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Paketzustellerinnen und Paketzusteller wirksam vor Überlastung und Ausbeutung schützen

dip / drucksache 25.11.2025 · WP 21 · 21/2911 · Antrag · Original ↗

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Paketzustellerinnen und Paketzusteller wirksam vor Überlastung und Ausbeutung schützen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2911 21. Wahlperiode 25.11.2025 Antrag der Abgeordneten Pascal Meiser, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Zada Salihović, Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner, Anne Zerr und der Fraktion Die Linke Paketzustellerinnen und Paketzusteller wirksam vor Überlastung und Ausbeutung schützen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die Kurier-, Express- und Paketdienstbranche (KEP-Branche) ist geprägt von körperlich extrem harter Arbeit. Rund 4,3 Mrd. Pakete wurden allein im Jahr 2024 verschickt. Circa 90.000 reine Paketzustellerinnen und Paketzusteller und circa 45.000 Beschäftigte bei der Deutschen Post, die sowohl Briefe als auch Pakete zustellen, müssen täglich jeweils bis zu 300 Pakete an bis zu 220 verschiedene Adressen liefern, wobei die Pakete im Einzelfall bis zu 70 kg wiegen können (https://psl.verdi.de/branche/fair-zu- gestellt). Im Weihnachtsgeschäft ist die Belastung besonders groß. Dies führt zu ständigem Zeitdruck und einer enormen Belastung des Muskel-Skelett- Systems. Der Krankenstand in der KEP-Branche ist im Branchenvergleich bundesweit am dritthöchsten (www.barmer.de/firmenkunden/tools-downloads/medien-und- magazine/barmer-gesundheitsreport-1003862). Zugleich gibt es in der Branche massive arbeitsrechtliche Verstöße. Nach Erkenntnissen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und von Beratungsstellen zu arbeitnehmerrechtlichen Themen werden regelmäßig Verstöße gegen die Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns sowie Aufzeichnungspflichten festgestellt. Auch die Missachtung notwendiger Maßnahmen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes ist weitverbreitet (www.hugo-sinzheimer-institut.de/fpdf/HBS-008692/p_h- si_wp_18.pdf). Gravierende Probleme und Verstöße treten dabei besonders dort auf, wo die Leistungen über sogenannte Werkverträge durch Subunternehmer oder gar ganze Subunternehmerketten erbracht werden (www.faire-mobilitaet.de/dgb-fm-fileadmin/dateien/- Dokumente/Kurier-Paketdienst/Fachinformationen/Branchendos- sier_KEP__12_23_.pdf). In der KEP-Branche liegt der Anteil des Fremdpersonals im Kernbereich der Zustellung häufig bei über 50 Prozent und zum Teil sogar bei bis zu 100 Prozent. Dieses Fremdpersonal erfüllt Tätigkeiten, die dem eigentlichen Betriebszweck dienen. Es ist jedoch schnell austauschbar und auch deshalb häufig nicht in der Lage, eigene Rechte geltend zu machen. Auch gibt es in diesen Subunternehmerketten fast keine Betriebsräte oder Tarifverträge (www.hugo-sinzheimer-institut.de/fpdf/HBS-008692/- p_hsi_wp_18.pdf). So herrscht eine organisierte Verantwortungslosigkeit auf Seiten der großen Paketdienstleister mit Blick auf die Einhaltung arbeitsrechtlicher und arbeitsschutzrechtlicher Regelungen. An all dem hat auch das Gesetz zur Einführung einer Nachunternehmerhaftung in der Kurier-, Express- und Paketbranche zum Schutz der Beschäftigten (Paketboten- Schutz-Gesetz) von 2019 nichts grundsätzlich verbessern können. Die Evaluierung des Paketboten-Schutz-Gesetztes durch das BMAS bescheinigt der dort eingeführten Generalunternehmerhaftung zwar eine hohe Wirkung bezogen auf die Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge. Allerdings geht auch der Evaluierungsbericht davon aus, dass „[b]estehende arbeits- und arbeitsschutzrechtliche Missstände“ vom Paketboten-Schutz-Gesetz „nicht berührt“ wurden (www.bmas.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Arbeitsrecht/paketboten-schutz-gesetz-bericht-bundesregierung.pdf, S. 23). Vor diesem Hintergrund ist es weiter erforderlich, in der KEP-Branche für klare Verantwortlichkeiten bei den großen Paketdienstleistern zu sorgen. Hierzu ist gesetzlich zu regeln, dass künftig kein Fremdpersonal mehr im Kernbereich, der Beförderung von Paketen, eingesetzt werden darf. So werden auch den Kontrollbehörden effektive und effiziente Kontrollen ermöglicht. Entsprechend hat auch der Bundesrat die Bundesregierung bereits am 12. Mai 2023 aufgefordert, einen Gesetzentwurf zum Verbot von sogenannten Werkverträgen bei der Zustellung von Paketen vorzulegen. Als Vorbild für ein solches Verbot wird dabei das Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch) vorgeschlagen (Bundesratsdrucksache 117/23). Zudem ist es notwendig, wirksame Schritte zur Entlastung der Paketzustellerinnen und Paketzusteller bei ihrer täglichen Arbeit zu ergreifen. Neben dem hohen Zeitdruck stellen besonders schwere Pakete mit einem Einzelgewicht von über 20 kg eine hohe Belastung dar. Daher ist gesetzlich zu verankern, dass Pakete über 20 kg ausnahmslos von mindestens zwei Personen zugestellt werden müssen. Die Zurverfügungstellung technischer Hilfsmittel reicht hingegen nicht aus, wie bereits der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Postgesetz vom 2. Februar 2024 bemängelt hat (Bundesratsdrucksache 677/23). II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, 1. mit dem Unternehmen, die im Bereich der Kurier-, Express- und Paketdienste (KEP-Branche) tätig sind, bei der Beförderung von Paketen der Einsatz von Fremdpersonal in Form von bei Dritten beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Selbstständigen sowie von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern untersagt wird; 2. mit dem klargestellt wird, dass die Zustellung von Paketen mit einem Gewicht von über 20 kg ausnahmslos durch mindestens zwei Personen ausgeführt werden muss. Berlin, den 24. November 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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