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Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung

dip / drucksache 22.09.2025 · WP 21 · 21/1744 · Antrag · Original ↗

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Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1744 21. Wahlperiode 22.09.2025 Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD Bürokratieabbau in der zahnärztlichen Versorgung Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: In der zahnärztlichen Versorgung sind zahlreiche bürokratische Hürden vorhanden, die zu einem erheblichen administrativen Aufwand führen und die Effizienz der Praxen beeinträchtigen, ohne die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern. Viele bestehende Regularien sind in ihrer derzeitigen Form übermäßig komplex und erfordern eine Überprüfung und Anpassung, um besser auf die praktischen Bedürfnisse des Arbeitsalltags und der Patientenversorgung einzugehen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf, 1. § 95d SGB V dahingehend zu ändern, dass die Verpflichtung zur regelmäßigen aktiven Vorlage von Fortbildungsnachweisen gegenüber den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen ersetzt wird durch ein System stichprobenartiger Prüfungen; 2. § 95e Absatz 2 Satz 1 SGB V dahingehend zu ändern, dass der Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung nicht zusätzlich gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung zu erbringen ist, wenn dieser bereits durch die zuständige Zahnärztekammer im Rahmen der Approbations- und Berufsausübungspflichten überprüft wird; 3. die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mit Blick auf die dort auftretenden geringen Dosisleistungen allgemein, insbesondere hier zahnarztpraxistauglich anzupassen und dabei sowohl den Berichts- als auch den Fachkundenachweisaufwand weitestgehend zu reduzieren. Berlin, den 22. September 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben eine Reihe von Bereichen identifiziert, in denen bürokratische Anforderungen als unverhältnismäßig hoch angesehen werden und einer Reform bedürfen.* Einige davon können schnell und umgehend umgesetzt werden. Sie sollten deshalb sofort und prioritär angegangen werden. Eine so vereinfachte Bürokratie wird den administrativen Aufwand schnell verringern und die Qualität der zahnärztlichen Versorgung verbessern. Zu 1.: Der aktuelle Prozess zur Überprüfung der Fortbildungspflichten ist durch vielfache Doppelungen und ein Übermaß an behördlichen Anforderungen gekennzeichnet, was zu unnötiger Bindung von Ressourcen führt. Mit der Abschaffung wird der bürokratische Aufwand für die Zahnärzte und für die KZVen reduziert, ohne die Qualität der Fortbildung zu gefährden. Zu 2.: Die doppelte Vorlagepflicht für Berufshaftpflichtversicherungen stellt eine redundante Anforderung dar, die keinen zusätzlichen patientenschützenden Effekt bietet. Zu 3.: Die heutigen komplizierten Anzeige- und Aufbewahrungspflichten für Röntgeneinrichtungen führen zu unnötigen Verzögerungen und erhöhter Bürokratie, was die zeitnahe Patientenversorgung behindert. Fachkundenachweis im Strahlenschutz: Die Häufigkeit der Erneuerungspflicht steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen, praktisch nicht vorhandenen radiologischen Risiko in der Zahnmedizin und belastet Praxen unverhältnismäßig. * www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/b/Buerokratieabbau_Massnahmenkatalog_KZBV_BZAEK.pdf Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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