sollen. Auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung wird verwiesen.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Höhe der
durchschnittlichen effektiven Steuerbelastung großer Digitalkonzerne im
Vergleich zur durchschnittlichen effektiven Steuerbelastung von kleinen und
mittleren Unternehmen in Deutschland vor?
a) Falls sich diese durchschnittlichen effektiven Steuersätze
unterscheiden, sieht die Bundesregierung dies u. a. unter dem Gesichtspunkt
einer gerechten Steuerpolitik als Problem an?
b) Um wie viel Prozent würde die effektive Steuerbelastung von großen
Digitalkonzernen aus Sicht der Bundesregierung durch einen 10-
prozentigen „Plattform-Soli“ steigen?
c) Plant die Bundesregierung weitere Maßnahmen außer der Einführung
eines „Plattform-Soli“, um große Digitalkonzerne effektiv höher zu
besteuern und damit eine gerechtere Beteiligung dieser Konzerne am
Gemeinwohl zur erreichen, und wenn ja, welche?
Die Fragen 16 bis 16c werden gemeinsam beantwortet.
Zur Höhe der durchschnittlichen effektiven Steuerbelastung großer
Digitalkonzerne im Vergleich zur durchschnittlichen effektiven Steuerbelastung von
kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland kann die Bundesregierung
keine generelle Antwort geben. Die Antwort ist abhängig von den konkret
einzubeziehenden Unternehmen bzw. Konzernen. Bezüglich der steuerlichen und
wirtschaftlichen Verhältnisse einzelner Unternehmen bzw. Konzerne kann auf
öffentlich zugängliche Daten (z. B. publizierte Abschlussberichte)
zurückgegriffen werden.
Deutschland unterstützt das gemeinsame Projekt von OECD und G20 gegen
Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung multinationaler Unternehmen (Base
Erosion and Profit Shifting – BEPS). Hintergrund dessen war die zunehmende
Beobachtung, dass multinationale Unternehmen unter Ausnutzung von
bestehenden Besteuerungsinkongruenzen ihre Steuerlast auf ein Minimum senken
können.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
17. Wie stellt sich die Bundesregierung auf den möglichen Fall ein, dass die
Einführung eines „Plattform-Soli“ scheitert – sei es aufgrund rechtlicher
Bedenken, europarechtlicher Hürden, internationaler Verpflichtungen
oder anderer Gründe –, und welche alternativen Instrumente zur
Erreichung der aufgeworfenen Ziele, insbesondere der Finanzierung und
Förderung von Medienvielfalt und Medienkompetenz, prüft sie für einen
solchen Fall?
Die Prüfung einer möglichen Abgabe dauert noch an. Die Bundesregierung
kann dem Ergebnis dieser Prüfung nicht vorgreifen. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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