Kritik des Bundesrechnungshofs an fehlender Transparenz und Systematik bei deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen
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Kritik des Bundesrechnungshofs an fehlender Transparenz und Systematik bei deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/181
21. Wahlperiode 16.05.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Markus Frohnmaier, Kay Gottschalk, Jan
Wenzel Schmidt, Jörn König, Caroline Bachmann, Gerrit Huy, Thomas Korell,
Torben Braga, Hauke Finger, Christian Reck, Christian Douglas, Rainer Groß und
der Fraktion der AfD
Kritik des Bundesrechnungshofs an fehlender Transparenz und Systematik bei
deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen
Der Bundesrechnungshof stellt in seinen Bemerkungen 2024 zur Haushalts-
und Wirtschaftsführung des Bundes fest (vgl. www.bundesrechnungshof.de/Sh
aredDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/hauptband-2024/gesamtband-volltext.
pdf?__blob=publicationFile&v=2; S. 91 ff.): „Bislang erfasste das AA [
Auswärtiges Amt, Anm. d. Verf.] nur Beitragszahlungen an Organisationen der
Vereinten Nationen. Im Jahr 2022 betrugen sie 6,8 Mrd. Euro. Anlässlich einer
Prüfung hat der Bundesrechnungshof einen Überblick über das gesamte
finanzielle Engagement des Bundes bei allen internationalen Organisationen erstellt.
Danach zahlte der Bund im Jahr 2022 insgesamt 8,7 Mrd. Euro. Somit erfasste
das AA Beitragszahlungen von 1,9 Mrd. Euro nicht. Der Bundesrechnungshof
hat den fehlenden Gesamtüberblick seit dem Jahr 2004 wiederholt beanstandet.
Das AA sollte mit Unterstützung aller Bundesministerien eine systematische
und laufende Erfassung der unterschiedlichen Beitragszahlungen an alle
internationalen Organisationen sicherstellen. Dazu sollte das AA in Abstimmung
mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) zeitnah ein automatisiertes
und verlässliches Verfahren entwickeln. Über die Beitragszahlungen sollte die
Bundesregierung regelmäßig zu den Haushaltsberatungen dem Parlament
berichten“.
Weiter führt der Bundesrechnungshof aus: „Bereits im Jahr 2004 beanstandete
der Bundesrechnungshof, dass der Bundesregierung ein Gesamtüberblick fehlt,
in welcher Höhe und durch welche Beitragsarten sie internationale
Organisationen fördert. In den Jahren 2019 und 2023 beanstandete der
Bundesrechnungshof dies erneut. Er empfahl wiederholt, Beitragszahlungen an internationale
Organisationen zentral zu ermitteln und jährlich zu einer Gesamtübersicht
zusammenzufassen. Diese Empfehlung setzte die Bundesregierung bisher nicht
um. Der Bundesrechnungshof stellte außerdem fest, dass die Bundesministerien
mehrfach freiwillige Beitragszahlungen als Pflichtbeitragszahlungen oder
umgekehrt einordneten. Dem AA fehlten interne Vorgaben, um die Zahlungen den
Beitragsarten einheitlich zuzuordnen. Die Bundesministerien verfügten zudem
über kein Verfahren, um ihre Zahlungen zuverlässig übergreifend zu
koordinieren. Aktuell erfasst das AA nur die Beitragszahlungen der Bundesministerien
an die Vereinten Nationen. Dazu nutzt es zwei verschiedene Verfahren: Zum
einen verwenden das AA und die Bundesministerien Kennzeichnungen im
bereits bestehenden Verfahren für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
des Bundes (HKR-Verfahren). So wies das BMF für das Haushaltsjahr 2022 die
Bundesministerien darauf hin, jede Beitragszahlung an die Vereinten Nationen
zu kennzeichnen. Ab dem Haushaltsjahr 2024 entfiel dieser Hinweis wieder.
Die Bundesministerien markierten im Jahr 2022 Beitragszahlungen von
4,4 Mrd. Euro an die Vereinten Nationen im HKR-Verfahren“. Und weiter:
„Zum anderen fragte das AA für einen Bericht der Bundesregierung die
Beitragszahlungen an die Vereinten Nationen bei den Bundesministerien ab. Bei
der manuellen Abfrage meldeten sie Beitragszahlungen von 6,8 Mrd. Euro im
Jahr 2022. Demnach markierten die Bundesministerien für das Jahr 2022 im
HKR-Verfahren 2,4 Mrd. Euro weniger Beitragszahlungen an die Vereinten
Nationen, als sie dem AA meldeten. Der Bundesrechnungshof fragte im Jahr 2023
bei den Bundesministerien die Beitragszahlungen an alle internationalen
Organisationen auch außerhalb der Vereinten Nationen ab. Nach den
Rückmeldungen beliefen sich diese für das Jahr 2022 auf 8,7 Mrd. Euro. Sie waren somit
um 1,9 Mrd. Euro höher als die manuell erfassten Beitragszahlungen an die
Vereinten Nationen“ (vgl. ebd., S. 92).
Die Fragesteller setzen sich für eine vollständige, transparente und
systematische Erfassung aller Beitragszahlungen Deutschlands (sowohl Pflicht- als auch
freiwillige Beiträge) an alle internationalen Organisationen ein. Dies dient der
Kontrolle der Bundesregierung durch die Legislative als Grundsatz der
parlamentarischen Demokratie, der Information der Öffentlichkeit und einer
effektiven und effizienten Verwendung der Haushaltsmittel gemäß § 7 der
Bundeshaushaltsordnung (BHO). Alle Fragen beziehen sich auf die in der
Vorbemerkung genannte Quelle sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/14925.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Plant die Bundesregierung die vollständige, systematische, geordnete und
transparente Erfassung aller deutschen Beiträge (sowohl Pflicht- als auch
freiwillige Beiträge) an alle internationalen Organisationen, wenn ja, wie,
und bis wann will sie diese sicherstellen (wenn nein, bitte begründen)?
2. Plant die Bundesregierung zum Zwecke einer verlässlichen Erfassung,
obligatorische einheitliche Definitionen, gemeinsame Datenstandards sowie
gesicherte Standards für Datenqualität für alle Bundesministerien zu
entwickeln, wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
3. Wenn die Bundesregierung die in der Frage 2 dargestellten Maßnahmen
plant, welche Dienststelle in welchem Bundesministerium soll für die
Überwachung fachlich und disziplinarisch zuständig sein?
4. Wird die Bundesregierung alle Bundesministerien erneut auf die
verpflichtende Markierung im HRK-Verfahren hinweisen, wenn ja, wann, und wenn
nein, warum nicht?
5. Bis wann soll die Datenaustauschplattform (Datenbank) portfolio.atlas
vollständig arbeitsfähig sein (ebd., S. 94)?
6. Plant die Bundesregierung die Aufnahme aller deutschen Beiträge,
Pflichtbeiträge und freiwilligen Beiträge an alle internationalen Organisationen in
die Plattform (Datenbank) portfolio.atlas, wenn ja, bis wann, und wenn
nein, warum nicht?
7. Gab es seit dem Jahr 2017 Fälle, in denen Pflichtbeiträge als freiwillige
Beiträge (oder umgekehrt) erfasst wurden, wenn ja, um welche Beiträge an
welche Organisationen handelte es sich, und wann wurden die Fehler
öffentlich einsehbar korrigiert?
8. Hat sich die Bundesregierung zum Zwecke der Verbesserung der
systematischen und transparenten Erfassung aller deutschen Beiträge an
internationale Organisationen bei anderen Staaten Informationen eingeholt oder hat sie
sich mit anderen Staaten beraten, wenn ja, wann, und bei bzw. mit wem?
Berlin, den 7. Mai 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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