polradar

Gute Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb auf Post- und Paketmärkten sicherstellen - Zustellerinnen und Zusteller wirksam entlasten

dip / drucksache 22.09.2025 · WP 21 · 21/1756 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Gute Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb auf Post- und Paketmärkten sicherstellen - Zustellerinnen und Zusteller wirksam entlasten [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1756 21. Wahlperiode 22.09.2025 Antrag der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer, Ricarda Lang, Timon Dzienus, Dr. Armin Grau, Lisa Paus, Sylvia Rietenberg, Corinna Rüffer, Michael Kellner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Gute Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb auf Post- und Paketmärkten sicherstellen – Zustellerinnen und Zusteller wirksam entlasten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Der Post- und Paketsektor ist personalintensiv und Beschäftigte der Branche leisten harte körperliche Arbeit. Umso wichtiger sind gute Arbeitsbedingungen, die fairen Wettbewerb garantieren und unfairen Wettbewerb über Ausbeutung verhindern. Mit der umfassenden Reform des Postgesetzes durch die letzte Bundesregierung sind gute Fortschritte erzielt worden, um den fairen Wettbewerb zu stärken und die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern. Das beweisen nicht zuletzt die 4.275 Anmeldungen für das neue Anbieterverzeichnis, die bis Mitte April 2025 bei der Bundesnetzagentur eingegangen sind und die Transparenz für die Anbieterstruktur in der Post- und Paketbranche schaffen. Jetzt sollten weitere Schritte folgen, um gerade im wachsenden Markt der Paketzustellung für sichere und gute Arbeitsbedingungen zu sorgen und Regelungslücken zu schließen. Die von der Bundesregierung geplante Entfristung des Paket-Boten-Schutzgesetzes, mit dem die so genannte Nachunternehmerhaftung über den 31. Dezember 2025 hinaus fortbesteht, ist ein erster, notwendiger Schritt, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auch künftig zu verhindern, reicht jedoch bei Weitem nicht aus. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. möglichst zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zum Schutz der Paketzustellerinnen und -zusteller für Pakete mit einem Einzelgewicht von mehr als 20 Kilogramm die verpflichtende Zustellung durch zwei Personen ohne Ausnahmen vorschreibt; 2. die Ankündigung, im Nachgang zur Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes Verfahrenserleichterungen für Unternehmen der Kurier-, Express- und Paketbranche zeitnah zu prüfen, so umzusetzen, dass keine sozialen oder ökologischen Standards herabgesetzt werden; 3. das mit dem am 19. Juli 2024 in Kraft getretenen Postrechtsmodernisierungsgesetz eingeführte Anbieterverzeichnis nach § 4 PostG aktiv zu nutzen, um weitere Transparenz über die Branche herzustellen; 4. hierzu die Bundesnetzagentur mit den erforderlichen personellen Ressourcen zur Bearbeitung der Anträge und Erfüllung ihrer Kontrollaufgaben auszustatten. Berlin, den 22. September 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Der Postrechtsrahmen wurde in der vergangenen Wahlperiode zum ersten Mal seit den 1990er Jahren umfassend reformiert, um ihn an die heutigen Herausforderungen anzupassen. Die Postmärkte haben sich insbesondere aufgrund der Digitalisierung und der Entwicklung des E-Commerce stark gewandelt. Während die Menge an Briefsendungen in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen ist (10,92 Mrd. Stück im Jahr 2023 im Vergleich zu 11,93 Mrd. Stück im Jahr 2022; Briefmarktbericht 2024), verzeichnet der Paketmarkt weiter steigende Sendungsmengen (2023: 4,36 Mrd. Stück; 2022: 4,25 Mrd. Stück; Paketmarktbericht 2024). Mit der Reform des Postgesetzes durch die letzte Bundesregierung wird auch in Zukunft die flächendeckende angemessene und ausreichende Versorgung mit Postdienstleistungen sichergestellt – unter fairen Wettbewerbsbedingungen. Fairer Wettbewerb bedeutet auch, dass dieser nicht zu Lasten der Arbeitsbedingungen oder der Nachhaltigkeit ausgetragen wird. Der Postsektor ist personalintensiv und gute Arbeitsbedingungen deshalb von besonderer Bedeutung. Insbesondere im Paketbereich sind in der Vergangenheit jedoch regelmäßig Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorgaben bekannt geworden. Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben regelmäßig zur Einleitung von Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt (DER SPIEGEL 17/2024: www.spiegel.de/wirtschaft/ schwarzarbeit-zoll-wittert-organisierte-kriminalitaet-in-teilen-der-paketbranche-a-0e97f479-05db-4c72-98c7- 6db598f78f04). Intransparente Sub-Subunternehmer-Strukturen haben derlei Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben begünstigt und eine Nachverfolgung erschwert. Das mit der Reform des Postgesetzes eingeführte einheitliche digitale Anbieterverzeichnis bei der Bundesnetzagentur, in das sich alle Anbieter von Postdienstleistungen, inklusive der Subunternehmer, eintragen müssen, begegnet diesem Umstand und trägt zu Transparenz und Verantwortlichkeit in der Lieferkette erheblich bei. Die Bundesnetzagentur muss nun möglichst bald die notwendigen personellen Ressourcen erhalten, um die gestellten Anträge zur Eintragung in das Anbieterverzeichnis schnell zu bearbeiten und die Branche effizient zu kontrollieren. In der Reform des Postgesetzes der letzten Wahlperiode war auch vorgesehen, dass schwere Pakete mit einem Einzelgewicht von mehr als 20 Kilogramm künftig von zwei Personen zugestellt werden müssen, es sei denn, einer einzelnen Person wird für die Zustellung ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Die Kriterien für die Eignung technischer Hilfsmittel hätten in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung festgelegt werden müssen. Das steht weiterhin aus. Die Festlegung abstrakter Kriterien birgt indes die Gefahr, dass in der praktischen Anwendung Rechtsunsicherheiten für die Anbieter und die für die Überwachung zuständigen Behörden entstehen. Daher sollte zum Schutz der Zustellerinnen und Zusteller die Zwei-Personen-Zustellung ohne Ausnahmen gesetzlich vorgeschrieben werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen