Schutz und Ausbau der Oder
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Schutz und Ausbau der Oder
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5296
21. Wahlperiode 14.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michael Kellner, Steffi Lemke, Claudia Müller, Harald
Ebner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Julia Schneider, Lisa Badum und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Schutz und Ausbau der Oder
Die Oder ist einer der größten Flüsse Mitteleuropas und bildet über weite
Strecken die Grenze zwischen Polen und Deutschland. Sie erfüllt zentrale
ökologische Funktionen, stärkt regionale Wirtschaftskreisläufe und bietet einen
vielfältigen Lebensraum mit hoher Artenvielfalt. Der Fluss gehört zu den letzten
Naturräumen, in denen Fische und andere Wasserbewohner barrierefrei von der
Mündung bis zur Quelle wandern können.
Auenlandschaften, Altwasserbereiche und zusammenhängende Waldkomplexe
liefern unverzichtbare Habitatflächen für zahlreiche Arten – darunter viele, die
auf nationalen und internationalen Schutzlisten stehen. Die
Ökosystemleistungen der Oder – von Wasserrückhalt über Hochwasserschutz bis hin zu
Kohlenstoffspeicherung und Biodiversitätsschutz – sind eng an intakte Auen,
Feuchtgebiete und eine natürliche Flussdynamik geknüpft.
Wissenschaftliche Gutachten warnen eindringlich vor irreversiblen Verlusten
wertvoller Lebensräume, nachlassendem Hochwasserschutz sowie negativen
Folgen für Landwirtschaft, Fischerei und Tourismus, falls der Oder-Ausbau
weiter vorangetrieben wird.
Der Ausbau der Oder wurde in den letzten Jahren auf polnischer Seite im
Rekordtempo und ohne ausreichende Umweltprüfung vorangetrieben. Trotz einer
gravierenden Umweltkatastrophe und des bestätigten Baustopps des Obersten
Verwaltungsgerichts der Republik Polen (Naczelny Sąd Administracyjny) fehlt
bislang eine ganzheitliche Bewertung der ökologischen, klimapolitischen und
ökonomischen Folgen.
Das deutsch-polnische Abkommen über die gemeinsame Verbesserung der
Situation an den Wasserstraßen im deutsch-polnischen Grenzgebiet vom
27. April 2015 berücksichtigt weder die Auswirkungen des Klimawandels noch
die Notwendigkeit naturnaher Hochwasserschutzmaßnahmen.
Der geplante Ausbau für die Güterschifffahrt erhöht die Hochwassergefahr im
Sommer, gefährdet Laich- und Rückzugsgebiete für Fische und begünstigt das
Wachstum toxischer Algen. Gleichzeitig fehlt jede belastbare Kosten-Nutzen-
Rechnung, die den Ausbau gegenüber einer Verlagerung des Güterverkehrs auf
die Schiene rechtfertigt. Rückhalteflächen, Renaturierungsmaßnahmen und der
Ausbau der Schieneninfrastruktur – insbesondere die bessere Anbindung von
Schwedt an die Ostsee – erhöhen die Resilienz der Region, senken den CO2-
Ausstoß und tragen dazu bei, die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie früher
zu erreichen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Verfolgt die Bundesregierung eine integrierte Gesamtstrategie für die
Entwicklung des Natur- und Lebensraums Oder – Stettiner Haff –
Ostseeküste, die wasserbauliche Nutzung, Hochwasserschutz, Klimaanpassung,
Naturschutz, Tourismus und wirtschaftliche Entwicklung zusammenführt,
und wenn ja, wie sieht diese aus, und wie wird sie zwischen den
zuständigen Ressorts koordiniert?
2. Welche Pläne verfolgt die Bundesregierung derzeit hinsichtlich der
verkehrlichen Nutzung und des wasserwirtschaftlichen Ausbaus zur
Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie der Grenzoder, und wann
ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Vorlage des
Umweltberichts zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) der
Stromregelungskonzeption Grenzoder durch die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes zu rechnen?
3. Welcher Einfluss ist durch das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz
(InfZuG) auf die Maßnahmenbewertung im Rahmen der SUP zu
erwarten?
4. Inwiefern wurden im Rahmen der Deutsch-Polnischen
Regierungskonsultationen am 1. Dezember 2025 der Ausbau der Oder, die Stromregelung,
der Hochwasserschutz, der Containerhafen Swinemünde, die zunehmende
Industrialisierung der Ostseeküste und der Schutz der Flora und Fauna an
der Grenzoder thematisiert, und welche konkreten Vereinbarungen wurden
zu diesen Bereichen getroffen?
5. Wurden bei der letzten Sitzung des Deutsch-Polnischen Umweltrates im
Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Oder die Stromregelung,
der Hochwasserschutz, der Containerhafen Swinemünde, die zunehmende
Industrialisierung der Ostseeküste und der Schutz der Flora und Fauna an
der Grenzoder thematisiert, und wenn ja, welche konkreten
Vereinbarungen wurden getroffen?
6. Plant die Bundesregierung anlässlich des 35-jährigen Jubiläums des
deutsch-polnischen Nachbarschafts- und Freundschaftsvertrags vom
17. Juni 1991 Initiativen zur Stärkung des grenzüberschreitenden Umwelt-
und Naturschutzes, und wenn ja, sieht sie dabei Möglichkeiten, den Natur-
und Lebensraum von der Oder über das Stettiner Haff bis zur Ostsee als
gemeinsames deutsch-polnisches Naturerbe stärker in der bilateralen
Zusammenarbeit zu verankern und so einen nachhaltigen Naturtourismus zu
fördern?
7. Gibt es konkrete Pläne der Bundesregierung für die Umsetzung der im
deutsch-polnischen Wasserstraßenabkommen vom 27. April 2015
vereinbarten Maßnahmen auf deutscher Seite, und wenn ja, welche (bitte mit
Fristen der Planungsschritte, Umsetzung und prognostizierten Kosten
angeben)?
8. Gibt es in der Bundesregierung Bestrebungen, das deutsch-polnische
Wasserstraßenabkommen vom 27. April 2015 zu überarbeiten, und plant die
Bundesregierung, bei einer Neuverhandlung des deutsch-polnischen
Abkommens die veränderte Rechtslage, die tendenziell rückläufigen
Wasserstände und Klimadaten des letzten Jahrzehnts seit Veröffentlichung der
Stromregelungskonzeption (2014/2015) sowie die Lehren aus der
Umweltkatastrophe an der Oder von 2022 zu berücksichtigen?
9. Beabsichtigt die Bundesregierung den Ausbau der zur Havel-Oder-
Wasserstraße (HOW) gehörenden Hohensaaten-Friedrichsthaler
Wasserstraße (HFW) vor dem Hintergrund, dass im Wasserstraßenausbaugesetz
und im Bundesverkehrswegeplan 2030 der Ausbau der Havel-Oder-
Wasserstraße als „neues Vorhaben vordringlichen Bedarfs“ enthalten ist,
und wenn ja, welche Ausbaukategorie ist vorgesehen, in welchen
Teilabschnitten, und wie sieht die Zeitplanung hierfür aus?
10. Plant die Bundesregierung, die Klimaanpassung und den
Hochwasserschutz insbesondere in den wärmeren Monaten (nicht nur den Schutz vor
Winterhochwassern mit Eisgang) im Rahmen der Umsetzung oder einer
Anpassung des Abkommens stärker zu berücksichtigen, da die
Stromregelungskonzeption infolge des Ausbaus eine durchgängige Erhöhung der
Hochwasserwelle im gesamten Verlauf der Grenzoder mit Spitzen in
Hohenwutzen und Frankfurt (Oder) prognostiziert?
11. Wie bewertet die Bundesregierung das rechtskräftige Urteil des
Woiwodschaftserwaltungsgerichts in Warschau vom 27. Januar 2025, wonach der
Ausbau der Grenzoder für rechtswidrig erklärt wurde, und welche
Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Planungen und Durchführungen
zum Rückbau der Wasserbauwerke und zu Renaturierungsmaßnahmen
durch die zuständigen Behörden in der Republik Polen?
12. Welche Auswirkungen hat das in Frage 11 genannte Urteil nach
Einschätzung der Bundesregierung auf die Planungen für die „Etappe II
Modernisierungsarbeiten an der Grenzoder als Teil des Hochwasserschutzprojekts
im Einzugsgebiet der Oder und der Weichsel“, die bis zum Nationalpark
Unteres Odertal heranreicht, sowie auf die Ausbaupläne der deutschen
Seite?
13. Mit welchen polnischen Behörden gibt es bezüglich der Oder eine
regelmäßige Vernetzung, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung
ergriffen, um die Zusammenarbeit der zuständigen deutschen mit den
polnischen Behörden zu intensivieren und sie auf eine zielgerichtete und
partnerschaftliche Bewältigung der Aufgaben und Herausforderungen der
Klima-, Wirtschafts- und Umweltpolitik hin zu optimieren?
14. Welche ökologischen Folgen erwartet die Bundesregierung, sollte der
Ausbau der Grenzoder zur E30-Wasserstraße gemäß dem Europäischen
Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler
Bedeutung (AGN) erfolgen?
15. Welche Maßnahmen im Rahmen des wasserwirtschaftlichen Ausbaus zur
Erreichung der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurden bislang an
Grenzoder, Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße und Westoder
umgesetzt, und welche weiteren sind bis wann geplant?
16. Wie bewertet die Bundesregierung den geplanten Ausbau der Grenzoder
vor dem Hintergrund der Zielsetzungen und Verpflichtungen aus der EU-
Wiederherstellungsverordnung (EU Nature Restoration Regulation), die
auch eine weitreichende Wiederherstellung naturnaher Flussökosysteme
u. a. durch Rückbau von Barrieren und Renaturierung von Auen vorsieht,
und inwieweit leitet die Bundesregierung daraus das Ziel ab, den
Naturraum der Oder in seinem naturnahen Zustand zu erhalten und zu stärken,
statt den Fluss weiter wasserbaulich auszubauen?
17. Welche seltenen und streng geschützten Tier- und Pflanzenarten kommen
in der Grenzoder vor, und welche Auswirkungen hätte ein Ausbau der
Grenzoder auf diese Vorkommen (bitte ggf. vorhandene Datenquellen zu
den Arten nennen)?
18. Welche konkreten strukturellen, rechtlichen oder organisatorischen
Konsequenzen hat die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den
polnischen Nachbarn aus der Umweltkatastrophe an der Oder im Jahr 2022
gezogen, um vergleichbare Ereignisse künftig zu verhindern?
19. Welche Monitoring-, Frühwarn- und Informationssysteme bestehen
derzeit entlang der Grenzoder zur Erfassung von Wasserqualität, Salzgehalt,
Pestiziden und Schadstoffen, wie sind diese grenzüberschreitend mit
polnischen Behörden koordiniert, und welchen Kenntnisstand hat die
Bundesregierung über die Fortschritte Polens bei der technischen
Modernisierung der Bergwerke, die Abwasser in das Oder-Einzugsgebiet einleiten,
sowie der geplanten oder realisierten Entsalzungsanlagen zur nachhaltigen
Senkung des Salzgehalts der Oder?
20. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von den 2025 bekannt
gewordenen grundlegenden Änderungen der Planungen für den Containerhafen
Swinemünde (Übernahme durch staatliche Stellen, Aufschüttung einer
künstlichen Halbinsel „Kap Pommern“, Vertiefung der Fahrrinne), und
inwieweit wurde die Bundesregierung hierzu offiziell von polnischer Seite
informiert?
21. In welchem Umfang steht die Bundesregierung hierzu im Austausch mit
der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, und wie bewertet sie die
Tatsache, dass diese bis Dezember 2025 nach eigenen Angaben nicht
offiziell konsultiert wurde?
22. Wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit der erheblich
erweiterten Planungen mit der bestehenden Umweltgenehmigung vor dem
Hintergrund europäischen Umweltrechts (UVP
(Umweltverträglichkeitsprüfung), FFH (Fauna-Flora-Habitat)- und Vogelschutzrichtlinie,
Wasserrahmenrichtlinie)?
23. Hält die Bundesregierung angesichts der grundlegenden Änderungen des
Projekts für den Containerhafen Swinemünde eine neue,
grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung für erforderlich, und wird sie sich in
diesem Fall dafür einsetzen, dass diese als vollumfängliches Verfahren
durchgeführt wird, das das Vorhaben nicht in Einzelteile aufspaltet,
sondern die kumulativen Umweltauswirkungen insgesamt berücksichtigt, und
wenn nein, warum nicht?
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen des
Containerhafenprojekts Swinemünde sowie möglicher weiterer Industrie- und
Energievorhaben, insbesondere geplanter Gasförderungen vor Wolin, auf die
Ökosysteme von Oder, Stettiner Haff und Ostsee, den naturnahen
Tourismus und die wirtschaftliche Entwicklung der betroffenen Regionen, und
wie berücksichtigt sie dabei das Vorsorgeprinzip angesichts einer zu
erwartenden Zunahme des Schwerlastschiffsverkehrs sowie verbundener
Havarie- und Umweltrisiken?
25. Wie bewertet die Bundesregierung die Initiative, auch einen Nationalpark
im unteren Odertal auf polnischer Seite zu etablieren, und welche
Auswirkungen hat nach Auffassung der Bundesregierung das präsidentielle Veto
des polnischen Präsidenten Karol Nawrocki auf dieses Vorhaben?
26. Wie beurteilt die Bundesregierung, dass die Grenzoder bei der
Überarbeitung der Leitlinien für das Transeuropäische Verkehrsnetz (TEN-V) nicht
berücksichtigt wurde, und welche Konsequenzen hat das für die
Stromregelungskonzeption und den geplanten Ausbau?
27. Wie hat sich das Gütertransportaufkommen auf der Grenzoder und der
Westoder sowie auf der Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße
entwickelt (bitte nach Jahren seit 2021 aufschlüsseln)?
28. Welche Güter wurden in diesem Zeitraum in welchem Umfang
transportiert, und welche Wertschöpfung wurde für wen dadurch generiert (bitte
nach Jahren seit 2021 aufschlüsseln)?
29. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der tatsächlichen
Transportzahlen und zunehmender Niedrigwasserphasen das Kosten-
Nutzen-Verhältnis eines weiteren Ausbaus der Grenzoder?
30. An wie vielen Tagen in den Jahren 2021 bis 2025 war die Grenzoder
wegen ungünstiger Befahrbarkeit nicht oder nur eingeschränkt für den
Güterverkehr nutzbar (bitte jährlich und getrennt für Niedrigwasser,
Hochwasser, Eisgang auflisten)?
31. Inwiefern prüft die Bundesregierung Alternativen zum weiteren Ausbau
der Grenzoder, etwa eine Stärkung des Schienenverkehrs?
32. Welche Tauchtiefen weisen die aktuell im Einsatz befindlichen deutschen
und polnischen Eisbrecher auf (bitte den Namen des Schiffes sowie die
Tauchtiefe angeben und das Datum der Indienststellung nennen)?
33. Sind der Bundesregierung Einsatzprobleme der Eisbrecherflotte beim
Eisaufbruch aufgrund zu geringer Wassertiefen bekannt, und wenn ja, wie oft
wurden entsprechende Einsätze beeinträchtigt?
Berlin, den 25. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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