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Humanitäre Lage in der Demokratischen Republik Kongo im Schatten des Ebola-Ausbruchs (Antwort zu Drs. 21/7466)

dip / drucksache 02.09.2026 · WP 21 · 21/7828 · Antwort · Original ↗

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Humanitäre Lage in der Demokratischen Republik Kongo im Schatten des Ebola-Ausbruchs (Antwort zu Drs. 21/7466) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7828 21. Wahlperiode 02.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vinzenz Glaser, Stella Merendino, Desiree Becker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/7466 – Humanitäre Lage in der Demokratischen Republik Kongo im Schatten des Ebola- Ausbruchs V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Mai 2026 wurde ein Ausbruch des Bundibugyo-Ebolavirus in der Demokratischen Republik Kongo (DRK) festgestellt. Stand 1. Juli 2026 wurden 1 460 Ansteckungen in der DRK festgestellt. 452 Menschen davon sind bereits an der Krankheit gestorben (www.who.int/emergencies/disease- outbreaknews/item/2026-DON612). Der Ebola-Ausbruch findet eingebettet in eine komplexe Gesamtsituation statt: Der anhaltende Krieg in der DRK führt immer wieder zu Vertreibung. Viele Menschen haben kaum Zugang zu Nahrungsmitteln, Wasser, Unterkünften oder medizinischer Versorgung. Auch Gesundheitseinrichtungen werden immer wieder zum Ziel von Angriffen (www.who.int/emergencies/disease-out break-news/item/2026-DON612 und www.tagesspiegel.de/wissen/nach-angrif fen-auf-kliniken-im-kongo-patienten-mit-ebola-verdacht-offenbar-auf-der-fluc ht-15639798.html). Etwa 15 Millionen Menschen sind auf humanitäre Hilfe angewiesen, doch mehr als die Hälfte von ihnen werden aktuell nicht durch humanitäre Hilfe erreicht (www.unocha.org/democratic-republic-congo). Die humanitären Bedarfe werden nicht gedeckt. Im Jahr 2025 wurde der Humanitarian Needs und Response Plan der Vereinten Nationen (VN) nur zu 28 Prozent finanziert (https://fts.unocha.org/plans/1509/summary). Gegen das Bundibugyo-Virus gibt es derzeit keine zugelassene Impfung und auch keine zugelassene spezifische Therapie (www.pei.de/DE/arzneimittel/im pfstoffe/ebola/ebola-ausbruch-kongo-uganda-pei-informationen.html). Daher kommt der Vermeidung weiterer Ansteckungsfälle durch Kontaktnachverfolgung und Isolation von erkrankten Personen eine besondere Bedeutung zu (www.who.int/emergencies/situations/ebola-outbreak---drc-2026). Laut Hilfsorganisationen zeigen sich in der DRK aktuell die Folgen der Kürzungen der Mittel für humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit der letzten Jahre. Das Fehlen der Mittel schwäche die ohnehin fragilen Gesundheitssysteme und führe dazu, dass der Ausbruch des Virus zunächst nicht erkannt wurde und erschwert die Einführung von Maßnahmen (www.dw.com/d e/ebola-virus-ausbreitung-fieber-who-entwicklungshilfe-seuchen-kongo-drk-g esundheit-bmz-care-caritas/a-77318805 und www.rescue.org/de/pressemitteilu Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 1. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ng/watchlist-flash-alert-ebola-ausbruch-osten-drk-breitet-sich-schneller-aus-al s-reaktion). Unter anderem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) musste nach dem Ausstieg der USA Programme im Kongo aufgrund von finanziellen Problemen straffen oder streichen. Seitdem ist Deutschland der größte Mittelgeber der WHO (www.dw.com/de/ebola-virus-ausbreitung-fieber-who-entwic klungshilfe-seuchen-kongo-drk-gesundheit-bmz-care-caritas/a-77318805). Das Hilfswerk Misereor warnt in diesem Kontext vor einer katastrophalen Kollision von Krankheit und Konflikt und sieht auch die Bundesregierung in der Pflicht, die Lage zu stabilisieren (https://myconvento.com/public/mail_vie w.php?jid=jS3cnnwE&t=2&l=22).  1. Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle humanitäre und sicherheitspolitische Lage in der Demokratischen Republik Kongo? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Die Demokratische Republik Kongo (DR Kongo) ist seit drei Jahrzehnten von einer komplexen humanitären Krise betroffen. Mit 5,9 Millionen Binnenvertriebenen (Internally Displaced Persons – IDPs) beherbergt die DR Kongo die drittgrößte IDP-Population weltweit und ist mit 27,7 Millionen Menschen in Ernährungsunsicherheit Schauplatz der drittgrößten Ernährungskrise der Welt. Hauptursachen sind anhaltende bewaffnete Konflikte im Osten des Landes. Darüber hinaus tragen schlechte Regierungsführung, nur sehr eingeschränkt vorhandene staatliche Strukturen, Naturkatastrophen und wiederkehrende Epidemien wie MPox, Cholera und der aktuelle Ebola-Ausbruch zu einer Verschärfung der humanitären Lage bei. Das Gesundheitssystem ist nur schwach entwickelt und nicht in der Lage, die Bevölkerung angemessen zu versorgen. Die bewaffnete Gewalt verschiedener Rebellengruppen im Ostkongo führt zu einer volatilen Sicherheitssituation und zu flächendeckenden Vertreibungen und Gewalt gegen die Zivilbevölkerung. Die Intensivierung der Kämpfe zwischen der Miliz M23 und kongolesischen Streitkräften sowie ihren Verbündeten seit Anfang 2025 und das Vordringen der M23 haben die humanitäre Lage in Nord- und Süd-Kivu erheblich verschärft. Bei der humanitären Krise im Ostkongo handelt es sich vorrangig um eine Schutzkrise. Der humanitäre Raum ist konfliktbedingt sehr eingeschränkt, Zugang nur bedingt möglich.  2. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur aktuellen humanitären Versorgungslage vor, insbesondere hinsichtlich Ernährungssicherheit sowie der medizinischen Versorgung der Bevölkerung vor dem Hintergrund des Ebola-Ausbruchs sowie der anhaltenden bewaffneten Konflikte im Land? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  3. Welche Auswirkungen haben die anhaltenden bewaffneten Konflikte nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Bekämpfung des Ebola- Ausbruchs und den Zugang der Bevölkerung zur medizinischen Versorgung? Bewaffnete Kämpfe im Osten der DR Kongo erschweren die Bekämpfung des Ausbruchs massiv. Bereits vor dem Ebola-Ausbruch war der Zugang zu Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung nur schwer möglich. Hilfsorganisationen können sich nur eingeschränkt und unter hohem Sicherheitsaufwand bewegen. Auch die Bevölkerung ist konfliktbedingt nur eingeschränkt in der Lage, Hilfsangebote in Anspruch zu nehmen, da der Zugang zu den entsprechenden Stellen gefährlich ist. Darüber hinaus verursacht das Konfliktgeschehen selbst weitere medizinische Notfälle und bindet dadurch medizinische Kapazitäten, die sonst zur Überprüfung und Behandlung von Ebola-Fällen genutzt werden könnten. Durch wiederholte Angriffe bewaffneter Gruppen, wie z. B. zuletzt auf die Stadt Banana, werden zudem weiterhin Tausende Personen zur Flucht gezwungen. Diese Personen sind einerseits selbst besonders anfällig, andererseits in der Kontaktnachverfolgung nur schwer zu erfassen. Die schwierigen Lebensbedingungen in den Binnenvertriebenenlagern bergen zudem das Risiko einer schnellen Verbreitung des Virus.  4. Welche Mittel hat die Bundesregierung seit Bekanntwerden des Ebola- Ausbruchs für Maßnahmen zu dessen Eindämmung bereitgestellt (bitte nach Ressort, Haushaltstitel, Empfängerorganisation, Betrag und Bewilligungsdatum aufschlüsseln)? Das Auswärtige Amt hat der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Haushaltstitel 0501 687 32 seit Bekanntwerden des Ebola-Ausbruchs 4 Mio. Euro für Maßnahmen zur Eindämmung und Patientenbehandlung direkt bereitgestellt, davon 2 Mio. Euro für den Nothilfefonds der Weltgesundheitsorganisation (Contingency Fund for Emergencies – CFE) und 2 Mio. Euro für die laufende afrikaweite Förderung der WHO. Bislang hat der CFE 3,9 Mio. US- Dollar im Kampf gegen Ebola ausschütten können. Deutschland ist seit der Gründung des CFE sein mit Abstand größter Geber. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat dem Robert Koch-Institut (RKI) aus dem Haushaltstitel 1505 686 01 am 3. August 2026 240.000 Euro bewilligt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat folgende Mittel bewilligt: Haushaltstitel Empfänger Betrag in Euro Bewilligungsdatum Bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ) und Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) 2301 896 03 Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) DR Kongo 0,5 Mio. 04.06.2026 Bilaterale TZ/FZ 2301 896 03 GIZ DR Kongo 1 Mio. 04.06.2026 Bilaterale TZ/FZ 2301 896 03 GIZ DR Kongo 0,2 Mio. 04.06.2026 Bilaterale TZ/FZ 2310 896 32 GIZ DR Kongo 0,5 Mio. 04.06.2026 Bilaterale TZ/FZ 2301 896 11 Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Ostafrikanische Gemeinschaft 3 Mio. 04.06.2026 Haushaltstitel Empfänger Betrag in Euro Bewilligungsdatum Bilaterale TZ/FZ 2301 896 03 GIZ Afrikanische Union (AU) 2 Mio. 04.06.2026 Bilaterale TZ/FZ 2301 896 03 2301 896 11 GIZ/FZ Ostafrikanische Gemeinschaft 2 Mio. Aus laufenden Vorhaben Krisenbewältigung und Wiederaufbau; Infrastruktur (KWI) 2301 687 06 DR Kongo 1 Mio. Noch im Auftrag KWI 2301 687 06 DR Kongo 1 Mio. Noch im Auftrag Bilaterale TZ/FZ 2301 896 03 GIZ DR Kongo 2 Mio. 24.07.2026 Bilaterale TZ/FZ 2301 896 03 GIZ Ostafrikanische Gemeinschaft (EAC) 4,8 Mio. 24.07.2026 Bilaterale TZ/FZ 2301 896 03 GIZ Afrikanische Union (AU) 3 Mio. 24.07.2026  5. Plant die Bundesregierung angesichts des aktuellen Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo und den betroffenen Nachbarstaaten eine Anpassung ihrer humanitären, medizinischen oder entwicklungspolitischen Unterstützung, wenn ja, welche zusätzlichen Maßnahmen, Instrumente und Finanzmittel sind vorgesehen, und welche konkrete humanitäre, medizinische sowie finanzielle Unterstützung leistet Deutschland derzeit? Über die unter Frage 4 genannten Mittel hinaus stellt die Bundesregierung derzeit folgende Unterstützungsleistungen zur Verfügung: Aus Mitteln der humanitären Hilfe wurden der WHO bereits vor dem Ebola- Ausbruch 1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt, die auch in den jetzigen Ausbruchsgebieten umgesetzt wurden. Darüber hinaus gehört Deutschland zu den größten Gebern des Zentralen Nothilfefonds der Vereinten Nationen (Central Emergency Response Fund – CERF), der für die Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs bisher insgesamt 60 Mio. US-Dollar vorgesehen hat. Davon wurden bereits 10 Mio. US-Dollar für die DR Kongo, 6 Mio. US-Dollar für Südsudan und 4 Mio. US-Dollar für Uganda zur Verfügung gestellt. Deutschland ist nach den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union (EU) drittgrößter Geber des Pandemiefonds. Dieser hat insgesamt 220,6 Mio. US-Dollar durch kurzfristige Re-Programmierung von Projekten (175,7 Mio. US-Dollar) und schnelle Bewilligung von Förderanträgen (44,9 Mio. US-Dollar) für die Reaktion auf den Ebola-Ausbruch und für die Vorsorge in Nachbarländern bereitgestellt. Zusätzlich hat der ebenfalls aus Mitteln der humanitären Hilfe in diesem Jahr bisher mit 2 Mio. Euro global geförderte Nothilfefonds für Katastrophenhilfe (Disaster Response Emergency Fund – DREF) der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (IFRK) bislang mehr als 3,4 Mio. Euro für die Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs und die Unterstützung von Vorsorgemaßnahmen in der Region ausgeschüttet, davon 2,1 Mio. Euro in der DR Kongo. Die Bundesregierung finanziert zudem die Entsendung von Delegierten des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) für Mitarbeitergesundheit (Staff Health Delegate) zur Unterstützung des Kongolesischen Roten Kreuzes und der IFRK bei den Maßnahmen zur Eindämmung des aktuellen Ebola-Ausbruchs. Über das Programm für globale Gesundheitssicherheit (Global Health Protection Programme – GHPP) setzt Deutschland relevante Fachinstitutionen wie das RKI und das Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) ein. So stehen diese auf Anfrage bereit, mit Expertise zu Labordiagnostik (einschließlich eines mobilen Labors), Infektionsprävention und -kontrolle (Infection Prevention and Control – IPC) sowie Risikokommunikation zu unterstützen. Das RKI hat PCR-Testkits für 1.000 Proben an das Referenzlabor in Kinshasa geliefert. Extraktionskits für 2.000 Proben sind im Beschaffungsprozess. Außerdem wird voraussichtlich ein mobiler Autoklav (ein transportierbares Sterilisationsgerät) zur sicheren Inaktivierung von Proben und infektiösen Materialien geliefert werden. Auch auf die Anfrage des Netzwerks für Globale Krankheitsausbruch-Warnung und -Reaktion (Global Outbreak Alert and Response Network – GOARN) wurde reagiert und Fachexperten des RKI entsandt. Für die Beschaffung von Labormaterialien und Autoklav wurden bisher 150.000 Euro bereitgestellt, für die Entsendung von Fachexperten 90.000 Euro. Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit fördert Deutschland seit vielen Jahren die Stärkung der Gesundheitssysteme in Zentral- und Ostafrika und insbesondere die Reaktionsfähigkeit auf Gesundheitskrisen wie Ausbrüche von Infektionskrankheiten. Aufbauend auf langjähriger Zusammenarbeit mit regionalen Partnern wie der Afrikanischen Union und der Ostafrikanischen Gemeinschaft (Eastern African Community – EAC) werden regionale Koordinierungs-, Diagnostik- und Reaktionskapazitäten gezielt ausgebaut – unter anderem durch das Regionalvorhaben EAC PanPrep der GIZ sowie den Aufbau von acht durch BMZ/KfW finanzierten mobilen Laboren in der Region. Seit Juni 2026 hat das BMZ zusätzliche Mittel für bilaterale, regionale und Übergangshilfemaßnahmen im Umfang von rund 21 Mio. Euro zusammengestellt, um die schnelle Reaktionsfähigkeit und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Eindämmung des Ebola-Ausbruchs zu stärken. Die Maßnahmen reichen von der Beschaffung und Verteilung von Schutzkleidung und Diagnostikmaterial über Trainings- und Sensibilisierungskampagnen für Gesundheitspersonal und Bevölkerung. Über weitere Maßnahmen wird in Abhängigkeit von der Lageentwicklung und der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln entschieden werden.  6. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung im Rahmen internationaler Zusammenarbeit, um den Aufbau resilienter Gesundheitssysteme in Konfliktregionen wie der Provinz Ituri zu unterstützen, in denen derzeit Ebola-Ausbrüche stattfinden? Die Bundesregierung unterstützt über das BMZ den Aufbau resilienter Gesundheitssysteme in Ebola-betroffenen Konfliktregionen durch mehrere miteinander verzahnte Maßnahmen. Dazu gehören Beiträge zur Verbesserung der Epidemiologie, Beschaffung und Bereitstellung von Schutzausrüstung und zur regionalen Pandemievorsorge in der EAC mit Trainings für Gesundheitspersonal sowie Zugang zu Wasser- und Sanitärinfrastruktur. Zusätzlich werden die nationalen Referenzlabore der betroffenen Länder gestärkt und flexibel einsetzbare mobile Labore betrieben. Ergänzend werden gezielte Beratungsangebote geschaffen, die sich um das psychische Wohlbefinden der Gesundheitsfachkräfte und der betroffenen Gemeinschaften kümmern. Darüber hinaus leistet das BMZ Beiträge zur kontinentalen und regionalen Gesundheitsarchitektur (u. a. Afrikanische Zentren für Krankheitsbekämpfung und Schutzmaßnahmen (Africa Centres for Disease Control and Prevention – Africa CDC), EAC, WHO), um die Koordinierung, Kontaktverfolgung und Sensibilisierung für den richtigen Umgang mit Infektionskrankheiten sowie diagnostische Kapazitäten zu verbessern und damit die Fähigkeit der Gesundheitssysteme zur Prävention, Früherkennung und Kontrolle von Ebola-Ausbrüchen zu erhöhen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 5 verwiesen.  7. Welche Projekte finanziert oder unterstützt die Bundesregierung derzeit zum Ausbau von Diagnostik-, Labor- und Surveillance-Kapazitäten in der DR Kongo? a) Welche deutschen Einrichtungen oder Durchführungsorganisationen sind hierbei beteiligt? b) Wie viele Labor- oder Diagnostikeinrichtungen wurden mit deutscher Unterstützung seit Beginn des Ausbruchs aufgebaut, ausgestattet oder personell unterstützt? Die Fragen 7, 7a und 7b werden zusammen beantwortet. Über das GHPP unterstützt das RKI das nationale Institut für biomedizinische Forschung der DR Kongo (Institut National de Recherche Biomédicale – INRB) in Kinshasa. Im Rahmen der finanziellen Zusammenarbeit finanziert die Bundesregierung das von der KfW-Entwicklungsbank umgesetzte Vorhaben „Regionales Referenzlabor und Labor-Netzwerk in der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC) zur Bekämpfung von übertragbaren Erkrankungen“ beim Ausbau von Diagnostik-, Labor- und Surveillance-Kapazitäten der EAC. Die EAC hat das BNITM mit technischen Unterstützungsmaßnahmen im Rahmen der Vorhabenumsetzung beauftragt. Seit Beginn des Ausbruchs wurde eine Einrichtung, das INRB, durch Aktivierung von zehn mobilen Laborausstattungen, Lieferung von Test- Kits und Finanzierung eines Feldeinsatzes von Laborpersonal unterstützt. Im Rahmen der technischen Zusammenarbeit wird der Ausbau von Diagnostik-, Labor- und Surveillance-Kapazitäten in der DR Kongo über folgende GIZ- Vorhaben unterstützt: – Globalvorhaben Pandemie-Resilienz, One Health (GV PROH): Seit Anfang 2026 fördert das Vorhaben über die WHO die Stärkung der Überwachungs- und Analysekapazitäten der DR Kongo durch die „Collaborative Analysis Cell“ (CAI), die Analyseeinheit eines neuen Notfall-Einsatzzentrums am Nationalen Institut für öffentliche Gesundheit. Teil des Vorhabens ist zudem die Schnell Einsetzbare Expertengruppe Gesundheit (SEEG), ein Kooperationsverbund aus GIZ, BNITM, Charité Universitätsmedizin Berlin, Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit und RKI. Über die SEEG wurden seit Beginn des Ausbruchs sechs Labore im Ostkongo mit zusätzlicher Ausrüstung zur Ebola-Diagnostik ausgestattet. Zudem wurden in Trainings in Nachbarländern technisches Laborpersonal aus der DR Kongo und anderen Risikoländern geschult. Weiter unterstützt das Globalvorhaben Aktivitäten einer WHO-Einrichtung für Pandemie und Epidemieaufklärung (WHO-Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence) mit Sitz in Berlin in der Analyse und Modellierung von Infektionskrankheiten sowie die Umsetzung von Standards für Ebola-relevante Überwachungsdaten. – Unterstützung der Pandemievorsorge in der EAC (Support to Pandemic Preparedness in the EAC Region – PanPrep): Seit Ende 2025 fördert das Vorhaben über die WHO die Stärkung von 16 dezentralen Laboren in den EAC-Partnerstaaten, darunter zwei in der DR Kongo, mit personellen Kapazitäten und Materialien, um Ausbrüche schneller erkennen zu können. – Stärkung von Schlüsselakteuren im Kampf gegen sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt (Sexual and Gender-Based Violence – SGBV): Das Vorhaben stärkt gemeinsam mit dem Partner Heal Africa die gemeindebasierte und institutionelle Überwachung in vier Gesundheitszonen und einem Referenzkrankenhaus mit der Einrichtung von vier gemeindebasierten Frühwarnmechanismen, der Schulung von 25 Gesundheitsfachkräften und der Ausstattung von fünf Gesundheitseinrichtungen mit standardisierten Instrumenten zur Datenerfassung und Meldung. Die Nachverfolgung von Warnmeldungen soll dazu beitragen, Verdachtsfälle frühzeitig zu erkennen, zu melden und sicher weiterzuleiten.  8. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der WHO und desAfrica Centres for Disease Control and Prevention (Africa CDC), dass zu einer erfolgreichen Eindämmung des aktuellen Ebola-Ausbruchs in der Demokratischen Republik Kongo und in Uganda mindestens 518 Mio. US‑Dollar Finanzmittel nötig wären, wenn ja, in welcher Höhe beteiligt sie sich an der internationalen Finanzierung dieses Bedarfs, und über welche Programme oder Organisationen werden die hierfür bereitgestellten Mittel abgewickelt (www.fr.de/panorama/ebola-ausbruch-in-afrika-e xperte-weist-auf-irrglauben-hin-zr-94342584.html)? Der von Africa CDC und der WHO erstellte und am 5. Juni 2026 veröffentlichte kontinentale Bedarfsplan zur Eindämmung des Ebola-Ausbruchs für den Zeitraum Juni bis November 2026 in Höhe von 518 Millionen US-Dollar stellt den erwarteten Bedarf zum Zeitpunkt der Erhebung dar. Ob diese Mittel zur Eindämmung ausreichen, hängt vom Verlauf des Ausbruchs ab und kann von Seiten der Bundesregierung nicht beurteilt werden. Die unter Frage 5 aufgeführten Maßnahmen der Bundesregierung tragen zur Deckung der im kontinentalen Bedarfsplan von WHO und Africa CDC aufgeführten Bedarfe bei.  9. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von WHO und Africa CDC bei der Koordination der internationalen Reaktion auf den aktuellen Ebola-Ausbruch, und in welchem Umfang beteiligt sich Deutschland an diesen Strukturen? WHO und Africa CDC erklärten den Ebola-Ausbruch jeweils zum Gesundheitsnotstand und koordinieren gemeinsam das kontinentale Fallmanagement- und Unterstützungsteam (Incident Management and Support Team – IMST) zur Umsetzung des kontinentalen Vorsorge- und Reaktionsplans (Continental Preparedness and Response Plan). Das IMST erfasst außerdem seit Mitte Juni internationale Beiträge zur Ebola-Bekämpfung mit einem Finanzierungs- und Nachverfolgungssystem (Financial Tracking Mechanism). Das BMZ unterstützt das IMST im Rahmen der technischen Zusammenarbeit über das GIZ- Vorhaben „Stärkung der Gesundheitsarchitektur der Afrikanischen Union“ (Strengthening African Union’s Health Architecture – SAHA). SAHA unterstützt Africa CDC im Themenfeld „Risikokommunikation und Einbindung der Bevölkerung“ (Risk Communication and Community Engagement – RCCE). Zudem unterstützt SAHA die Afrikanische Arzneimittelbehörde (African Medicines Agency – AMA) bei der Prüfung von Vorschlägen klinischer Studien für Impfstoff-Kandidaten. Weitere Beiträge zur Unterstützung des IMST werden derzeit sondiert. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkungen internationaler bzw. deutscher Kürzungen der humanitären Hilfe und der Entwicklungshilfe auf die Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs? Kürzungen der humanitären Hilfe und der Mittel der Entwicklungszusammenarbeit stellen eine zusätzliche Herausforderung bei der Eindämmung des Ebola- Ausbruchs dar. Die Bundesregierung tritt dem durch die Flexibilisierung deutscher Beiträge und eine engere Koordinierung mit anderen bilateralen und multilateralen Gebern entgegen. Die Bekämpfung des laufenden Ebola-Ausbruchs ist jedoch nicht zuletzt eine Herausforderung des humanitären Zugangs und der Organisation der Präventionsmaßnahmen. Die Bundesregierung unterstützt Hilfsorganisationen und Partner im Rahmen der humanitären Diplomatie bei der Bewältigung dieser Herausforderungen. 11. Welche Gespräche haben Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung seit Beginn des Ausbruchs mit Ärzten ohne Grenzen, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, der WHO oder weiteren humanitären Organisationen sowie mit dem United Nations Children's Fund (UNICEF) und Sonderorganisationen der VN geführt (bitte Datum, Organisation und Gegenstand angeben)? Die Bundesregierung steht seit Beginn des Ausbruchs auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Formaten in einem engen Austausch mit einer Vielzahl von Gesprächspartnern der WHO, anderen Organisationen der Vereinten Nationen (VN), dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) sowie zahlreichen Nichtregierungsorganisationen. Dies geschieht sowohl über die zuständigen Bundesministerien in Berlin als auch über die Auslandsvertretungen der Bundesregierung in Genf, New York und Kinshasa. Eine vollständige Aufzählung ist aufgrund der Vielzahl der geführten Gespräche nicht möglich. 12. Welche Maßnahmen ergreift oder unterstützt die Bundesregierung, um den sicheren Zugang humanitärer Organisationen und den Transport von Personal, Medikamenten und Hilfsgütern in schwer erreichbaren Gebieten zu gewährleisten? Die aus Mitteln der humanitären Hilfe der Bundesregierung geförderten Projekte von Nichtregierungsorganisationen (NROs) und Organisationen der VN sowie des IKRK beinhalten stets Maßnahmen, die den sicheren Transport von Hilfsgütern und Zugang von Helfern gewährleisten sollen. Die ungebundenen und flexiblen Förderungen der Bundesregierung für das Amt der VN für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (United Nations Office for the Coordination of Humanitarian Affairs – OCHA) und andere internationale Organisationen versetzen diese Organisationen in die Lage, Kapazitäten für humanitäre Diplomatie, den Einsatz für die Einhaltung des humanitären Völkerrechts und die humanitären Prinzipien und Verhandlungen über sichere Zugänge für die humanitäre Hilfe und den Schutz humanitärer Helfer vorzuhalten. Außerdem unterstützt die Bundesregierung beispielsweise die NROs Geneva Call, die International NGO Safety Organisation – INSO) und das Centre of Competence on Humanitarian Negotiations (CCHN), das sich für die Einhaltung humanitären Völkerrechts einsetzt und spezialisierte Kapazitäten für humanitäre Akteure in den Bereichen Sicherheit und humanitäres Verhandeln bereitstellt. Darüber hinaus flankiert die Bundesregierung die Arbeit humanitärer Akteure gemeinsam mit internationalen Partnern im Rahmen ihrer humanitären Diplomatie gegenüber allen Konfliktparteien und deren Unterstützern. 13. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Auswirkungen von Grenzschließungen und Einschränkungen des Luftverkehrs auf die Lieferung medizinischer Hilfsgüter und den Einsatz humanitären Personals vor? Die Bundesregierung hat wiederholt und bereits vor dem aktuellen Ebola- Ausbruch eine baldige Wiedereröffnung von Flughäfen und mehr Bewegungsfreiheit für humanitäres Personal in den umkämpften Gebieten im Osten der DR Kongo gefordert, um den humanitären Zugang zu erleichtern. Dieser ist durch die in der Frage genannten logistischen Einschränkungen weiter deutlich erschwert. Zudem behindern administrative Erfordernisse die Einfuhr von Hilfsgütern und Rotation von internationalem humanitären Hilfspersonal. 14. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung zu der Gefahr einer weiteren internationalen Ausbreitung des aktuellen Ebola-Ausbruchs, und welche präventiven Maßnahmen werden in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern ergriffen? Bezüglich der Einschätzung zur Gefahr der internationalen Ausbreitung wird auf die WHO und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) verwiesen, welche das globale Risiko als gering einstufen (entspricht der niedrigsten möglichen Risikoeinstufung). Die WHO schätzt das Risiko für Länder mit Landgrenzen zur DR Kongo und Uganda als hoch, das regionale Risiko als gering ein. Die Bundesregierung unterstützt die WHO und Africa CDC u. a. durch die Bereitstellung von Kompetenzen spezialisierter deutscher Fachinstitutionen wie dem RKI und dem BNITM in den Bereichen Labordiagnostik, Infektionsprävention und -kontrolle (Infection Prevention and Control – IPC) sowie Risikokommunikation. Beispielsweise erfolgt die Unterstützung durch Lieferung von Labormaterialien (insbesondere sogenannte PCR-Testkits und Extraktionstestkits zur Ebolafieber-Diagnostik) durch das RKI an das INRB in Kinshasa. Zudem wird ein mobiler Autoklav für das INRB durch das RKI zur sicheren Dekontamination von infektiösem Material und medizinischen Abfällen bereitgestellt. Über das Europäische Mobile Labor (European Mobile Laboratory – EMLab) Konsortium stehen mobile Labore bereit, eines davon unter Koordination des BNITM und mit Beteiligung von RKI-Mitarbeitenden, welches zur Ebolafieber-Diagnostik vor Ort auf Anforderung der nationalen Behörden eingesetzt werden könnte. Auf die Anfrage von GOARN wurde reagiert und drei RKI-Mitarbeitende in den Südsudan zur Verbesserung von Maßnahmen zur Prävention der Ausbreitung des Ausbruches auf das Land entsendet. Die Bundesregierung wird auch weiterhin in Abstimmung mit Partnern auf Anfragen der DR Kongo und angrenzender Länder zur Unterstützung mit Expertinnen und Experten reagieren. Für weitere Maßnahmen wird auf die Antwort zu den Fragen 5, 9 und 16 verwiesen. 15. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen der Ebola-Epidemie in Westafrika von 2014 bis 2016 sowie den Ebola- Ausbrüchen von 2018 bis 2020 in der Demokratischen Republik Kongo für die Entwicklung und Verfügbarkeit von Impfstoffen und Therapien gegen verschiedene Ebola-Virusarten, und inwieweit wurden diese Lehren bis zum aktuellen Ausbruch des Bundibugyo-Ebolavirus in der Demokratischen Republik Kongo und in Uganda umgesetzt? In Folge des Ebola-Ausbruchs in Westafrika wurde 2017 die internationale Impfstoff-Initiative Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) gegründet. Deutschland ist Gründungsmitglied und einer der größten Beitragszahler von CEPI und hat seine Unterstützung bis mindestens 2030 vertraglich zugesichert. Die Arbeit von CEPI trägt seit Gründung dazu bei, Impfstoffe gegen Erreger mit Pandemiepotential schneller und gezielter zu entwickeln, um lokale Ausbrüche frühzeitig einzudämmen. CEPI fördert derzeit die Entwicklung verschiedener Impfstoff-Kandidaten gegen das Bundibugyo-Ebolavirus. Das BMG fördert mit dem GHPP (abrufbar unter: https://ghpp.de/ueber-das-g hpp/) seit 2016 Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Gesundheitssicherheit, insbesondere in Afrika und Südosteuropa, darunter z. B. ein Projekt zur Stärkung der Kapazitäten nationaler Regulierungsbehörden in den Bereichen Genehmigung und Überwachung klinischer Prüfungen, Pharmakovigilanz und Impfstoffüberwachung nach Markteinführung, um den Zugang zu qualitativ hochwertigen, sicheren und wirksamen Impfstoffen in Afrika zu verbessern. 16. Welche der während der Ebola-Krise von 2014 bis 2016 von Deutschland bereitgestellten Unterstützungsmaßnahmen (z. B. medizinische Evakuierungen, logistische Unterstützung oder Behandlungskapazitäten) stehen auch im aktuellen Ausbruch zur Verfügung oder sollen erneut aktiviert werden? Über den EU-Katastrophenschutzmechanismus (Union Civil Protection Mechanism – UCPM) wurden in Reaktion auf die Ebola-Krise 2014 bis 2016 u. a. Flugkapazitäten zur medizinischen Evakuierung von Patienten mit hochinfektiösen Erkrankungen aufgebaut. Diese Flugtransportkapazitäten stehen im aktuellen Ausbruch über den UCPM zur Verfügung. Deutschland verfügt über besondere Behandlungskapazitäten für Patienten mit Krankheiten durch hochpathogene Erreger. Die Behandlung von an Ebola erkrankten internationalen Hilfskräften erfolgt in den sogenannten Sonderisolierstationen der STAKOB-Behandlungszentren (Ständiger Arbeitskreis der Kompetenz- und Behandlungszentren für Erkrankungen durch hochpathogene Erreger). Diese Kapazitäten wurden im Rahmen der Ebola-Epidemie 2014 bis 2016 bereits zur Behandlung infizierter Helfender genutzt. Auch 2026 wurden zwei Ebola-Patienten (in der Charité-Universitätsmedizin Berlin und im Universitätsklinikum Frankfurt am Main) erfolgreich behandelt. Auch die SEEG wurde als Reaktion auf den Ebola-Ausbruch im Jahr 2015 eingerichtet. Damit unterstützt Deutschland Länder des Globalen Südens dabei, sich auf Ausbrüche von Infektionskrankheiten besser vorzubereiten oder diese frühzeitig zu erkennen und einzudämmen. Zu den laufenden Maßnahmen zum Aufbau resilienter Gesundheitssysteme in der Region wird auf die Antworten zu den Fragen 5, 6, 7 und 9 verwiesen. 17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Wirksamkeit, Sicherheit und zum Entwicklungsstand der von der WHO empfohlenen bzw. diskutierten Wirkstoffe und Impfstoffkandidaten (insbesondere Obeldesivir, MBP134 sowie rVSV- und ChAdOx1-Bundibugyo- Impfstoffe) vor? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben für einige der genannten Arzneimittel-Kandidaten erste klinische Prüfungen bzw. klinische Studien begonnen bzw. ist eine klinische Erprobung gegen das Bundibugyo-Ebolavirus vorgesehen. Die derzeit vielversprechendsten Impfstoffkandidaten sind ein rekombinanter Vestikuläres-Stomatitis-Virus (vesicular stomatitis virus – rVSV)-basierter Impfstoff (rVSVΔG/BDBV-GP), ein Adenovirus (ChAdOx1)-basierter Impfstoff sowie ein Boten-RNA (messenger ribonucleic acid – mRNA)-Impfstoff. Nach Informationen des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) sind bislang nur begrenzt nicht-klinische Daten verfügbar, die keine eindeutige Aussage zulassen, ob und in welcher Ausprägung eine Impfung mit dem in der EU zugelassenen rVSV- Impfstoff eine Kreuzprotektion gegen Bundibugyo-Ebolavirus induzieren kann. Bei den Therapeutika werden der Antiköpercocktail MBP134 sowie die Wirkstoffe Remdesivir und Obeldesivir zum Einsatz gegen das Bundibugyo- und Sudan-Ebolavirus erprobt (abrufbar unter: https://www.ema.europa.eu/en/news/ ema-ama-african-regulatory-authorities-join-forces-ebola-outbreak-response). Für die Beurteilung der Wirksamkeit und Sicherheit der Anwendung der Arzneimittelkandidaten gegen das Ebolavirus sind die Ergebnisse aus den klinischen Prüfungen (z. B. PARTNERS Studie, Platform Adaptive Randomised Trial for New and Repurposed Filovirus TreatmentS, eine von der WHO gesponserte, internationale und adaptive Plattform-Studie zur Prüfung bereits bekannter Therapien gegen Filovirus-Erkrankungen wie Ebola und Marburg- Fieber) abzuwarten. Weitere Informationen sind unter folgendem Link abrufbar: https://www.who.int/news/item/02-07-2026-patient-enrolment-begins-in-a-scie ntific-trial-to-identify-the-first-effective-treatments-for-bundibugyo-virus-dis ease. 18. Unterstützt die Bundesregierung die Forschung und Entwicklung von Impfstoffen und Therapien gegen das Bundibugyo-Ebola-Virus, und wenn ja, in welchem Umfang (bitte Projekt, Fördersumme, Laufzeit und Zuwendungsempfänger angeben)? Die in Deutschland für die Zulassung von Arzneimitteln zuständigen Bundesoberbehörden PEI und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bieten im Rahmen ihrer Zuständigkeiten wissenschaftliche Beratungsangebote für Arzneimittelentwickler und pharmazeutische Unternehmen an und sind im Falle von klinischen Prüfungen in Deutschland sowie im Rahmen von Antragsverfahren auf Zulassungen von Arzneimitteln in Deutschland bzw. der EU für die wissenschaftlichen Bewertungen zuständig bzw. daran beteiligt. Das vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) finanzierte Deutsche Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) fördert mehrere Projekte in Bezug auf Wirk- und Impfstoffe gegen das Bundibugyo-Ebolavirus. Die Projektliste kann der Anlage 1* entnommen werden. Die von Deutschland geförderte internationale Impfstoff-Initiative CEPI fördert aktuell die Entwicklung von Impfstoff-Kandidaten gegen das Bundibugyo- Ebola-Virus von Moderna, IAVI, Public Health Vaccines sowie der Universität Oxford. Die Impfstoffkandidaten von Moderna (mRNA‑1469) und der Universität Oxford (ChAdOx1 BDBV) befinden sich derzeit in der klinischen Phase 1. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7828 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. 19. Beteiligen sich Einrichtungen des Bundes oder durch Bundesmittel geförderte Institutionen an der wissenschaftlichen Bewertung, Entwicklung oder Durchführung klinischer Studien zu den genannten Wirkstoffen oder Impfstoffkandidaten, insbesondere zu Obeldesivir? Zu den Aufgaben der AMA, die mit BMZ-Mitteln gefördert wird, gehört die überregionale Prüfung und Zulassung von Impfstoffen und Arzneimitteln. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 20. Wie haben sich die Bundesmittel für den Bereich globale Gesundheit und Seuchenprävention im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) seit 2020 jährlich entwickelt (bitte jeweils nach Jahren, Einzelplänen, Haushaltstiteln und Zweckbindung aufschlüsseln)? Im Geschäftsbereich des BMZ sind Haushaltsmittel für die Bereiche Globale Gesundheit und Pandemieprävention nicht gesondert ausgewiesen. Sie werden sämtlich aus dem Einzelplan 23 geleistet. Einen Überblick über jährlich zu diesen Themen verausgabte Mittel des BMZ bietet das Transparenzportal des Ministeriums (abrufbar unter: https://www.transparenzportal.bund.de/de/). Durch entsprechende Filtereinstellung im Sektor „Gesundheitswesen“ (unter Themen) und der Laufzeit „laufend zwischen“ können die Ausgaben für die einzelnen Jahre 2020 bis 2025 eingesehen werden. Durch Einstellen des entsprechenden Filters werden im Portal auch die jährlichen Auszahlungen/Ausgaben im Bereich „Bekämpfung von Infektionskrankheiten“ (Themen > Sektoren > Basisgesundheitswesen) für die Jahre 2020 bis 2025 dargestellt. Diese Beträge können im sogenannten „Maßnahmen-Dashboard“ weiter nach Ländern, Umsetzungsorganisation etc. aufgeschlüsselt werden. Auch liefert das Transparenzportal eine Übersicht aller Einzelmaßnahmen, die mit diesen Mitteln finanziert wurden. Für den Umfang der im Transparenzportal dargestellten Maßnahmen verweisen wir auf die FAQ des Transparenzportals unter „3. Über unsere Projekte und Maßnahmen“. Die entsprechenden Haushaltmittel für das BMG sind dem Einzelplan 15, Kapitel 1505 (Internationales Gesundheitswesen) zu entnehmen. Die Bundeshaushaltspläne der vergangenen Jahre sind unter folgendem Link einsehbar: https:// www.bundeshaushalt.de/DE/Download-Portal/download-portal.html 21. Welche Verantwortung sieht die Bundesregierung als größter Geldgeber der WHO, die WHO finanziell und politisch zu stärken, um Gesundheitskrisen wie in der Demokratischen Republik Kongo zu bekämpfen? Die Bundesregierung sieht als ein zentraler Geber der WHO eine besondere Verantwortung für deren nachhaltige finanzielle und politische Stärkung. Dies umfasst vor allem eine verlässliche und möglichst flexible Finanzierung, damit die WHO ihre Mittel bedarfsgerecht einsetzen und ihre Kapazitäten für das globale Gesundheitskrisenmanagement sowie die Prävention und Bekämpfung von Krankheitsausbrüchen stärken kann. Von besonderer Bedeutung sind die Stärkung des Notfallprogramms der WHO (WHO Health Emergencies Programme) und die nachhaltige Finanzierung des CFE als Instrumente für eine schnelle und flexible Anschubfinanzierung in akuten Gesundheitsnotlagen. Damit soll die WHO in ihrer Rolle als zentrale und koordinierende Instanz der globalen Gesundheit gestärkt und zu einer wirksamen Reaktion auf Gesundheitskrisen wie den Ebola-Ausbruch in der DR Kongo befähigt werden. Deutschland setzt sich zudem für die schrittweise Anhebung der zweckungebundenen Pflichtbeiträge der Mitgliedstaaten an die WHO (sogenannte assessed contributions) ein. Die Arbeitsgruppe der WHO, welche die erfolgreiche Entscheidung der Mitgliedstaaten zu einer schrittweisen Anhebung der Pflichtbeiträge auf 50 Prozent des Grundbudgets im Jahr 2022 errang, wurde von Deutschland geleitet. Diese Entscheidung legte das Fundament für die langfristige und nachhaltige Finanzierung der WHO und verringerte die Abhängigkeit von zweckgebundenen Spenden. 22. Welche freiwilligen und zweckgebundenen Beiträge hat Deutschland seit 2020 jährlich an die WHO geleistet, und welcher Anteil hiervon entfiel jeweils auf Programme zur Ebola- bzw. Ausbruchsbekämpfung (bitte nach Jahr und Programm aufschlüsseln)? Projektförderungen der WHO durch das Auswärtige Amt (zweckgebundene Beiträge): Förderung im Haushalts (HH)- Jahr Projektbezeichnung Fördersumme in Euro Projektzeitraum Bemerkung 2020 Maßnahmen zur Eindämmung der Ebola Ausbrüche (EVD10 & EVD11) in der DR Kongo 6.000.000 01.01.2020 bis 31.12.2020 2020 Maßnahmen zur Eindämmung des Ebola-Ausbruchs u. a. durch verstärkte Koordination, Früherkennung von Verdachtsfällen, Diagnostik und Behandlung, sowie Infektionsprävention in Nord-Kivu und Ituri, DR Kongo 1.000.000 01.02.2019 bis 31.03.2020 2021-2022 Unterstützung der WHO- Maßnahmen zur Eindämmung des Ebola- Ausbruchs in Guinea sowie Infektionsprävention und EVD- Nachverfolgung in der DR Kongo 2021: 1.500.000 2022: 500.000 01.04.2021 bis 31.12.2022 2023-2026 Support to WHO’s Health Emergency Appeal 2023 – Response to disease outbreaks and health crises in Africa. Länderkontexte: Burkina Faso, Zentralafrikanische Republik, Kamerun, DR Kongo, Ägypten, Äthiopien, Mali, Malawi, Niger, Südsudan, Tschad Krankheiten: z. B. Cholera, Denguefieber, virale hämorrhagische Fieber, Ebola, und/oder Marburg- Erkrankung, Mpox und andere 2023: 5.000.000 2024: 2.600.000 2025: 1.000.000 2026: 3.000.000 Aufstockung Ebola: 2.000.000 01.01.2023 bis 21.12.2026 2026 Aufstockung mit Zweckbindung für die Ebola-Krise in der DR Kongo (70 Prozent) und Uganda (30 Prozent) um 2 Mio. Euro Fondsförderung (zweckgebundene Beiträge) des CFE durch das Auswärtige Amt (AA): Förderung im HH-Jahr Fördersumme in Euro Hinweise 2020 4.000.000 Die Mittel der Fondsförderung können vom Zuwendungsempfänger im Einklang mit den Grand Bargain-Zielen flexibel eingesetzt werden. Detaillierte Informationen zu den Fondsausschüttungen u. a. zur Ebola- bzw. Ausbruchsbekämpfung finden sich in den Jahresberichten der WHO zum CFE. Diese sind abrufbar unter https://www.who.int/cfe. 2021 15.000.000 2022 10.000.000 2023 10.000.000 2024 10.000.000 2025 Keine Förderung 2026 2.000.000 Flexible Förderung durch das AA zur Unterstützung der jährlichen Spenden- und Handlungsaufrufe der WHO (Global Health Emergency Appeals - GHEA) / Programmförderung: Förderung im HH-Jahr Fördersumme in Euro Hinweise 2022 10.000.000 WHO setzte die Förderung für Lebensmittelsicherheit und Gesundheit in Länderkontexten im Horn von Afrika und der Sahelregion ein, kein Ebola-Fokus. 2023 20.000.000 Globale Grundsatzförderung im Zusammenhang mit dem WHO Global Health Emergency Appeal 2023 in den Länderkontexten Äthiopien, Kenia, Syrien, Sudan, Somalia, Afghanistan, Palästinensische Gebiete, Libanon, Haiti und Myanmar, kein Ebola-Fokus. 2024 8.000.000 Globale Grundsatzförderung im Zusammenhang mit dem WHO Global Health Emergency Appeal 2024 in Länderkontexten mit der höchsten WHO-Notfallstufe (Grade 3) in den Länderkontexten Afghanistan, DR Kongo (dort u. a. auch Ebola-Bekämpfung), Haiti, Äthiopien, Somalia, Südsudan, Sudan, Syrien. Förderung (zweckgebundene Beiträge) des WHO Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence in Berlin durch das BMG: Förderung im HH-Jahr Fördersumme in Euro Hinweise 2022 30.000.000 Der WHO-Hub in Berlin ist ein zentraler Baustein der globalen Pandemievorsorge2023 30.000.000 2024 30.000.000 2025 30.000.000 2026 15.000.000 Fondsförderung (zweckgebundene Beiträge) des CFE durch das BMG: Förderung im HH-Jahr Fördersumme in Euro Hinweise 2021 12.500.000 Die Mittel der Fondsförderung können vom Zuwendungsempfänger im Einklang mit den Grand Bargain-Zielen flexibel eingesetzt werden. Detaillierte Informationen zu den Fondsausschüttungen u. a. zur Ebola- bzw. Ausbruchsbekämpfung finden sich in den Jahresberichten der WHO zum CFE. Diese sind abrufbar unter https://www.who.int/cfe. 2023 11.500.000 2025 95.000 WHO-Förderungen für Länderkontexte ohne Ebola-Bezug werden hier nicht erfasst, da nicht sachgerecht im Sinne der Fragestellung. Projektförderungen (zweckgebundene Beiträge) der WHO durch das BMZ über die GIZ: Förderung im HH-Jahr Projektbezeichnung Fördersumme in Euro Projektzeitraum Bemerkung 2018 bis 2020 WHO UHC 2030 – The global movement to strengthen health systems for universal health coverage 1.000.000 15.10.2018 bis 31.03.2020 GIZ SV Universal Health Coverage 2019 bis 2020 WHO Health Financing Reform Implementation Support 200.000 15.12.2019 bis 30.09.2020 GIZ SV Universal Health Coverage 2020 bis 2021 WHO support to EAC field simulation exercise 303.000 01.11.2020 bis 31.05.2021 GIZ-Vorhaben Unterstützung der Pandemievorsorge in der Ostafrikanischen Gemeinschaft 2021 bis 2024 WHO Support the Collaboration on One Health within WHO and across the Organisations of the Tripartite + (FAO, WOAH/OIE, WHO, UN) 2.450.000 01.11.2021 bis 30.06.2024 Globalvorhaben Pandemieprävention und – bekämpfung, One Health 2021 bis 2024 WHO Expanded Special Project for Elimination of Neglected Tropical Disease (ESPEN) 5.000.000 01.11.2021 bis 31.08.2024 GIZ-Globalvorhaben Pandemieprävention und - bekämpfung, One Health 2021 bis 2024 WHO foster a sustainable One Health approach to antimicrobial resistance (AMR) at global, regional, and country levels. 1.000.000 01.11.2021 bis 31.03.2024 GIZ-Globalvorhaben Pandemieprävention und - bekämpfung, One Health 2024 bis 2026 Standards-based, Machinereadable, Adaptive, Requirements-based, and Testable (SMART) Guidelines (WHO Genf, Department of Digital Health and Innovation) 114.130 15.11.2024 bis 31.05.2026 GIZ-Sektorvorhaben Globale Gesundheit 2025 bis 2026 Analysis of the potential of digitalisation in local pharmaceutical production and supply chain systems in Africa (WHO Genf, Department of Digital Health and Innovation) 99.122,47 01.12.2025 bis 31.05.2026 GIZ-Sektorvorhaben Globale Gesundheit 2025 bis 2026 Development and dissemination of Guidance paper "Responding to the health financing emergency: immediate measures and longer-term shifts" (WHO Genf, Department Performance, Financing, and Delivery) 53.788 15.11.2025 bis 30.04.2026 Sektorvorhaben Globale Gesundheit Förderung im HH-Jahr Projektbezeichnung Fördersumme in Euro Projektzeitraum Bemerkung 2025 bis 2026 WHO Mpox Surveillance 288.000 01.10.2025 bis 30.09.2026 Globalvorhaben Pandemieresilienz, One Health der GIZ 2025 bis 2026 WHO FGS Event 56.000 01.08.2025 bis 31.01.2026 Globalvorhaben Pandemieresilienz, One Health der GIZ 2025 bis 2027 WHO ESPEN 249.000 01.04/2025 bis 31.08.2026, Verlängerung bis 31.07.2027 Globalvorhaben Pandemieresilienz, One Health der GIZ 2025 bis 2027 Zuschuss an WHO Regionalbüro in Afrika (AFRO), Strengthening sub-national laboratory and surveillance capacities for infectious disease preparedness in the EAC region 3.000.000 01.10.2025 bis 30.09.2027 GIZ-Vorhaben "Unterstützung der Pandemievorsorge in der Ostafrikanischen Gemeinschaft" 2026 bis 2027 WHO Berlin Hub for Pandemic and Epidemic Intelligence (Vertrag in Erstellung) 102.000 01.07.2026 bis 30.06.2027 Globalvorhaben Pandemieresilienz, One Health der GIZ, umfasst Stärkung der Ebola Response in der DR Kongo Fondsförderung (zweckgebundene Beiträge) des Deutschen Engagements für das WHO Expanded Special Project for the Elimination of Neglected Tropical Diseases (ESPEN) durch das BMZ: Förderung im HH- Jahr Fördersumme in Euro Hinweise 2026 850.000 Fondsförderung (zweckgebundene Beiträge) des WHO Sonderprogramms für Forschung und Ausbildung in tropischen Krankheiten (Special Programme for Research and Training in Tropical Diseases TDR) durch das BMZ: Förderung im HH- Jahr Fördersumme in Euro Hinweise 2020 1.200.000 2021 1.400.000 2022 800.000 2023 0 2024 400.000 2025 400.000 2026 400.000 Fondsförderung (zweckgebundene Beiträge) an die Globale Initiative zur Ausrottung der Poliomyelitis (Global Polio Eradication Initiative – GPEI) durch das BMZ: Förderung im HH- Jahr Fördersumme in Euro Hinweise 2020 35.000.000 Die GPEI ist eine öffentlich-private Partnerschaft bestehend aus den sechs Kernpartnern WHO, UNICEF, Gates Foundation, US CDC, der Impfallianz Gavi und Rotary International. Die zweckgebundenen deutschen Beiträge an die GPEI werden über WHO und UNICEF umgesetzt. 2021 35.000.000 2022 35.000.000 2023 37.000.000 2024 37.000.000 2025 30.000.000 2026 23.200.000 23. Welche Rolle spielen deutsche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure bei der Stärkung lokaler Gesundheitsstrukturen im Osten der Demokratischen Republik Kongo, und wie werden diese Maßnahmen finanziell ausgestaltet (bitte jährliche Entwicklung seit 2020 darstellen)? Die Bundesregierung unterstützt aus Mitteln der humanitären Hilfe humanitäre Organisationen dabei, die Basisgesundheitsversorgung von Bedürftigen im Osten der DR Kongo sicherzustellen und leistet damit einen Beitrag zur Stärkung lokaler Gesundheitsstrukturen. Seit 2020 sind für Projekte mit einem Schwerpunkt Basisgesundheitsversorgung insgesamt 72.877.651 Euro zur Verfügung gestellt worden. 2020: 24.007.665 Euro 2021: 9.261.072 Euro 2022: 10.021.375 Euro 2023: 10.289.168 Euro 2024: 8.611.456 Euro 2025: 6.448.377 Euro 2026: 4.238.538 Euro In den Jahren 2020 bis 2023 wurde keine Aufteilung nach Sektoren erfasst, so dass für diesen Zeitraum jeweils die Gesamtbeträge der Förderungen mit einem Gesundheitsschwerpunkt genannt werden. Aus der strukturbildenden Übergangshilfe förderte das BMZ seit 2020 von verschiedenen NROs durchgeführte multisektorale Maßnahmen zur Resilienzstärkung, die auch Komponenten zur Stärkung lokaler Gesundheitsstrukturen enthielten (v.a. Mutter-Kind-Gesundheit, psychosoziale Gesundheit, One-Health- Ansatz). Die multisektoralen Vorhaben haben eine Gesamtfördersumme von 28.571.800 Euro. 24. Welchen Stellenwert nimmt für die Bundesregierung die Kooperation mit lokalen Organisationen und Akteuren bei der Eindämmung des Ebola- Ausbruchs in der DRK ein, und welche finanziellen Mittel stellt die Bundesregierung lokalen Organisation hierfür zur Verfügung? Die Bundesregierung hat sich weltweit zu einer verstärkten Lokalisierung in der humanitären Hilfe verpflichtet. Ziele der Lokalisierungsagenda sind die gleichberechtigte Einbindung lokaler NROs und eine bessere Nutzung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten. So soll humanitäre Hilfe bedarfsgerechter und effizienter geleistet werden. Lokale humanitäre NROs spielen eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs in der DR Kongo. Lokale Akteure implementieren sowohl als Partner internationaler NROs als auch als Partner der humanitären Organisationen der VN-Projekte, die aus den unter Frage 5 aufgeführten Mitteln der Bundesregierung finanziert werden. Anlage 1 18) Unterstützt die Bundesregierung die Forschung und Entwicklung von Impfstoffen und Therapien gegen das Bundibugyo-Ebola-Virus? Falls ja, in welchem Umfang (bitte Projekt, Fördersumme, Laufzeit und Zuwendungs-empfänger angeben)? Laufende, mit DZIF-Mitteln geförderte Forschungs- und Entwicklungsprojekte (F&E-Projekte) zu Impfstoffen und Therapien gegen das Bundibugyo-Ebola-Virus: Projekt Laufzeit Zuwendungsempfänger Fördersumme in Euro Kommentar TTU 01.716 Working group "Clinical management and epidemiology of emerging infections" 01.01.2026 bis 31.12.2030 Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin 1.636.847 Hamburg: Klinische Impfstoffentwicklung - Präklinische Studie zur Kreuzprotektion des Ebola-Impfstoffes rVSV-EBOV gegen BDBV (Tiermodelle) - Kooperation mit European Vaccines Hub / LMU München zu kreuzprotektiver T-Zell Immunität - Kooperation mit Charité zur Diagnostik-Test Entwicklung TTU 01.717 Core unit "Virus detection and preparedness" 01.01.2026 bis 31.12.2030 Charité 1.575.969 Charite: Diagnostik-Test Entwicklung - Verfügbarmachung von Virusmaterial für diverse Projekte innerhalb des DZIF, Lieferung u.a. nach Marburg, Hannover, Göttingen, Köln als Grundvoraussetzung für dortige Projekte - Herstellung eines Genom-Referenzstandards (BVBV wurde bisher nicht isoliert) und internationale Verteilung über die WHO - Validierung zur Konformitätsbestimmung (CE-Zertifizierung nach IVDR) von drei Pilot-Produkten von in-vitro Diagnostika von zwei Anlage 1 deutschen Herstellern (Altona, Roche-TibMolbiol). Hierzu Aufbau und Koordination einer internationalen ad-hoc Studiengruppe mit deutschem Schwerpunkt. Erste wissenschaftliche Veröffentlichung in Kooperation mit u.a. Hamburg und Marburg ist erschienen (Best et al., Lancet Inf Dis 2026, in press) TTU 01.718 Animal facility to test vaccines and anti-virals against emerging infections under BSL-3/4 conditions 01.01.2026 bis 31.12.2030 Philipps-Universität Marburg Paul-Ehrlich-Institut 2.448.607 Marburg: Präklinische Impfstoffentwicklung und Begleitung der klinischen Impfstoffentwicklung - Kleintiermodell für die Testung von Impfstoffen sowie von monoklonalen Antikörpern - Herstellung eines chimären Ebola-Virus mit GP-Protein von BDBV zur Verwendung im Tiermodell (Impfstofftestung) - BDBV Neutralisationstests zur Impfstoffentwicklung TTU 01.820 MVA emerging vaccine technologies 01.01.2026 bis 31.12.2028 Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover 488.373 Hannover: Präklinische Vakzineentwicklung, speziell MVA- Vektorplattform Präklinisches Vakzine-Entwicklungsprojekt zur Herstellung eines MVA-BDBV Vektors mit Evaluierung im Tiermodell TTU 01.829 Surrogate systems for phenotyping, risk assessment and antibodymediated neutralization of emerging viruses 01.01.2026 bis 31.12.2028 Deutsches Primatenzentrum (DPZ), 302.862 Göttingen: Präklinische Vakzineentwicklung: virologische Propädeutik Kooperative Studie (gemeinsam mit Charité, Hamburg, Marburg) zum Zelleintritt von BDBV und zur Kreuzneutralisierung von BDBV durch Antikörper, welche aus einer Impfung mit rVSV-EBOV Anlage 1 stammen. Studie ist bereits erschienen: Hoffmann et al, Lancet Inf Dis 2026, in press. Weitere F&E-Projekte zu Impfstoffen und Therapien gegen das Bundibugyo-Ebola-Virus mit DZIF-Beteiligung: Projekt Laufzeit Zuwendungsempfänger Fördersumme in Euro Kommentar European Vaccine HUB in WP12: Standardized Immunomonitoring Reagents for BDBV Vaccine trials: Synthetic T cell antigens for vaccine encoded antigens (BDBV, EBOV, SUDV), Standardized Immunomonitoring Reagents for BDBV Vaccine trials: Large set of recombinant, pre-fusion stabilized, trimeric Glycoprotein antigens, 01.03.2025 bis 28.02.2029 (WP 12 BDBV working group bis 2028) Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover LMU Klinikum München 592.903 (UKE); ca. 50.000 (LMU Klinikum München) European Vaccine Hub (München, Hamburg, Marburg, Hannover): Präklinische und Klinische Impfstoffentwicklung Beteiligung des DZIF im European Vaccine HUB; UKE-Budget inklusive indirekter Kosten, 60 Prozent Förderung und 40 Prozent Eigenbeteiligung zur Durchführung von klinischen Studien im WP 10, Gelder in WP 13 umgewidmet, Beteiligung an EDBV-Forschung in WP12 – BDBV working group durch LMU Klinikum München, Fraunhofer Institute for Translational Medicine and Pharmacology ITMP-Immunology, Infection and Pandemic Research (IIP) Anlage 1 Characterization and Mapping of Ebola BDBV GP Cross-Recognition by VSV-ZEBOV–Induced T cell Responses (cooperation UKE), Deciphering Cross- Reactive Immunity in Orthoebolavirus Survivors (cooperation with Uganda Virus Research Institute & CEPI) Anlage 1 FF 02.901 AbCore und TTU 04.711 Humanized Mouse Core Facility Cologne (abgeschlossen) mit DZIF-Mitteln gefördert, Vorhaben bereits ausgelaufen 01.01.2021 bis 31.12.2025 Uniklinik Köln 256.300 und 894.189 Köln: Entwicklung therapeutischer Antikörper (Medikamenten- Entwicklung) Identifikation eines breit neutralisierenden Antikörpers (B10) gegen Zaire-, Sudan- und Bundibugyo-Orthoebolaviren (Tarnow et al., Nature Communications, in Revision). Der Antikörper ist bereits zum Patent angemeldet. Derzeit werden gemeinsam mit dem European Vaccine Hub die Voraussetzungen für eine GMP- konforme Produktion evaluiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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