Mögliche Absenkung der Honorare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung und deren Auswirkungen auf Nachwuchs, Versorgungssicherheit und Wartezeiten
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Mögliche Absenkung der Honorare in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung und deren Auswirkungen auf Nachwuchs, Versorgungssicherheit und Wartezeiten
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4625
21. Wahlperiode 10.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Claudia Weiss Carina
Schießl, Kay-Uwe Ziegler, Thomas Dietz, Joachim Bloch, Tobias Ebenberger,
Nicole Hess, Dr. Christoph Birghan, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Alexis
L. Giersch, Martina Kempf, Stefan Möller, Dr. Paul Schmidt, Gereon Bollmann,
Thomas Fetsch und der Fraktion der AfD
Mögliche Absenkung der Honorare in der ambulanten psychotherapeutischen
Versorgung und deren Auswirkungen auf Nachwuchs, Versorgungssicherheit
und Wartezeiten
Nach Kenntnis der Fragesteller wird im Bewertungsausschuss derzeit eine
Überprüfung der „Angemessenheit“ der Vergütung psychotherapeutischer
Leistungen durchgeführt, mit einer avisierten Entscheidung im März 2026 und
möglicher Wirksamkeit ab April 2026 (www.opk-info.de/aktuelles/news/artike
l/honorarkuerzungen-fuer-psychotherapie-waeren-ein-destruktives-signal).
In der öffentlichen Diskussion steht dabei eine pauschale Absenkung
psychotherapeutischer Honorare im Raum (www.dgvt-bv.de/aktuell/news-details/dgv
t-bv/).
Der Zugang zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung ist bereits heute mit
erheblichen finanziellen, zeitlichen und organisatorischen Hürden verbunden
(www.bptk.de/pressemitteilungen/psychotherapie-krankenkassen-verzoegern-u
nd-informieren-falsch).
Der Weg bis zur Approbation ist lang und in weiten Teilen eigenfinanziert
(www.bundestag.de/webarchiv/textarchiv/2019/kw26-pa-petitionen-647678).
Hinzu kommen hohe Kosten für Sitzübernahmen, steigende Praxisfixkosten
sowie eine begrenzte Möglichkeit zur Ausweitung der Leistungsmenge, da
psychotherapeutische Leistungen zeitgebunden sind (www.tagesschau.de/wirtschaf
t/arbeitsmarkt/kassensitze-psychotherapie-praxen-100.html; www.dptv.de/aktu
elles/meldung/bewertung-psychotherapeutischer-und-aerztlicher-leistungen-stei
gt-um-28/; www.dptv.de/aktuelles/meldung/verguetung-der-zeitgebundenen-lei
stungen-im-kapitel-35-ebm-steigt-um-385-ergebnis-unbefriedigend/).
Vor diesem Hintergrund bestehen nach von den Fragestellern geteilter
Auffassung zum Beispiel des Berufsverbandes für Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie erhebliche Zweifel, ob Honorarkürzungen mit dem Ziel einer
Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vereinbar sind
(www.bkj-ev.de/pressemitteilungen/pm-10-02-2026-zum-thema-honorarverhan
dlungen-fuer-psychotherapeutinnen/).
Insbesondere für Berufseinsteiger könnten zusätzliche Absenkungen zu
Fehlanreizen führen, die Sitzübernahmen, Praxisneugründungen und eine vollzeitnahe
Tätigkeit im GKV (gesetzliche Krankenversicherung)-System weiter
unattraktiv machen (www.bkj-ev.de/pressemitteilungen/pm-10-02-2026-zum-thema-ho
norarverhandlungen-fuer-psychotherapeutinnen/).
Dies birgt das Risiko einer Verschärfung bestehender Versorgungsengpässe und
längerer Wartezeiten für gesetzlich Versicherte (www.bptk.de/pressemitteilunge
n/psychisch-kranke-warten-142-tage-auf-eine-psychotherapeutische-behandl
ung/).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Prüfaufträge und Bewertungsmaßstäbe liegen nach
Kenntnis der Bundesregierung der laufenden Überprüfung der Vergütung
psychotherapeutischer Leistungen im Bewertungsausschuss zugrunde, und
welche Änderungen werden derzeit konkret erwogen?
2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu den durchschnittlichen
Investitions- und Einstiegskosten für approbierte psychologische
Psychotherapeuten bei Sitzübernahme oder Praxisneugründung vor?
3. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Auswirkungen möglicher
Honorarkürzungen auf
a) die Bereitschaft zur Sitzübernahme,
b) die Zahl von Praxisneugründungen,
c) die Wahl von Teilzeit- oder Angestelltenmodellen im Bereich der
psychotherapeutischen Versorgung, vorgenommen, und wenn ja, wie lautet
diese?
4. Hat die Bundesregierung sich eine Auffassung dazu gebildet, welche
Folgen sie ggf. im Falle einer pauschalen Absenkung psychotherapeutischer
Honorare für die Versorgungssituation insbesondere im Hinblick auf
Wartezeiten, regionale Unterversorgung und den Zugang für chronisch erkrankte
oder akut behandlungsbedürftige Patienten erwartet, und wenn ja, wie lautet
diese?
5. Inwieweit wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Bewertung der
Angemessenheit psychotherapeutischer Honorare ggf. die tatsächliche
Netto-Einkommenssituation nach Abzug von Praxisfixkosten, Abgaben,
Ausfallzeiten und Finanzierungskosten berücksichtigt?
6. Welche Maßnahmen ergreift oder plant die Bundesregierung ggf., um den
psychotherapeutischen Nachwuchs dauerhaft für eine Tätigkeit in der
gesetzlichen Krankenversicherung zu gewinnen und zu halten, insbesondere
im Hinblick auf Planungssicherheit, Honorarstabilität und
Bürokratieabbau?
7. Hat sich die Bundesregierung zur Zielgenauigkeit von Einsparungen bei der
direkten Patientenversorgung im Vergleich zu möglichen Effizienzreserven
im System selbst, etwa bei Verwaltungs-, Dokumentations- und
Parallelstrukturen der gesetzlichen Krankenversicherung, eine Positionierung
erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese?
8. Welche alternativen Ansätze zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen
prüft die Bundesregierung ggf., um Einsparziele zu erreichen, ohne die
ambulante psychotherapeutische Versorgung und deren Ausbau weiter zu
gefährden?
Berlin, den 24. Februar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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