Methodik InfraGO-Zustandsbericht (Antwort zu Drs. 21/404)
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Methodik InfraGO-Zustandsbericht (Antwort zu Drs. 21/404)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/819
21. Wahlperiode 07.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria
Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/404 –
Methodik InfraGO-Zustandsbericht
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die ehemalige DB Netz AG hat 2021 ein neue Systematik zur Erfassung des
Netzzustands eingeführt. Das zunächst Netzzustandsbericht genannte
Dokument wurde im Rahmen der DB InfraGO-Reform zum InfraGO-
Zustandsbericht ausgeweitet. Dieser umfasst neben dem Zustand der
Schieneninfrastruktur auch die Personenbahnhöfe. Zentrales Element des Berichts ist ein
Notensystem analog dem aus dem Schulwesen (Noten eins bis sechs). Die Methodik
des Notensystems wird im Bericht im Überblick erklärt. Die Note für jede
Einzelanlage setze sich dabei aus vier Qualitätsdimensionen zusammen:
besondere Sachverhalte, Inspektion, Verfügbarkeit und Lebenszyklus. Die
genaue Berechnung der Noten für einzelne Anlagen wird nicht angegeben.
Damit ist auch nicht unabhängig prüfbar, ob die Zustandsnoten plausibel sind.
Das Vorgehen der DB InfraGO erleichtert eine schnelle Erfassung des
Zustands der Schieneninfrastruktur. Dementsprechend kommuniziert die DB
InfraGO auch ihre Fortschritte zum Erhalt der Infrastruktur mit diesem
Dokument (www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Tre
ndwende-eingeleitet-Zustand-der-Infrastruktur-2024-verbessert-13362620).
Neben diesem Bericht gibt es einen „Infrastrukturzustands- und -
entwicklungsbericht“, der durch das Eisenbahnbundesamt fachlich geprüft wird. Auch
hier werden in Teilen Noten für einige Anlagenklassen vergeben.
Aus Sicht der Fragesteller stellt die Methodik von Netzzustandsnoten einen
möglichen sinnvollen Weg für die Aussteuerung des
Wirkungszusammenhangs von Investition in das Bestandsnetz und der Entwicklung des
Bestandsnetzes dar. In benachbarten Ländern erfolgt die Steuerung bzw. Kontrolle z. T.
über ähnliche Instrumente (www.bav.admin.ch/bav/de/home/verkehrsmittel/ei
senbahn/bahninfrastruktur/substanzerhalt-und-betrieb/netzzustandsbericht
e.html). Eine Verwendung dieser Methodik für beispielsweise den Infraplan ist
jedoch aus Sicht der Fragesteller nur dann sinnvoll, wenn die Methodik
öffentlich nachvollziehbar ist und bei Angabe der Eingangsdaten anhand von
Rechenbeispielen nachvollzogen werden kann. Quelle für alle Aussagen zum
InfraGO-Zustandsbericht: InfraGO-Zustandsbericht 2024 www. d b i n f r a g
o.com/web/unternehmen/zielbild-infrastruktur/InfraGO-Zustandsbericht-1263
6112
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom
7. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Haben die Bundesregierung bzw. nachgeordnete Behörden sich
Methodik sowie Eingangskenngrößen zur Kontrolle der Nachvollziehbarkeit
darstellen bzw. aushändigen lassen, und wenn nein, warum nicht?
Die Methodik der Herleitung der Netzzustandsnote(n) wurde der
Bundesregierung vorgestellt.
2. Zieht die Bundesregierung in Betracht, diese oder eine ähnliche
Methodik zur Steuerung der Wirksamkeit von Investitionen in das Bestandsnetz
heranzuziehen?
Die Bundesregierung beabsichtigt, zur Steuerung der DB InfraGO AG im
Bereich der Bestandsnetzinfrastruktur primär gewerkescharfe Kennzahlen
anzuwenden.
3. Steht die Bundesregierung im Austausch mit anderen Ländern über
sinnvolle Methodiken zur Erfassung des Schienenzustands?
Ja.
4. Plant die Bundesregierung die Anpassung der Kenngrößen der
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, insbesondere der
sanktionsbewehrten Kenngrößen?
Ja.
5. Aus welchen einzelnen Parametern setzt sich die Methodik zur
Ermittlung der Note nach dem DB InfraGO-Zustandsbericht für eine Brücke
zusammen (bitte alle Parameter, Gewichtung und Einheit angegeben,
sodass eine konkrete Berechnung mit Beispieldaten möglich ist)?
6. Aus welchen einzelnen Parametern setzt sich die Methodik zur
Ermittlung der Note nach dem DB InfraGO-Zustandsbericht für einen Tunnel
zusammen (bitte alle Parameter, Gewichtung und Einheit angegeben,
sodass eine konkrete Berechnung mit Beispieldaten möglich ist)?
7. Aus welchen einzelnen Parametern setzt sich die Methodik zur
Ermittlung der Note nach dem DB InfraGO-Zustandsbericht für ein
Stützbauwerk zusammen (bitte alle Parameter, Gewichtung und Einheit
angegeben, sodass eine konkrete Berechnung mit Beispieldaten möglich ist)?
8. Aus welchen einzelnen Parametern setzt sich die Methodik zur
Ermittlung der Note nach dem DB InfraGO-Zustandsbericht für einen
Durchlass zusammen (bitte alle Parameter, Gewichtung und Einheit angegeben,
sodass eine konkrete Berechnung mit Beispieldaten möglich ist)?
9. Aus welchen einzelnen Parametern setzt sich die Methodik zur
Ermittlung der Note nach dem DB InfraGO-Zustandsbericht für ein
Lärmschutzbauwerk zusammen (bitte alle Parameter, Gewichtung und Einheit
angegeben, sodass eine konkrete Berechnung mit Beispieldaten möglich
ist)?
10. Aus welchen einzelnen Parametern setzt sich die Methodik zur
Ermittlung der Note nach dem DB InfraGO-Zustandsbericht für ein Gleis
zusammen (bitte alle Parameter, Gewichtung und Einheit angegeben,
sodass eine konkrete Berechnung mit Beispieldaten möglich ist)?
11. Aus welchen einzelnen Parametern setzt sich die Methodik zur
Ermittlung der Note nach dem DB InfraGO-Zustandsbericht für eine Weiche
zusammen (bitte alle Parameter, Gewichtung und Einheit angegeben,
sodass eine konkrete Berechnung mit Beispieldaten möglich ist)?
12. Aus welchen einzelnen Parametern setzt sich die Methodik zur
Ermittlung der Note nach dem DB InfraGO-Zustandsbericht für einen
Bahnübergang zusammen (bitte alle Parameter, Gewichtung und Einheit
angegeben, sodass eine konkrete Berechnung mit Beispieldaten möglich ist)?
13. Aus welchen einzelnen Parametern setzt sich die Methodik zur
Ermittlung der Note nach dem DB InfraGO-Zustandsbericht für ein Stellwerk
zusammen (bitte alle Parameter, Gewichtung und Einheit angegeben,
sodass eine konkrete Berechnung mit Beispieldaten möglich ist)?
14. Aus welchen einzelnen Parametern setzt sich die Methodik zur
Ermittlung der Note nach dem DB InfraGO-Zustandsbericht für eine
Oberleitung zusammen (bitte alle Parameter, Gewichtung und Einheit
angegeben, sodass eine konkrete Berechnung mit Beispieldaten möglich ist)?
15. Aus welchen einzelnen Parametern setzt sich die Methodik zur
Ermittlung der Note nach dem DB InfraGO-Zustandsbericht für eine
Weichenheizanlage zusammen (bitte alle Parameter, Gewichtung und Einheit
angegeben, sodass eine konkrete Berechnung mit Beispieldaten möglich
ist)?
Die Fragen 5 bis 15 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) teilt mit, dass die Berechnung der
Zustandsnote für Anlagen auf einer Bewertung und Verrechnung der Zustandsmerkmale
zu einer Gesamtnote je Einzelanlage mittels einer Berechnungslogik basiert.
Die Zustandsmerkmale werden für jede Einzelanlage aus den bei der DB
InfraGO AG verwendeten Datenhaltungssystemen ermittelt. Anschließend
werden die Zustandsmerkmale über definierte Schwellwerte einzeln in die
Zustandsnotenlogik übersetzt. Darauffolgend werden die Teilnoten der
Zustandsmerkmal über eine festgelegte Gewichtungslogik zunächst in die Noten der
Qualitätsdimensionen „Besondere Sachverhalte“, „Inspektion“, „Verfügbarkeit“
und „Lebenszyklus“ eingeteilt und danach zu einer Gesamtnote der
Einzelanlage verrechnet.
16. Wurden an der Methodik zur Berechnung zwischen den
Netzzustandsbzw. InfraGO-Zustandsberichten Änderungen vorgenommen, und wenn
ja, welche genauen Elemente der Berechnung für welche Anlagen
wurden wie geändert?
Nach Angabe der DB AG wurde die Netzzustandsnotenmethodik seit ihrer
Einführung weiterentwickelt. Dazu wurden zusätzlich Vormerkmeldungen in die
Bewertung integriert, um eine präzisere Aussage zum Handlungsbedarf für
betroffene Anlagen zu ermöglichen. Zudem wurde die Bewertungsmethodik
sukzessive auf weitere Anlagentypen ausgeweitet (Lärmschutzbauwerke,
Durchlässe, Weichenheizanlagen).
17. Wie errechnet sich die Zustandskategorie für die Anlagenklasse Brücke
nach DB-Richtlinie 804.8001 genau (bitte alle Parameter, Gewichtung
und Einheit angeben, sodass eine konkrete Berechnung möglich ist)?
Während der Nutzung einer Brücke verändert sich der Zustand der
Bauwerksteile. Diese Zustandsänderungen umfasst hierbei gemäß Richtlinie 804.8001
vier Zustandskategorien. Jedes Bauwerksteil einer Brücke wird im Rahmen
einer Begutachtung und in Abhängigkeit festgestellter Mängel einer
Zustandskategorie zugeordnet. Die Zustandskategorie der Brücke ergibt sich aus der
höchsten Zustandskategorie ihrer Bauwerksteile. Hierbei werden Mängel nach
A-, B- und C-Schäden unterschieden. Jedem einzelnen Schaden ist aufgrund
seiner Schwere bzw. seines Umfangs eine Schadensstufe zugeordnet.
Ein Schaden der Kategorie A geht mit der vergebenen Schadensstufe in die
Zustandskategorie für das Bauwerksteil ein. Die Anzahl von vorhandenen A-
Schäden findet keine Berücksichtigung, lediglich die höchste Schadensstufe
schlägt durch und ist maßgebend für die Zustandskategorie. Schäden der
Kategorie B fließen nur in die Zustandskategorie ein, wenn mindestens drei am
jeweiligen Bauwerksteil vorkommen. Die Zustandskategorie ergibt sich auch hier
über die höchste Schadensstufe. Ausnahmen bilden Durchfeuchtungs- und
Lagerschäden. Werden diese mit der Schadensstufe 4 bewertet, wird das
Bauwerksteil direkt der Zustandskategorie 3 zugeordnet, ohne dass noch weitere A-
oder B-Schäden vorhanden sein müssen. C-Schäden nehmen keinen Einfluss
auf die Zustandskategorie.
18. Wie unterscheidet sich die Berechnung für die Anlagenkategorie Brücke
in der Methodik des InfraGO-Zustandsberichts im Vergleich zur DB-
Richtlinie 804.800?
Die Zustandsbewertung stellt gemäß DB-Richtlinie 804.8001 einen
wesentlichen Eingangsparameter zur Ermittlung der Zustandsnote der Brücken im
InfraGO-Zustandsbericht dar. Dabei wird die Zustandskategorie als
Zustandsmerkmal mittels einer definierten Parametrisierung in die Zustandsnote
übersetzt und mit weiteren Zustandsmerkmalen (nicht Inhalt der DB-Richtlinie
804.8001) zu einer Gesamtzustandsnote verrechnet.
19. Wie erklären sich die unterschiedlichen Noten für die Anlagenklasse
Brücke zwischen dem InfraGO-Zustandsbericht und dem
Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht?
Nach Information der DB AG wird im InfraGO-Zustandsbericht eine
Zustandsnote auf Basis einer Notenskala 1 bis 5 für die Brücken ausgewiesen. Diese
Note basiert neben der Zustandskategorie auf ergänzenden
Zustandsmerkmalen, die zu einer Zustandsnote je Brückenbauwerk verrechnet werden.
Im Infrastrukturzustands- und Entwicklungsbericht handelt es sich um die in
der LuFV III vereinbarte Kennzahl „Gesamtzustandsnote Brücken“, welche
sich als Durchschnittswert aus den ermittelten Zustandskategorien aller
Brücken im Eigentum der DB InfraGO AG gemäß DB-Richtlinie 804.8001
errechnet.
Aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsskalen und -logiken ergeben sich
unterschiedliche Ergebnisse.
20. Wie errechnet sich die Zustandskategorie für die Anlagenklasse Tunnel
nach DB-Richtlinie 804.8001 genau (bitte alle Parameter, Gewichtung
und Einheit angeben, sodass eine konkrete Berechnung möglich ist)?
Die Zustandskategorie und deren Ermittlung für Tunnel ist in der DB-Richtlinie
853.8001 geregelt ist. Diese Zustandsänderungen werden in vier
Zustandskategorien eingeordnet. Jeder einzelne Schaden wird einer Schadensstufe
zugeordnet. Die Zuordnung der Bauwerke erfolgt aufgrund der unabhängigen
gutachterlichen Einschätzung der von der DB InfraGO AG eingesetzten
Fachbeauftragten.
21. Wie unterscheidet sich die Berechnung für die Anlagenkategorie Tunnel
in der Methodik des InfraGO-Zustandsberichts im Vergleich zur DB-
Richtlinie 804.800?
Die Zustandsbewertung gemäß DB-Richtlinie 853.8001 ist ein
Eingangsparameter zur Ermittlung der Zustandsnote der Tunnel im InfraGO-Zustandsbericht.
Dabei wird die Zustandskategorie als Zustandsmerkmal mittels einer
definierten Parametrisierung in eine Zustandsnote übersetzt und mit weiteren
Zustandsmerkmalen zu einer Gesamtzustandsnote des jeweils betrachteten Bauwerks
verrechnet.
22. Wie erklären sich die unterschiedlichen Noten für die Anlagenklasse
Tunnel zwischen dem InfraGO-Zustandsbericht und dem
Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht?
Im InfraGO-Zustandsbericht wird eine Zustandsnote auf Basis einer
Notenskala 1 bis 5 für die Tunnel ausgewiesen. Diese Note basiert neben der
Zustandskategorie auf ergänzenden Zustandsmerkmalen, die zu einer Zustandsnote je
Tunnelbauwerk verrechnet werden.
Im Infrastrukturzustands- und Entwicklungsbericht handelt es sich um die in
der LuFV III vereinbarte Kennzahl „Gesamtzustandsnote Tunnel“, welche sich
als Durchschnittswert aus den ermittelten Zustandskategorien aller Tunnel im
Eigentum der DB InfraGO AG gemäß DB-Richtlinie 853.8001 errechnet.
Aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsskalen und -logiken ergeben sich
unterschiedliche Ergebnisse.
23. Wie errechnet sich die Zustandskategorie für die Anlagenklasse
Stützbauwerke nach DB-Richtlinie 804.8001 genau (bitte alle Parameter,
Gewichtung und Einheit angeben, sodass eine konkrete Berechnung
möglich ist)?
Die Zustandskategorie und deren Ermittlung für Stützbauwerke ist in der DB-
Richtlinie 836.8001 geregelt. Die Differenzierung und Zuordnung erfolgt dabei
analog der vorgenannten Regelung mit folgender Abweichung: Stützbauwerke
werden zunächst in Abhängigkeit des vom Bauwerk ausgehenden
Gefährdungspotentials eingeordnet. Nur Stützbauwerke der Bauwerksklasse 3
(größtes Gefährdungspotential) werden mit einer Zustandskategorie bewertet.
24. Wie unterscheidet sich die Berechnung für die Anlagenkategorie
Stützbauwerke in der Methodik des InfraGO-Zustandsberichts im Vergleich
zur DB-Richtlinie 804.800?
Die Zustandsbewertung stellt gemäß DB-Richtlinie 836.8001 einen
wesentlichen Eingangsparameter zur Ermittlung der Zustandsnote der Stützbauwerke
im InfraGO-Zustandsbericht dar. Dabei wird die Zustandskategorie in eine
Zustandsnote übersetzt und mit weiteren Zustandsmerkmalen zu einer
Gesamtzustandsnote des jeweiligen Bauwerks verrechnet.
25. Wie erklären sich die unterschiedlichen Noten für die Anlagenklasse
Stützbauwerke zwischen dem InfraGO-Zustandsbericht und dem
Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht?
Im InfraGO-Zustandsbericht wird eine Zustandsnote auf Basis einer
Notenskala 1 bis 5 für die Stützbauwerke ausgewiesen. Diese Note basiert neben der
Zustandskategorie auf ergänzenden Zustandsmerkmalen, die zu einer
Zustandsnote je Stützbauwerk verrechnet werden.
Im Infrastrukturzustands- und Entwicklungsbericht handelt es sich um die in
der LuFV III vereinbarte Kennzahl „Gesamtzustandsnote Stützbauwerke“
(Bauwerksklasse 3), welche sich als Durchschnittswert aus den ermittelten
Zustandskategorien aller Stützbauwerke (Bauwerksklasse 3) im Eigentum der DB
InfraGO AG gemäß DB-Richtlinie 836.8001 errechnet.
Aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsskalen und -logiken ergeben sich
unterschiedliche Ergebnisse.
26. Wie hoch ist die durchschnittliche Verweildauer einer Anlage in einer
jeweiligen Zustandskategorie jeweils (bitte für alle Anlagenklassen
aufführen)?
Für die Beantwortung dieser Frage wird auf die Studie
„Brückeninstandhaltung, Teil 3 – Handbuch zum Instandhaltungskonzept Brücken“ aus dem Jahr
1992 verwiesen. Darin sind Verweildauern von Brücken in den einzelnen
Stufen der Zustandskategorien enthalten.
27. Bestehen prognostische Kennwerte oder befinden sich solche in
Vorbereitung, um Aussagen bezüglich der Auswirkungen möglicher
Investitionen auf den Schienenzustand zu treffen und Entscheidungen damit
zielgerichteter treffen zu können?
Nach Angaben der DB AG wurden zur Bewertung der Auswirkungen
potentieller Investitionen auf den Zustand der Schieneninfrastruktur für interne
Zwecke erste Prognoseansätze zur Abbildung von Ursache-Wirkung-
Zusammenhängen zwischen Mitteleinsatz und Zustandseffekt entwickelt. Diese sollen
im Zielzustand dazu beitragen, die Zustandsentwicklung szenarienbasiert zu
ermitteln und fundierte Entscheidungen hinsichtlich der Priorisierung und
Planung von Ersatzinvestitionen zu treffen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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