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Digitalisierung und Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Effiziente Versorgung durch strukturelle Reformen stärken

dip / drucksache 22.09.2025 · WP 21 · 21/1751 · Antrag · Original ↗

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Digitalisierung und Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Effiziente Versorgung durch strukturelle Reformen stärken [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1751 21. Wahlperiode 22.09.2025 Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD Digitalisierung und Bürokratieabbau im Gesundheitswesen – Effiziente Versorgung durch strukturelle Reformen stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Das deutsche Gesundheitswesen leidet unter einem historisch gewachsenen und teilweise überregulierten Verwaltungsapparat. Dokumentationspflichten, analoge Verfahren und unklare gesetzliche Regelungen erschweren eine effiziente Versorgung und binden Fachkräfte in unnötige Verwaltungstätigkeiten. Der GKV-Spitzenverband und weitere Akteure im Gesundheitswesen fordern seit Jahren einen konsequenten Bürokratieabbau und eine stärkere Digitalisierung.1, 2, 3, 4 Der Gesetzgeber muss die gesetzlichen Grundlagen jetzt so weiterentwickelt, dass digitale Prozesse rechtssicher, alltagstauglich und flächendeckend anwendbar werden. So kann z. B. die Einführung eines digitalen, unterschriftsfreien Verfahrens zur Prüfung der Familienversicherung gemäß § 10 Abs. 5 SGB V die bisherigen papierbasierten Formulare ersetzen. Dieses digitale Verfahren würde es ermöglichen, den Prozess der Antragstellung und -prüfung effizienter und schneller zu gestalten. Durch die Digitalisierung können die Verwaltungskosten reduziert und die Bearbeitungszeiten verkürzt werden, was zu einer besseren Nutzererfahrung für die Bürger führt. Zudem bietet es die Möglichkeit einer datenschutzkonformen elektronischen Speicherung und Verwaltung von Anträgen, was die Sicherheit und Transparenz im Umgang mit persönlichen Daten erhöht. 1 www.gkv-spitzenver-band.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemittei- lung_617280.jsp 2 www.kbv.de/html/buerokratieabbau.php 3 www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/1_DKG/1.7_Presse/04_DKG-Positionspapier_Buerokratieab- bau.pdf 4 www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/40-Vorschlaege-Buerokratieabbau Die Bürokratie hat auch in der Pflege ein Ausmaß erreicht, das häufig von der Arbeit am Patienten abhält und erhebliche Kosten verursacht. Aufwand und Nutzen stehen in keinem akzeptablen Verhältnis. Das ist Ausdruck eines Misstrauens der Politik gegenüber den Leistungserbringern und Begleiterscheinung eines übergriffigen und überbordenden Staatswesens. Das gilt es zu ändern. Die Dokumentationspflichten müssen deutlich und auf das Wesentliche reduziert werden. Mit der Änderung des § 113c SGB XI mit dem Ziel der Einführung eines vereinfachten Strukturmodells für die Pflegedokumentation in allen voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Januar 2026 bundesweit verpflichtend, kann die Dokumentation der pflegerischen Leistungen effizient gewährleistet und ein erster Schritt in diese Richtung gegangen werden. Durch die Einführung dieses einheitlichen Dokumentationssystems können Pflegeeinrichtungen ihre Prozesse optimieren, die Qualität der Pflege verbessern und den Verwaltungsaufwand reduzieren. Eine Änderung der §§ 275 und 282 SGB V dahingehend, eine regelmäßige Evaluation aller Berichtspflichten, Formulare und Prüfverfahren in den Gesundheits- und Sozialversicherungsbereichen sicherzustellen, ist eine weitere Maßnahme, um schnell zu einer effizienteren Versorgung zu kommen. So wird die Effizienz und Praktikabilität der verwendeten Instrumente überprüft und anschließend können ggf. Anpassungen vorgenommen werden, um die Qualität der Versorgung zu verbessern und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Diese Evaluation soll alle drei Jahre durchgeführt werden, beginnend mit dem ersten Evaluationsbericht, der bis zum 30. Juni 2026 vorliegen soll. § 140a SGB V ermöglicht es den gesetzlichen Krankenkassen, Selektivverträge mit Leistungserbringern abzuschließen, um Versicherten Leistungen anzubieten, die über die GKV-Leistung hinausgehen. Diese Verträge sollen die Qualität der Versorgung verbessern und bieten Flexibilität, um auf regionale Besonderheiten zu reagieren.5 Die Teilnahme der Versicherten ist freiwillig.6 Um die Effizienz dieser Verträge zu erhöhen, ist eine digitalisierte Verwaltung sinnvoll. Dies würde die Bürokratie reduzieren und die Vertragsabwicklung beschleunigen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf, in einem ersten Schritt 1. bis zum 30. Juni 2026 ein digitales, unterschriftsfreies Verfahren zur Prüfung der Familienversicherung gemäß § 10 Abs. 5 SGB V in Kraft zu setzen, das die bisherigen papierbasierten Formulare ersetzen kann; 2. § 113c SGB XI ab dem 1. Januar 2026 dahingehend zu ändern, dass die Einführung eines vereinfachten Strukturmodells zur Pflegedokumentation in allen voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen bundesweit verpflichtend festgelegt wird. Dies soll durch die Einführung eines einheitlichen Dokumentationssystems erreicht werden, das die Konsistenz, Effizienz und Qualität der pflegerischen Leistungen verbessert; 3. durch Änderung der §§ 275 und  282 SGB V eine regelmäßige Evaluation aller Berichtspflichten, Formulare und Prüfverfahren alle drei Jahre vorzuschreiben, beginnend mit dem ersten Evaluationsbericht bis zum 30. Juni 2026; 4. § 140a SGB V so zu ändern, dass Selektivverträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern künftig von Bürokratie entlastet und digital verwaltet werden können; 5 www.barmer.de/leistungserbringer/gesundheitsbereiche/arztpraxen/besondere-versorgung-regelung- selektivvertraege-1277726 6 www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Krankenversicherung/2023Rundschrei- ben_vom_25._Juli_2023.pdf 5. dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2026 über die Umsetzung der genannten Maßnahmen zu berichten. Berlin, den 22. September 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Begründung Zu II.1.: Durch die Digitalisierung können Prozesse automatisiert und verkürzt werden, was zu einer schnelleren Bearbeitung von Anträgen führt. Dies verringert die Arbeitsbelastung der Behördenmitarbeiter und ermöglicht es, die Ressourcen effektiver einzusetzen (Administrative Effizienz). Ein digitales Verfahren bietet den Bürgern eine einfachere und zeitlich flexiblere Möglichkeit, Anträge zu stellen und zu verfolgen (Benutzerfreundlichkeit). Insgesamt würde die Einführung eines digitalen Verfahrens zur Prüfung der Familienversicherung die Effizienz und Nutzerfreundlichkeit der öffentlichen Verwaltung verbessern und die Bürger in die Lage versetzen, ihre Anliegen zeitgemäß zu verfolgen. Zu II.2.: Die Einführung eines vereinfachten Strukturmodells zur Pflegedokumentation ist notwendig, um folgende Ziele zu erreichen: Ein bundesweit verpflichtendes Strukturmodell sorgt dafür, dass alle Pflegeeinrichtungen nach denselben Standards dokumentieren. Dies erleichtert die Vergleichbarkeit und Überprüfung der pflegerischen Leistungen (Verbesserung der Dokumentationskonsistenz). Durch die Standardisierung der Dokumentation können Pflegekräfte mehr Zeit für die direkt pflegerische Arbeit aufwenden, anstatt sich mit komplexen Dokumentationsprozessen zu beschäftigen. Ein vereinfachtes Modell hilft, administrative Aufgaben zu minimieren und den Fokus auf die Patientenversorgung zu legen (Effizienzsteigerung). Ein einheitliches und möglichst einfaches System ermöglicht es, besser Qualitätsindikatoren zu erheben und zu analysieren, was zur Verbesserung der Pflegequalität beiträgt. Durch einheitliche Dokumentationsstandards wird die Transparenz erhöht (Qualitätssicherung, Transparenz). Zu II.3.: Die regelmäßige Evaluation der Berichtspflichten und Prüfverfahren ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Gesundheitsversorgung effizient und den Bedürfnissen der Bürger angepasst ist. Durch die systematische Überprüfung der verwendeten Formulare und Verfahren können unnötige Bürokratie und administrative Hürden identifiziert und abgebaut werden. Dies führt nicht nur zu einer Entlastung der Verwaltung, sondern auch zu einer Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Leistungen, da Ressourcen zielgerichteter eingesetzt werden können. Darüber hinaus ermöglicht die Evaluation, Innovationen und neue Erkenntnisse aus der Praxis in die bestehenden Strukturen zu integrieren, was letztlich zu einer besseren Qualität der patientenorientierten Dienstleistungen führt. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Gesundheitssystems und zur Sicherstellung seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz. Zu II.4.: § 140a SGB V so anzupassen, dass Selektivverträge digital verwaltet und von Bürokratie entlastet werden können, ist aus mehreren Gründen geboten: Durch die Digitalisierung der Vertragsverwaltung können die Vertragsabwicklungen beschleunigt und die Bürokratie reduziert werden. Dies führt zu einer schnelleren Umsetzung von Versorgungskonzepten und verbessert die Qualität der medizinischen Versorgung (Effizienzsteigerung). Ein digitalisiertes System kann überflüssige administrative Aufgaben minimieren und so Ressourcen freisetzen, die anderweitig in die Gesundheitsversorgung investiert werden können (Kosteneinsparungen). Eine digitale Plattform bietet den Versicherten und Leistungserbringern besseren Zugang zu Informationen über bestehende Verträge und die Möglichkeit, sich einfacher zu informieren oder zu registrieren (Transparenz und Zugänglichkeit). Durch die Entlastung von Bürokratie können Innovationspotentiale in der Gesundheitsversorgung besser ausgeschöpft werden. Neue Versorgungskonzepte können schneller entwickelt und umgesetzt werden (Innovationsfähigkeit). Die Versicherten profitieren von einer besseren Versorgung, da Verträge zielgerichteter auf ihre Bedürfnisse ausgerichtet werden können (Kundenorientierung). Diese Anpassung würde sowohl die Effizienz als auch die Patientenzufriedenheit steigern. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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