Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken
Text
Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken
Antrag
der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Janosch Dahmen, Simone
Fischer, Dr. Armin Grau, Linda Heitmann, Misbah Khan, Johannes Wagner
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten leisten einen zentralen Beitrag zur
gesundheitlichen Versorgung und zur Stabilität unserer Gesellschaft. Ihre Arbeit
ermöglicht Teilhabe, verhindert Chronifizierung und trägt so wesentlich zur Reduzierung
psychischen Leids und auch zur Bewältigung gesellschaftlicher Krisen bei.
Gleichzeitig haben psychische Belastungen und Erkrankungen in den letzten Jahrzehnten durch
die sich überlappenden Krisen deutlich zugenommen. Besonders betroffen sind
Kinder- und Jugendliche (vgl. COPSY-Studie, 2025). Der Unterstützungs- und
Behandlungsbedarf von Menschen mit psychischen Belastungen und Erkrankungen steigt
kontinuierlich.
Das Hilfesystem wird der steigenden Nachfrage nach Unterstützungs- und
Behandlungsbedarfen allerdings zunehmend nicht mehr gerecht und stößt schon heute an seine
Kapazitätsgrenzen.
In der ambulanten Psychotherapie werden die Versorgungsengpässe durch
unzumutbar lange Wartezeiten (BPtK, 2022, online abrufbar unter: Psychisch Kranke warten
142 Tage auf eine Psychotherapie – BPtK), insbesondere auf dem Land und in
strukturschwachen Regionen, von durchschnittlich 26 Wochen deutlich (vgl. Rabe-
Menssen et al., 2019). Für Kinder und Jugendliche haben sich die Wartezeiten seit
Pandemiebeginn laut einer Studie der Universität Leipzig nahezu verdoppelt (vgl. Plötner et
al., 2022). Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen
werden in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung noch zu oft benachteiligt.
Insgesamt wird es für viele Betroffene zunehmend schwieriger, zeitnah einen
Therapieplatz zu finden. Für viele Betroffene bedeutet dies, dass sie gerade in Phasen akuter
Belastung oder Krise monatelang auf Hilfe warten müssen – mit erheblichen Risiken
für ihre gesundheitliche Entwicklung sowie für soziale Teilhabe und Erwerbsfähigkeit.
Zu späte oder gar ausbleibende Behandlung kann zu einer Verschlechterung oder
Chronifizierung psychischer Erkrankungen führen. Strukturelle Defizite, insbesondere
im ambulanten Bereich, führen zu ökonomischen und versorgungspolitischen
Fehlentwicklungen, etwa zu vermeidbarer Inanspruchnahme von Notaufnahmen und
kostenintensiver stationärer Behandlungen (GKV, 2025, online abrufbar unter: www.gkv-
90prozent.de/ausgabe/42/autorenbeitrag/42_autorenbeitrag_psychiatrie/42_autoren-
beitrag_psychiatrie.html). Eine im internationalen Vergleich hohe Anzahl an
Psychiatriebetten in Deutschland (AOK, 2025, online abrufbar unter: www.aok.de/gp/kran-
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4954
21. Wahlperiode 24.03.2026
kenhaus/blickpunkt-klinik-newsletter/nicht-mehr-sondern-anders-reformen-fuer-
diepsychiatrische-versorgung) und Ausbau von Betten in psychiatrischen und
psychosomatischen Kliniken in den letzten Jahren steht im Widerspruch zu fachlichen
Empfehlungen, die eine Stärkung gemeindenaher und ambulanter Strukturen vorsehen.
Eine gute psychische Versorgung braucht ein Hilfesystem aus gut vernetzen,
passgenauen psychosozialen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Angeboten, in dem
verschiedene Berufsgruppen gut zusammenarbeiten und das für Betroffene leicht
erreichbar ist – sowohl für Menschen mit psychischen Erkrankungen als auch für
diejenigen, die sich in psychischen Krisen oder akuten Belastungssituationen befinden.
Entscheidend ist, dass psychische Erkrankungen früh erkannt und behandelt werden,
damit sich diese nicht verschlimmern oder chronisch werden. Eine gute
Krisenhilfeinfrastruktur, starke ambulante und aufeinander abgestimmte Versorgung vor Ort hilft
dabei, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden – das ist nicht nur besser für die
Betroffenen, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Die psychotherapeutische Versorgung ist
dabei eine zentrale Säule in der Versorgung.
Der jüngste Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung für
psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken (GKV, 2026, online
abrufbar unter: www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/
pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2222400.jsp.), verschärft die bestehenden
Versorgungsdefizite in der ambulanten Psychotherapie weiter. Es darf nicht dazu
kommen, dass wirtschaftlicher Druck auf Praxen die Versorgung gesetzlich Versicherter
weiter erschwert oder den Zugang zu Therapie zusätzlich verzögert. Außerdem wird
die Absenkung der Vergütung von vielen Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten sowie Patientinnen und Patienten als Ausdruck einer mangelhaften
Berücksichtigung psychischer Gesundheit wahrgenommen. Ein fatales Signal.
Dieser Antrag nimmt daher – eingedenk der Notwendigkeit eines umfassenden
Ausbaus des Versorgungssystems für Menschen mit psychischen Erkrankungen insgesamt
– gezielt die psychotherapeutische Versorgung in den Blick.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gesetzlich zu beauftragen,
a. eine gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärztinnen
und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu schaffen,
die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln,
b. die Verhältniszahlen in der Bedarfsplanung bedarfsgerecht anzupassen mit
dem Ziel, insbesondere die psychotherapeutische Versorgung in ländlichen
und strukturschwachen Regionen zu stärken;
2. die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren
und chronischen psychischen Erkrankungen zu verbessern, indem insbesondere
die ambulante Komplexleistungen für schwer psychisch kranke Erwachsene
sowie Kinder und Jugendliche und die nahtlose ambulante Anschlussbehandlung
nach einer Krankenhausbehandlung gezielt gestärkt werden;
3. die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung von
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesetzlich abzusichern.
Berlin, den 24. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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