Ölförderpläne vor der polnischen Küste - mögliche Umweltauswirkungen, deutsche Hoheitsrechte und Sicherung eigener Rohstoffinteressen
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Ölförderpläne vor der polnischen Küste - mögliche Umweltauswirkungen, deutsche Hoheitsrechte und Sicherung eigener Rohstoffinteressen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2139
21. Wahlperiode 09.10.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Steffen Kotré, Leif-Erik Holm, Marc Bernhard, Enrico Komning,
Dr. Malte Kaufmann, Bernd Schattner, Raimond Scheirich, Uwe Schulz, Christian
Reck, Dario Seifert, Dr. Paul Schmidt und der Fraktion der AfD
Ölförderpläne vor der polnischen Küste – mögliche Umweltauswirkungen,
deutsche Hoheitsrechte und Sicherung eigener Rohstoffinteressen
Das kanadische Unternehmen Central European Petroleum (CEP) hat Ende
2023 und Anfang 2024 Probebohrungen in der Ostsee, etwa sechs Kilometer
vor Swinemünde innerhalb des polnischen Hoheitsgebiets, durchgeführt. Nach
Unternehmensangaben könnten in der dort explorierten Lagerstätte bis zu
200 Millionen Barrel Öläquivalent, entsprechend mehr als 30 Milliarden Litern
Rohöl, förderbar sein. Eine unmittelbare Beteiligung deutscher Unternehmen
an der Förderung wird von CEP derzeit ausgeschlossen, da sämtliche
Aktivitäten ausschließlich auf polnischem Staatsgebiet geplant sind. Während das
Wasser an der Fundstelle nur rund 10 Meter tief ist, reichen die eigentlichen
Bohrungen mehr als 2 700 Meter in die Tiefe. CEP hält sämtliche Rechte an der
Lagerstätte und plant nach eigenen Angaben derzeit keine weiteren
Probebohrungen. Stattdessen soll die Lagerstätte künftig unterirdisch von einer zentralen
Plattform aus erschlossen werden, von der mehrere Bohrungen sternförmig
„wie Spinnenbeine“ in das umliegende Gestein verlaufen sollen. Interessant ist
nach Auffassung der Fragesteller, dass auf deutscher Seite die Rechte an einer
nahen Lagerstätte, die zu DDR-Zeiten erbohrt wurde, von einem anderen
Unternehmen gehalten werden, das momentan allerdings keine eigenen
Bohrungen durchführt (www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/energie/was-der-polnis
che-oelfund-in-der-ostsee-fuer-deutschland-bedeutet/).
Unklar ist bislang, welche Auswirkungen die geplanten Fördermaßnahmen für
Deutschland haben könnten und in welchem Umfang die Bundesrepublik
Deutschland im Rahmen einer grenzüberschreitenden
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Einfluss nehmen kann. Zwar sehen sowohl das europäische
Umweltrecht als auch die internationale Espoo-Konvention entsprechende
Verfahren grundsätzlich vor, doch ist eine Ablehnung von Vorhaben nur möglich,
wenn Umweltrisiken höher gewichtet werden als wirtschaftliche Interessen
(www.ingenieur.de/technik/fachbereiche/energie/was-der-polnische-oelfund-
inder-ostsee-fuer-deutschland-bedeutet/). Polen bewertet diese Abwägung nach
bisherigem Stand scheinbar im Sinne der Ölförderung und treibt die Pläne zur
raschen Erschließung der Lagerstätte engagiert voran (www.investmentwee
k.com/ol-schock-an-der-ostsee-polen-plant-mega-forderung-vor-usedom/).
Es steht der Vorwurf im Raum, dass Polen mit der Durchführung der
Probebohrungen gegen die Espoo-Konvention verstoßen haben könnte, da deutsche
Behörden vorab nicht über die grenznahen Bohrungen informiert wurden (www.n
dr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/grosser-oelvorkommen-vor-polnis
cher-ostseekueste,oelvorkommen-100.html). Eine offizielle Stellungnahme der
Bundesregierung zu den Vorgängen existiert derzeit ebenfalls nicht. In der
Bundespressekonferenz vom 23. Juli 2025 erklärte das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) lediglich, dass keine eigenen Erkenntnisse zu
dem Ölfund oder zu möglichen Förderplänen vorlägen und deshalb aktuell
keine Bewertung vorgenommen werden könne (www.bundesregierung.de/
bregde/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-23-juli-2025-2367288).
Die geplanten Förderaktivitäten werfen für die Fragesteller grundsätzliche
Fragen hinsichtlich der deutschen Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten auf.
Dabei geht es einerseits um die Bewertung möglicher grenzüberschreitender
Umweltauswirkungen und um die Frage, inwieweit eine rechtzeitige
Einbindung deutscher Behörden in die relevanten Verfahren sichergestellt werden
kann. Des Weiteren ergeben sich energie- und sicherheitspolitische
Implikationen aus dem möglichen Vorkommen von bis zu 200 Millionen Barrel
Öläquivalent in unmittelbarer Nähe zur deutschen Grenze. Von besonderer Bedeutung ist
nach Auffassung der Fragesteller in diesem Zusammenhang der Schutz
potenzieller Öl- und Gasvorkommen auf deutschem Hoheitsgebiet, um eine illegale
Nutzung oder ein unzulässiges Anbohren durch Dritte – insbesondere durch
benachbarte Staaten wie Polen – wirksam zu verhindern. Da Deutschland
zugleich ein rohstoffarmes Land ist und die Sicherung eigener Ressourcen vor
dem Hintergrund aktueller geopolitischer Entwicklungen und wachsender
energiepolitischer Abhängigkeiten zunehmend an Bedeutung gewinnt, besteht in
den Augen der Fragesteller ein erhebliches strategisches Interesse an einer
umfassenden Klärung dieser offenen Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wurden die Bundesregierung oder die zuständigen deutschen
Fachbehörden, insbesondere das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), das Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWE) oder das Bundesamt für Naturschutz
(BfN), von der polnischen Seite vor Beginn der geplanten Ölbohrungen in
der Ostsee offiziell informiert?
a) Wenn ja, wer wurde wann auf welchem Wege und wie informiert?
b) Wenn nein, hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet
zu der fehlenden offiziellen Information vor Beginn der Bohrungen,
insbesondere im Hinblick auf die Verpflichtungen Polens aus der Espoo-
Konvention zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung,
und wie lautet diese gegebenenfalls?
2. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu dem
geplanten Beginn von Ölförderungen durch Polen in der Ostsee nahe der Insel
Usedom, insbesondere im Hinblick auf mögliche Auswirkungen auf das
deutsche Hoheitsgebiet, den Tourismus, den Naturschutz und die
Energiestrategie der Bundesregierung, und wenn ja, wie lautet diese?
3. Hat die Bundesregierung bereits diplomatische Gespräche mit der
polnischen Regierung aufgenommen oder plant sie solche, um die deutsche
Position hinsichtlich möglicher ökologischer und wirtschaftlicher Schäden
deutlich zu machen?
a) Wenn ja, welche Ergebnisse wurden in den Gesprächen erzielt?
b) Wenn nein, warum nicht?
4. Liegen der Bundesregierung bereits offizielle Informationen darüber vor, ob
Polen eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß der
Espoo-Konvention einleiten wird, und wenn ja, wann wurde die
Bundesregierung informiert, und in welcher Form?
5. Plant die Bundesregierung, eigene Studien oder Gutachten zu den
möglichen Auswirkungen der geplanten Ölbohrungen auf deutsche
Hoheitsgebiete, Küstenökosysteme und den Tourismus einzubringen, sobald das
UVP-Verfahren beginnt?
6. Liegen der Bundesregierung genauere Informationen zu Lage und Position
der von CEP entdeckten Lagerstätte vor, und wenn ja, erstreckt sie sich nur
auf polnisches Hoheitsgebiet oder die polnische ausschließliche
Wirtschaftszone, oder liegen Teile der Lagerstätte tatsächlich oder
wahrscheinlich auch auf deutschem Hoheitsgebiet oder in der deutschen
ausschließlichen Wirtschaftszone?
7. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der von CEP
explorierten Lagerstätte um die nahe Lagerstätte auf deutscher Seite, die zu
DDR-Zeiten erbohrt wurde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, wie viel Prozent der Lagerstätte mit bis zu 200 Millionen
Barrel Öläquivalent liegen auf deutscher bzw. polnischer Seite?
b) Wenn nein, auf welcher Grundlage erfolgt die Bewertung, dass es sich
nicht um ein und dieselbe Lagerstätte handelt?
8. Wie ist nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, dass durch die
von polnischer Seite geplanten Offshore-Ölbohrungen keine Ölvorkommen
auf deutschem Hoheitsgebiet oder in der deutschen Ausschließlichen
Wirtschaftszone erschlossen oder beeinträchtigt werden, und sind bereits
rechtliche oder diplomatische Schritte vorgesehen, sollte eine Überschreitung
der Zuständigkeiten festgestellt werden, und wenn ja, welche?
9. Besteht seitens der Bundesregierung Interesse, deutsche Unternehmen beim
kommerziellen Abbau von Ölreserven auf deutschem Hoheitsgebiet oder in
der ausschließlichen Wirtschaftszone in der Ostsee zu unterstützen, und wie
ließe sich eine solche Unterstützung bzw. Erkundung mit den bestehenden
Umwelt- und Naturschutzzielen der Bundesregierung sowie mit der
nationalen Energiestrategie vereinbaren?
Berlin, den 1. Oktober 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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