Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden - Weiterbildung sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1568)
Text
Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden - Weiterbildung sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1568)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6482
21. Wahlperiode 11.06.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)
a) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum,
Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD
– Drucksache 21/1568 –
Psychotherapeuten bedarfsgerecht ausbilden – Weiterbildung sichern
b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum,
Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion AfD
– Drucksache 21/1571 –
Streichung der Konsiliarberichtspflicht vor Beginn einer Psychotherapie
c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4954 –
Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken
A. Problem
Zu Buchstabe a
Die antragstellende Fraktion ist der Auffassung, dass das
Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz von 2019 nicht zum gewünschten Ergebnis von mehr
ausgebildeten Psychotherapeuten führt, da die Studienabsolventinnen und -
absolventen aufgrund des Refinanzierungssystems keine Weiterbildungsstellen finden, um
das Studium abzuschließen.
Zu Buchstabe b
Die antragstellende Fraktion ist der Ansicht, dass der vor dem Beginn einer
Psychotherapie notwendige Konsiliarbericht, der somatische Kontraindikationen
ausschließen soll, eine veraltete Regelung ist, die bürokratischen Aufwand verursacht
und keinen zusätzlichen medizinischen Erkenntnisgewinn hervorbringt.
Zu Buchstabe c
Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten für die psychische Gesundheit und gesellschaftliche Stabilität
unverzichtbar sind und dass die Nachfrage nach Unterstützung und Behandlung
aufgrund steigender Belastungen stetig steige. Die Wartezeiten seien jedoch
unzumutbar lang. Eine verspätete Behandlung verursache eine Chronifizierung und
hohe Kosten. Die jüngste Vergütungssenkung verschärfe die bestehenden
Versorgungsdefizite.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Der Antrag fordert, den aktuellen Bedarf an Weiterbildungsstellen für
Psychotherapeuten fest- und deren Finanzierung sicherzustellen.
Ablehnung des Antrages auf Drucksache 21/1568 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen
die Stimmen der Fraktion der AfD.
Zu Buchstabe b
Der Antrag fordert, zeitnah die Verpflichtung zur Einholung des ärztlichen
Konsiliarberichts zu streichen, wenn Patientinnen und Patienten auf Überweisung
eines Vertragsarztes psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen.
Ablehnung des Antrages auf Drucksache 21/1571 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen
die Stimmen der Fraktion der AfD.
Zu Buchstabe c
Der Antrag fordert, den Gemeinsamen Bundesausschuss zu beauftragen, eine
gesonderte psychotherapeutische Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche zu
erstellen, die Verhältniszahlen in der Bedarfsplanung bedarfsgerecht anzupassen
und die generelle Versorgung schwer und chronisch psychisch Erkrankter zu
verbessern sowie die ambulante und stationäre psychotherapeutische Weiterbildung
gesetzlich abzusichern.
Ablehnung des Antrages auf Drucksache 21/4954 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
C. Alternativen
Zu den Buchstaben a bis c
Annahme des Antrages.
D. Kosten
Zu den Buchstaben a bis c
Wurden nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Antrag auf Drucksache 21/1568 abzulehnen;
b) den Antrag auf Drucksache 21/1571 abzulehnen;
c) den Antrag auf Drucksache 21/4954 abzulehnen.
Berlin, den 10 Juni 2026
Der Ausschuss für Gesundheit
Dr. Tanja Machalet
Vorsitzende
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther
I. Überweisung
Zu Buchstabe a
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 21. Sitzung am 11. September 2025 den Antrag auf Drucksache 21/1568
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
Außerdem hat er die Vorlage zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den
Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 21. Sitzung am 11. September 2025 den Antrag auf Drucksache 21/1571
in erster Lesung beraten und zur Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
Zu Buchstabe c
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 68. Sitzung am 26. März 2026 den Antrag auf Drucksache 21/4954 in
erster Lesung beraten und zur Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a
Die antragstellende Fraktion ist der Auffassung, dass das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz (PsychTh-
GAusbRefG) von 2019 nicht zum gewünschten Ergebnis von mehr ausgebildeten Psychotherapeuten führt, da die
Studienabsolventinnen und -absolventen aufgrund des Refinanzierungssystems keine Weiterbildungsstellen
finden, um das Studium abzuschließen. In dem Gesetz sei vorgesehen, dass die von den Psychotherapeuten im
Rahmen der Weiterbildung durchgeführten Behandlungen von den Krankenkassen erstattet würden, womit die
Vergütung der in der Weiterbildung befindlichen Absolventen refinanziert werden solle. Aber weder Praxen, Kliniken
noch Ausbildungsinstitute seien in der Lage, die Vergütung der Psychotherapeuten in der Weiterbildung zu
leisten. In der Folge fänden die Absolventen keine Weiterbildungsstellen und stünden dem Gesundheitssystem nicht
für die Behandlung der Patienten zur Verfügung.
Daher müsse, gemeinsam mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Vertretern der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV) und den privaten Krankenversicherungen (PKV), der Kassenärztlichen
Bundesvereinigung (KBV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK),
zunächst der Bedarf an Studienplätzen und Weiterbildungsstellen sowie durch die Weiterbildung entstehenden
Kosten in den einzelnen Bereichen ermittelt werden, um in der Folge Vorschläge zu entwickeln, wie die
Weiterbildung zukünftig finanziell gesichert werden könne.
Zu Buchstabe b
Die antragstellende Fraktion ist der Ansicht, dass der vor dem Beginn einer Psychotherapie notwendige
Konsiliarbericht, der somatische Kontraindikationen ausschließen soll, eine veraltete Regelung ist, die bürokratischen
Aufwand verursacht und keinen zusätzlichen medizinischen Erkenntnisgewinn hervorbringt.
Das Aussetzen der Konsiliarberichtspflicht gefährde bei fachärztlicher Überweisung nicht die Versorgung,
sondern baue Bürokratie ab, stärke praxisnahe Strukturen und nutze Ressourcen effizienter. Jährlich entstehe durch
die Erstellung von Konsiliarberichten ein Verwaltungsaufwand von etwa 250 000 Stunden bei Kosten von 15,6
Millionen Euro. Allein bei Patientinnen und Patienten mit hausärztlicher Diagnose könnten rund 140 000 Stunden
und 8,7 Millionen Euro eingespart werden. Daher fordere man, unnötige Doppelprüfungen durch praxistaugliche
Regelungen zu ersetzen, insbesondere durch den Verzicht auf den Konsiliarbericht bei Vorliegen einer
fachärztlichen Überweisung.
Zu Buchstabe c
Die antragstellende Fraktion konstatiert bei psychischen Belastungen und Erkrankungen in den vergangenen
Jahren insbesondere bei Kindern und Jugendlichen einen deutlichen Anstieg. Der Bedarf an Unterstützung steige
kontinuierlich, während das Hilfesystem zunehmend an seine Kapazitätsgrenzen stoße. Besonders in der
ambulanten Psychotherapie zeigten sich die Engpässe durch lange Wartezeiten, vor allem in ländlichen und
strukturschwachen Regionen. Viele Betroffene müssten in akuten Belastungssituationen monatelang auf Hilfe warten,
was das Risiko einer Verschlechterung oder Chronifizierung psychischer Erkrankungen erhöhe. Strukturelle
Defizite im ambulanten Bereich führten zudem zu vermeidbaren Klinikaufenthalten.
Eine gute psychische Versorgung brauche ein gut vernetztes und leicht erreichbares Hilfesystem aus
psychosozialen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Angeboten. Entscheidend sei die frühzeitige Erkennung und
Behandlung psychischer Erkrankungen, um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Die psychotherapeutische
Versorgung bilde dabei eine zentrale Säule. Die jüngste Absenkung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen
verschärfe die bestehenden Probleme zusätzlich. Wirtschaftlicher Druck auf Praxen dürfe den Zugang zur
Therapie nicht weiter erschweren. Die Bedarfsplanung müsse daher angepasst, ambulante Komplexleistungen und
Anschlussbehandlungen nach Klinikaufenthalten gezielt gestärkt und die Finanzierung der Weiterbildung von
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesichert werden.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 16. Sitzung am 12. November 2025 mit den
Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der
Fraktion der AfD beschlossen, die Ablehnung des Antrages auf Drucksache 21/1568 zu empfehlen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 23. Sitzung am 12. November 2025 mit den Stimmen der Fraktionen
CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD
beschlossen, die Ablehnung des Antrages auf Drucksache 21/1568 zu empfehlen.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 31. Sitzung am 10. Juni 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD
beschlossen, die Ablehnung des Antrages auf Drucksache 21/1568 zu empfehlen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Zu Buchstabe a
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 18. Sitzung am 12. November 2025 die Beratungen zu dem Antrag
auf Drucksache 21/1568 aufgenommen. Auf Wunsch der antragstellenden Fraktion ist der Antrag auf Drucksache
21/1568 für diese Sitzung abgesetzt worden.
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 22. Sitzung am 17. Dezember 2025 die Beratungen zu dem Antrag
auf Drucksache 21/1568 aufgenommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen.
Zu Buchstabe b
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 26. Sitzung am 28. Januar 2026 die Beratungen zu dem Antrag auf
Drucksache 21/1571 aufgenommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen.
Zu Buchstabe c
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 38. Sitzung am 15. April 2026 die Beratungen zu dem Antrag auf
Drucksache 21/4954 aufgenommen und beschlossen, eine öffentliche Anhörung durchzuführen.
Zu den Buchstaben a bis c
Die öffentliche Anhörung zu allen drei Anträgen fand in der 45. Sitzung am 20. Mai 2026 statt. Als
Sachverständige oder sachverständige Organisationen waren eingeladen: Aktion Psychisch Kranke (APK),
Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen (BAG
SELBSTHILFE), Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Deutsche Gesellschaft für Psychoanalyse,
Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT), Deutsche PsychotherapeutenVereinigung (DPtV),
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA), GKV-Spitzenverband, Verband der Ersatzkassen (vdek), Miriam Pickl-
Lowig (niedergelassene Kinder- und Jugendpsychotherapeutin). Auf das Protokoll der Anhörung sowie die als
Ausschussdrucksachen verteilten Stellungnahmen wird verwiesen (Ausschussdrucksache 21(14)86(1-5)).
Der Ausschuss hat in seiner 46. Sitzung am 10. Juni 2026 seine Beratungen zu allen drei Vorlagen fortgesetzt und
abgeschlossen.
Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag auf Drucksache
21/1568 abzulehnen.
Ebenfalls empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und Die Linke gegen die Stimmen der Fraktion der AfD, den Antrag auf Drucksache 21/1571
abzulehnen.
Des Weiteren empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke, den Antrag auf
Drucksache 21/4954 abzulehnen.
Fraktionsmeinungen
Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, die im Antrag formulierte Problematik sei bekannt, deshalb habe man im
Koalitionsvertrag eine neue Bedarfsplanung vereinbart, zu der das Bundesministerium für Gesundheit einen
Gesetzentwurf vorlegen werde. Zudem sei mit der Neuregelung zur Finanzierung der psychotherapeutischen
Weiterbildung bereits ein wichtiger Fortschritt erreicht worden, auch wenn noch offene Fragen bestünden. Vorrang
habe nun die zügige Umsetzung der vereinbarten Maßnahmen, insbesondere der Bedarfsplanung sowie weiterer
Vorhaben im Bereich der mentalen Gesundheit. Die vorliegenden Anträge würden daher abgelehnt.
Die Fraktion der AfD erklärte, ihre Anträge zielten darauf ab, die psychotherapeutische Versorgung
praxistauglicher und weniger bürokratisch zu gestalten. Kritisiert werde, dass nach der Reform der
Psychotherapeutenausbildung vielerorts ausreichend finanzierte Weiterbildungsstellen fehlten. Daher werde gefordert, den Bedarf zu
ermitteln und eine verlässliche Finanzierung der Weiterbildung sicherzustellen. Zudem solle die Pflicht zum
ärztlichen Konsiliarbericht vor Beginn einer Psychotherapie entfallen, wenn bereits eine Überweisung durch einen
Vertragsarzt vorliege. Dies würde Bürokratie abbauen und die Versorgung beschleunigen. Der Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde abgelehnt.
Die Fraktion der SPD betonte, dass die Anhörung wichtige Anregungen für die Weiterentwicklung der
psychotherapeutischen Versorgung geliefert habe. Die Koalition orientiere sich an den im Koalitionsvertrag vereinbarten
Schwerpunkten und begrüße die Ankündigung der Ministerin, in der zweiten Jahreshälfte entsprechende
Vorschläge vorzulegen. Ziel sei es, die Versorgungslage insgesamt zu verbessern. Die Anträge der Fraktion der AfD
seien zu kritisieren, da sie trotz ihres Anspruchs auf konkrete und umsetzbare Vorschläge inhaltliche Fehler
enthielten. Diese Anträge, ebenso wie der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, würden daher abgelehnt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte fest, dass fraktionsübergreifend Einigkeit über den
Handlungsbedarf bei der psychotherapeutischen Versorgung bestehe. Zugleich kritisiere man, dass den politischen
Ankündigungen bislang nicht ausreichend konkrete Maßnahmen gefolgt seien und die geplanten Änderungen die
Versorgung sogar verschlechtern könnten. Im eigenen Antrag greife man drei zentrale Themen auf: Die getrennte
Bedarfsplanung von Erwachsenen und Kindern, die Versorgung schwerst- und chronisch kranken
Patientengruppen sowie die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. So könnte eine Verschlechterung der
Versorgung vermieden werden. Die Anträge der Fraktion der AfD würden wegen inhaltlicher Mängel und
problematischer Aussagen abgelehnt.
Die Fraktion Die Linke erklärte, dass die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung unzureichend
geregelt sei und die Vorschläge der Fraktion der AfD keine Lösung böten. Auch die Forderung nach Abschaffung
der Konsiliarberichtspflicht werde kritisch bewertet, da sie keine echte Entbürokratisierung darstelle und die
interprofessionelle Zusammenarbeit eher schwäche. Deshalb würden beide Anträge der Fraktion der AfD abgelehnt.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN greife wichtige Versorgungsprobleme auf, insbesondere
bei der Bedarfsplanung und der Weiterbildungsfinanzierung, und werde daher unterstützt.
Berlin, den 10. Juni 2026
Dr. Kirsten Kappert-Gonther
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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