Zusammenhang zwischen Migration, Gewaltkriminalität und kommunaler Sicherheitsbelastung (Antwort zu Drs. 21/4362)
Text
Zusammenhang zwischen Migration, Gewaltkriminalität und kommunaler Sicherheitsbelastung (Antwort zu Drs. 21/4362)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4909
21. Wahlperiode 20.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio,
Dr. Christian Wirth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4362 –
Zusammenhang zwischen Migration, Gewaltkriminalität und kommunaler
Sicherheitsbelastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Entwicklung der Gewaltkriminalität in Deutschland sowie die Zunahme
von Delikten unter Einsatz von Messern und anderen gefährlichen
Gegenständen sind seit Jahren Gegenstand öffentlicher und fachlicher Debatten.
Insbesondere Kommunen und Großstädte berichten von einer wachsenden
Belastung ihrer Sicherheits- und Ordnungsstrukturen, insbesondere bei der Polizei
(vgl. www.polizei-dein-partner.de/themen/gewalt/gesellschaft/detailansicht-ge
sellschaft/artikel/bis-an-die-grenzen-der-leistungsfaehigkeit.html ), sowie von
steigenden Ausgaben für Präventionsmaßnahmen, Unterbringung,
Sicherheitsdienste und ordnungsrechtliche Eingriffe (vgl. www.duisburg.de/microsites/pb
v/planen_bauen/integriertes-handlungskonzept---stark-im-norden/sicherheit-u
nd-kriminalpraevention.php).
Gleichzeitig wird nach Auffassung der Fragesteller der Zusammenhang
zwischen Aufenthaltsstatus, Migrationshintergrund von Tatverdächtigen und
Kriminalitätsbelastung nur unzureichend und uneinheitlich statistisch abgebildet.
Unterschiedliche Erfassungssysteme und fehlende bundesweit einheitliche
Auswertungen erschweren eine transparente Bewertung der Lage. Für eine
sachgerechte sicherheitspolitische Bewertung sowie für die Beurteilung der
Belastung der Kommunen sind jedoch belastbare und differenzierte Daten
erforderlich.
Die Fragesteller bitten die Bundesregierung daher um Auskunft über
verfügbare Erkenntnisse zur Entwicklung der Gewaltkriminalität, zur Rolle
unterschiedlicher Aufenthaltsstatusgruppen unter Tatverdächtigen sowie zu den
finanziellen und strukturellen Auswirkungen auf die kommunale Ebene.
1. Wie viele Tatverdächtige wurden seit dem Jahr 2015 jährlich bundesweit
im Bereich der Gewaltkriminalität erfasst (bitte nach Jahren und
Deliktsgruppen aufschlüsseln)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. März 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie hoch war in den jeweiligen Jahren der Anteil nichtdeutscher
Tatverdächtiger an der in Frage 1 erfragten Gewaltkriminalität?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Die Beantwortung erfolgt mit den Daten der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS). Die entsprechenden statistischen Daten können der Anlage 1*
entnommen werden.
3. Wie viele der in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes erfassten
Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität verfügten nach
Kenntnis der Bundesregierung jeweils über einen Asylstatus, eine
Duldung oder einen sonstigen humanitären Aufenthaltstitel?
Die PKS differenziert zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen.
Kriterium ist die Staatsangehörigkeit. Ferner wird unterschieden nach
nichtdeutschen Tatverdächtigen, die sich unerlaubt oder erlaubt in der
Bundesrepublik Deutschland aufhalten, und nach dem Anlass des erlaubten Aufenthaltes.
Die in der PKS erfassten Aufenthaltsanlässe sind nicht identisch mit dem
aufenthaltsrechtlichen Status im Ausländerrecht. Für die Beantwortung der Frage
werden hilfsweise die Anlässe des erlaubten Aufenthaltes zugrunde gelegt und
für den PKS-Summenschlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ beauskunftet.
Berichtsjahr
Asylbewerber
Schutz- und
Asylberechtigte,
Kontingentflüchtlinge
Duldung sonstiger erlaubter
Aufenthalt
2018 19 184 3 294 3 982 40 477
2019 15 267 3 592 4 322 40 853
2020 12 780 3 719 4 655 42 147
2021 9 482 3 967 4 555 38 795
2022 9 563 5 415 4 896 47 698
2023 11 849 6 944 5 135 53 309
2024 12 298 7 938 4 929 57 786
In den Jahren 2015 bis 2017 wurden die Anlässe unter anderen Kategorien
erfasst. Sie werden daher in einer gesonderten Tabelle ausgewiesen.
Berichtsjahr 2015 2016 2017
Stationierungsstreitkräfte und
Angehörige
140 108 124
Tourist/Durchreisender 1 168 1 195 1 051
Student/Schüler 2 758 2 311 2 244
Arbeitnehmer 7 244 7 279 6 891
Gewerbetreibender 567 514 507
Asylbewerber 11 543 23 232 21 170
Sonstiger erlaubter Aufenthalt 30 957 33 682 30 132
Duldung 1 667 2 215 2 673
Kontingent-/
Bürgerkriegsflüchtlinge
232 521 402
Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass unter den sonstigen
erlaubten Aufenthalt beispielsweise i. d. R. nichtdeutsche Unionsbürger,
Touristen und Durchreisende, Arbeitsmigranten mit Aufenthaltserlaubnis zur
Beschäftigung, Personen mit Visum für Studium oder Familiennachzug, langfristi-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4909 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
ge Visa oder Spezialvisa und humanitäre Sonderfälle erfasst werden. Eine
weitere Aufschlüsselung dieser Zahlen ist nicht möglich.
4. Aus welchen zehn Herkunftsstaaten stammen seit 2015 die meisten
nichtdeutschen Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität?
Auf die tabellarische Übersicht in Anlage 2* wird verwiesen.
5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von
Mehrfachtätern unter den Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität
insgesamt sowie unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen im
Besonderen?
Die statistischen Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Berichtsjahr
Tatverdächtige
(TV)
insgesamt
Mehrfachtat
verdächtige
insgesamt
Anteil
Mehrfachtat
verdächtige an TV
insg. in %
Nichtdeutsche
Tatverdächtige
Nichtdeutsche
Mehrfach
tatverdächtige
Anteil
nichtdeutsche
Mehrfachtat
verdächtige an
nichtdeutschen TV
in %
2015 166 235 18 068 10,9 55 110 6 616 12,0
2016 181 509 19 694 10,9 69 163 8 025 11,6
2017 178 363 17 923 10,0 67 869 7 228 10,6
2018 175 714 19 329 11,0 67 787 8 295 12,2
2019 173 140 19 706 11,4 64 917 8 108 12,5
2020 168 237 19 365 11,5 64 318 8 095 12,6
2021 153 770 17 727 11,5 57 953 7 242 12,5
2022 178 224 21 220 11,9 69 086 9 004 13,0
2023 190 605 24 049 12,6 79 088 11 065 14,0
2024 197 347 24 412 12,4 85 012 11 879 14,0
6. Wie viele Straftaten unter Einsatz eines Messers wurden seit dem Jahr
2018 jährlich bundesweit registriert?
Seit 1. Januar 2020 werden Messerangriffe bundesweit in der PKS als
Phänomen, d. h. als Information zum Fall registriert. Bis einschließlich Berichtsjahr
2023 waren die Daten nur eingeschränkt valide und wurde daher nur in
ausgewählten Deliktsbereichen veröffentlicht.
Im Berichtsjahr 2024 wurden 29 014 Fälle mit dem Phänomen Messerangriff in
der PKS erfasst.
7. Wie hoch war hierbei (vgl. Frage 6) jeweils der Anteil nichtdeutscher
Tatverdächtiger?
Aussagen zu Tatverdächtigen sind auf Basis der Erfassung des Phänomens
Messerangriff nicht möglich, da bei einem Fall der Körperverletzung mit Phä-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4909 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
nomen Messerangriff beispielsweise auch neben dem mit einem Messer
drohenden oder handelnden Tatverdächtigen auch unbewaffnete Tatverdächtige
erfasst sein können.
8. Welche Altersgruppen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung die
höchsten Tatverdächtigenbelastungszahlen im Bereich der
Gewaltkriminalität und der Messerangriffe auf?
Im Berichtsjahr 2024 wiesen Jugendliche zwischen 14 bis unter 16 Jahren
(Tatverdächtigenbelastungszahl: 1 009), gefolgt von den 16 bis unter 18-Jährigen
(Tatverdächtigenbelastungszahl: 986) die höchsten
Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) bei der Gewaltkriminalität auf. In Bezug auf die Teilfrage zu
den Messerangriffen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur besonderen
Betroffenheit von Großstädten und Ballungsräumen bei Gewalt- und
Messerkriminalität vor?
In der PKS können die Fallzahlen der Gewaltkriminalität (PKS-Schlüssel
892000) im Zeitverlauf verglichen werden. Die Fallzahl ist in den vergangenen
zehn Jahren um 19,8 Prozent angestiegen (2015: 181 386 Fälle; 2024: 217 277
Fälle). Der Anstieg der Gewaltkriminalität in Städten mit 100.000 bis 500.000
Einwohnern lag bei 14,6 Prozent (2015: 41 607 Fälle; 2024: 47 661 Fälle), bei
Städten mit 500 000 Einwohnern und mehr bei 22,2 Prozent (2015: 56 006
Fälle, 68 421 Fälle).
Bei der Interpretation der Daten sind auch Verschiebungen und Veränderungen
der Wohnbevölkerungsanteile in den jeweiligen Gemeindegrößen zu
berücksichtigen. Die sogenannte Häufigkeitszahl (HZ) berücksichtigt diese
Entwicklungen und gibt die Anzahl der Fälle pro 100 000 Einwohner der jeweiligen
Gemeindegröße an. Ballungsräume werden in der PKS nicht gesondert
zusammengefasst. Deutlich wird, dass die Belastung seit 2015 in allen
Gemeindegrößenklassen zugenommen hat, am stärksten bei den Städten ab 500.000
Einwohnern, gefolgt von Städten mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern.
Jahr HZ bei
Gewaltkriminalität insgesamt
HZ bei Tatortgemeinden
bis unter
20.000
Einwohner
20.000 bis
unter
100.000
100.000
bis unter
500.000
500.000
und
mehr
2015 223 107 215 349 416
2024 257 123 253 379 461
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über regionale
Schwerpunkte der Gewaltkriminalität vor, insbesondere in Metropolregionen
und industriell geprägten Verdichtungsräumen?
In dem am 10. Februar 2026 veröffentlichten 1. Themenheft der
geschlechterübergreifenden Dunkelfeldbefragung „Lebenssituation, Sicherheit und
Belastung im Alltag“ von Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen
und Jugend, Bundesministerium des Innern und Bundeskriminalamt finden sich
auf S. 121 f. Ergebnisse zu regionalen Unterschieden bei verschiedenen
Gewaltformen (www.bka.de/lesubia).
11. Wie viele ausländische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2020 wegen Gewaltstraftaten rechtskräftig
verurteilt (bitte jährlich angeben)?
Die Bundesregierung verweist auf den jeweiligen von dem Statistischen
Bundesamt jährlich herausgegebenen und frei zugänglichen Statistischen Bericht
„Strafverfolgung“ (bis einschließlich 2021 Fachserie 10 Reihe 3 =
„Strafverfolgungsstatistik“), dem sich die betreffenden Daten entnehmen lassen. Die Daten
für das Berichtsjahr 2025 sind noch nicht veröffentlicht worden. Mit deren
Veröffentlichung ist nicht vor Ende des vierten Quartals des Jahres 2026 zu
rechnen. Andere als die öffentlich zugänglichen Daten des Statistischen
Bundesamtes liegen der Bundesregierung nicht vor.
12. In wie vielen dieser in Frage 11 erfragten Fälle wurde nach Kenntnis der
Bundesregierung eine ausländerrechtliche Ausweisung verfügt?
13. In wie vielen Fällen kam es in diesem Zusammenhang tatsächlich zu
einer Abschiebung (vgl. Frage 12)?
14. Wie häufig wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020
Abschiebehaft im Zusammenhang mit rechtskräftig verurteilten
Gewaltstraftätern angeordnet?
Die Fragen 12 bis 14 werden gemeinsam beantwortet. Zu den Fragen liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Für die Umsetzung des
Aufenthaltsrechts und damit auch dem Erlass von Ausweisungen, dem Vollzug von darauf
beruhenden Abschiebungen sowie von Abschiebungshaft sind im Rahmen der
verfassungsrechtlichen Kompetenzzuweisung die Länder zuständig, die das
Aufenthaltsgesetz als eigene Angelegenheit durchführen, somit nicht der
Fachaufsicht des Bundes unterliegen und auch nicht zu ihren Vorgängen gegenüber
dem Bund Einzelstatistiken übermitteln. Daten im Sinne der Frage 11, auf den
die Fragen 12 bis 14 Bezug nehmen, werden insbesondere im
Ausländerzentralregister nicht erfasst. Auch die Polizeiliche Eingangsstatistik der
Bundespolizei differenziert Abschiebungen nicht nach deren Gründen.
15. Welche wesentlichen Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung
ursächlich für das Scheitern von Abschiebungen ausreisepflichtiger
Straftäter?
Für die Umsetzung des Aufenthaltsrechts und damit auch der Ausreisepflicht
sind im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzzuweisung die Länder
zuständig.
Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Barbara Lenk, Fraktion der AfD, auf
Bundestagsdrucksache 20/3097 zu den Fragen 16 und 17 der Kleinen Anfrage der
Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/890, zu den Fragen 10, 11
und 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache
21/2977 sowie zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksache 21/1532 verwiesen.
16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über
sicherheitsbedingte Mehrkosten der Kommunen vor, insbesondere in den Bereichen
Ordnung, Prävention, Unterbringung und Sicherheitsdienstleistungen?
Bund und Länder sind gemäß Artikel 109 Absatz 1 Grundgesetz in ihrer
Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Der Bundesregierung
liegen keine Erkenntnisse hierzu vor.
17. In welcher Höhe beteiligt sich ggf. der Bund an diesen Frage 16
erfragten sicherheitsbedingten Mehrkosten der Kommunen?
Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Das Polizei- und Ordnungsrecht
fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Eine zweckgebundene
Finanzierung derartiger Kosten durch den Bund sieht das Grundgesetz nicht vor.
Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen aber auf vielfältige Weise
auch in ihren originären Aufgabenbereichen, z. B. durch den Länderanteil aus
dem Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. Euro. für Investitionen der Länder
und Kommunen.
18. Welche Kommunen oder Kommunaltypen gelten nach Kenntnis der
Bundesregierung als besonders stark sicherheitsbezogen belastet?
Eine Statistik, die Daten im Sinne der Fragestellung ausweisen würde, ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ggf. ergriffen, um
Kommunen mit überdurchschnittlicher sicherheitsbezogener Belastung
gezielt zu entlasten?
Auf die Antworten zu den Fragen 17 und 18 wird verwiesen.
20. Warum existiert keine verpflichtende bundesweit einheitliche Statistik,
die den Aufenthaltsstatus von Tatverdächtigen bei schweren
Gewaltstraftaten systematisch ausweist?
21. Plant die Bundesregierung die Einführung einer solchen
bundeseinheitlichen statistischen Erfassung, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht
(vgl. Frage 20)?
Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet.
Aus Sicht der Bundesregierung existiert mit der PKS eine Statistik, die
wesentliche Informationen auch zum Aufenthaltsanlass der Tatverdächtigen enthält.
Seit 1994 werden in der PKS-Tabelle 61 „Nichtdeutsche Tatverdächtige nach
dem Anlass des Aufenthaltes“ detaillierte Daten zu Anlässen des Aufenthalts
differenziert ausgewiesen. Die Daten für das Berichtsjahr 2024 können auf der
Internetseite des Bundeskriminalamts unter nachstehendem Link abgerufen
werden:
www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalst
atistik/2024/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-23-T61-TV-nichtdeutsch-Aufenthal
tsanlass_xls.xlsx.
Seite 1 von 10
Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage
21/4362
Schlüssel Straftat
Berichtsjahr
Tatverdächtige
(TV) insgesamt
TV
nichtdeutsch
insgesamt
Anteil
nichtdeutsch TV
an TV
insgesamt
in Prozent
892000 Gewaltkriminalität 2015 166.235 55.110 33,2
892000 Gewaltkriminalität 2016 181.509 69.163 38,1
892000 Gewaltkriminalität 2017 178.363 67.869 38,1
892000 Gewaltkriminalität 2018 175.714 67.787 38,6
892000 Gewaltkriminalität 2019 173.140 64.917 37,5
892000 Gewaltkriminalität 2020 168.237 64.318 38,2
892000 Gewaltkriminalität 2021 153.770 57.953 37,7
892000 Gewaltkriminalität 2022 178.224 69.086 38,8
892000 Gewaltkriminalität 2023 190.605 79.088 41,5
892000 Gewaltkriminalität 2024 197.347 85.012 43,1
010000 Mord § 211 StGB 2024 869 348 40,0
020000
Totschlag und Tötung
auf Verlangen §§ 212,
213, 216 StGB 2024 2.023 939 46,4
111000
Vergewaltigung,
sexuelle Nötigung
und sexueller
Übergriff im
besonders schweren
Fall einschl. mit
Todesfolge §§ 177,
178 StGB 2024 11.329 4.437 39,2
210000
Raub, räuberische
Erpressung und
räuberischer Angriff
auf Kraftfahrer §§
249-252, 255, 316a
StGB 2024 32.676 15.906 48,7
221000
Körperverletzung mit
Todesfolge §§ 227,
231 StGB 2024 128 31 24,2
222000
Gefährliche und
schwere
Körperverletzung,
Verstümmelung
weiblicher Genitalien 2024 158.432 67.597 42,7
Seite 2 von 10
Schlüssel Straftat
Berichtsjahr
Tatverdächtige
(TV) insgesamt
TV
nichtdeutsch
insgesamt
Anteil
nichtdeutsch TV
an TV
insgesamt
in Prozent
§§ 224, 226, 226a, 231
StGB
233000
Erpresserischer
Menschenraub § 239a
StGB 2024 315 154 48,9
234000
Geiselnahme § 239b
StGB 2024 60 35 58,3
235000
Angriff auf den Luft-
und Seeverkehr §
316c StGB 2024 0 0 0,0
010000 Mord § 211 StGB 2023 824 355 43,1
020000
Totschlag und Tötung
auf Verlangen §§ 212,
213, 216 StGB 2023 1.972 868 44,0
111000
Vergewaltigung,
sexuelle Nötigung
und sexueller
Übergriff im
besonders schweren
Fall einschl. mit
Todesfolge §§ 177,
178 StGB 2023 10.295 3.834 37,2
210000
Raub, räuberische
Erpressung und
räuberischer Angriff
auf Kraftfahrer §§
249-252, 255, 316a
StGB 2023 32.337 15.013 46,4
221000
Körperverletzung mit
Todesfolge §§ 227,
231 StGB 2023 96 23 24,0
222000
Gefährliche und
schwere
Körperverletzung,
Verstümmelung
weiblicher Genitalien
§§ 224, 226, 226a, 231
StGB 2023 153.475 63.225 41,2
233000
Erpresserischer
Menschenraub § 239a
StGB 2023 252 134 53,2
Seite 3 von 10
Schlüssel Straftat
Berichtsjahr
Tatverdächtige
(TV) insgesamt
TV
nichtdeutsch
insgesamt
Anteil
nichtdeutsch TV
an TV
insgesamt
in Prozent
234000
Geiselnahme § 239b
StGB 2023 30 13 43,3
235000
Angriff auf den Luft-
und Seeverkehr §
316c StGB 2023 0 0 0,0
010000 Mord § 211 StGB 2022 763 293 38,4
020000
Totschlag und Tötung
auf Verlangen §§ 212,
213, 216 StGB 2022 1.948 823 42,2
111000
Vergewaltigung,
sexuelle Nötigung
und sexueller
Übergriff im
besonders schweren
Fall einschl. mit
Todesfolge §§ 177,
178 StGB 2022 10.045 3.679 36,6
210000
Raub, räuberische
Erpressung und
räuberischer Angriff
auf Kraftfahrer §§
249-252, 255, 316a
StGB 2022 28.057 12.270 43,7
221000
Körperverletzung mit
Todesfolge §§ 227,
231 StGB 2022 101 19 18,8
222000
Gefährliche und
schwere
Körperverletzung,
Verstümmelung
weiblicher Genitalien
§§ 224, 226, 226a, 231
StGB 2022 144.430 55.250 38,3
233000
Erpresserischer
Menschenraub § 239a
StGB 2022 212 96 45,3
234000
Geiselnahme § 239b
StGB 2022 51 21 41,2
235000
Angriff auf den Luft-
und Seeverkehr §
316c StGB 2022 1 1 100,0
Seite 4 von 10
Schlüssel Straftat
Berichtsjahr
Tatverdächtige
(TV) insgesamt
TV
nichtdeutsch
insgesamt
Anteil
nichtdeutsch TV
an TV
insgesamt
in Prozent
010000 Mord § 211 StGB 2021 724 281 38,8
020000
Totschlag und Tötung
auf Verlangen §§ 212,
213, 216 StGB 2021 1.875 826 44,1
111000
Vergewaltigung,
sexuelle Nötigung
und sexueller
Übergriff im
besonders schweren
Fall einschl. mit
Todesfolge §§ 177,
178 StGB 2021 8.676 3.174 36,6
210000
Raub, räuberische
Erpressung und
räuberischer Angriff
auf Kraftfahrer §§
249-252, 255, 316a
StGB 2021 23.511 9.489 40,4
221000
Körperverletzung mit
Todesfolge §§ 227,
231 StGB 2021 70 12 17,1
222000
Gefährliche und
schwere
Körperverletzung,
Verstümmelung
weiblicher Genitalien
§§ 224, 226, 226a, 231
StGB 2021 124.602 46.623 37,4
233000
Erpresserischer
Menschenraub § 239a
StGB 2021 137 68 49,6
234000
Geiselnahme § 239b
StGB 2021 63 33 52,4
235000
Angriff auf den Luft-
und Seeverkehr §
316c StGB 2021 0 0 0,0
010000 Mord § 211 StGB 2020 763 276 36,2
020000
Totschlag und Tötung
auf Verlangen §§ 212,
213, 216 StGB 2020 1.914 810 42,3
Seite 5 von 10
Schlüssel Straftat
Berichtsjahr
Tatverdächtige
(TV) insgesamt
TV
nichtdeutsch
insgesamt
Anteil
nichtdeutsch TV
an TV
insgesamt
in Prozent
111000
Vergewaltigung,
sexuelle Nötigung
und sexueller
Übergriff im
besonders schweren
Fall einschl. mit
Todesfolge §§ 177,
178 StGB 2020 8.480 3.110 36,7
210000
Raub, räuberische
Erpressung und
räuberischer Angriff
auf Kraftfahrer §§
249-252, 255, 316a
StGB 2020 25.813 10.378 40,2
221000
Körperverletzung mit
Todesfolge §§ 227,
231 StGB 2020 105 24 22,9
222000
Gefährliche und
schwere
Körperverletzung,
Verstümmelung
weiblicher Genitalien
§§ 224, 226, 226a, 231
StGB 2020 137.188 52.412 38,2
233000
Erpresserischer
Menschenraub § 239a
StGB 2020 169 76 45,0
234000
Geiselnahme § 239b
StGB 2020 66 42 63,6
235000
Angriff auf den Luft-
und Seeverkehr §
316c StGB 2020 0 0 0,0
010000 Mord § 211 StGB 2019 884 319 36,1
020000
Totschlag und Tötung
auf Verlangen §§ 212,
213, 216 StGB 2019 2.111 868 41,1
111000
Vergewaltigung,
sexuelle Nötigung
und sexueller
Übergriff im
besonders schweren 2019 8.189 3.014 36,8
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Schlüssel Straftat
Berichtsjahr
Tatverdächtige
(TV) insgesamt
TV
nichtdeutsch
insgesamt
Anteil
nichtdeutsch TV
an TV
insgesamt
in Prozent
Fall einschl. mit
Todesfolge §§ 177,
178 StGB
210000
Raub, räuberische
Erpressung und
räuberischer Angriff
auf Kraftfahrer §§
249-252, 255, 316a
StGB 2019 26.678 10.590 39,7
221000
Körperverletzung mit
Todesfolge §§ 227,
231 StGB 2019 83 18 21,7
222000
Gefährliche und
schwere
Körperverletzung,
Verstümmelung
weiblicher Genitalien
§§ 224, 226, 226a, 231
StGB 2019 141.232 52.634 37,3
233000
Erpresserischer
Menschenraub § 239a
StGB 2019 150 75 50,0
234000
Geiselnahme § 239b
StGB 2019 46 19 41,3
235000
Angriff auf den Luft-
und Seeverkehr §
316c StGB 2019 0 0 0,0
010000 Mord § 211 StGB 2018 853 329 38,6
020000
Totschlag und Tötung
auf Verlangen §§ 212,
213, 216 StGB 2018 1.982 888 44,8
111000
Vergewaltigung,
sexuelle Nötigung
und sexueller
Übergriff im
besonders schweren
Fall einschl. mit
Todesfolge §§ 177,
178 StGB 2018 8.047 3.102 38,5
210000
Raub, räuberische
Erpressung und 2018 26.172 10.618 40,6
Seite 7 von 10
Schlüssel Straftat
Berichtsjahr
Tatverdächtige
(TV) insgesamt
TV
nichtdeutsch
insgesamt
Anteil
nichtdeutsch TV
an TV
insgesamt
in Prozent
räuberischer Angriff
auf Kraftfahrer §§
249-252, 255, 316a
StGB
221000
Körperverletzung mit
Todesfolge §§ 227,
231 StGB 2018 93 19 20,4
222000
Gefährliche und
schwere
Körperverletzung,
Verstümmelung
weiblicher Genitalien
§§ 224, 226, 226a, 231
StGB 2018 144.161 55.359 38,4
233000
Erpresserischer
Menschenraub § 239a
StGB 2018 165 76 46,1
234000
Geiselnahme § 239b
StGB 2018 54 20 37,0
235000
Angriff auf den Luft-
und Seeverkehr §
316c StGB 2018 0 0 0,0
010000 Mord § 211 StGB 2017 823 307 37,3
020000
Totschlag und Tötung
auf Verlangen §§ 212,
213, 216 StGB 2017 1.884 838 44,5
111000
Vergewaltigung,
sexuelle Nötigung
und sexueller
Übergriff im
besonders schweren
Fall einschl. mit
Todesfolge §§ 177,
178 StGB 2017 9.414 3.483 37,0
210000
Raub, räuberische
Erpressung und
räuberischer Angriff
auf Kraftfahrer §§
249-252, 255, 316a
StGB 2017 26.948 10.860 40,3
Seite 8 von 10
Schlüssel Straftat
Berichtsjahr
Tatverdächtige
(TV) insgesamt
TV
nichtdeutsch
insgesamt
Anteil
nichtdeutsch TV
an TV
insgesamt
in Prozent
221000
Körperverletzung mit
Todesfolge §§ 227,
231 StGB 2017 114 18 15,8
222000
Gefährliche und
schwere
Körperverletzung,
Verstümmelung
weiblicher Genitalien
§§ 224, 226, 226a, 231
StGB 2017 145.658 54.993 37,8
233000
Erpresserischer
Menschenraub § 239a
StGB 2017 177 87 49,2
234000
Geiselnahme § 239b
StGB 2017 43 17 39,5
235000
Angriff auf den Luft-
und Seeverkehr §
316c StGB 2017 1 1 100,0
010000 Mord § 211 StGB 2016 784 291 37,1
020000
Totschlag und Tötung
auf Verlangen §§ 212,
213, 216 StGB 2016 2.003 849 42,4
111000
Vergewaltigung,
sexuelle Nötigung
und sexueller
Übergriff im
besonders schweren
Fall einschl. mit
Todesfolge §§ 177,
178 StGB 2016 6.476 2.512 38,8
210000
Raub, räuberische
Erpressung und
räuberischer Angriff
auf Kraftfahrer §§
249-252, 255, 316a
StGB 2016 28.120 11.525 41,0
221000
Körperverletzung mit
Todesfolge §§ 227,
231 StGB 2016 112 25 22,3
222000
Gefährliche und
schwere 2016 149.567 56.252 37,6
Seite 9 von 10
Schlüssel Straftat
Berichtsjahr
Tatverdächtige
(TV) insgesamt
TV
nichtdeutsch
insgesamt
Anteil
nichtdeutsch TV
an TV
insgesamt
in Prozent
Körperverletzung,
Verstümmelung
weiblicher Genitalien
§§ 224, 226, 226a, 231
StGB
233000
Erpresserischer
Menschenraub § 239a
StGB 2016 127 62 48,8
234000
Geiselnahme § 239b
StGB 2016 52 20 38,5
235000
Angriff auf den Luft-
und Seeverkehr §
316c StGB 2016 0 0 0,0
010000 Mord § 211 StGB 2015 731 207 28,3
020000
Totschlag und Tötung
auf Verlangen §§ 212,
213, 216 StGB 2015 1.771 696 39,3
111000
Vergewaltigung,
sexuelle Nötigung
und sexueller
Übergriff im
besonders schweren
Fall einschl. mit
Todesfolge §§ 177,
178 StGB 2015 5.896 1.952 33,1
210000
Raub, räuberische
Erpressung und
räuberischer Angriff
auf Kraftfahrer §§
249-252, 255, 316a
StGB 2015 28.662 11.018 38,4
221000
Körperverletzung mit
Todesfolge §§ 227,
231 StGB 2015 105 18 17,1
222000
Gefährliche und
schwere
Körperverletzung,
Verstümmelung
weiblicher Genitalien
§§ 224, 226, 226a, 231
StGB 2015 134.516 43.355 32,2
Seite 10 von 10
Schlüssel Straftat
Berichtsjahr
Tatverdächtige
(TV) insgesamt
TV
nichtdeutsch
insgesamt
Anteil
nichtdeutsch TV
an TV
insgesamt
in Prozent
233000
Erpresserischer
Menschenraub § 239a
StGB 2015 146 0 0,0
234000
Geiselnahme § 239b
StGB 2015 40 18 45,0
235000
Angriff auf den Luft-
und Seeverkehr §
316c StGB 2015 0 0 0,0
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Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 4 der Kleinen Anfrage 21/4362
Berichtsjahr Nationalität Tatverdächtige (TV) Anzahl TV
2015 Türkei 9.996
2015 Polen 3.594
2015 Rumänien 2.953
2015 Serbien 2.295
2015 Italien 1.991
2015 Syrien 1.989
2015 Marokko 1.963
2015 Kosovo 1.893
2015 Algerien 1.817
2015 Afghanistan 1.686
2016 Türkei 9.647
2016 Syrien 6.784
2016 Afghanistan 4.471
2016 Polen 3.873
2016 Rumänien 3.280
2016 Irak 3.120
2016 Serbien 2.288
2016 Marokko 2.222
2016 Italien 1.953
2016 Kosovo 1.813
2017 Türkei 9.022
2017 Syrien 7.469
2017 Afghanistan 5.132
2017 Polen 3.770
2017 Rumänien 3.385
2017 Irak 3.169
2017 Serbien 2.019
2017 Italien 2.002
2017 Marokko 1.887
2017 Bulgarien 1.831
2018 Türkei 8.349
2018 Syrien 8.224
2018 Afghanistan 5.093
2018 Rumänien 3.773
2018 Polen 3.762
2018 Irak 3.053
2018 Italien 1.980
2018 Bulgarien 1.915
2018 Serbien 1.912
2018 Kosovo 1.516
2019 Syrien 7.953
Seite 2 von 3
Berichtsjahr Nationalität Tatverdächtige (TV) Anzahl TV
2019 Türkei 7.814
2019 Afghanistan 4.865
2019 Rumänien 3.895
2019 Polen 3.814
2019 Irak 2.916
2019 Bulgarien 2.204
2019 Serbien 1.955
2019 Italien 1.825
2019 Kosovo 1.469
2020 Syrien 7.819
2020 Türkei 7.658
2020 Afghanistan 4.307
2020 Rumänien 4.222
2020 Polen 3.772
2020 Irak 3.010
2020 Bulgarien 2.371
2020 Serbien 1.957
2020 Italien 1.795
2020 Kosovo 1.486
2021 Syrien 7.227
2021 Türkei 6.499
2021 Rumänien 3.950
2021 Polen 3.707
2021 Afghanistan 3.565
2021 Irak 2.651
2021 Bulgarien 2.485
2021 Serbien 1.757
2021 Italien 1.535
2021 Kosovo 1.294
2022 Syrien 9.374
2022 Türkei 6.691
2022 Rumänien 4.736
2022 Afghanistan 4.212
2022 Polen 4.038
2022 Irak 3.198
2022 Bulgarien 2.990
2022 Serbien 2.076
2022 Italien 1.726
2022 Marokko 1.548
2023 Syrien 11.374
2023 Türkei 6.912
2023 Rumänien 5.269
2023 Afghanistan 5.230
2023 Polen 4.408
Seite 3 von 3
Berichtsjahr Nationalität Tatverdächtige (TV) Anzahl TV
2023 Irak 3.578
2023 Bulgarien 3.232
2023 Ukraine 3.057
2023 Serbien 2.290
2023 Marokko 1.891
2024 Syrien 13.265
2024 Türkei 7.667
2024 Afghanistan 5.900
2024 Rumänien 5.399
2024 Polen 4.434
2024 Ukraine 4.232
2024 Irak 3.478
2024 Bulgarien 3.366
2024 Serbien 2.096
2024 Marokko 1.969
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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