Rückkehrbereitschaft syrischer Staatsbürger seit dem Sturz des Staatspräsidenten Baschar al-Assad
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Rückkehrbereitschaft syrischer Staatsbürger seit dem Sturz des Staatspräsidenten Baschar al-Assad
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1882
21. Wahlperiode 29.09.2025
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Stephan Brandner und der Fraktion der AfD
Rückkehrbereitschaft syrischer Staatsbürger seit dem Sturz des
Staatspräsidenten Baschar al-Assad
In der Nacht zum 8. Dezember 2024 kollabierte die Syrische Arabische
Republik unter Staatspräsident Baschar al-Assad infolge von Offensiven der
syrischen Opposition im Rahmen des seit 2011 andauernden Bürgerkriegs (www.ta
gesschau.de/syrien-sieg-rebellen-entwicklung-100.html). Medienberichten
zufolge sollen nach diesem Machtwechsel bislang nur wenige syrische
Staatsangehörige aus Deutschland in ihre Heimat zurückgekehrt sein. Die Zahl der
Rückkehrer soll sich dabei seit Dezember 2024 auf nur rund 4 000 Personen
belaufen. Aus diesem Personenkreis sollen 995 Personen das Bund-Länder-
Programm „REAG/GARP 2.0“, das unter anderem die Reisekosten übernimmt
und finanzielle Starthilfen gewährt, in Anspruch genommen haben. Weitere
193 Ausreisen seien mit Unterstützung landeseigener Programme einzelner
Bundesländer erfolgt. Zudem verließen bis Ende Juni 2025 2 727 Syrer
Deutschland ohne jegliche Förderung. Nach Angaben des Bundesministeriums
des Innern wird jedoch nicht erfasst, ob diese Personen tatsächlich nach Syrien
oder in ein anderes Land ausgereist sind (www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilun
gen/nach-sturz-assads-erst-wenige-syrer-aus-deutschland-zurueckgekehrt,press
emeldungndr-170.html). Mit dieser Kleinen Anfrage soll nun in regelmäßigen
Abständen die Rückkehrbereitschaft der syrischen Migranten in Deutschland
erfragt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele syrische Staatsangehörige lebten nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Stichtag 8. Dezember 2024 in Deutschland?
2. Bei wie vielen von den in Frage 1 erfragten Personen handelte es sich um
Gefährder?
3. Wie viele syrische Staatsangehörige lebten nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Stichtag 30. September 2025 in Deutschland?
4. Bei wie vielen von den in Frage 3 erfragten Personen handelte es sich um
Gefährder?
5. Wie viele syrische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Stichtag 8. Dezember 2024 Deutschland freiwillig
verlassen (bitte nach Monatsscheiben aufschlüsseln)?
6. Bei wie vielen von den in Frage 5 erfragten Personen handelte es sich um
Gefährder?
7. Wie viele von den in Frage 5 erfragten Personen haben ihre freiwillige
Ausreise bezuschussen lassen, und wie hoch waren die monatlichen
Kosten sowie die Gesamtkosten, die hierdurch bis zum 30. September
entstanden sind (bitte nach Monatsscheiben aufschlüsseln)?
8. Bei wie vielen von den in Frage 7 erfragten Personen handelte es sich um
Gefährder, und wie hoch waren die monatlichen Kosten sowie die
Gesamtkosten, die durch die Bezuschussung ihrer freiwilligen Ausreise bis
zum 30. September entstanden sind (bitte nach Monatsscheiben
aufschlüsseln)?
9. Wie viele syrische Staatsangehörige wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum vom 8. Dezember 2024 bis zum 30. September
2025 monatlich nach Syrien abgeschoben (bitte nach Monatsscheiben
aufschlüsseln)?
10. Bei wie vielen von den in Frage 9 erfragten Personen handelte es sich um
Gefährder?
11. Wie viele syrische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum vom 8. Dezember 2024 bis zum 30. September
2025 monatlich die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten (bitte nach
Monatsscheiben aufschlüsseln)?
12. Wie viele syrische Staatsangehörige haben nach Kenntnis der
Bundesregierung im Zeitraum vom 8. Dezember 2024 bis zum 30. September
2025 monatlich einen Asylerstantrag in Deutschland gestellt?
Berlin, den 26. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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