Digitalisierung und Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Effiziente Versorgung durch strukturelle Reformen stärken
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Digitalisierung und Bürokratieabbau im Gesundheitswesen - Effiziente Versorgung durch strukturelle Reformen stärken
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1751
21. Wahlperiode 22.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia
Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis
L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Digitalisierung und Bürokratieabbau im Gesundheitswesen – Effiziente
Versorgung durch strukturelle Reformen stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das deutsche Gesundheitswesen leidet unter einem historisch gewachsenen und
teilweise überregulierten Verwaltungsapparat. Dokumentationspflichten, analoge
Verfahren und unklare gesetzliche Regelungen erschweren eine effiziente Versorgung und
binden Fachkräfte in unnötige Verwaltungstätigkeiten. Der GKV-Spitzenverband und
weitere Akteure im Gesundheitswesen fordern seit Jahren einen konsequenten
Bürokratieabbau und eine stärkere Digitalisierung.1, 2, 3, 4
Der Gesetzgeber muss die gesetzlichen Grundlagen jetzt so weiterentwickelt, dass
digitale Prozesse rechtssicher, alltagstauglich und flächendeckend anwendbar werden.
So kann z. B. die Einführung eines digitalen, unterschriftsfreien Verfahrens zur
Prüfung der Familienversicherung gemäß § 10 Abs. 5 SGB V die bisherigen
papierbasierten Formulare ersetzen. Dieses digitale Verfahren würde es ermöglichen, den Prozess
der Antragstellung und -prüfung effizienter und schneller zu gestalten. Durch die
Digitalisierung können die Verwaltungskosten reduziert und die Bearbeitungszeiten
verkürzt werden, was zu einer besseren Nutzererfahrung für die Bürger führt. Zudem
bietet es die Möglichkeit einer datenschutzkonformen elektronischen Speicherung und
Verwaltung von Anträgen, was die Sicherheit und Transparenz im Umgang mit
persönlichen Daten erhöht.
1 www.gkv-spitzenver-band.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemittei-
lung_617280.jsp
2 www.kbv.de/html/buerokratieabbau.php
3 www.dkgev.de/fileadmin/default/Mediapool/1_DKG/1.7_Presse/04_DKG-Positionspapier_Buerokratieab-
bau.pdf
4 www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/40-Vorschlaege-Buerokratieabbau
Die Bürokratie hat auch in der Pflege ein Ausmaß erreicht, das häufig von der Arbeit
am Patienten abhält und erhebliche Kosten verursacht. Aufwand und Nutzen stehen in
keinem akzeptablen Verhältnis. Das ist Ausdruck eines Misstrauens der Politik
gegenüber den Leistungserbringern und Begleiterscheinung eines übergriffigen und
überbordenden Staatswesens. Das gilt es zu ändern. Die Dokumentationspflichten müssen
deutlich und auf das Wesentliche reduziert werden. Mit der Änderung des § 113c SGB
XI mit dem Ziel der Einführung eines vereinfachten Strukturmodells für die
Pflegedokumentation in allen voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen ab dem 1. Januar
2026 bundesweit verpflichtend, kann die Dokumentation der pflegerischen Leistungen
effizient gewährleistet und ein erster Schritt in diese Richtung gegangen werden.
Durch die Einführung dieses einheitlichen Dokumentationssystems können
Pflegeeinrichtungen ihre Prozesse optimieren, die Qualität der Pflege verbessern und den
Verwaltungsaufwand reduzieren.
Eine Änderung der §§ 275 und 282 SGB V dahingehend, eine regelmäßige Evaluation
aller Berichtspflichten, Formulare und Prüfverfahren in den Gesundheits- und
Sozialversicherungsbereichen sicherzustellen, ist eine weitere Maßnahme, um schnell zu
einer effizienteren Versorgung zu kommen. So wird die Effizienz und Praktikabilität der
verwendeten Instrumente überprüft und anschließend können ggf. Anpassungen
vorgenommen werden, um die Qualität der Versorgung zu verbessern und den
Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Diese Evaluation soll alle drei Jahre durchgeführt
werden, beginnend mit dem ersten Evaluationsbericht, der bis zum 30. Juni 2026 vorliegen
soll.
§ 140a SGB V ermöglicht es den gesetzlichen Krankenkassen, Selektivverträge mit
Leistungserbringern abzuschließen, um Versicherten Leistungen anzubieten, die über
die GKV-Leistung hinausgehen. Diese Verträge sollen die Qualität der Versorgung
verbessern und bieten Flexibilität, um auf regionale Besonderheiten zu reagieren.5 Die
Teilnahme der Versicherten ist freiwillig.6 Um die Effizienz dieser Verträge zu
erhöhen, ist eine digitalisierte Verwaltung sinnvoll. Dies würde die Bürokratie reduzieren
und die Vertragsabwicklung beschleunigen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf,
in einem ersten Schritt
1. bis zum 30. Juni 2026 ein digitales, unterschriftsfreies Verfahren zur Prüfung der
Familienversicherung gemäß § 10 Abs. 5 SGB V in Kraft zu setzen, das die
bisherigen papierbasierten Formulare ersetzen kann;
2. § 113c SGB XI ab dem 1. Januar 2026 dahingehend zu ändern, dass die
Einführung eines vereinfachten Strukturmodells zur Pflegedokumentation in allen voll-
und teilstationären Pflegeeinrichtungen bundesweit verpflichtend festgelegt wird.
Dies soll durch die Einführung eines einheitlichen Dokumentationssystems
erreicht werden, das die Konsistenz, Effizienz und Qualität der pflegerischen
Leistungen verbessert;
3. durch Änderung der §§ 275 und 282 SGB V eine regelmäßige Evaluation aller
Berichtspflichten, Formulare und Prüfverfahren alle drei Jahre vorzuschreiben,
beginnend mit dem ersten Evaluationsbericht bis zum 30. Juni 2026;
4. § 140a SGB V so zu ändern, dass Selektivverträge zwischen Krankenkassen und
Leistungserbringern künftig von Bürokratie entlastet und digital verwaltet
werden können;
5 www.barmer.de/leistungserbringer/gesundheitsbereiche/arztpraxen/besondere-versorgung-regelung-
selektivvertraege-1277726
6 www.bundesamtsozialesicherung.de/fileadmin/redaktion/Krankenversicherung/2023Rundschrei-
ben_vom_25._Juli_2023.pdf
5. dem Deutschen Bundestag bis zum 30. Juni 2026 über die Umsetzung der
genannten Maßnahmen zu berichten.
Berlin, den 22. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Begründung
Zu II.1.:
Durch die Digitalisierung können Prozesse automatisiert und verkürzt werden, was zu einer schnelleren
Bearbeitung von Anträgen führt. Dies verringert die Arbeitsbelastung der Behördenmitarbeiter und ermöglicht es, die
Ressourcen effektiver einzusetzen (Administrative Effizienz).
Ein digitales Verfahren bietet den Bürgern eine einfachere und zeitlich flexiblere Möglichkeit, Anträge zu stellen
und zu verfolgen (Benutzerfreundlichkeit).
Insgesamt würde die Einführung eines digitalen Verfahrens zur Prüfung der Familienversicherung die Effizienz
und Nutzerfreundlichkeit der öffentlichen Verwaltung verbessern und die Bürger in die Lage versetzen, ihre
Anliegen zeitgemäß zu verfolgen.
Zu II.2.:
Die Einführung eines vereinfachten Strukturmodells zur Pflegedokumentation ist notwendig, um folgende Ziele
zu erreichen:
Ein bundesweit verpflichtendes Strukturmodell sorgt dafür, dass alle Pflegeeinrichtungen nach denselben
Standards dokumentieren. Dies erleichtert die Vergleichbarkeit und Überprüfung der pflegerischen Leistungen
(Verbesserung der Dokumentationskonsistenz).
Durch die Standardisierung der Dokumentation können Pflegekräfte mehr Zeit für die direkt pflegerische Arbeit
aufwenden, anstatt sich mit komplexen Dokumentationsprozessen zu beschäftigen. Ein vereinfachtes Modell
hilft, administrative Aufgaben zu minimieren und den Fokus auf die Patientenversorgung zu legen
(Effizienzsteigerung).
Ein einheitliches und möglichst einfaches System ermöglicht es, besser Qualitätsindikatoren zu erheben und zu
analysieren, was zur Verbesserung der Pflegequalität beiträgt. Durch einheitliche Dokumentationsstandards wird
die Transparenz erhöht (Qualitätssicherung, Transparenz).
Zu II.3.:
Die regelmäßige Evaluation der Berichtspflichten und Prüfverfahren ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die
Gesundheitsversorgung effizient und den Bedürfnissen der Bürger angepasst ist. Durch die systematische
Überprüfung der verwendeten Formulare und Verfahren können unnötige Bürokratie und administrative Hürden
identifiziert und abgebaut werden. Dies führt nicht nur zu einer Entlastung der Verwaltung, sondern auch zu einer
Verbesserung der medizinischen und pflegerischen Leistungen, da Ressourcen zielgerichteter eingesetzt werden
können.
Darüber hinaus ermöglicht die Evaluation, Innovationen und neue Erkenntnisse aus der Praxis in die bestehenden
Strukturen zu integrieren, was letztlich zu einer besseren Qualität der patientenorientierten Dienstleistungen
führt. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung des Gesundheitssystems und zur
Sicherstellung seiner langfristigen Wettbewerbsfähigkeit und Effizienz.
Zu II.4.:
§ 140a SGB V so anzupassen, dass Selektivverträge digital verwaltet und von Bürokratie entlastet werden
können, ist aus mehreren Gründen geboten:
Durch die Digitalisierung der Vertragsverwaltung können die Vertragsabwicklungen beschleunigt und die
Bürokratie reduziert werden. Dies führt zu einer schnelleren Umsetzung von Versorgungskonzepten und verbessert
die Qualität der medizinischen Versorgung (Effizienzsteigerung).
Ein digitalisiertes System kann überflüssige administrative Aufgaben minimieren und so Ressourcen freisetzen,
die anderweitig in die Gesundheitsversorgung investiert werden können (Kosteneinsparungen).
Eine digitale Plattform bietet den Versicherten und Leistungserbringern besseren Zugang zu Informationen über
bestehende Verträge und die Möglichkeit, sich einfacher zu informieren oder zu registrieren (Transparenz und
Zugänglichkeit).
Durch die Entlastung von Bürokratie können Innovationspotentiale in der Gesundheitsversorgung besser
ausgeschöpft werden. Neue Versorgungskonzepte können schneller entwickelt und umgesetzt werden
(Innovationsfähigkeit).
Die Versicherten profitieren von einer besseren Versorgung, da Verträge zielgerichteter auf ihre Bedürfnisse
ausgerichtet werden können (Kundenorientierung).
Diese Anpassung würde sowohl die Effizienz als auch die Patientenzufriedenheit steigern.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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