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Zusammenhang zwischen Migration, Gewaltkriminalität und kommunaler Sicherheitsbelastung (Antwort zu Drs. 21/4362)

dip / drucksache 20.03.2026 · WP 21 · 21/4909 · Antwort · Original ↗

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Zusammenhang zwischen Migration, Gewaltkriminalität und kommunaler Sicherheitsbelastung (Antwort zu Drs. 21/4362) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4909 21. Wahlperiode 20.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sascha Lensing, Dr. Gottfried Curio, Dr. Christian Wirth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4362 – Zusammenhang zwischen Migration, Gewaltkriminalität und kommunaler Sicherheitsbelastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Entwicklung der Gewaltkriminalität in Deutschland sowie die Zunahme von Delikten unter Einsatz von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen sind seit Jahren Gegenstand öffentlicher und fachlicher Debatten. Insbesondere Kommunen und Großstädte berichten von einer wachsenden Belastung ihrer Sicherheits- und Ordnungsstrukturen, insbesondere bei der Polizei (vgl. www.polizei-dein-partner.de/themen/gewalt/gesellschaft/detailansicht-ge sellschaft/artikel/bis-an-die-grenzen-der-leistungsfaehigkeit.html ), sowie von steigenden Ausgaben für Präventionsmaßnahmen, Unterbringung, Sicherheitsdienste und ordnungsrechtliche Eingriffe (vgl. www.duisburg.de/microsites/pb v/planen_bauen/integriertes-handlungskonzept---stark-im-norden/sicherheit-u nd-kriminalpraevention.php). Gleichzeitig wird nach Auffassung der Fragesteller der Zusammenhang zwischen Aufenthaltsstatus, Migrationshintergrund von Tatverdächtigen und Kriminalitätsbelastung nur unzureichend und uneinheitlich statistisch abgebildet. Unterschiedliche Erfassungssysteme und fehlende bundesweit einheitliche Auswertungen erschweren eine transparente Bewertung der Lage. Für eine sachgerechte sicherheitspolitische Bewertung sowie für die Beurteilung der Belastung der Kommunen sind jedoch belastbare und differenzierte Daten erforderlich. Die Fragesteller bitten die Bundesregierung daher um Auskunft über verfügbare Erkenntnisse zur Entwicklung der Gewaltkriminalität, zur Rolle unterschiedlicher Aufenthaltsstatusgruppen unter Tatverdächtigen sowie zu den finanziellen und strukturellen Auswirkungen auf die kommunale Ebene.  1. Wie viele Tatverdächtige wurden seit dem Jahr 2015 jährlich bundesweit im Bereich der Gewaltkriminalität erfasst (bitte nach Jahren und Deliktsgruppen aufschlüsseln)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 19. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Wie hoch war in den jeweiligen Jahren der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an der in Frage 1 erfragten Gewaltkriminalität? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Beantwortung erfolgt mit den Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Die entsprechenden statistischen Daten können der Anlage 1* entnommen werden.  3. Wie viele der in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes erfassten Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität verfügten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils über einen Asylstatus, eine Duldung oder einen sonstigen humanitären Aufenthaltstitel? Die PKS differenziert zwischen deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen. Kriterium ist die Staatsangehörigkeit. Ferner wird unterschieden nach nichtdeutschen Tatverdächtigen, die sich unerlaubt oder erlaubt in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, und nach dem Anlass des erlaubten Aufenthaltes. Die in der PKS erfassten Aufenthaltsanlässe sind nicht identisch mit dem aufenthaltsrechtlichen Status im Ausländerrecht. Für die Beantwortung der Frage werden hilfsweise die Anlässe des erlaubten Aufenthaltes zugrunde gelegt und für den PKS-Summenschlüssel 892000 „Gewaltkriminalität“ beauskunftet. Berichtsjahr Asylbewerber Schutz- und Asylberechtigte, Kontingentflüchtlinge Duldung sonstiger erlaubter Aufenthalt 2018 19 184 3 294 3 982 40 477 2019 15 267 3 592 4 322 40 853 2020 12 780 3 719 4 655 42 147 2021 9 482 3 967 4 555 38 795 2022 9 563 5 415 4 896 47 698 2023 11 849 6 944 5 135 53 309 2024 12 298 7 938 4 929 57 786 In den Jahren 2015 bis 2017 wurden die Anlässe unter anderen Kategorien erfasst. Sie werden daher in einer gesonderten Tabelle ausgewiesen. Berichtsjahr 2015 2016 2017 Stationierungsstreitkräfte und Angehörige 140 108 124 Tourist/Durchreisender 1 168 1 195 1 051 Student/Schüler 2 758 2 311 2 244 Arbeitnehmer 7 244 7 279 6 891 Gewerbetreibender 567 514 507 Asylbewerber 11 543 23 232 21 170 Sonstiger erlaubter Aufenthalt 30 957 33 682 30 132 Duldung 1 667 2 215 2 673 Kontingent-/ Bürgerkriegsflüchtlinge 232 521 402 Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass unter den sonstigen erlaubten Aufenthalt beispielsweise i. d. R. nichtdeutsche Unionsbürger, Touristen und Durchreisende, Arbeitsmigranten mit Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung, Personen mit Visum für Studium oder Familiennachzug, langfristi- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4909 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. ge Visa oder Spezialvisa und humanitäre Sonderfälle erfasst werden. Eine weitere Aufschlüsselung dieser Zahlen ist nicht möglich.  4. Aus welchen zehn Herkunftsstaaten stammen seit 2015 die meisten nichtdeutschen Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität? Auf die tabellarische Übersicht in Anlage 2* wird verwiesen.  5. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Mehrfachtätern unter den Tatverdächtigen im Bereich der Gewaltkriminalität insgesamt sowie unter den nichtdeutschen Tatverdächtigen im Besonderen? Die statistischen Daten können der nachstehenden Tabelle entnommen werden. Berichtsjahr Tatverdächtige (TV) insgesamt Mehrfachtat verdächtige insgesamt Anteil Mehrfachtat verdächtige an TV insg. in % Nichtdeutsche Tatverdächtige Nichtdeutsche Mehrfach tatverdächtige Anteil nichtdeutsche Mehrfachtat verdächtige an nichtdeutschen TV in % 2015 166 235 18 068 10,9 55 110 6 616 12,0 2016 181 509 19 694 10,9 69 163 8 025 11,6 2017 178 363 17 923 10,0 67 869 7 228 10,6 2018 175 714 19 329 11,0 67 787 8 295 12,2 2019 173 140 19 706 11,4 64 917 8 108 12,5 2020 168 237 19 365 11,5 64 318 8 095 12,6 2021 153 770 17 727 11,5 57 953 7 242 12,5 2022 178 224 21 220 11,9 69 086 9 004 13,0 2023 190 605 24 049 12,6 79 088 11 065 14,0 2024 197 347 24 412 12,4 85 012 11 879 14,0  6. Wie viele Straftaten unter Einsatz eines Messers wurden seit dem Jahr 2018 jährlich bundesweit registriert? Seit 1. Januar 2020 werden Messerangriffe bundesweit in der PKS als Phänomen, d. h. als Information zum Fall registriert. Bis einschließlich Berichtsjahr 2023 waren die Daten nur eingeschränkt valide und wurde daher nur in ausgewählten Deliktsbereichen veröffentlicht. Im Berichtsjahr 2024 wurden 29 014 Fälle mit dem Phänomen Messerangriff in der PKS erfasst.  7. Wie hoch war hierbei (vgl. Frage 6) jeweils der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger? Aussagen zu Tatverdächtigen sind auf Basis der Erfassung des Phänomens Messerangriff nicht möglich, da bei einem Fall der Körperverletzung mit Phä- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/4909 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. nomen Messerangriff beispielsweise auch neben dem mit einem Messer drohenden oder handelnden Tatverdächtigen auch unbewaffnete Tatverdächtige erfasst sein können.  8. Welche Altersgruppen weisen nach Kenntnis der Bundesregierung die höchsten Tatverdächtigenbelastungszahlen im Bereich der Gewaltkriminalität und der Messerangriffe auf? Im Berichtsjahr 2024 wiesen Jugendliche zwischen 14 bis unter 16 Jahren (Tatverdächtigenbelastungszahl: 1 009), gefolgt von den 16 bis unter 18-Jährigen (Tatverdächtigenbelastungszahl: 986) die höchsten Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) bei der Gewaltkriminalität auf. In Bezug auf die Teilfrage zu den Messerangriffen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.  9. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur besonderen Betroffenheit von Großstädten und Ballungsräumen bei Gewalt- und Messerkriminalität vor? In der PKS können die Fallzahlen der Gewaltkriminalität (PKS-Schlüssel 892000) im Zeitverlauf verglichen werden. Die Fallzahl ist in den vergangenen zehn Jahren um 19,8 Prozent angestiegen (2015: 181 386 Fälle; 2024: 217 277 Fälle). Der Anstieg der Gewaltkriminalität in Städten mit 100.000 bis 500.000 Einwohnern lag bei 14,6 Prozent (2015: 41 607 Fälle; 2024: 47 661 Fälle), bei Städten mit 500 000 Einwohnern und mehr bei 22,2 Prozent (2015: 56 006 Fälle, 68 421 Fälle). Bei der Interpretation der Daten sind auch Verschiebungen und Veränderungen der Wohnbevölkerungsanteile in den jeweiligen Gemeindegrößen zu berücksichtigen. Die sogenannte Häufigkeitszahl (HZ) berücksichtigt diese Entwicklungen und gibt die Anzahl der Fälle pro 100 000 Einwohner der jeweiligen Gemeindegröße an. Ballungsräume werden in der PKS nicht gesondert zusammengefasst. Deutlich wird, dass die Belastung seit 2015 in allen Gemeindegrößenklassen zugenommen hat, am stärksten bei den Städten ab 500.000 Einwohnern, gefolgt von Städten mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern. Jahr HZ bei Gewaltkriminalität insgesamt HZ bei Tatortgemeinden bis unter 20.000 Einwohner 20.000 bis unter 100.000 100.000 bis unter 500.000 500.000 und mehr 2015 223 107 215 349 416 2024 257 123 253 379 461 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über regionale Schwerpunkte der Gewaltkriminalität vor, insbesondere in Metropolregionen und industriell geprägten Verdichtungsräumen? In dem am 10. Februar 2026 veröffentlichten 1. Themenheft der geschlechterübergreifenden Dunkelfeldbefragung „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ von Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bundesministerium des Innern und Bundeskriminalamt finden sich auf S. 121 f. Ergebnisse zu regionalen Unterschieden bei verschiedenen Gewaltformen (www.bka.de/lesubia). 11. Wie viele ausländische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2020 wegen Gewaltstraftaten rechtskräftig verurteilt (bitte jährlich angeben)? Die Bundesregierung verweist auf den jeweiligen von dem Statistischen Bundesamt jährlich herausgegebenen und frei zugänglichen Statistischen Bericht „Strafverfolgung“ (bis einschließlich 2021 Fachserie 10 Reihe 3 = „Strafverfolgungsstatistik“), dem sich die betreffenden Daten entnehmen lassen. Die Daten für das Berichtsjahr 2025 sind noch nicht veröffentlicht worden. Mit deren Veröffentlichung ist nicht vor Ende des vierten Quartals des Jahres 2026 zu rechnen. Andere als die öffentlich zugänglichen Daten des Statistischen Bundesamtes liegen der Bundesregierung nicht vor. 12. In wie vielen dieser in Frage 11 erfragten Fälle wurde nach Kenntnis der Bundesregierung eine ausländerrechtliche Ausweisung verfügt? 13. In wie vielen Fällen kam es in diesem Zusammenhang tatsächlich zu einer Abschiebung (vgl. Frage 12)? 14. Wie häufig wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2020 Abschiebehaft im Zusammenhang mit rechtskräftig verurteilten Gewaltstraftätern angeordnet? Die Fragen 12 bis 14 werden gemeinsam beantwortet. Zu den Fragen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Für die Umsetzung des Aufenthaltsrechts und damit auch dem Erlass von Ausweisungen, dem Vollzug von darauf beruhenden Abschiebungen sowie von Abschiebungshaft sind im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzzuweisung die Länder zuständig, die das Aufenthaltsgesetz als eigene Angelegenheit durchführen, somit nicht der Fachaufsicht des Bundes unterliegen und auch nicht zu ihren Vorgängen gegenüber dem Bund Einzelstatistiken übermitteln. Daten im Sinne der Frage 11, auf den die Fragen 12 bis 14 Bezug nehmen, werden insbesondere im Ausländerzentralregister nicht erfasst. Auch die Polizeiliche Eingangsstatistik der Bundespolizei differenziert Abschiebungen nicht nach deren Gründen. 15. Welche wesentlichen Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung ursächlich für das Scheitern von Abschiebungen ausreisepflichtiger Straftäter? Für die Umsetzung des Aufenthaltsrechts und damit auch der Ausreisepflicht sind im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzzuweisung die Länder zuständig. Darüber hinaus wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 68 der Abgeordneten Barbara Lenk, Fraktion der AfD, auf Bundestagsdrucksache 20/3097 zu den Fragen 16 und 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 20/890, zu den Fragen 10, 11 und 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/2977 sowie zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1532 verwiesen. 16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung ggf. über sicherheitsbedingte Mehrkosten der Kommunen vor, insbesondere in den Bereichen Ordnung, Prävention, Unterbringung und Sicherheitsdienstleistungen? Bund und Länder sind gemäß Artikel 109 Absatz 1 Grundgesetz in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor. 17. In welcher Höhe beteiligt sich ggf. der Bund an diesen Frage 16 erfragten sicherheitsbedingten Mehrkosten der Kommunen? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Das Polizei- und Ordnungsrecht fällt grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Eine zweckgebundene Finanzierung derartiger Kosten durch den Bund sieht das Grundgesetz nicht vor. Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen aber auf vielfältige Weise auch in ihren originären Aufgabenbereichen, z. B. durch den Länderanteil aus dem Sondervermögen in Höhe von 100 Mrd. Euro. für Investitionen der Länder und Kommunen. 18. Welche Kommunen oder Kommunaltypen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung als besonders stark sicherheitsbezogen belastet? Eine Statistik, die Daten im Sinne der Fragestellung ausweisen würde, ist der Bundesregierung nicht bekannt. 19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang ggf. ergriffen, um Kommunen mit überdurchschnittlicher sicherheitsbezogener Belastung gezielt zu entlasten? Auf die Antworten zu den Fragen 17 und 18 wird verwiesen. 20. Warum existiert keine verpflichtende bundesweit einheitliche Statistik, die den Aufenthaltsstatus von Tatverdächtigen bei schweren Gewaltstraftaten systematisch ausweist? 21. Plant die Bundesregierung die Einführung einer solchen bundeseinheitlichen statistischen Erfassung, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht (vgl. Frage 20)? Die Fragen 20 und 21 werden gemeinsam beantwortet. Aus Sicht der Bundesregierung existiert mit der PKS eine Statistik, die wesentliche Informationen auch zum Aufenthaltsanlass der Tatverdächtigen enthält. Seit 1994 werden in der PKS-Tabelle 61 „Nichtdeutsche Tatverdächtige nach dem Anlass des Aufenthaltes“ detaillierte Daten zu Anlässen des Aufenthalts differenziert ausgewiesen. Die Daten für das Berichtsjahr 2024 können auf der Internetseite des Bundeskriminalamts unter nachstehendem Link abgerufen werden: www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalst atistik/2024/Bund/Tatverdaechtige/BU-TV-23-T61-TV-nichtdeutsch-Aufenthal tsanlass_xls.xlsx. Seite 1 von 10 Anlage 1 zur Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 21/4362 Schlüssel Straftat Berichtsjahr Tatverdächtige (TV) insgesamt TV nichtdeutsch insgesamt Anteil nichtdeutsch TV an TV insgesamt in Prozent 892000 Gewaltkriminalität 2015 166.235 55.110 33,2 892000 Gewaltkriminalität 2016 181.509 69.163 38,1 892000 Gewaltkriminalität 2017 178.363 67.869 38,1 892000 Gewaltkriminalität 2018 175.714 67.787 38,6 892000 Gewaltkriminalität 2019 173.140 64.917 37,5 892000 Gewaltkriminalität 2020 168.237 64.318 38,2 892000 Gewaltkriminalität 2021 153.770 57.953 37,7 892000 Gewaltkriminalität 2022 178.224 69.086 38,8 892000 Gewaltkriminalität 2023 190.605 79.088 41,5 892000 Gewaltkriminalität 2024 197.347 85.012 43,1 010000 Mord § 211 StGB 2024 869 348 40,0 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 2024 2.023 939 46,4 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB 2024 11.329 4.437 39,2 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 2024 32.676 15.906 48,7 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 2024 128 31 24,2 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien 2024 158.432 67.597 42,7 Seite 2 von 10 Schlüssel Straftat Berichtsjahr Tatverdächtige (TV) insgesamt TV nichtdeutsch insgesamt Anteil nichtdeutsch TV an TV insgesamt in Prozent §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB 2024 315 154 48,9 234000 Geiselnahme § 239b StGB 2024 60 35 58,3 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB 2024 0 0 0,0 010000 Mord § 211 StGB 2023 824 355 43,1 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 2023 1.972 868 44,0 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB 2023 10.295 3.834 37,2 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 2023 32.337 15.013 46,4 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 2023 96 23 24,0 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 2023 153.475 63.225 41,2 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB 2023 252 134 53,2 Seite 3 von 10 Schlüssel Straftat Berichtsjahr Tatverdächtige (TV) insgesamt TV nichtdeutsch insgesamt Anteil nichtdeutsch TV an TV insgesamt in Prozent 234000 Geiselnahme § 239b StGB 2023 30 13 43,3 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB 2023 0 0 0,0 010000 Mord § 211 StGB 2022 763 293 38,4 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 2022 1.948 823 42,2 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB 2022 10.045 3.679 36,6 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 2022 28.057 12.270 43,7 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 2022 101 19 18,8 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 2022 144.430 55.250 38,3 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB 2022 212 96 45,3 234000 Geiselnahme § 239b StGB 2022 51 21 41,2 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB 2022 1 1 100,0 Seite 4 von 10 Schlüssel Straftat Berichtsjahr Tatverdächtige (TV) insgesamt TV nichtdeutsch insgesamt Anteil nichtdeutsch TV an TV insgesamt in Prozent 010000 Mord § 211 StGB 2021 724 281 38,8 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 2021 1.875 826 44,1 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB 2021 8.676 3.174 36,6 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 2021 23.511 9.489 40,4 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 2021 70 12 17,1 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 2021 124.602 46.623 37,4 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB 2021 137 68 49,6 234000 Geiselnahme § 239b StGB 2021 63 33 52,4 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB 2021 0 0 0,0 010000 Mord § 211 StGB 2020 763 276 36,2 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 2020 1.914 810 42,3 Seite 5 von 10 Schlüssel Straftat Berichtsjahr Tatverdächtige (TV) insgesamt TV nichtdeutsch insgesamt Anteil nichtdeutsch TV an TV insgesamt in Prozent 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB 2020 8.480 3.110 36,7 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 2020 25.813 10.378 40,2 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 2020 105 24 22,9 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 2020 137.188 52.412 38,2 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB 2020 169 76 45,0 234000 Geiselnahme § 239b StGB 2020 66 42 63,6 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB 2020 0 0 0,0 010000 Mord § 211 StGB 2019 884 319 36,1 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 2019 2.111 868 41,1 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren 2019 8.189 3.014 36,8 Seite 6 von 10 Schlüssel Straftat Berichtsjahr Tatverdächtige (TV) insgesamt TV nichtdeutsch insgesamt Anteil nichtdeutsch TV an TV insgesamt in Prozent Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 2019 26.678 10.590 39,7 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 2019 83 18 21,7 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 2019 141.232 52.634 37,3 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB 2019 150 75 50,0 234000 Geiselnahme § 239b StGB 2019 46 19 41,3 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB 2019 0 0 0,0 010000 Mord § 211 StGB 2018 853 329 38,6 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 2018 1.982 888 44,8 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB 2018 8.047 3.102 38,5 210000 Raub, räuberische Erpressung und 2018 26.172 10.618 40,6 Seite 7 von 10 Schlüssel Straftat Berichtsjahr Tatverdächtige (TV) insgesamt TV nichtdeutsch insgesamt Anteil nichtdeutsch TV an TV insgesamt in Prozent räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 2018 93 19 20,4 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 2018 144.161 55.359 38,4 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB 2018 165 76 46,1 234000 Geiselnahme § 239b StGB 2018 54 20 37,0 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB 2018 0 0 0,0 010000 Mord § 211 StGB 2017 823 307 37,3 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 2017 1.884 838 44,5 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB 2017 9.414 3.483 37,0 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 2017 26.948 10.860 40,3 Seite 8 von 10 Schlüssel Straftat Berichtsjahr Tatverdächtige (TV) insgesamt TV nichtdeutsch insgesamt Anteil nichtdeutsch TV an TV insgesamt in Prozent 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 2017 114 18 15,8 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 2017 145.658 54.993 37,8 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB 2017 177 87 49,2 234000 Geiselnahme § 239b StGB 2017 43 17 39,5 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB 2017 1 1 100,0 010000 Mord § 211 StGB 2016 784 291 37,1 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 2016 2.003 849 42,4 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB 2016 6.476 2.512 38,8 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 2016 28.120 11.525 41,0 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 2016 112 25 22,3 222000 Gefährliche und schwere 2016 149.567 56.252 37,6 Seite 9 von 10 Schlüssel Straftat Berichtsjahr Tatverdächtige (TV) insgesamt TV nichtdeutsch insgesamt Anteil nichtdeutsch TV an TV insgesamt in Prozent Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB 2016 127 62 48,8 234000 Geiselnahme § 239b StGB 2016 52 20 38,5 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB 2016 0 0 0,0 010000 Mord § 211 StGB 2015 731 207 28,3 020000 Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB 2015 1.771 696 39,3 111000 Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB 2015 5.896 1.952 33,1 210000 Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249-252, 255, 316a StGB 2015 28.662 11.018 38,4 221000 Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB 2015 105 18 17,1 222000 Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB 2015 134.516 43.355 32,2 Seite 10 von 10 Schlüssel Straftat Berichtsjahr Tatverdächtige (TV) insgesamt TV nichtdeutsch insgesamt Anteil nichtdeutsch TV an TV insgesamt in Prozent 233000 Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB 2015 146 0 0,0 234000 Geiselnahme § 239b StGB 2015 40 18 45,0 235000 Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB 2015 0 0 0,0 Seite 1 von 3 Anlage 2 zur Antwort der Bundesregierung auf Frage 4 der Kleinen Anfrage 21/4362 Berichtsjahr Nationalität Tatverdächtige (TV) Anzahl TV 2015 Türkei 9.996 2015 Polen 3.594 2015 Rumänien 2.953 2015 Serbien 2.295 2015 Italien 1.991 2015 Syrien 1.989 2015 Marokko 1.963 2015 Kosovo 1.893 2015 Algerien 1.817 2015 Afghanistan 1.686 2016 Türkei 9.647 2016 Syrien 6.784 2016 Afghanistan 4.471 2016 Polen 3.873 2016 Rumänien 3.280 2016 Irak 3.120 2016 Serbien 2.288 2016 Marokko 2.222 2016 Italien 1.953 2016 Kosovo 1.813 2017 Türkei 9.022 2017 Syrien 7.469 2017 Afghanistan 5.132 2017 Polen 3.770 2017 Rumänien 3.385 2017 Irak 3.169 2017 Serbien 2.019 2017 Italien 2.002 2017 Marokko 1.887 2017 Bulgarien 1.831 2018 Türkei 8.349 2018 Syrien 8.224 2018 Afghanistan 5.093 2018 Rumänien 3.773 2018 Polen 3.762 2018 Irak 3.053 2018 Italien 1.980 2018 Bulgarien 1.915 2018 Serbien 1.912 2018 Kosovo 1.516 2019 Syrien 7.953 Seite 2 von 3 Berichtsjahr Nationalität Tatverdächtige (TV) Anzahl TV 2019 Türkei 7.814 2019 Afghanistan 4.865 2019 Rumänien 3.895 2019 Polen 3.814 2019 Irak 2.916 2019 Bulgarien 2.204 2019 Serbien 1.955 2019 Italien 1.825 2019 Kosovo 1.469 2020 Syrien 7.819 2020 Türkei 7.658 2020 Afghanistan 4.307 2020 Rumänien 4.222 2020 Polen 3.772 2020 Irak 3.010 2020 Bulgarien 2.371 2020 Serbien 1.957 2020 Italien 1.795 2020 Kosovo 1.486 2021 Syrien 7.227 2021 Türkei 6.499 2021 Rumänien 3.950 2021 Polen 3.707 2021 Afghanistan 3.565 2021 Irak 2.651 2021 Bulgarien 2.485 2021 Serbien 1.757 2021 Italien 1.535 2021 Kosovo 1.294 2022 Syrien 9.374 2022 Türkei 6.691 2022 Rumänien 4.736 2022 Afghanistan 4.212 2022 Polen 4.038 2022 Irak 3.198 2022 Bulgarien 2.990 2022 Serbien 2.076 2022 Italien 1.726 2022 Marokko 1.548 2023 Syrien 11.374 2023 Türkei 6.912 2023 Rumänien 5.269 2023 Afghanistan 5.230 2023 Polen 4.408 Seite 3 von 3 Berichtsjahr Nationalität Tatverdächtige (TV) Anzahl TV 2023 Irak 3.578 2023 Bulgarien 3.232 2023 Ukraine 3.057 2023 Serbien 2.290 2023 Marokko 1.891 2024 Syrien 13.265 2024 Türkei 7.667 2024 Afghanistan 5.900 2024 Rumänien 5.399 2024 Polen 4.434 2024 Ukraine 4.232 2024 Irak 3.478 2024 Bulgarien 3.366 2024 Serbien 2.096 2024 Marokko 1.969 Gesamtherstellung: H. 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