Gute Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb auf Post- und Paketmärkten sicherstellen - Zustellerinnen und Zusteller wirksam entlasten
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Gute Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb auf Post- und Paketmärkten sicherstellen - Zustellerinnen und Zusteller wirksam entlasten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1756
21. Wahlperiode 22.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer, Ricarda Lang, Timon Dzienus, Dr. Armin
Grau, Lisa Paus, Sylvia Rietenberg, Corinna Rüffer, Michael Kellner und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gute Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb auf Post- und Paketmärkten
sicherstellen – Zustellerinnen und Zusteller wirksam entlasten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Post- und Paketsektor ist personalintensiv und Beschäftigte der Branche leisten
harte körperliche Arbeit. Umso wichtiger sind gute Arbeitsbedingungen, die fairen
Wettbewerb garantieren und unfairen Wettbewerb über Ausbeutung verhindern. Mit
der umfassenden Reform des Postgesetzes durch die letzte Bundesregierung sind gute
Fortschritte erzielt worden, um den fairen Wettbewerb zu stärken und die
Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern. Das beweisen nicht zuletzt die 4.275
Anmeldungen für das neue Anbieterverzeichnis, die bis Mitte April 2025 bei der
Bundesnetzagentur eingegangen sind und die Transparenz für die Anbieterstruktur in der Post-
und Paketbranche schaffen. Jetzt sollten weitere Schritte folgen, um gerade im
wachsenden Markt der Paketzustellung für sichere und gute Arbeitsbedingungen zu sorgen
und Regelungslücken zu schließen.
Die von der Bundesregierung geplante Entfristung des Paket-Boten-Schutzgesetzes,
mit dem die so genannte Nachunternehmerhaftung über den 31. Dezember 2025
hinaus fortbesteht, ist ein erster, notwendiger Schritt, um Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung auch künftig zu verhindern, reicht jedoch bei Weitem nicht aus.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. möglichst zügig einen Gesetzentwurf vorzulegen, der zum Schutz der
Paketzustellerinnen und -zusteller für Pakete mit einem Einzelgewicht von mehr als 20
Kilogramm die verpflichtende Zustellung durch zwei Personen ohne Ausnahmen
vorschreibt;
2. die Ankündigung, im Nachgang zur Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes
Verfahrenserleichterungen für Unternehmen der Kurier-, Express- und
Paketbranche zeitnah zu prüfen, so umzusetzen, dass keine sozialen oder ökologischen
Standards herabgesetzt werden;
3. das mit dem am 19. Juli 2024 in Kraft getretenen
Postrechtsmodernisierungsgesetz eingeführte Anbieterverzeichnis nach § 4 PostG aktiv zu nutzen, um weitere
Transparenz über die Branche herzustellen;
4. hierzu die Bundesnetzagentur mit den erforderlichen personellen Ressourcen zur
Bearbeitung der Anträge und Erfüllung ihrer Kontrollaufgaben auszustatten.
Berlin, den 22. September 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Der Postrechtsrahmen wurde in der vergangenen Wahlperiode zum ersten Mal seit den 1990er Jahren umfassend
reformiert, um ihn an die heutigen Herausforderungen anzupassen. Die Postmärkte haben sich insbesondere
aufgrund der Digitalisierung und der Entwicklung des E-Commerce stark gewandelt. Während die Menge an
Briefsendungen in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen ist (10,92 Mrd. Stück im Jahr 2023 im Vergleich
zu 11,93 Mrd. Stück im Jahr 2022; Briefmarktbericht 2024), verzeichnet der Paketmarkt weiter steigende
Sendungsmengen (2023: 4,36 Mrd. Stück; 2022: 4,25 Mrd. Stück; Paketmarktbericht 2024).
Mit der Reform des Postgesetzes durch die letzte Bundesregierung wird auch in Zukunft die flächendeckende
angemessene und ausreichende Versorgung mit Postdienstleistungen sichergestellt – unter fairen
Wettbewerbsbedingungen. Fairer Wettbewerb bedeutet auch, dass dieser nicht zu Lasten der Arbeitsbedingungen oder der
Nachhaltigkeit ausgetragen wird.
Der Postsektor ist personalintensiv und gute Arbeitsbedingungen deshalb von besonderer Bedeutung.
Insbesondere im Paketbereich sind in der Vergangenheit jedoch regelmäßig Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorgaben
bekannt geworden. Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit haben regelmäßig zur Einleitung von Straf-
und Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt (DER SPIEGEL 17/2024: www.spiegel.de/wirtschaft/
schwarzarbeit-zoll-wittert-organisierte-kriminalitaet-in-teilen-der-paketbranche-a-0e97f479-05db-4c72-98c7-
6db598f78f04). Intransparente Sub-Subunternehmer-Strukturen haben derlei Verstöße gegen gesetzliche
Vorgaben begünstigt und eine Nachverfolgung erschwert. Das mit der Reform des Postgesetzes eingeführte einheitliche
digitale Anbieterverzeichnis bei der Bundesnetzagentur, in das sich alle Anbieter von Postdienstleistungen,
inklusive der Subunternehmer, eintragen müssen, begegnet diesem Umstand und trägt zu Transparenz und
Verantwortlichkeit in der Lieferkette erheblich bei. Die Bundesnetzagentur muss nun möglichst bald die notwendigen
personellen Ressourcen erhalten, um die gestellten Anträge zur Eintragung in das Anbieterverzeichnis schnell zu
bearbeiten und die Branche effizient zu kontrollieren.
In der Reform des Postgesetzes der letzten Wahlperiode war auch vorgesehen, dass schwere Pakete mit einem
Einzelgewicht von mehr als 20 Kilogramm künftig von zwei Personen zugestellt werden müssen, es sei denn,
einer einzelnen Person wird für die Zustellung ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung gestellt. Die
Kriterien für die Eignung technischer Hilfsmittel hätten in einer Rechtsverordnung der Bundesregierung
festgelegt werden müssen. Das steht weiterhin aus. Die Festlegung abstrakter Kriterien birgt indes die Gefahr, dass in
der praktischen Anwendung Rechtsunsicherheiten für die Anbieter und die für die Überwachung zuständigen
Behörden entstehen. Daher sollte zum Schutz der Zustellerinnen und Zusteller die Zwei-Personen-Zustellung
ohne Ausnahmen gesetzlich vorgeschrieben werden.
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ISSN 0722-8333]
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