Kritik des Bundesrechnungshofs an fehlender Transparenz und Systematik bei deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen (Antwort zu Drs. 21/181)
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Kritik des Bundesrechnungshofs an fehlender Transparenz und Systematik bei deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen (Antwort zu Drs. 21/181)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/382
21. Wahlperiode 02.06.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Markus Frohnmaier,
Kay Gottschalk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/181 –
Kritik des Bundesrechnungshofs an fehlender Transparenz und Systematik bei
deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bundesrechnungshof stellt in seinen Bemerkungen 2024 zur Haushalts-
und Wirtschaftsführung des Bundes fest (vgl. www.bundesrechnungshof.de/S
haredDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/hauptband-2024/gesamtband-vollte
xt.pdf?__blob=publicationFile&v=2; S. 91 ff.): „Bislang erfasste das AA
[Auswärtiges Amt, Anm. d. Verf.] nur Beitragszahlungen an Organisationen
der Vereinten Nationen. Im Jahr 2022 betrugen sie 6,8 Mrd. Euro. Anlässlich
einer Prüfung hat der Bundesrechnungshof einen Überblick über das gesamte
finanzielle Engagement des Bundes bei allen internationalen Organisationen
erstellt. Danach zahlte der Bund im Jahr 2022 insgesamt 8,7 Mrd. Euro. Somit
erfasste das AA Beitragszahlungen von 1,9 Mrd. Euro nicht. Der
Bundesrechnungshof hat den fehlenden Gesamtüberblick seit dem Jahr 2004 wiederholt
beanstandet. Das AA sollte mit Unterstützung aller Bundesministerien eine
systematische und laufende Erfassung der unterschiedlichen
Beitragszahlungen an alle internationalen Organisationen sicherstellen. Dazu sollte das AA in
Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zeitnah ein
automatisiertes und verlässliches Verfahren entwickeln. Über die
Beitragszahlungen sollte die Bundesregierung regelmäßig zu den Haushaltsberatungen
dem Parlament berichten“.
Weiter führt der Bundesrechnungshof aus: „Bereits im Jahr 2004 beanstandete
der Bundesrechnungshof, dass der Bundesregierung ein Gesamtüberblick
fehlt, in welcher Höhe und durch welche Beitragsarten sie internationale
Organisationen fördert. In den Jahren 2019 und 2023 beanstandete der
Bundesrechnungshof dies erneut. Er empfahl wiederholt, Beitragszahlungen an
internationale Organisationen zentral zu ermitteln und jährlich zu einer
Gesamtübersicht zusammenzufassen. Diese Empfehlung setzte die Bundesregierung
bisher nicht um. Der Bundesrechnungshof stellte außerdem fest, dass die
Bundesministerien mehrfach freiwillige Beitragszahlungen als
Pflichtbeitragszahlungen oder umgekehrt einordneten. Dem AA fehlten interne Vorgaben, um
die Zahlungen den Beitragsarten einheitlich zuzuordnen. Die
Bundesministerien verfügten zudem über kein Verfahren, um ihre Zahlungen zuverlässig
übergreifend zu koordinieren. Aktuell erfasst das AA nur die
Beitragszahlungen der Bundesministerien an die Vereinten Nationen. Dazu nutzt es zwei ver-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom
30. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
schiedene Verfahren: Zum einen verwenden das AA und die
Bundesministerien Kennzeichnungen im bereits bestehenden Verfahren für das Haushalts-,
Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren). So wies das
BMF für das Haushaltsjahr 2022 die Bundesministerien darauf hin, jede
Beitragszahlung an die Vereinten Nationen zu kennzeichnen. Ab dem
Haushaltsjahr 2024 entfiel dieser Hinweis wieder. Die Bundesministerien markierten im
Jahr 2022 Beitragszahlungen von 4,4 Mrd. Euro an die Vereinten Nationen im
HKR-Verfahren“. Und weiter:
„Zum anderen fragte das AA für einen Bericht der Bundesregierung die
Beitragszahlungen an die Vereinten Nationen bei den Bundesministerien ab. Bei
der manuellen Abfrage meldeten sie Beitragszahlungen von 6,8 Mrd. Euro im
Jahr 2022. Demnach markierten die Bundesministerien für das Jahr 2022 im
HKR-Verfahren 2,4 Mrd. Euro weniger Beitragszahlungen an die Vereinten
Nationen, als sie dem AA meldeten. Der Bundesrechnungshof fragte im Jahr
2023 bei den Bundesministerien die Beitragszahlungen an alle internationalen
Organisationen auch außerhalb der Vereinten Nationen ab. Nach den
Rückmeldungen beliefen sich diese für das Jahr 2022 auf 8,7 Mrd. Euro. Sie waren
somit um 1,9 Mrd. Euro höher als die manuell erfassten Beitragszahlungen an
die Vereinten Nationen“ (vgl. ebd., S. 92).
Die Fragesteller setzen sich für eine vollständige, transparente und
systematische Erfassung aller Beitragszahlungen Deutschlands (sowohl Pflicht- als
auch freiwillige Beiträge) an alle internationalen Organisationen ein. Dies
dient der Kontrolle der Bundesregierung durch die Legislative als Grundsatz
der parlamentarischen Demokratie, der Information der Öffentlichkeit und
einer effektiven und effizienten Verwendung der Haushaltsmittel gemäß § 7
der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Alle Fragen beziehen sich auf die in der
Vorbemerkung genannte Quelle sowie auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14925.
1. Plant die Bundesregierung die vollständige, systematische, geordnete und
transparente Erfassung aller deutschen Beiträge (sowohl Pflicht- als auch
freiwillige Beiträge) an alle internationalen Organisationen, wenn ja, wie,
und bis wann will sie diese sicherstellen (wenn nein, bitte begründen)?
6. Plant die Bundesregierung die Aufnahme aller deutschen Beiträge,
Pflichtbeiträge und freiwilligen Beiträge an alle internationalen Organisationen
in die Plattform (Datenbank) portfolio.atlas, wenn ja, bis wann, und wenn
nein, warum nicht?
Die Fragen 1 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14925 und auf den
vollständigen Text der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs sowie auf
dortige Stellungnahme des Auswärtigen Amts verwiesen (S. 94, www.bundesrech
nungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/hauptband-2024/gesa
mtband-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
2. Plant die Bundesregierung zum Zwecke einer verlässlichen Erfassung,
obligatorische einheitliche Definitionen, gemeinsame Datenstandards sowie
gesicherte Standards für Datenqualität für alle Bundesministerien zu
entwickeln, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage
der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14925 verwiesen.
3. Wenn die Bundesregierung die in der Frage 2 dargestellten Maßnahmen
plant, welche Dienststelle in welchem Bundesministerium soll für die
Überwachung fachlich und disziplinarisch zuständig sein?
4. Wird die Bundesregierung alle Bundesministerien erneut auf die
verpflichtende Markierung im HRK-Verfahren hinweisen, wenn ja, wann, und
wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage
der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14925 verwiesen.
5. Bis wann soll die Datenaustauschplattform (Datenbank) portfolio.atlas
vollständig arbeitsfähig sein (ebd., S. 94)?
Die Anwendung portfolio.atlas soll ab Sommer 2025 zur Verfügung stehen.
7. Gab es seit dem Jahr 2017 Fälle, in denen Pflichtbeiträge als freiwillige
Beiträge (oder umgekehrt) erfasst wurden, wenn ja, um welche Beiträge
an welche Organisationen handelte es sich, und wann wurden die Fehler
öffentlich einsehbar korrigiert?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage
der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14925 verwiesen.
8. Hat sich die Bundesregierung zum Zwecke der Verbesserung der
systematischen und transparenten Erfassung aller deutschen Beiträge an
internationale Organisationen bei anderen Staaten Informationen eingeholt oder hat
sie sich mit anderen Staaten beraten, wenn ja, wann, und bei bzw. mit
wem?
Die Bundesregierung steht in regelmäßigem fachlichen Austausch mit anderen
Staaten und internationalen Organisationen über Daten, Technologiefragen und
Datenverwaltungsrichtlinien (sogenannte Data Governance Themen).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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