Paketzustellerinnen und Paketzusteller wirksam vor Überlastung und Ausbeutung schützen
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Paketzustellerinnen und Paketzusteller wirksam vor Überlastung und Ausbeutung schützen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2911
21. Wahlperiode 25.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Pascal Meiser, Janine Wissler, Doris Achelwilm,
Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes
Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara
Mazzi, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre,
Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Paketzustellerinnen und Paketzusteller wirksam vor Überlastung und
Ausbeutung schützen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Kurier-, Express- und Paketdienstbranche (KEP-Branche) ist geprägt von
körperlich extrem harter Arbeit. Rund 4,3 Mrd. Pakete wurden allein im Jahr 2024 verschickt.
Circa 90.000 reine Paketzustellerinnen und Paketzusteller und circa 45.000
Beschäftigte bei der Deutschen Post, die sowohl Briefe als auch Pakete zustellen, müssen
täglich jeweils bis zu 300 Pakete an bis zu 220 verschiedene Adressen liefern, wobei die
Pakete im Einzelfall bis zu 70 kg wiegen können (https://psl.verdi.de/branche/fair-zu-
gestellt). Im Weihnachtsgeschäft ist die Belastung besonders groß.
Dies führt zu ständigem Zeitdruck und einer enormen Belastung des Muskel-Skelett-
Systems. Der Krankenstand in der KEP-Branche ist im Branchenvergleich bundesweit
am dritthöchsten (www.barmer.de/firmenkunden/tools-downloads/medien-und-
magazine/barmer-gesundheitsreport-1003862).
Zugleich gibt es in der Branche massive arbeitsrechtliche Verstöße. Nach
Erkenntnissen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und von Beratungsstellen zu
arbeitnehmerrechtlichen Themen werden regelmäßig Verstöße gegen die Verpflichtung zur Zahlung
des gesetzlichen Mindestlohns sowie Aufzeichnungspflichten festgestellt. Auch die
Missachtung notwendiger Maßnahmen des betrieblichen Arbeits- und
Gesundheitsschutzes ist weitverbreitet (www.hugo-sinzheimer-institut.de/fpdf/HBS-008692/p_h-
si_wp_18.pdf).
Gravierende Probleme und Verstöße treten dabei besonders dort auf, wo die
Leistungen über sogenannte Werkverträge durch Subunternehmer oder gar ganze
Subunternehmerketten erbracht werden (www.faire-mobilitaet.de/dgb-fm-fileadmin/dateien/-
Dokumente/Kurier-Paketdienst/Fachinformationen/Branchendos-
sier_KEP__12_23_.pdf).
In der KEP-Branche liegt der Anteil des Fremdpersonals im Kernbereich der
Zustellung häufig bei über 50 Prozent und zum Teil sogar bei bis zu 100 Prozent. Dieses
Fremdpersonal erfüllt Tätigkeiten, die dem eigentlichen Betriebszweck dienen. Es ist
jedoch schnell austauschbar und auch deshalb häufig nicht in der Lage, eigene Rechte
geltend zu machen. Auch gibt es in diesen Subunternehmerketten fast keine
Betriebsräte oder Tarifverträge (www.hugo-sinzheimer-institut.de/fpdf/HBS-008692/-
p_hsi_wp_18.pdf). So herrscht eine organisierte Verantwortungslosigkeit auf Seiten
der großen Paketdienstleister mit Blick auf die Einhaltung arbeitsrechtlicher und
arbeitsschutzrechtlicher Regelungen.
An all dem hat auch das Gesetz zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der
Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten-
Schutz-Gesetz) von 2019 nichts grundsätzlich verbessern können. Die Evaluierung des
Paketboten-Schutz-Gesetztes durch das BMAS bescheinigt der dort eingeführten
Generalunternehmerhaftung zwar eine hohe Wirkung bezogen auf die Zahlung der
Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Allerdings geht auch der Evaluierungsbericht davon
aus, dass „[b]estehende arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Missstände“ vom
Paketboten-Schutz-Gesetz „nicht berührt“ wurden (www.bmas.de/SharedDocs/
Downloads/DE/Arbeitsrecht/paketboten-schutz-gesetz-bericht-bundesregierung.pdf, S. 23).
Vor diesem Hintergrund ist es weiter erforderlich, in der KEP-Branche für klare
Verantwortlichkeiten bei den großen Paketdienstleistern zu sorgen. Hierzu ist gesetzlich
zu regeln, dass künftig kein Fremdpersonal mehr im Kernbereich, der Beförderung von
Paketen, eingesetzt werden darf. So werden auch den Kontrollbehörden effektive und
effiziente Kontrollen ermöglicht.
Entsprechend hat auch der Bundesrat die Bundesregierung bereits am 12. Mai 2023
aufgefordert, einen Gesetzentwurf zum Verbot von sogenannten Werkverträgen bei
der Zustellung von Paketen vorzulegen. Als Vorbild für ein solches Verbot wird dabei
das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA
Fleisch) vorgeschlagen (Bundesratsdrucksache 117/23).
Zudem ist es notwendig, wirksame Schritte zur Entlastung der Paketzustellerinnen und
Paketzusteller bei ihrer täglichen Arbeit zu ergreifen. Neben dem hohen Zeitdruck
stellen besonders schwere Pakete mit einem Einzelgewicht von über 20 kg eine hohe
Belastung dar. Daher ist gesetzlich zu verankern, dass Pakete über 20 kg ausnahmslos
von mindestens zwei Personen zugestellt werden müssen. Die Zurverfügungstellung
technischer Hilfsmittel reicht hingegen nicht aus, wie bereits der Bundesrat in seiner
Stellungnahme zum Postgesetz vom 2. Februar 2024 bemängelt hat
(Bundesratsdrucksache 677/23).
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
einen Gesetzentwurf vorzulegen,
1. mit dem Unternehmen, die im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste
(KEP-Branche) tätig sind, bei der Beförderung von Paketen der Einsatz von
Fremdpersonal in Form von bei Dritten beschäftigten Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern, Selbstständigen sowie von Leiharbeitnehmerinnen und
Leiharbeitnehmern untersagt wird;
2. mit dem klargestellt wird, dass die Zustellung von Paketen mit einem Gewicht
von über 20 kg ausnahmslos durch mindestens zwei Personen ausgeführt werden
muss.
Berlin, den 24. November 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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