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Kritik des Bundesrechnungshofs an fehlender Transparenz und Systematik bei deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen (Antwort zu Drs. 21/181)

dip / drucksache 02.06.2025 · WP 21 · 21/382 · Antwort · Original ↗

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Kritik des Bundesrechnungshofs an fehlender Transparenz und Systematik bei deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen (Antwort zu Drs. 21/181) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/382 21. Wahlperiode 02.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Markus Frohnmaier, Kay Gottschalk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/181 – Kritik des Bundesrechnungshofs an fehlender Transparenz und Systematik bei deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bundesrechnungshof stellt in seinen Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes fest (vgl. www.bundesrechnungshof.de/S haredDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/hauptband-2024/gesamtband-vollte xt.pdf?__blob=publicationFile&v=2; S. 91 ff.): „Bislang erfasste das AA [Auswärtiges Amt, Anm. d. Verf.] nur Beitragszahlungen an Organisationen der Vereinten Nationen. Im Jahr 2022 betrugen sie 6,8 Mrd. Euro. Anlässlich einer Prüfung hat der Bundesrechnungshof einen Überblick über das gesamte finanzielle Engagement des Bundes bei allen internationalen Organisationen erstellt. Danach zahlte der Bund im Jahr 2022 insgesamt 8,7 Mrd. Euro. Somit erfasste das AA Beitragszahlungen von 1,9 Mrd. Euro nicht. Der Bundesrechnungshof hat den fehlenden Gesamtüberblick seit dem Jahr 2004 wiederholt beanstandet. Das AA sollte mit Unterstützung aller Bundesministerien eine systematische und laufende Erfassung der unterschiedlichen Beitragszahlungen an alle internationalen Organisationen sicherstellen. Dazu sollte das AA in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zeitnah ein automatisiertes und verlässliches Verfahren entwickeln. Über die Beitragszahlungen sollte die Bundesregierung regelmäßig zu den Haushaltsberatungen dem Parlament berichten“. Weiter führt der Bundesrechnungshof aus: „Bereits im Jahr 2004 beanstandete der Bundesrechnungshof, dass der Bundesregierung ein Gesamtüberblick fehlt, in welcher Höhe und durch welche Beitragsarten sie internationale Organisationen fördert. In den Jahren 2019 und 2023 beanstandete der Bundesrechnungshof dies erneut. Er empfahl wiederholt, Beitragszahlungen an internationale Organisationen zentral zu ermitteln und jährlich zu einer Gesamtübersicht zusammenzufassen. Diese Empfehlung setzte die Bundesregierung bisher nicht um. Der Bundesrechnungshof stellte außerdem fest, dass die Bundesministerien mehrfach freiwillige Beitragszahlungen als Pflichtbeitragszahlungen oder umgekehrt einordneten. Dem AA fehlten interne Vorgaben, um die Zahlungen den Beitragsarten einheitlich zuzuordnen. Die Bundesministerien verfügten zudem über kein Verfahren, um ihre Zahlungen zuverlässig übergreifend zu koordinieren. Aktuell erfasst das AA nur die Beitragszahlungen der Bundesministerien an die Vereinten Nationen. Dazu nutzt es zwei ver- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. Mai 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. schiedene Verfahren: Zum einen verwenden das AA und die Bundesministerien Kennzeichnungen im bereits bestehenden Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen des Bundes (HKR-Verfahren). So wies das BMF für das Haushaltsjahr 2022 die Bundesministerien darauf hin, jede Beitragszahlung an die Vereinten Nationen zu kennzeichnen. Ab dem Haushaltsjahr 2024 entfiel dieser Hinweis wieder. Die Bundesministerien markierten im Jahr 2022 Beitragszahlungen von 4,4 Mrd. Euro an die Vereinten Nationen im HKR-Verfahren“. Und weiter: „Zum anderen fragte das AA für einen Bericht der Bundesregierung die Beitragszahlungen an die Vereinten Nationen bei den Bundesministerien ab. Bei der manuellen Abfrage meldeten sie Beitragszahlungen von 6,8 Mrd. Euro im Jahr 2022. Demnach markierten die Bundesministerien für das Jahr 2022 im HKR-Verfahren 2,4 Mrd. Euro weniger Beitragszahlungen an die Vereinten Nationen, als sie dem AA meldeten. Der Bundesrechnungshof fragte im Jahr 2023 bei den Bundesministerien die Beitragszahlungen an alle internationalen Organisationen auch außerhalb der Vereinten Nationen ab. Nach den Rückmeldungen beliefen sich diese für das Jahr 2022 auf 8,7 Mrd. Euro. Sie waren somit um 1,9 Mrd. Euro höher als die manuell erfassten Beitragszahlungen an die Vereinten Nationen“ (vgl. ebd., S. 92). Die Fragesteller setzen sich für eine vollständige, transparente und systematische Erfassung aller Beitragszahlungen Deutschlands (sowohl Pflicht- als auch freiwillige Beiträge) an alle internationalen Organisationen ein. Dies dient der Kontrolle der Bundesregierung durch die Legislative als Grundsatz der parlamentarischen Demokratie, der Information der Öffentlichkeit und einer effektiven und effizienten Verwendung der Haushaltsmittel gemäß § 7 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Alle Fragen beziehen sich auf die in der Vorbemerkung genannte Quelle sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14925. 1. Plant die Bundesregierung die vollständige, systematische, geordnete und transparente Erfassung aller deutschen Beiträge (sowohl Pflicht- als auch freiwillige Beiträge) an alle internationalen Organisationen, wenn ja, wie, und bis wann will sie diese sicherstellen (wenn nein, bitte begründen)? 6. Plant die Bundesregierung die Aufnahme aller deutschen Beiträge, Pflichtbeiträge und freiwilligen Beiträge an alle internationalen Organisationen in die Plattform (Datenbank) portfolio.atlas, wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 1 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14925 und auf den vollständigen Text der Bemerkungen des Bundesrechnungshofs sowie auf dortige Stellungnahme des Auswärtigen Amts verwiesen (S. 94, www.bundesrech nungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/hauptband-2024/gesa mtband-volltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2). 2. Plant die Bundesregierung zum Zwecke einer verlässlichen Erfassung, obligatorische einheitliche Definitionen, gemeinsame Datenstandards sowie gesicherte Standards für Datenqualität für alle Bundesministerien zu entwickeln, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14925 verwiesen. 3. Wenn die Bundesregierung die in der Frage 2 dargestellten Maßnahmen plant, welche Dienststelle in welchem Bundesministerium soll für die Überwachung fachlich und disziplinarisch zuständig sein? 4. Wird die Bundesregierung alle Bundesministerien erneut auf die verpflichtende Markierung im HRK-Verfahren hinweisen, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14925 verwiesen. 5. Bis wann soll die Datenaustauschplattform (Datenbank) portfolio.atlas vollständig arbeitsfähig sein (ebd., S. 94)? Die Anwendung portfolio.atlas soll ab Sommer 2025 zur Verfügung stehen. 7. Gab es seit dem Jahr 2017 Fälle, in denen Pflichtbeiträge als freiwillige Beiträge (oder umgekehrt) erfasst wurden, wenn ja, um welche Beiträge an welche Organisationen handelte es sich, und wann wurden die Fehler öffentlich einsehbar korrigiert? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14925 verwiesen. 8. Hat sich die Bundesregierung zum Zwecke der Verbesserung der systematischen und transparenten Erfassung aller deutschen Beiträge an internationale Organisationen bei anderen Staaten Informationen eingeholt oder hat sie sich mit anderen Staaten beraten, wenn ja, wann, und bei bzw. mit wem? Die Bundesregierung steht in regelmäßigem fachlichen Austausch mit anderen Staaten und internationalen Organisationen über Daten, Technologiefragen und Datenverwaltungsrichtlinien (sogenannte Data Governance Themen). Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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