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Bornavirus - Gefährdungslage in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/813)

dip / drucksache 23.07.2025 · WP 21 · 21/992 · Antwort · Original ↗

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Bornavirus - Gefährdungslage in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/813) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/992 21. Wahlperiode 23.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Birghan, Martin Sichert, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/813 – Bornavirus – Gefährdungslage in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der vergangenen Woche berichteten Medien (www.moz.de/nachrichten/pan orama/bornavirus-ob-brandenburg-zum-verbreitungsgebiet-des-toedlichen-vir us-gehoert-78112927.html, www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/ bornavirus-bornavirus-symptome-krankeit-infektion-maus-spitzmaus-gefahr-toedlic h-beim-menschen-sachsen-anhalt-thueringen-bayern-60141897.html), dass Brandenburg, insbesondere im Westteil des Bundeslandes, als „mutmaßliches Endemiegebiet“ für das Bornavirus (BoDV-1) gilt, weil das Reservoirtier Feldspitzmaus (Crocidura leucodon) dort vorkommt. Das Robert Koch-Institut (RKI) zählt Brandenburg neben Bayern, Sachsen- Anhalt, Thüringen, Sachsen und Baden‑Württemberg zu den Bundesländern, in denen das Virus endemisch ist. Zwar sei eine Infektion insgesamt sehr selten (nur fünf bis zehn humane Fälle jährlich in Deutschland), jedoch verliefen in der Vergangenheit nahezu alle Fälle tödlich oder mit schwerer Enzephalitis (www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/ B/Bornavirus/Bornavirus_Hinweise-zur-Diagnostik.html).  1. Wie viele laborbestätigte Fälle von Infektionen mit dem Bornavirus wurden im gesamten Bundesgebiet gemeldet (bitte jährlich aufschlüsseln), und in welchen Bundesländern traten diese auf? Insgesamt liegen der Bundesregierung mit Datenstand 13. Juli 2025 51 Meldungen mit direktem Erregernachweis von Bornavirus (BoDV-1) gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor. Die Meldepflicht für das Bornavirus wurde im Jahr 2020 eingeführt. Die Erkrankungsjahre der seither gemeldeten Fälle gehen bis in das Jahr 1992 zurück. Aufgeschlüsselt nach Erkrankungsjahr und Bundesland ergeben sich: • 1992 bis 2019: 25 Fälle in Bayern, ein Fall in Brandenburg, ein Fall in Niedersachsen, • 2020: vier Fälle in Bayern, • 2021: sechs Fälle in Bayern, ein Fall in Thüringen, Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 23. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. • 2022: drei Fälle in Bayern, zwei Fälle in Brandenburg, • 2023: vier Fälle in Bayern, ein Fall in Brandenburg, • 2024: ein Fall in Bayern, • 2025 bisher: zwei Fälle in Bayern.  2. Wie viele Fälle dieser Infektionen verliefen tödlich bzw. mit bleibenden neurologischen Schäden? Nach Kenntnis der Bundesregierung überlebte von den in der Antwort zu Frage 1 genannten Fällen eine Person mit bleibenden neurologischen Schäden. Die übrigen 50 Infektionen verliefen tödlich.  3. Welche Surveillance-Maßnahmen existieren zur frühzeitigen Erkennung menschlicher BoDV-1-Infektionen (z. B. Verdachtsdiagnosen, Labormeldestellen, Genotypisierung)? Gemäß § 7 IfSG sind Labore dazu verpflichtet, den direkten Nachweis von Bornaviren bei Patientinnen und Patienten an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Im Konsiliarlabor für Bornaviren am Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) und anderen Speziallaboren können Genotypisierungen durchgeführt werden. Damit Bornavirus-Infektionen frühzeitig erkannt werden, hat das Robert Koch-Institut (RKI) seit Bekanntwerden der Humanpathogenität von BoDV-1 im Jahr 2018 die Ärzteschaft regelmäßig über die Erkrankung informiert. Zudem besteht nach Exposition von Menschen zu Spitzmäusen und deren Ausscheidungen im Rahmen eines laufenden Forschungsprojekts des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention die Möglichkeit, diese am Nationalen Referenzlabor (NRL) am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) untersuchen zu lassen. Im Falle eines positiven BoDV-1-Nachweises beinhaltet das weitere Vorgehen u. a. die Information der zuständigen Gesundheitsbehörde, das Angebot einer Postexpositionsprophylaxe und einer diagnostischen Überwachung.  4. Liegen konkrete Untersuchungen vor, aus denen sich die Infektionsprävalenz von BoDV-1 in Feldspitzmäusen in den verschiedenen Regionen ableiten lässt? Laut Studienlage liegt die Nachweisrate bei Feldspitzmäusen in Bayern und Sachsen-Anhalt bei 24 bis 33 Prozent.  5. Ist aus Sicht des RKI oder des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) mit einer Ausweitung der Endemiegebiete zu rechnen oder gibt es Hinweise auf Stabilität der bisherigen Areale? Aktuell gibt es keine Hinweise auf eine erkennbare Ausbreitungstendenz der heute bekannten Endemiegebiete.  6. Gibt es Erkenntnisse zu Risikogruppen (z. B. Landwirte, Tierhalter, Natur- und Gartenarbeitende), und wenn ja, welche (bitte ggf. ausführen)? Nach Angaben des RKI wurden bislang lediglich sehr ländliche Wohngebiete innerhalb der bekannten Endemiegebiete als einziger Risikofaktor identifiziert.  7. Welche diagnostischen Verfahren sind bundesweit etabliert, insbesondere hinsichtlich Polymerase-Kettenreaktion (PCR), Antikörpernachweis oder Genotypisierung (z. B. molekulare Typenbestimmung des Virus)? Zum Nachweis von BoDV-1-RNA sind verschiedene quantitative PCR-Tests etabliert. Der Nachweis von Antikörpern gegen das Virus erfolgt in der Regel mittels Immunfluoreszenz-Antikörpertest. Für die Humanmedizin ist zudem ein sogenannter „Enzyme-linked Immunosorbet Assay“ ELISA-Test für BoDV-1 etabliert. Die Sequenzierung als Grundlage für eine Sequenztypisierung von BoDV-1 kann mittels konventioneller Sanger-Sequenzierung oder mittels Hochdurchsatzsequenzierung erfolgen. Für die Veterinärmedizin sind die relevanten und geprüften diagnostischen Verfahren in der Amtlichen Methodensammlung des FLI zusammengefasst (www.openagrar.de/receive/openagrar_m ods_00087463).  8. Welche Kapazitäten bestehen (Labore, klinische Einrichtungen) für solche Diagnosen?  9. Wie bewertet die Bundesregierung die bundesweite Koordination der Meldung, Untersuchung und Prävention von BoDV-1-Infektionen? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Im Bereich der Humanmedizin ist die Meldung von direkten BoDV-1 Nachweisen an das Gesundheitsamt seit 2020 nach § 7 IfSG verpflichtend. Das Konsiliarlabor für Bornaviren am BNITM und das RKI nehmen beratende Tätigkeiten für den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie für Laboratorien, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Kliniken und Forschungsinstitute sowie für Bürgerinnen und Bürger wahr und stellen Informationen zur Meldung, Untersuchung und Prävention von BoDV-1 zur Verfügung. Das Konsiliarlabor am BNITM übernimmt Tätigkeiten zur Qualitätssicherung in der Diagnostik und entwickelt und verbessert diagnostische Verfahren. Auch an einigen Universitätskliniken wird Bornavirusdiagnostik angeboten und an ihrer Optimierung geforscht. Die Primärdiagnostik für Haus- und Wildtiere erfolgt zumeist durch die jeweiligen Landeslabore sowie die veterinärmedizinischen Fakultäten. Die Meldung von BoDV-1-Infektionen in der Veterinärmedizin erfolgt gemäß der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten. Das NRL des FLI kontaktiert die meldenden Einrichtungen mit der Bitte um Übermittlung von Untersuchungsmaterialien zur Bestätigung der Diagnose und für weiterführende Untersuchungen. 10. Welche Rolle spielen die EU-Information und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (z. B. mit Polen oder Tschechien im Fall Brandenburg)? Aus Sicht der Bundesregierung spielt die gegenseitige Information und grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union (EU) im Bereich der Infektionskrankheiten grundsätzlich eine wichtige Rolle. Das RKI hat die EU und die anderen Mitgliedstaaten über das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) über das Vorkommen von Bornaviren in Deutschland informiert. In anderen Ländern der EU gab es bisher nach Kenntnis der Bundesregierung keine direkten Erregernachweise von BoDV-1 bei Patientinnen und Patienten. Polen und Tschechien gehören nicht zum bekannten BoDV-1-Endemiegebiet. Am NRL des FLI werden im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit eingesandte Bornavirus-Verdachtsfälle bei Haus- und Wildtieren aus verschiedenen europäischen Ländern untersucht. Bisher wurde dabei noch keine BoDV-1- Infektion außerhalb der bereits bekannten Endemiegebiete in Österreich und der Schweiz nachgewiesen. 11. Wie schätzt die Bundesregierung das akute Gefährdungspotenzial in Brandenburg gegenüber dem bundesweiten Durchschnitt ein? Teile Brandenburgs zählen zum Endemiegebiet von BoDV-1. Somit ist hier das Gefährdungspotenzial höher als in den Bundesländern, in denen BoDV-1 nicht vorkommt. Absolut gesehen ist das Risiko einer BoDV-1-Infektion für Menschen auch in endemischen Gebieten als sehr gering einzustufen. 12. Sind zusätzliche Maßnahmen, z. B. Monitoringprogramme, Schutzempfehlungen, Forschungsallianzen, zur Verhinderung von BoDV-1- Infektionen geplant? 13. Wie gedenkt die Bundesregierung ggf., die Bevölkerung in Risikogebieten über das Thema Bornavirus aktiv und nachhaltig zu informieren? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die aktuell bestehenden Strukturen der Bornavirus-Diagnostik und -Forschung in Deutschland bauen größtenteils auf dem Forschungsprojekt „Zoonotic Bornavirus Consortium (ZooBoCo)“ auf, das im Rahmen des Forschungsnetzwerks „Zoonotische Infektionskrankheiten“ von 2018 bis 2023 durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wurde. Zu den Projektpartnern gehörten das RKI, das FLI, das BNITM sowie verschiedene Universitäten. Aktuell wird durch das Bayrische Staatsministerium das Forschungsprojekt „Zoonotic Bornavirus Focal Point (ZooBoFo)“ gefördert. Im Fokus dieses Kollaborationsprojekts zwischen dem Bayrischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, dem FLI und den Universitätskliniken Regensburg und Augsburg stehen u. a. die Erforschung der Übertragungswege, das Vorkommen von BoV-1 in Spitzmauspopulationen sowie die Verbesserung der Diagnostik. Ein Schwerpunkt ist zudem die Sensibilisierung von Bevölkerung und Fachöffentlichkeit für das Thema. Darüber hinaus haben RKI, FLI und BNITM gemeinsam ein Merkblatt mit Empfehlungen zur Prävention von BoDV-1-Infektionen publiziert, vgl. www.rk i.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/B/Bornavir us/Merkblatt.pdf. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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