Fortbestehende Kritik des Bundesrechnungshofs an der fehlenden Transparenz bei deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen
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Fortbestehende Kritik des Bundesrechnungshofs an der fehlenden Transparenz bei deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4487
21. Wahlperiode 04.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Stefan Keuter, Udo Theodor Hemmelgarn,
Uwe Schulz, Dr. Alexander Wolf, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD
Fortbestehende Kritik des Bundesrechnungshofs an der fehlenden Transparenz
bei deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen
Der Bundesrechnungshof hat in seiner Information über die Entwicklung des
Einzelplans 05 (Auswärtiges Amt) für die Beratungen zum Bundeshaushalt
2026 vom 23. September 2025 erneut darauf hingewiesen (vgl. www.bundesrec
hnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2025/einzelplan-2026/05-v
olltext.pdf?__blob=publicationFile&v=2; S. 16), dass der Bundesregierung ein
vollständiger und verlässlicher Gesamtüberblick über die deutschen
Beitragszahlungen an internationale Organisationen fehle. Der Bundesrechnungshof
stellt fest, dass bislang lediglich Beitragszahlungen an Organisationen der
Vereinten Nationen systematisch erfasst werden, während Zahlungen an andere
internationale Organisationen nicht vollständig berücksichtigt sind.
Beitragszahlungen an internationale Organisationen dienen der Verwirklichung
außenpolitischer Interessen Deutschlands. Ohne einen solchen Gesamtüberblick kann die
Bundesregierung diese Zahlungen weder hinreichend koordinieren, noch das
Parlament angemessen darüber unterrichten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages hat diese Bemerkung des Bundesrechnungshofs zustimmend zur
Kenntnis genommen und die Bundesregierung aufgefordert, spätestens ab dem
Jahr 2026 einen automatisierten Gesamtüberblick über alle deutschen
Zahlungen an internationale Organisationen mit korrekter Zuordnung sämtlicher
Beitragsarten vorzuhalten. Das Auswärtige Amt soll diese Übersicht zentral
führen; sie soll allen Ressorts leicht zugänglich sein und laufend aktualisiert
werden. Darüber hinaus wurde das Auswärtige Amt aufgefordert, mit aktiver
Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen dem Deutschen
Bundestag ab den Haushaltsberatungen 2027 regelmäßig über die deutschen
Beitragszahlungen an internationale Organisationen zu berichten.
Zur Konkretisierung dieses Befundes hatte der Bundesrechnungshof bereits in
seinen Bemerkungen 2024 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes
aufgezeigt (vgl. www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Downloads/DE/Beri
chte/2024/hauptband-2024/gesamtband-volltext.pdf?__blob=publicationFile
&v=2; S. 90 ff.), dass sich die deutschen Beitragszahlungen an internationale
Organisationen im Jahr 2022 auf insgesamt 8,7 Mrd. Euro beliefen, während
die Bundesregierung lediglich 6,8 Mrd. Euro erfasst hatte. Beitragszahlungen
in Höhe von 1,9 Mrd. Euro blieben damit unberücksichtigt. Diese Zahlen
verdeutlichen das strukturelle Defizit, das der Bundesrechnungshof seit dem Jahr
2004 wiederholt beanstandet hat.
Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag mit
Antrag vom 14. Oktober 2025 (Bundestagsdrucksache 21/2209) gefordert,
einen vollständigen, transparenten und systematischen Überblick über
sämtliche deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen herzustellen
und dem Parlament regelmäßig vorzulegen.
Die Fragesteller halten es daher für erforderlich, erneut nach dem aktuellen
Umsetzungsstand zu fragen. Eine vollständige, transparente und systematische
Erfassung aller deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen
– einschließlich der korrekten Unterscheidung zwischen Pflicht- und
freiwilligen Beiträgen – ist in ihren Augen für die Wahrnehmung des Budgetrechts des
Deutschen Bundestages, für eine sachgerechte haushaltsrechtliche Steuerung
sowie für eine angemessene Unterrichtung von Parlament und Öffentlichkeit
von zentraler Bedeutung.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Verfügt die Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung der
vorliegenden Kleinen Anfrage über einen vollständigen, ressortübergreifenden
Gesamtüberblick über alle deutschen Beitragszahlungen an internationale
Organisationen (bitte unter Angabe des Stichtags beantworten)?
2. Wenn Frage 1 verneint wird,
a) welche Beitragszahlungen (bitte nach Organisation, Ressort und
Beitragsart differenzieren) sind derzeit nicht in einem solchen
Gesamtüberblick enthalten, und
b) welches Gesamtvolumen betreffen diese nicht erfassten Zahlungen?
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der
zustimmenden Kenntnisnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zur
Bemerkung des Bundesrechnungshofs ggf. ergriffen, um spätestens ab dem Jahr
2026 einen automatisierten Gesamtüberblick über alle deutschen
Zahlungen an internationale Organisationen vorzuhalten?
4. Welche verbindlichen Zeitpläne bestehen für
a) die technische Umsetzung,
b) die vollständige Datenzulieferung aller Ressorts und
c) die erstmalige Vorlage
eines vollständigen Gesamtüberblicks (vgl. Frage 3)?
5. Welche Organisationseinheit im Auswärtigen Amt trägt die fachliche
Gesamtverantwortung für die Erstellung, Pflege und Aktualisierung dieses
Gesamtüberblicks?
6. Welche konkreten Aufgaben übernimmt das Bundesministerium der
Finanzen bei der Umsetzung der vom Rechnungsprüfungsausschuss
geforderten Maßnahmen?
7. Hat das Bundesministerium der Finanzen verbindliche
haushaltstechnische Vorgaben erlassen oder vorbereitet, um eine einheitliche Erfassung
und Kennzeichnung aller Beitragszahlungen an internationale
Organisationen sicherzustellen, wenn ja, seit wann gelten diese, und wenn nein, aus
welchen Gründen bislang nicht, und bis wann ist der Erlass solcher
Vorgaben vorgesehen?
8. Welche einheitlichen Arbeitsdefinitionen für Pflichtbeiträge und
freiwillige Beiträge gelten derzeit ressortübergreifend bei Beitragszahlungen an
internationale Organisationen?
9. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Fehlzuordnungen von
Beitragsarten künftig ausgeschlossen werden, und welche
Kontrollmechanismen sind hierfür vorgesehen?
10. Welche Rolle spielt die Datenbank portfolio.atlas bei der Herstellung des
geforderten Gesamtüberblicks?
11. Welche Arten von Beitragszahlungen an internationale Organisationen
können derzeit tatsächlich in portfolio.atlas erfasst und ausgewertet
werden, und welche nicht oder noch nicht?
12. Bis wann plant die Bundesregierung ggf., portfolio.atlas so
weiterzuentwickeln, dass sämtliche Pflicht- und freiwilligen Beitragszahlungen an
internationalen Organisationen vollständig, korrekt und automatisiert
abgebildet werden können?
13. Ab welchem Haushaltsjahr plant die Bundesregierung, dem Deutschen
Bundestag erstmals eine vollständige, konsolidierte Übersicht über alle
deutschen Beitragszahlungen an internationale Organisationen
vorzulegen?
14. In welcher Form wird die Bundesregierung dabei (vgl. Frage 13)
sicherstellen, dass
a) Pflicht- und freiwillige Beiträge eindeutig unterschieden und
b) die Zahlungen den jeweiligen Ressorts eindeutig zugeordnet werden?
15. Welche Folgen zieht die Bundesregierung ggf. in Betracht, falls die vom
Rechnungsprüfungsausschuss geforderte Herstellung eines
automatisierten Gesamtüberblicks bis zum Jahr 2026 nicht umgesetzt wird?
16. Wie bewertet die Bundesregierung vor diesem Hintergrund (vgl. Frage 15)
die Risiken für das Budgetrecht des Deutschen Bundestages, wenn
weiterhin Beitragszahlungen in Milliardenhöhe ohne vollständige Transparenz
verausgabt werden?
17. Plant das Auswärtige Amt nach Vorbild der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH eine öffentlich zugängliche
Datenbank über alle vom Auswärtigen Amt geförderten Projekte bzw.
institutionell geförderte Nichtregierungsorganisationen (NGOs), wenn ja,
bis wann, und wenn nein, warum nicht (vgl. https://projectdata.giz.de/proj
ektdaten/region/-1/countries/)?
Berlin, den 24. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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