Bornavirus - Gefährdungslage in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/813)
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Bornavirus - Gefährdungslage in Deutschland (Antwort zu Drs. 21/813)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/992
21. Wahlperiode 23.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christoph Birghan, Martin Sichert,
Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/813 –
Bornavirus – Gefährdungslage in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der vergangenen Woche berichteten Medien (www.moz.de/nachrichten/pan
orama/bornavirus-ob-brandenburg-zum-verbreitungsgebiet-des-toedlichen-vir
us-gehoert-78112927.html, www.lr-online.de/nachrichten/brandenburg/
bornavirus-bornavirus-symptome-krankeit-infektion-maus-spitzmaus-gefahr-toedlic
h-beim-menschen-sachsen-anhalt-thueringen-bayern-60141897.html), dass
Brandenburg, insbesondere im Westteil des Bundeslandes, als „mutmaßliches
Endemiegebiet“ für das Bornavirus (BoDV-1) gilt, weil das Reservoirtier
Feldspitzmaus (Crocidura leucodon) dort vorkommt.
Das Robert Koch-Institut (RKI) zählt Brandenburg neben Bayern, Sachsen-
Anhalt, Thüringen, Sachsen und Baden‑Württemberg zu den Bundesländern,
in denen das Virus endemisch ist. Zwar sei eine Infektion insgesamt sehr
selten (nur fünf bis zehn humane Fälle jährlich in Deutschland), jedoch verliefen
in der Vergangenheit nahezu alle Fälle tödlich oder mit schwerer Enzephalitis
(www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/
B/Bornavirus/Bornavirus_Hinweise-zur-Diagnostik.html).
1. Wie viele laborbestätigte Fälle von Infektionen mit dem Bornavirus
wurden im gesamten Bundesgebiet gemeldet (bitte jährlich aufschlüsseln),
und in welchen Bundesländern traten diese auf?
Insgesamt liegen der Bundesregierung mit Datenstand 13. Juli 2025 51
Meldungen mit direktem Erregernachweis von Bornavirus (BoDV-1) gemäß
Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor. Die Meldepflicht für das Bornavirus wurde im
Jahr 2020 eingeführt. Die Erkrankungsjahre der seither gemeldeten Fälle gehen
bis in das Jahr 1992 zurück. Aufgeschlüsselt nach Erkrankungsjahr und
Bundesland ergeben sich:
• 1992 bis 2019: 25 Fälle in Bayern, ein Fall in Brandenburg, ein Fall in
Niedersachsen,
• 2020: vier Fälle in Bayern,
• 2021: sechs Fälle in Bayern, ein Fall in Thüringen,
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 23. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
• 2022: drei Fälle in Bayern, zwei Fälle in Brandenburg,
• 2023: vier Fälle in Bayern, ein Fall in Brandenburg,
• 2024: ein Fall in Bayern,
• 2025 bisher: zwei Fälle in Bayern.
2. Wie viele Fälle dieser Infektionen verliefen tödlich bzw. mit bleibenden
neurologischen Schäden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung überlebte von den in der Antwort zu
Frage 1 genannten Fällen eine Person mit bleibenden neurologischen Schäden.
Die übrigen 50 Infektionen verliefen tödlich.
3. Welche Surveillance-Maßnahmen existieren zur frühzeitigen Erkennung
menschlicher BoDV-1-Infektionen (z. B. Verdachtsdiagnosen,
Labormeldestellen, Genotypisierung)?
Gemäß § 7 IfSG sind Labore dazu verpflichtet, den direkten Nachweis von
Bornaviren bei Patientinnen und Patienten an das zuständige Gesundheitsamt
zu melden. Im Konsiliarlabor für Bornaviren am Bernhard-Nocht-Institut für
Tropenmedizin (BNITM) und anderen Speziallaboren können
Genotypisierungen durchgeführt werden. Damit Bornavirus-Infektionen frühzeitig erkannt
werden, hat das Robert Koch-Institut (RKI) seit Bekanntwerden der
Humanpathogenität von BoDV-1 im Jahr 2018 die Ärzteschaft regelmäßig über die
Erkrankung informiert.
Zudem besteht nach Exposition von Menschen zu Spitzmäusen und deren
Ausscheidungen im Rahmen eines laufenden Forschungsprojekts des Bayerischen
Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention die Möglichkeit,
diese am Nationalen Referenzlabor (NRL) am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI)
untersuchen zu lassen. Im Falle eines positiven BoDV-1-Nachweises beinhaltet
das weitere Vorgehen u. a. die Information der zuständigen
Gesundheitsbehörde, das Angebot einer Postexpositionsprophylaxe und einer diagnostischen
Überwachung.
4. Liegen konkrete Untersuchungen vor, aus denen sich die
Infektionsprävalenz von BoDV-1 in Feldspitzmäusen in den verschiedenen Regionen
ableiten lässt?
Laut Studienlage liegt die Nachweisrate bei Feldspitzmäusen in Bayern und
Sachsen-Anhalt bei 24 bis 33 Prozent.
5. Ist aus Sicht des RKI oder des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) mit einer
Ausweitung der Endemiegebiete zu rechnen oder gibt es Hinweise auf
Stabilität der bisherigen Areale?
Aktuell gibt es keine Hinweise auf eine erkennbare Ausbreitungstendenz der
heute bekannten Endemiegebiete.
6. Gibt es Erkenntnisse zu Risikogruppen (z. B. Landwirte, Tierhalter,
Natur- und Gartenarbeitende), und wenn ja, welche (bitte ggf. ausführen)?
Nach Angaben des RKI wurden bislang lediglich sehr ländliche Wohngebiete
innerhalb der bekannten Endemiegebiete als einziger Risikofaktor identifiziert.
7. Welche diagnostischen Verfahren sind bundesweit etabliert, insbesondere
hinsichtlich Polymerase-Kettenreaktion (PCR), Antikörpernachweis oder
Genotypisierung (z. B. molekulare Typenbestimmung des Virus)?
Zum Nachweis von BoDV-1-RNA sind verschiedene quantitative PCR-Tests
etabliert. Der Nachweis von Antikörpern gegen das Virus erfolgt in der Regel
mittels Immunfluoreszenz-Antikörpertest. Für die Humanmedizin ist zudem ein
sogenannter „Enzyme-linked Immunosorbet Assay“ ELISA-Test für BoDV-1
etabliert. Die Sequenzierung als Grundlage für eine Sequenztypisierung von
BoDV-1 kann mittels konventioneller Sanger-Sequenzierung oder mittels
Hochdurchsatzsequenzierung erfolgen. Für die Veterinärmedizin sind die
relevanten und geprüften diagnostischen Verfahren in der Amtlichen
Methodensammlung des FLI zusammengefasst (www.openagrar.de/receive/openagrar_m
ods_00087463).
8. Welche Kapazitäten bestehen (Labore, klinische Einrichtungen) für
solche Diagnosen?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die bundesweite Koordination der
Meldung, Untersuchung und Prävention von BoDV-1-Infektionen?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Im Bereich der Humanmedizin ist die Meldung von direkten BoDV-1
Nachweisen an das Gesundheitsamt seit 2020 nach § 7 IfSG verpflichtend. Das
Konsiliarlabor für Bornaviren am BNITM und das RKI nehmen beratende Tätigkeiten
für den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie für Laboratorien, niedergelassene
Ärztinnen und Ärzte, Kliniken und Forschungsinstitute sowie für Bürgerinnen
und Bürger wahr und stellen Informationen zur Meldung, Untersuchung und
Prävention von BoDV-1 zur Verfügung. Das Konsiliarlabor am BNITM
übernimmt Tätigkeiten zur Qualitätssicherung in der Diagnostik und entwickelt und
verbessert diagnostische Verfahren. Auch an einigen Universitätskliniken wird
Bornavirusdiagnostik angeboten und an ihrer Optimierung geforscht.
Die Primärdiagnostik für Haus- und Wildtiere erfolgt zumeist durch die
jeweiligen Landeslabore sowie die veterinärmedizinischen Fakultäten. Die Meldung
von BoDV-1-Infektionen in der Veterinärmedizin erfolgt gemäß der
Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten. Das NRL des FLI kontaktiert die
meldenden Einrichtungen mit der Bitte um Übermittlung von
Untersuchungsmaterialien zur Bestätigung der Diagnose und für weiterführende
Untersuchungen.
10. Welche Rolle spielen die EU-Information und die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit (z. B. mit Polen oder Tschechien im Fall Brandenburg)?
Aus Sicht der Bundesregierung spielt die gegenseitige Information und
grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union (EU) im
Bereich der Infektionskrankheiten grundsätzlich eine wichtige Rolle. Das RKI
hat die EU und die anderen Mitgliedstaaten über das Europäische Zentrum für
die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) über das
Vorkommen von Bornaviren in Deutschland informiert. In anderen Ländern der EU gab
es bisher nach Kenntnis der Bundesregierung keine direkten Erregernachweise
von BoDV-1 bei Patientinnen und Patienten. Polen und Tschechien gehören
nicht zum bekannten BoDV-1-Endemiegebiet.
Am NRL des FLI werden im Rahmen der europäischen Zusammenarbeit
eingesandte Bornavirus-Verdachtsfälle bei Haus- und Wildtieren aus verschiedenen
europäischen Ländern untersucht. Bisher wurde dabei noch keine BoDV-1-
Infektion außerhalb der bereits bekannten Endemiegebiete in Österreich und der
Schweiz nachgewiesen.
11. Wie schätzt die Bundesregierung das akute Gefährdungspotenzial in
Brandenburg gegenüber dem bundesweiten Durchschnitt ein?
Teile Brandenburgs zählen zum Endemiegebiet von BoDV-1. Somit ist hier das
Gefährdungspotenzial höher als in den Bundesländern, in denen BoDV-1 nicht
vorkommt. Absolut gesehen ist das Risiko einer BoDV-1-Infektion für
Menschen auch in endemischen Gebieten als sehr gering einzustufen.
12. Sind zusätzliche Maßnahmen, z. B. Monitoringprogramme,
Schutzempfehlungen, Forschungsallianzen, zur Verhinderung von BoDV-1-
Infektionen geplant?
13. Wie gedenkt die Bundesregierung ggf., die Bevölkerung in
Risikogebieten über das Thema Bornavirus aktiv und nachhaltig zu informieren?
Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet.
Die aktuell bestehenden Strukturen der Bornavirus-Diagnostik und -Forschung
in Deutschland bauen größtenteils auf dem Forschungsprojekt „Zoonotic
Bornavirus Consortium (ZooBoCo)“ auf, das im Rahmen des Forschungsnetzwerks
„Zoonotische Infektionskrankheiten“ von 2018 bis 2023 durch das
Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wurde. Zu den
Projektpartnern gehörten das RKI, das FLI, das BNITM sowie verschiedene Universitäten.
Aktuell wird durch das Bayrische Staatsministerium das Forschungsprojekt
„Zoonotic Bornavirus Focal Point (ZooBoFo)“ gefördert. Im Fokus dieses
Kollaborationsprojekts zwischen dem Bayrischen Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit, dem FLI und den Universitätskliniken Regensburg und
Augsburg stehen u. a. die Erforschung der Übertragungswege, das Vorkommen
von BoV-1 in Spitzmauspopulationen sowie die Verbesserung der Diagnostik.
Ein Schwerpunkt ist zudem die Sensibilisierung von Bevölkerung und
Fachöffentlichkeit für das Thema.
Darüber hinaus haben RKI, FLI und BNITM gemeinsam ein Merkblatt mit
Empfehlungen zur Prävention von BoDV-1-Infektionen publiziert, vgl. www.rk
i.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Infektionskrankheiten-A-Z/B/Bornavir
us/Merkblatt.pdf.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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