Aktivitäten der deutschen Botschafterin in Bulgarien und Wahrung diplomatischer Neutralität
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Aktivitäten der deutschen Botschafterin in Bulgarien und Wahrung diplomatischer Neutralität
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1227
21. Wahlperiode 13.08.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Boris Gamanov, Gerold Otten, Jan Wenzel Schmidt, Uwe
Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD
Aktivitäten der deutschen Botschafterin in Bulgarien und Wahrung
diplomatischer Neutralität
Am 16. Juli 2025 nahm die Botschafterin der Bundesrepublik Deutschland in
Bulgarien, Irene Maria Plank, an einer Protestkundgebung in Sofia teil. Die
Demonstration richtete sich gegen die Inhaftierung des Bürgermeisters von Varna,
Blagomir Kotsev, und weitete sich zu regierungskritischen Protesten in
mehreren Städten aus (https://bnr.bg/de/post/102185864/proteste-im-in-und-ausland-z
ur-unterstutzung-des-burgermeisters-von-warna). Die Anwesenheit der
Botschafterin, beobachtet u. a. vor dem Justizpalast in Sofia, wurde in bulgarischen
Medien kontrovers diskutiert (https://bnr.bg/de/post/102186424/aussenminister
ium-mit-statement-nach-anwesenheit-eines-diplomaten-bei-demonstration-in-s
ofia).
Das bulgarische Außenministerium reagierte am 17. Juli 2025 mit einer
scharfen öffentlichen Stellungnahme. Darin werden ausländische diplomatische
Vertretungen ermahnt, besondere Sorgfalt und professionelles Feingefühl bei
öffentlichen Auftritten zu üben, um eine Instrumentalisierung für innenpolitische
Zwecke zu vermeiden (https://bnr.bg/de/post/102186424/aussenministerium-mi
t-statement-nach-anwesenheit-eines-diplomaten-bei-demonstration-in-sofia).
Jede direkte oder indirekte Einmischung in innere Angelegenheiten Bulgariens
berge das Risiko, die diplomatische Rolle und deren Mandat zu
kompromittieren (ebd.). In ungewohnt deutlicher Form hob das Ministerium die Präsenz von
Botschafterin Irene Maria Plank als Verstoß gegen diplomatische
Gepflogenheiten hervor. Bulgarische Regierungsvertreter, darunter Außenminister Georg
Georgiev, kritisierten die Botschafterin öffentlich wegen ihrer Teilnahme an der
Demonstration. Nach Medienberichten hat das bulgarische Außenministerium
Deutschland sogar offiziell mit einer Protestnote adressiert, um gegen das
Verhalten der Botschafterin zu protestieren (https://m.novinite.com/articles/23347
0/Bulgaria%25E2%2580%2599s%2BForeign%2BMinistry%2BCriticizes%2B
German%2BAmbassador%2Bfor%2B%2527Joining%2527%2BAnti-Governm
ent%2BProtest%2B%2528UPDATED%2529).
Diplomaten genießen zwar weitreichende Vorrechte und Immunitäten im
Gastland, unterliegen aber klaren völkerrechtlichen Verpflichtungen. Artikel 41
Absatz 1 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (WÜD)
von 1961, dem sowohl Deutschland als auch Bulgarien beigetreten sind, hält
ausdrücklich fest: „Alle Personen, die Vorrechte und Immunität genießen, sind
verpflichtet, die Gesetze und andere Rechtsvorschriften des Empfangsstaates zu
beachten. Sie sind ferner verpflichtet, sich nicht in die inneren Angelegenheiten
[dieses Staates] einzumischen“.
Dieses Neutralitätsgebot ist fundamentales Prinzip des Diplomatenrechts. Auch
das Auswärtige Amt betont auf seiner Website, dass Diplomaten die Gesetze
des Gastlandes einhalten und sich nicht in die inneren Angelegenheiten des
Empfangsstaates einmischen dürfen (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpoliti
k/regelbasierte-internationale-ordnung/voelkerrecht-internationales-recht/diplo
maten-und-konsularrecht-2162952; https://a-specto.bg/bulgaria/skandal-kakvo-
tarsi-germanskata-poslanichka-na-politicheski-protest-gruba-namesa-vav-vatres
hnite-raboti-na-balgariya).
Das Neutralitätsgebot soll sicherstellen, dass diplomatische Vertreter die
Souveränität und die politischen Prozesse des Gastlandes respektieren. Bei
Zuwiderhandlung steht es dem Empfangsstaat frei, den betreffenden Diplomaten zur
Persona non grata zu erklären und seine Abberufung zu verlangen.
Im vorliegenden Fall hat das bulgarische Außenministerium zwar noch keine
Persona-non-grata-Erklärung abgegeben, jedoch mit der Protestnote und
öffentlichen Rüge ein deutliches Signal gesetzt, dass es das Verhalten der deutschen
Botschafterin als grenzüberschreitend erachtet.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Ist der Bundesregierung der Vorfall bekannt, bei dem die deutsche
Botschafterin Irene Maria Plank am 16. Juli 2025 an einem Protest in Sofia
gegen die bulgarische Regierung bzw. gegen die Festnahme des Varnaer
Bürgermeisters Blagomir Kotsev teilgenommen hat (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller), und wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese
Teilnahme?
2. Erfolgte, wenn Frage 1 bejaht wurde, die Anwesenheit von Botschafterin
Irene Maria Plank bei der genannten Protestkundgebung auf Weisung oder
in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt in Berlin, wenn ja, inwieweit,
und gab es seitens der Bundesregierung oder der Botschaft eine
dienstliche Anordnung oder Genehmigung, an diesem Protest teilzunehmen, und
wenn es keine dienstliche Anordnung zur Teilnahme gab, wie beurteilt die
Bundesregierung das eigenmächtige Handeln der Botschafterin, sieht die
Bundesregierung hierin ein Überschreiten des diplomatischen Auftrags,
und welche internen Konsequenzen hätten unautorisierte politische
Aktionen von Botschaftspersonal ggf.?
3. Sofern die Teilnahme der Botschafterin (vgl. Frage 1) bekannt ist, wie
verträgt sich diese Teilnahme nach Auffassung der Bundesregierung mit dem
Umstand, dass eine Botschafterin auch außerhalb formeller Termine im
Gastland stets wahrnehmbar die Bundesrepublik Deutschland
repräsentiert?
4. Sofern die Teilnahme der Botschafterin (vgl. Frage 1) an der
Demonstration bekannt ist, wie vereinbart die Bundesregierung das Verhalten von
Botschafterin Irene Maria Plank mit dem Grundsatz der Nichteinmischung
gemäß Artikel 41 WÜD?
5. Sieht die Bundesregierung die Teilnahme an einer innenpolitischen
Protestveranstaltung als vereinbar mit den völkerrechtlichen Pflichten eines
diplomatischen Vertreters an, und wenn ja, mit welcher Begründung, und
wenn nein, warum nicht?
6. Gab es seit 2017 Botschafter, Geschäftsträger oder anderes diplomatisches
Personal auswärtiger Staaten, das nach Kenntnis der Bundesregierung in
der Bundesrepublik Deutschland an regierungskritischen, oppositionellen
Demonstrationen oder Kundgebungen teilgenommen hat, und wenn ja,
wer, wann und wo, und wie hat die Bundesregierung hierauf reagiert?
7. Welche Positionierung nimmt die Bundesregierung gegenüber der Kritik
des bulgarischen Außenministeriums ein, wonach die Botschafter-Präsenz
als unangebracht und potenziell politisch instrumentalisierbar angesehen
wird (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
8. Teilt die Bundesregierung die vom bulgarischen Außenministerium
geäußerten Bedenken (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn ja, in
welchen Punkten, und in welchen ggf. nicht?
9. Welche Inhalte und Forderungen wurden in der bulgarischen Protestnote
übermittelt (bitte Protestnote zitieren bzw. beifügen)?
10. Hat die Bundesregierung auf die Protestnote des bulgarischen
Außenministeriums eine Antwort gegeben, und wenn ja, welche (bitte den Wortlaut
der deutschen Antwort zitieren bzw. beifügen)?
11. Sieht die Bundesregierung in dem geschilderten Vorgang einen Verstoß
gegen geltendes Recht oder diplomatische Übereinkommen seitens der
deutschen Botschafterin, und wenn ja, welche konkreten Rechtsnormen
oder Dienstanweisungen wurden verletzt, und wenn nein, warum nicht?
12. Welche dienstrechtlichen oder disziplinarischen Konsequenzen zieht die
Bundesregierung in Erwägung, sollte festgestellt werden, dass
Botschafterin Irene Maria Plank mit ihrer Teilnahme gegen ihre Pflichten verstoßen
hat?
13. Wenn Frage 1 bejaht wird, welche Bedeutung misst die Bundesregierung
der Verhaftung des unter Korruptionsverdacht stehenden Bürgermeisters
von Varna bei, dass ihre Botschafterin daran teilnimmt (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller), und wenn keine, aus welchem Grund hat die
Botschafterin den Protest überhaupt begleitet, insbesondere an der Seite des
hochrangigen bulgarischen Politikers Asen Vasilev?
14. Plant die Bundesregierung, angesichts dieses Vorfalls ihre internen
Leitlinien für diplomatisches Personal zu überprüfen oder zu präzisieren,
insbesondere was die Teilnahme an politischen Veranstaltungen im Gastland
betrifft, wenn ja, welche Änderungen erwägt sie, und wenn nein, warum
sieht sie keinen Anpassungsbedarf?
Berlin, den 12. August 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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