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Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken

dip / drucksache 24.03.2026 · WP 21 · 21/4954 · Antrag · Original ↗

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Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken Antrag der Abgeordneten Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer, Dr. Armin Grau, Linda Heitmann, Misbah Khan, Johannes Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Psychotherapeutische Versorgung strukturell stärken Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten leisten einen zentralen Beitrag zur gesundheitlichen Versorgung und zur Stabilität unserer Gesellschaft. Ihre Arbeit ermöglicht Teilhabe, verhindert Chronifizierung und trägt so wesentlich zur Reduzierung psychischen Leids und auch zur Bewältigung gesellschaftlicher Krisen bei. Gleichzeitig haben psychische Belastungen und Erkrankungen in den letzten Jahrzehnten durch die sich überlappenden Krisen deutlich zugenommen. Besonders betroffen sind Kinder- und Jugendliche (vgl. COPSY-Studie, 2025). Der Unterstützungs- und Behandlungsbedarf von Menschen mit psychischen Belastungen und Erkrankungen steigt kontinuierlich. Das Hilfesystem wird der steigenden Nachfrage nach Unterstützungs- und Behandlungsbedarfen allerdings zunehmend nicht mehr gerecht und stößt schon heute an seine Kapazitätsgrenzen. In der ambulanten Psychotherapie werden die Versorgungsengpässe durch unzumutbar lange Wartezeiten (BPtK, 2022, online abrufbar unter: Psychisch Kranke warten 142 Tage auf eine Psychotherapie – BPtK), insbesondere auf dem Land und in strukturschwachen Regionen, von durchschnittlich 26 Wochen deutlich (vgl. Rabe- Menssen et al., 2019). Für Kinder und Jugendliche haben sich die Wartezeiten seit Pandemiebeginn laut einer Studie der Universität Leipzig nahezu verdoppelt (vgl. Plötner et al., 2022). Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen werden in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung noch zu oft benachteiligt. Insgesamt wird es für viele Betroffene zunehmend schwieriger, zeitnah einen Therapieplatz zu finden. Für viele Betroffene bedeutet dies, dass sie gerade in Phasen akuter Belastung oder Krise monatelang auf Hilfe warten müssen – mit erheblichen Risiken für ihre gesundheitliche Entwicklung sowie für soziale Teilhabe und Erwerbsfähigkeit. Zu späte oder gar ausbleibende Behandlung kann zu einer Verschlechterung oder Chronifizierung psychischer Erkrankungen führen. Strukturelle Defizite, insbesondere im ambulanten Bereich, führen zu ökonomischen und versorgungspolitischen Fehlentwicklungen, etwa zu vermeidbarer Inanspruchnahme von Notaufnahmen und kostenintensiver stationärer Behandlungen (GKV, 2025, online abrufbar unter: www.gkv- 90prozent.de/ausgabe/42/autorenbeitrag/42_autorenbeitrag_psychiatrie/42_autoren- beitrag_psychiatrie.html). Eine im internationalen Vergleich hohe Anzahl an Psychiatriebetten in Deutschland (AOK, 2025, online abrufbar unter: www.aok.de/gp/kran- Deutscher Bundestag Drucksache 21/4954 21. Wahlperiode 24.03.2026 kenhaus/blickpunkt-klinik-newsletter/nicht-mehr-sondern-anders-reformen-fuer- diepsychiatrische-versorgung) und Ausbau von Betten in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken in den letzten Jahren steht im Widerspruch zu fachlichen Empfehlungen, die eine Stärkung gemeindenaher und ambulanter Strukturen vorsehen. Eine gute psychische Versorgung braucht ein Hilfesystem aus gut vernetzen, passgenauen psychosozialen, psychiatrischen und psychotherapeutischen Angeboten, in dem verschiedene Berufsgruppen gut zusammenarbeiten und das für Betroffene leicht erreichbar ist – sowohl für Menschen mit psychischen Erkrankungen als auch für diejenigen, die sich in psychischen Krisen oder akuten Belastungssituationen befinden. Entscheidend ist, dass psychische Erkrankungen früh erkannt und behandelt werden, damit sich diese nicht verschlimmern oder chronisch werden. Eine gute Krisenhilfeinfrastruktur, starke ambulante und aufeinander abgestimmte Versorgung vor Ort hilft dabei, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden – das ist nicht nur besser für die Betroffenen, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Die psychotherapeutische Versorgung ist dabei eine zentrale Säule in der Versorgung. Der jüngste Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses, die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen um 4,5 Prozent abzusenken (GKV, 2026, online abrufbar unter: www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/ pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2222400.jsp.), verschärft die bestehenden Versorgungsdefizite in der ambulanten Psychotherapie weiter. Es darf nicht dazu kommen, dass wirtschaftlicher Druck auf Praxen die Versorgung gesetzlich Versicherter weiter erschwert oder den Zugang zu Therapie zusätzlich verzögert. Außerdem wird die Absenkung der Vergütung von vielen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Patientinnen und Patienten als Ausdruck einer mangelhaften Berücksichtigung psychischer Gesundheit wahrgenommen. Ein fatales Signal. Dieser Antrag nimmt daher – eingedenk der Notwendigkeit eines umfassenden Ausbaus des Versorgungssystems für Menschen mit psychischen Erkrankungen insgesamt – gezielt die psychotherapeutische Versorgung in den Blick. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gesetzlich zu beauftragen, a. eine gesonderte Bedarfsplanung für psychotherapeutisch tätige Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu schaffen, die überwiegend oder ausschließlich Kinder und Jugendliche behandeln, b. die Verhältniszahlen in der Bedarfsplanung bedarfsgerecht anzupassen mit dem Ziel, insbesondere die psychotherapeutische Versorgung in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu stärken; 2. die ambulante psychotherapeutische Versorgung von Menschen mit schweren und chronischen psychischen Erkrankungen zu verbessern, indem insbesondere die ambulante Komplexleistungen für schwer psychisch kranke Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche und die nahtlose ambulante Anschlussbehandlung nach einer Krankenhausbehandlung gezielt gestärkt werden; 3. die Finanzierung der ambulanten und stationären Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gesetzlich abzusichern. Berlin, den 24. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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