Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden - Weiterbildung sichern
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Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden - Weiterbildung sichern
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1568
21. Wahlperiode 09.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl,
Claudia Weiss, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias
Ebenberger, Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin
Przygodda, Alexis L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt,
Gereon Bollmann, Thomas Fetsch, Alexander Arpaschi, René Bochmann,
Erhard Brucker, Hauke Finger, Boris Gamanov, Lars Haise, Stefan Henze,
Nicole Höchst, Steffen Janich, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Kurt
Kleinschmidt, Pierre Lamely, Andreas Paul, Denis Pauli, Dr. Rainer Rothfuß,
Angela Rudzka, Lars Schieske, Jan Wenzel Schmidt, Georg Schroeter,
Thomas Stephan, Martina Uhr, Ulrich von Zons und der Fraktion der AfD
Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden – Weiterbildung sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung
(Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz – PsychThGAusbRefG) wurde die Ausbildung der
Psychotherapeuten im Jahre 2019 neu gestaltet.
Seitdem wird – anders als zuvor – nach einem dreijährigen Bachelorstudium und
einem zweijährigen Masterstudium der Psychotherapie und bestandener staatlicher
psychotherapeutischen Prüfung eine Approbation erteilt. Daran schließt sich eine
Weiterbildung in ambulanten oder stationären Einrichtungen an. Nach absolvierter
Weiterbildung können sich die Psychotherapeuten dann in das Arztregister eintragen lassen
und an der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im System der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) teilnehmen.
Die von den Psychotherapeuten im Rahmen der Weiterbildung durchgeführten
Behandlungen sollen von den Krankenkassen sowohl ambulant als auch stationär erstattet
werden, womit die Vergütung der in der Weiterbildung befindlichen Absolventen
refinanziert wird.1
Dieser Plan ist aber offenkundig gescheitert.
1 www.bundesgesundheitsministerium.de/psychotherapeutenausbildung.html
Weder Praxen, Kliniken noch bisherige Ausbildungsinstitute sind in der Lage, die
Vergütung der Psychotherapeuten in der Weiterbildung zu stemmen. In der Folge finden
die Absolventen der neuen Studiengänge keine Weiterbildungsstellen.2,3,4,5
Sie werden folglich dem Gesundheitssystem auch nicht – wie mit der Reform der
Psychotherapeutenausbildung eigentlich beabsichtigt und angekündigt – für die
Behandlung der Patienten zur Verfügung stehen können.
Dass die Absolventen nach einem Studium an einer öffentlichen Hochschule ihre
Ausbildung nicht mit der Weiterbildung abschließen können, dass sie keine Patienten
behandeln können, ist für die Betroffenen selbst, aber auch die Kranken, die
Beitragszahler und auch die Steuerzahler, die die Ausbildung bis zu diesem Punkt bereits
bezahlt haben, ein unhaltbarer Zustand.
Der Bundesrat hat das erkannt und die Bundesregierung bereits im September 2023
aufgefordert, die Weiterbildung finanziell abzusichern.6 Eine Petition, die die Lösung
des Problems einforderte, wurde vom Deutschen Bundestag zur Berücksichtigung an
die Bundesregierung überwiesen.7
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung deshalb auf, sofort
Maßnahmen zu ergreifen, um
1. den aktuellen Bedarf an Weiterbildungsstellen für Psychotherapeuten
festzustellen, die Kosten der Weiterbildung zu quantifizieren und die Finanzierung dieser
aktuell benötigten Weiterbildungsstellen sicherzustellen;
2. gemeinsam mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Vertretern der
gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und den Privaten
Krankenversicherungen (PKV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen
Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Bundespsychotherapeutenkammer
(BPtK)
a) den Bedarf an Studienplätzen für Psychotherapeuten festzustellen;
b) den Bedarf an Weiterbildungsstellen für approbierte Psychotherapeuten in
den einzelnen Bereichen (ambulant, stationär und Ambulanzen)
festzustellen;
c) die Kosten der Weiterbildung in den einzelnen Bereichen zu quantifizieren
und konkrete Vorschläge zur zukünftig funktionierenden – und mit dem
Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychThGAusbRefG)
ausdrücklich vorgesehenen – Refinanzierung der Weiterbildungsstellen durch die
Tätigkeit der in Weiterbildung befindlichen Psychotherapeuten selbst zu
schaffen.
Berlin, den 9. September 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
2 www.aerzteblatt.de/nachrichten/150606/Protest-wegen-ungeregelter-Finanzierung-der-
psychotherapeutischen-Weiterbildung
3 www.mainpost.de/regional/wuerzburg/psychotherapie-in-gefahr-rund-120-menschen-demonstrierten-
inwuerzburg-fuer-eine-bessere-finanzierung-der-ausbildung-art-11453349
4 www.sueddeutsche.de/gesundheit/psychotherapie-ausbildung-finanzierung-li.3160289?reduced=true
5 www.hessenschau.de/gesellschaft/angehende-psychotherapeuten-fertig-studiert-aber-ohne-perspektive--
v1,psychotherapeuten-weiterbildung-100.html
6 www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1036/erl/14.pdf?__blob=publicationFile&v=1
7 https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_03/_23/Petition_148151.html
Begründung
Es ist für die betroffenen approbierten Studienabsolventen, die bei Eintritt in den neu geschaffenen
Psychotherapeutenstudiengang davon ausgehen dürften, dass der Staat, der den Studiengang einführt, dann auch dafür Sorge
trägt, dass die Ausbildung bis zum Ende abgeschlossen werden kann, ein unhaltbarer Zustand, sie jetzt sozusagen
auf der Strecke mit einer ungewissen Zukunft stehen zu lassen.
Es ist für die Patienten, für deren Versorgung der Staat den Studiengang für diese Absolventen eingerichtet hat,
ein unhaltbarer Zustand, dass diese approbierten Physiotherapeuten nun nicht in die Versorgung eintreten
können.
Und es ist vor allem für die Steuerzahler, die die Ausbildung der Absolventen bis zu diesem Zeitpunkt über die
Hochschulen finanziert haben, ein unhaltbarer Zustand, dass diese nun nicht tätig werden können.
Deshalb muss sofort und unbürokratisch Abhilfe geschaffen werden. Die Bundesregierung hat den Studiengang
eingeführt, sie muss dieses akute Problem jetzt sofort, schnell und unbürokratisch lösen.
Mittel- und langfristig sind aber tragfähige Lösungen innerhalb des Systems zu suchen.
Eine ausreichende Zahl von Psychotherapeuten ist Voraussetzung für ein qualitativ hochwertiges
Gesundheitswesen, das den Ansprüchen, die die Bürger eines hochentwickelten Landes wie Deutschland an dieses stellen
dürfen, gerecht wird.
Die Bundesregierung muss deshalb zur Sicherstellung dieser Voraussetzung die Länder und die Selbstverwaltung
im Gesundheitswesen maximal unterstützen.
Vor allem sollte die Bundesregierung bei Eingriffen in die Struktur des Gesundheitssystems negative
Auswirkungen auf die Zahl fertig ausgebildeter Psychotherapeuten vermeiden, sondern stattdessen positive Effekte
fördern.
Die Weiterbildung ist nach jeweiligem Landesrecht über die Psychotherapeutenkammern organisiert.8
Wie die Zuständigkeit der Länder für die Hochschulen soll auch das so bleiben. Föderale Strukturen und die
Selbstverwaltung haben in Deutschland die Überlegenheit gegenüber einer zentral verwalteten Staatsmedizin
bereits bewiesen.
Mit der reformierten Psychotherapeutenausbildung wurde von der Bundesregierung vorgesehen, dass die
Weiterbildungsstellen über die Tätigkeit der in der Weiterbildung Befindlichen selbst refinanziert werden.
Dann muss die Bundesregierung aber auch sicherstellen, dass das in der Praxis so funktionieren kann. Dem ist
aber – wie Berichte aus der Praxis zeigen – keineswegs so:
Die von der Bundesregierung anlässlich der Behandlung der entsprechenden Petition im Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages nochmals dargelegte Vorstellung9, ein Krankenhaus müsse nur genügend Planstellen
schaffen, lässt sich angesichts des wirtschaftlichen Drucks, dem die Kliniken völlig unabhängig von der
Psychotherapeutenweiterbildung derzeit ausgesetzt sind, in der Praxis offenkundig nur schwer realisieren.10
Die von der Bundesregierung an selbiger Stelle dargelegte Vorstellung, im ambulanten Bereich seien die Stellen
durch Leistungen, die keiner Mengenbegrenzung unterlägen, zu refinanzieren, ignoriert offenbar das praktische
Problem eben doch unzulässiger Mengenausweitungen nach § 32 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
(Ärzte-ZV).11
Letztlich muss aber im Sinne sparsamen Umgangs mit dem Geld der Steuerzahler und einer Vermeidung von
Über- und Unterversorgung auch die Zahl der erforderlichen Psychotherapiestudienplätze nochmals überprüft
werden.
8 www.bundesgesundheitsministerium.de/psychotherapeutenausbildung/faqs-psychthgausbrefg
9 https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2023/_03/_23/Petition_148151.html (in der Begründung)
10 www.aerztezeitung.de/Politik/Psychotherapeuten-Demo-in-Berlin-Weiterbildung-jetzt-finanzieren-450229.html
11 www.dptv.de/fileadmin/Redaktion/Bilder_und_Dokumente/Wissensdatenbank_oeffentlich/Stellungnahmen/2024/2024_06_20_DPtV_Stel-
lungnahme_GVSG_RegE.pdf(Seite 9)
Die Annahme eines hohen Bedarfs angesichts langer Wartezeiten auf die Therapien12, muss angesichts
gegenteiliger Befunde13 jedenfalls hinterfragt werden.
12 www.aerzteblatt.de/nachrichten/146677/Psychotherapie-Laengere-Wartezeiten-auf-Therapieplatz-seit-Strukturreform
13 www.aerzteblatt.de/nachrichten/149637/Wartezeiten-in-der-Psychotherapie-kuerzer-als-bisher-angenommen
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ISSN 0722-8333]
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