polradar

Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden - Weiterbildung sichern

dip / drucksache 09.09.2025 · WP 21 · 21/1568 · Antrag · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden - Weiterbildung sichern [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1568 21. Wahlperiode 09.09.2025 Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann, Thomas Fetsch, Alexander Arpaschi, René Bochmann, Erhard Brucker, Hauke Finger, Boris Gamanov, Lars Haise, Stefan Henze, Nicole Höchst, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt Kleinschmidt, Pierre Lamely, Andreas Paul, Denis Pauli, Dr. Rainer Rothfuß, Angela Rudzka, Lars Schieske, Jan Wenzel Schmidt, Georg Schroeter, Thomas Stephan, Martina Uhr, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden – Weiterbildung sichern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz – PsychThGAusbRefG) wurde die Ausbildung der Psychotherapeuten im Jahre 2019 neu gestaltet. Seitdem wird – anders als zuvor – nach einem dreijährigen Bachelorstudium und einem zweijährigen Masterstudium der Psychotherapie und bestandener staatlicher psychotherapeutischen Prüfung eine Approbation erteilt. Daran schließt sich eine Weiterbildung in ambulanten oder stationären Einrichtungen an. Nach absolvierter Weiterbildung können sich die Psychotherapeuten dann in das Arztregister eintragen lassen und an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) teilnehmen. Die von den Psychotherapeuten im Rahmen der Weiterbildung durchgeführten Behandlungen sollen von den Krankenkassen sowohl ambulant als auch stationär erstattet werden, womit die Vergütung der in der Weiterbildung befindlichen Absolventen refinanziert wird.1 Dieser Plan ist aber offenkundig gescheitert. 1 www.bundesgesundheitsministerium.de/psychotherapeutenausbildung.html Weder Praxen, Kliniken noch bisherige Ausbildungsinstitute sind in der Lage, die Vergütung der Psychotherapeuten in der Weiterbildung zu stemmen. In der Folge finden die Absolventen der neuen Studiengänge keine Weiterbildungsstellen.2,3,4,5 Sie werden folglich dem Gesundheitssystem auch nicht – wie mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung eigentlich beabsichtigt und angekündigt – für die Behandlung der Patienten zur Verfügung stehen können. Dass die Absolventen nach einem Studium an einer öffentlichen Hochschule ihre Ausbildung nicht mit der Weiterbildung abschließen können, dass sie keine Patienten behandeln können, ist für die Betroffenen selbst, aber auch die Kranken, die Beitragszahler und auch die Steuerzahler, die die Ausbildung bis zu diesem Punkt bereits bezahlt haben, ein unhaltbarer Zustand. Der Bundesrat hat das erkannt und die Bundesregierung bereits im September 2023 aufgefordert, die Weiterbildung finanziell abzusichern.6 Eine Petition, die die Lösung des Problems einforderte, wurde vom Deutschen Bundestag zur Berücksichtigung an die Bundesregierung überwiesen.7 II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf, sofort Maßnahmen zu ergreifen, um 1. den aktuellen Bedarf an Weiterbildungsstellen für Psychotherapeuten festzustellen, die Kosten der Weiterbildung zu quantifizieren und die Finanzierung dieser aktuell benötigten Weiterbildungsstellen sicherzustellen; 2. gemeinsam mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den Privaten Krankenversicherungen (PKV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) a) den Bedarf an Studienplätzen für Psychotherapeuten festzustellen; b) den Bedarf an Weiterbildungsstellen für approbierte Psychotherapeuten in den einzelnen Bereichen (ambulant, stationär und Ambulanzen) festzustellen; c) die Kosten der Weiterbildung in den einzelnen Bereichen zu quantifizieren und konkrete Vorschläge zur zukünftig funktionierenden – und mit dem Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG) ausdrücklich vorgesehenen – Refinanzierung der Weiterbildungsstellen durch die Tätigkeit der in Weiterbildung befindlichen Psychotherapeuten selbst zu schaffen. Berlin, den 9. September 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion 2 www.aerzteblatt.de/nachrichten/150606/Protest-wegen-ungeregelter-Finanzierung-der- psychotherapeutischen-Weiterbildung 3 www.mainpost.de/regional/wuerzburg/psychotherapie-in-gefahr-rund-120-menschen-demonstrierten- inwuerzburg-fuer-eine-bessere-finanzierung-der-ausbildung-art-11453349 4 www.sueddeutsche.de/gesundheit/psychotherapie-ausbildung-finanzierung-li.3160289?reduced=true 5 www.hessenschau.de/gesellschaft/angehende-psychotherapeuten-fertig-studiert-aber-ohne-perspektive-- v1,psychotherapeuten-weiterbildung-100.html 6 www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1036/erl/14.pdf?__blob=publicationFile&v=1 7 https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_03/_23/Petition_148151.html Begründung Es ist für die betroffenen approbierten Studienabsolventen, die bei Eintritt in den neu geschaffenen Psychotherapeutenstudiengang davon ausgehen dürften, dass der Staat, der den Studiengang einführt, dann auch dafür Sorge trägt, dass die Ausbildung bis zum Ende abgeschlossen werden kann, ein unhaltbarer Zustand, sie jetzt sozusagen auf der Strecke mit einer ungewissen Zukunft stehen zu lassen. Es ist für die Patienten, für deren Versorgung der Staat den Studiengang für diese Absolventen eingerichtet hat, ein unhaltbarer Zustand, dass diese approbierten Physiotherapeuten nun nicht in die Versorgung eintreten können. Und es ist vor allem für die Steuerzahler, die die Ausbildung der Absolventen bis zu diesem Zeitpunkt über die Hochschulen finanziert haben, ein unhaltbarer Zustand, dass diese nun nicht tätig werden können. Deshalb muss sofort und unbürokratisch Abhilfe geschaffen werden. Die Bundesregierung hat den Studiengang eingeführt, sie muss dieses akute Problem jetzt sofort, schnell und unbürokratisch lösen. Mittel- und langfristig sind aber tragfähige Lösungen innerhalb des Systems zu suchen. Eine ausreichende Zahl von Psychotherapeuten ist Voraussetzung für ein qualitativ hochwertiges Gesundheitswesen, das den Ansprüchen, die die Bürger eines hochentwickelten Landes wie Deutschland an dieses stellen dürfen, gerecht wird. Die Bundesregierung muss deshalb zur Sicherstellung dieser Voraussetzung die Länder und die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen maximal unterstützen. Vor allem sollte die Bundesregierung bei Eingriffen in die Struktur des Gesundheitssystems negative Auswirkungen auf die Zahl fertig ausgebildeter Psychotherapeuten vermeiden, sondern stattdessen positive Effekte fördern. Die Weiterbildung ist nach jeweiligem Landesrecht über die Psychotherapeutenkammern organisiert.8 Wie die Zuständigkeit der Länder für die Hochschulen soll auch das so bleiben. Föderale Strukturen und die Selbstverwaltung haben in Deutschland die Überlegenheit gegenüber einer zentral verwalteten Staatsmedizin bereits bewiesen. Mit der reformierten Psychotherapeutenausbildung wurde von der Bundesregierung vorgesehen, dass die Weiterbildungsstellen über die Tätigkeit der in der Weiterbildung Befindlichen selbst refinanziert werden. Dann muss die Bundesregierung aber auch sicherstellen, dass das in der Praxis so funktionieren kann. Dem ist aber – wie Berichte aus der Praxis zeigen – keineswegs so: Die von der Bundesregierung anlässlich der Behandlung der entsprechenden Petition im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nochmals dargelegte Vorstellung9, ein Krankenhaus müsse nur genügend Planstellen schaffen, lässt sich angesichts des wirtschaftlichen Drucks, dem die Kliniken völlig unabhängig von der Psychotherapeutenweiterbildung derzeit ausgesetzt sind, in der Praxis offenkundig nur schwer realisieren.10 Die von der Bundesregierung an selbiger Stelle dargelegte Vorstellung, im ambulanten Bereich seien die Stellen durch Leistungen, die keiner Mengenbegrenzung unterlägen, zu refinanzieren, ignoriert offenbar das praktische Problem eben doch unzulässiger Mengenausweitungen nach § 32 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV).11 Letztlich muss aber im Sinne sparsamen Umgangs mit dem Geld der Steuerzahler und einer Vermeidung von Über- und Unterversorgung auch die Zahl der erforderlichen Psychotherapiestudienplätze nochmals überprüft werden. 8 www.bundesgesundheitsministerium.de/psychotherapeutenausbildung/faqs-psychthgausbrefg 9 https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_03/_23/Petition_148151.html (in der Begründung) 10 www.aerztezeitung.de/Politik/Psychotherapeuten-Demo-in-Berlin-Weiterbildung-jetzt-finanzieren-450229.html 11 www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Stellungnahmen/2024/2024_06_20_DPtV_Stel- lungnahme_GVSG_RegE.pdf(Seite 9) Die Annahme eines hohen Bedarfs angesichts langer Wartezeiten auf die Therapien12, muss angesichts gegenteiliger Befunde13 jedenfalls hinterfragt werden. 12 www.aerzteblatt.de/nachrichten/146677/Psychotherapie-Laengere-Wartezeiten-auf-Therapieplatz-seit-Strukturreform 13 www.aerzteblatt.de/nachrichten/149637/Wartezeiten-in-der-Psychotherapie-kuerzer-als-bisher-angenommen Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

Relationen