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Für Transparenz und Aufklärung sorgen - Der Öffentlichkeit einen vollständigen Überblick über die deutschen Zahlungen an internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen vorlegen

dip / drucksache 14.10.2025 · WP 21 · 21/2209 · Antrag · Original ↗

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Für Transparenz und Aufklärung sorgen - Der Öffentlichkeit einen vollständigen Überblick über die deutschen Zahlungen an internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen vorlegen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2209 21. Wahlperiode 14.10.2025 Antrag der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dr. Alexander Wolf, Rocco Kever, Denis Pauli, Matthias Rentzsch, Johann Martel und der Fraktion der AfD Für Transparenz und Aufklärung sorgen – Der Öffentlichkeit einen vollständigen Überblick über die deutschen Zahlungen an internationale Organisationen und Nichtregierungsorganisationen vorlegen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Bis heute fehlt ein vollständiger, transparenter und der Öffentlichkeit zugänglicher Überblick über alle freiwilligen und Pflichtzahlungen der Bundesregierung an internationale Organisationen, obgleich der Bundesrechnungshof einen solchen seit mehr als einem Jahrzehnt anmahnt. Dasselbe gilt auch für die deutschen Zahlungen an international tätige Nichtregierungsorganisationen. Dies ist dem deutschen Steuerzahler nicht zumutbar und nicht mit dem Demokratieprinzip der Beteiligung des Bürgers an den Belangen des Staates vereinbar. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, innerhalb von 90 Tagen dem Deutschen Bundestag einen vollständigen Bericht über alle von Bundesministerien und Bundesbehörden seit 2017 getätigten Zahlungen an internationale Organisationen und international tätige Nichtregierungsorganisationen vorzulegen und künftig einmal pro Legislaturperiode einen entsprechenden Bericht, der im Plenum zu debattieren ist, im Sinne der Transparenz und Bürgernähe öffentlich zu machen. Berlin, den 14. Oktober 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Der Bundesrechnungshof stellt in seinen Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes fest1: „Bislang erfasste das AA nur Beitragszahlungen an Organisationen der Vereinten Nationen. Im Jahr 2022 betrugen sie 6,8 Mrd. Euro. Anlässlich einer Prüfung hat der Bundesrechnungshof einen Überblick über das gesamte finanzielle Engagement des Bundes bei allen internationalen Organisationen erstellt. Danach zahlte der Bund im Jahr 2022 insgesamt 8,7 Mrd. Euro. Somit erfasste das AA Beitragszahlungen von 1,9 Mrd. Euro nicht. Der Bundesrechnungshof hat den fehlenden Gesamtüberblick seit dem Jahr 2004 wiederholt beanstandet.“ Das AA sollte mit Unterstützung aller Bundesministerien eine systematische und laufende Erfassung der unterschiedlichen Beitragszahlungen an alle internationalen Organisationen sicherstellen. Dies ist bis heute nicht geschehen, wie die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zugab.2 Der Bundesrechnungshof mahnte die Transparenz der Bundesregierung hierzu an: „Über die Beitragszahlungen sollte die Bundesregierung regelmäßig zu den Haushaltsberatungen dem Parlament berichten“.3 Weiter führt der Bundesrechnungshof aus: „Bereits im Jahr 2004 beanstandete der Bundesrechnungshof, dass der Bundesregierung ein Gesamtüberblick fehlt, in welcher Höhe und durch welche Beitragsarten sie internationale Organisationen fördert. In den Jahren 2019 und 2023 beanstandete der Bundesrechnungshof dies erneut. Er empfahl wiederholt, Beitragszahlungen an internationale Organisationen zentral zu ermitteln und jährlich zu einer Gesamtübersicht zusammenzufassen. Diese Empfehlung setzte die Bundesregierung bisher nicht um. Der Bundesrechnungshof stellte außerdem fest, dass die Bundesministerien mehrfach freiwillige Beitragszahlungen als Pflichtbeitragszahlungen oder umgekehrt einordneten. Dem AA fehlten interne Vorgaben, um die Zahlungen den Beitragsarten einheitlich zuzuordnen. Die Bundesministerien verfügten zudem über kein Verfahren, um ihre Zahlungen zuverlässig übergreifend zu koordinieren. Aktuell erfasst das AA nur die Beitragszahlungen der Bundesministerien an die Vereinten Nationen […] So wies das BMF für das Haushaltsjahr 2022 die Bundesministerien darauf hin, jede Beitragszahlung an die Vereinten Nationen zu kennzeichnen. Ab dem Haushaltsjahr 2024 entfiel dieser Hinweis wieder. Die Bundesministerien markierten im Jahr 2022 Beitragszahlungen von 4,4 Mrd. Euro an die Vereinten Nationen im HKR-Verfahren“ (eines von mehreren verwendeten Verfahren, Anmerkung der Antragssteller). Und weiter: „Zum anderen fragte das AA für einen Bericht der Bundesregierung die Beitragszahlungen an die Vereinten Nationen bei den Bundesministerien ab. Bei der manuellen Abfrage meldeten sie Beitragszahlungen von 6,8 Mrd. Euro im Jahr 2022. Demnach markierten die Bundesministerien für das Jahr 2022 im HKR-Verfahren 2,4 Mrd. Euro weniger Beitragszahlungen an die Vereinten Nationen, als sie dem AA meldeten. Der Bundesrechnungshof fragte im Jahr 2023 bei den Bundesministerien die Beitragszahlungen an alle internationalen Organisationen auch außerhalb der Vereinten Nationen ab. Nach den Rückmeldungen beliefen sich diese für das Jahr 2022 auf 8,7 Mrd. Euro. Sie waren somit um 1,9 Mrd. Euro höher als die manuell erfassten Beitragszahlungen an die Vereinten Nationen“. Der Deutsche Bundestag setzt sich für eine vollständige, transparente und systematische Erfassung aller Beitragszahlungen Deutschlands (sowohl Pflicht- als auch freiwillige Beiträge) an alle internationalen Organisationen ein. Dies dient der Kontrolle der Bundesregierung durch die Legislative als Grundsatz der parlamentarischen Demokratie, der Information der Öffentlichkeit und einer effektiven und effizienten Verwendung der Haushaltsmittel gemäß § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Dies ist nicht nur im Hinblick auf die Finanzierung von internationalen Organisationen, sondern auch von NGOs anzumahnen: hier verweigerte das Auswärtige Amt die Auskunft. Eine Liste aller Zuwendungsempfänger könne „aufgrund der Einstufung als Verschlusssache nicht erfolgen“.4 1 vgl. hier und im Folgenden: www.bundesrechnungshof.de/S haredDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/hauptband-2024/gesamtband-vollte xt.pdf?__blob=publicationFile&v=2; S. 91 ff. 2 vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/382 3 vgl. hier und im Folgenden: www.bundesrechnungshof.de/S haredDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/hauptband-2024/gesamtband-vollte xt.pdf?__blob=publicationFile&v=2; S. 91 ff. 4 vgl. www.nius.de/politik/news/cdu-ministerium-ngo-foerderung-steuergeld-verschlusssache/32dd61c2-9bf6-41f1-87b7-a6bc10cb1f39 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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