Generalsanierung der Strecke Hagen-Wuppertal-Köln (Antwort zu Drs. 21/3120)
Text
Generalsanierung der Strecke Hagen-Wuppertal-Köln (Antwort zu Drs. 21/3120)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3554
21. Wahlperiode 09.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria
Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3120 –
Generalsanierung der Strecke Hagen–Wuppertal–Köln
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Februar 2026 möchte die Deutsche Bahn (DB) InfraGO in die Sanierung
der Strecke zwischen Hagen–Wuppertal–Köln starten. Als eine der
wichtigsten Fern- und Nahverkehrsachsen in der Metropolregion Nordrhein-Westfalen
besteht auf der Strecke ein dichter Takt. Demzufolge ist die geplante
Vollsperrung der Strecke im Zuge einer der zehn Generalsanierungen in Nordrhein-
Westfalen für fünf Monate mit großen Auswirkungen auf den Zugbetrieb in
der Metropolregion und die Fahrgäste verbunden. Konkret soll die Sanierung
im Zeitraum vom 6. Februar 2026 bis zum 10. Juli 2026 durchgeführt werden,
wobei die gesperrten Streckenabschnitte im Gegensatz zu anderen
Generalsanierungen über den Zeitraum mehrfach wechseln. Während vor allem
Pendlerinnen und Pendler von enormen Einschränkungen betroffen sind (vgl.
www.wz.de/nrw/wuppertal/darum-ist-die-generalsanierung-fuer-
wuppertalerpendler-eine-katastrophe_aid-134589389), erwartet auch die
Fernverkehrsfahrgäste zwischen Köln und Berlin/Hamburg eine Fahrzeitverlängerung von
bis zu 40 Minuten, während Wuppertal und Solingen gänzlich vom
Fernverkehr abgekoppelt werden (vgl. www.it-boltwise.de/sanierung-der-bahnstreck
e-koeln-hagen-auswirkungen-auf-den-fernverkehr.html).
1. Welche Zustandsnoten werden im Bereich der Generalsanierung nach
dem InfraGO-Zustandsbericht zwischen den Jahren 2021 und 2025
vergeben?
Bei der Netzzustandsnote handelt es sich um eine interne Kennzahl der DB
InfraGO AG, deren Herleitung und Systematik das Bundesministerium für
Verkehr (BMV) bislang nicht validieren kann und die daher für die Bewertung des
Netzzustandes durch das BMV keine Anwendung findet.
Die folgende Zustandsnoten wurden durch die DB InfraGO AG im Bereich der
Korridorsanierung zwischen den Jahren 2021 und 2024 vergeben. Für 2025
liegen noch keine Daten vor.
2021: 3,02
2022: 3,49
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 8. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2023: 3,58
2024: 3,79
2. Welche Sanierungsmaßnahmen wurden im Bereich der Generalsanierung
zwischen 2021 und 2025 ergriffen (bitte in geeigneten Einheiten für
jedes Gewerk angeben)?
Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Sanierungsmaßnahmen wurden
durch die DB InfraGO AG im Bereich der Korridorsanierung zwischen 2021
und 2025 ergriffen.
2021 2022 2023 2024 2025
Gleise km – 0,0 3,4 – –
Weichen und Kreuzungen Stück 1 3 1 3 1
Bahnübergang Stück – – – 5 –
Oberleitung km – 2,8 – – –
Stützwand m – – 24 – –
Heißläuferortungsanlagen Stück 2 – – – –
3. Welche Zustandsnoten werden im Bereich der Generalsanierung nach
dem InfraGO-Zustandsbericht erwartet (bitte für jede Anlagenklasse
auflisten)?
Die DB InfraGO AG erwartet eine signifikante Verbesserung des
Streckenzustands nach Abschluss aller Maßnahmen für den Korridor Hagen – Wuppertal –
Köln. Eine konkrete Aussage zur Verbesserung der Zustandsnoten kann derzeit
noch nicht getroffen werden.
4. Welche Zustandsnoten für Ingenieurbauwerke gemäß Methodik
Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht werden aktuell im Bereich
der Generalsanierung jeweils vergeben (bitte für jede Anlagenklasse
auflisten)?
Strecke 2730:
Zustandsnote Stützbauwerke (Stückliste Stützbauwerke): 1,39
Zustandsnote Brücken (Stückliste Brücken): 2,46
Zustandsnote Tunnel (Stückliste Tunnel): auf der Strecke sind keine Tunnel
vorhanden.
Strecke 2550:
Zustandsnote Stützbauwerke (Stückliste Stützbauwerke): 1,47
Zustandsnote Brücken (Stückliste Brücken): 2,71
Zustandsnote Tunnel (Stückliste Tunnel): auf der Strecke sind keine Tunnel
vorhanden.
5. Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Generalsanierung (inklusive
Risikopuffer), und wie hoch sind die für den der Deutschen Bahn
vorgesehenen Eigenmittel?
Inklusive eines Risikopuffers schätzt die DB InfraGO AG die Gesamtkosten
derzeit auf rund 800 Mio. Euro, davon ca. 20 Mio. Euro Eigenmittel.
6. Wie haben sich die erwarteten Kosten seit Planungsbeginn entwickelt
(spätestens seit Aufnahme des Projekts in das Großprojekt-Portfolio;
bitte alle Zwischenstände bezüglich Kostenschätzung und Zeitpunkt
nennen)?
Die Gesamtkosten sind nach Angaben der DB InfraGO AG konstant geblieben.
7. Erfolgt eine Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
zur Finanzierung der Generalsanierung, und wenn nein, warum nicht?
Ja.
8. Sofern eine Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
erfolgt, wie lautet der Wortlaut, und wann ist die Anpassung erfolgt bzw.
wann wird sie erfolgen?
Die Anpassung ist mit der im Dezember 2025 unterzeichneten dritten
Nachtragsvereinbarung zur Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) III
erfolgt (vgl.: www.eba.bund.de/download/LuFV_III_Nachtrag_3.pdf).
9. Sind Verträge für Planung und Bau der Strecke DB-intern sowie extern
geschlossen worden, bevor eine Anpassung der Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung erfolgt ist, und in welcher Höhe sind Leistungen in
diesem Zeitraum insgesamt vergeben worden?
Die Bauhauptleistungen wurden im vierten Quartal 2024 in zwei Losen
ausgeschrieben und im zweiten Quartal 2025 vergeben. Aktuell bestehen nach
Angaben der DB InfraGO AG Vertragsbindungen in Höhe von 230 Mio. Euro.
10. Erfolgen Sanierungsarbeiten im Rahmen der Generalsanierung zeitweise
unter nur eingleisiger Sperrung der Strecke, und wenn ja, wie verteilen
sich die Sperrzeiten auf eingleisige Sperrungen und Totalsperrungen?
Nein.
11. Wurde eine Aufrechterhaltung der Öffnung der Strecke geprüft, und was
war das Ergebnis der Prüfung?
Nein.
12. Welches Nutzen-Kosten-Verhältnis weist die Generalsanierung auf?
14. Welche Nutzen- und Kostenparameter wurden im Rahmen der
Wirtschaftlichkeitsprüfung erhoben, und was sind die jeweiligen Barwerte
(bitte jeweils angeben)?
Die Fragen 12 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde ein Kostenvergleich und ein
Vergleich der verkehrlichen Effekte durchgeführt. Im Ergebnis des
Kostenvergleichs ist die Korridorsanierung rund 8 Mio. Euro wirtschaftlicher als der
Weiterführungsfall. Hinsichtlich des Vergleichs der verkehrlichen Effekte wird ein
Nutzen der Korridorsanierung von rund 5 Mio. Euro ausgewiesen.
13. Im Vergleich zu welchem Bezugsfall wurden die Effekte der
Generalsanierung bestimmt?
Die Effekte der Korridorsanierung wurden im Vergleich zu einer
hypothetischkonventionellen Streckensanierung mittels „Bauen unter dem rollenden Rad“
(Weiterführungsfall) bestimmt.
15. Zu welchem Zeitpunkt wurde die Wirtschaftlichkeitsprüfung
durchgeführt?
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde seitens der DB InfraGO AG im zweiten
und dritten Quartal 2025 erstellt. Die Durchsicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung
und die anschließende Bestätigung der Wirtschaftlichkeit seitens des
Bundesministeriums für Verkehr (BMV) erfolgte zu Beginn des vierten Quartals 2025.
16. In wie viele Lose wurde das Bauvolumen aufgeteilt, und aus welchen
Maßnahmen setzen sich diese jeweils zusammen (bitte inklusive der
jeweiligen Kosten angeben)?
Die DB InfraGO AG hat das Bauvolumen in mehrere Lose aufgeteilt:
– Zwei Baulose (Oberbau, Kabeltiefbau, Konstruktiver Ingenieurbau,
Rohbauanteil Verkehrsstationen) nach Streckenunterteilung (Los 1: 110 Mio.
Euro, Los 2: 120 Mio. Euro),
– zwei Lose für Oberleitungsarbeiten,
– ein Los für Fahrdrahtwechsel,
– zwei Lose für Weichenheizungen,
– zwölf Lose für die technische Ausrüstung der Verkehrsstationen.
17. Nach welchen Kriterien erfolgte der Zuschlag für die Baulose (z. B.
Preis, Nachhaltigkeit, zeitliche Umsetzung; bitte auch Gewichtung
angeben)?
Der Zuschlag für die Baulose erfolgte durch die DB InfraGO AG nach dem
Kriterium Preis.
18. In welchem Planungsstadium befinden sich die verschiedenen
Bauabschnitte jeweils?
Aktuell befinden sich beide Bauabschnitte in der Erstellung der
Ausführungsplanung und Finalisierung der Bauablaufplanung.
19. Werden im Rahmen einer möglichen Finanzierungsvereinbarung bzw.
bei der Anpassung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
Angaben zu den zu erbringenden Leistungen gemacht, und wenn ja,
welche?
21. Welche Mengen der in der Frage 20 aufgelisteten Anlagen werden im
Rahmen der Generalsanierung saniert bzw. ersetzt (bitte jeweils
angeben)?
22. Welche Mengen der in Frage 20 aufgelisteten Anlagen werden im
Rahmen der Generalsanierung neu errichtet (bitte jeweils angeben)?
Die Fragen 19, 21 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Gewerkeliste Gesamtzahl je
Gewerk auf Korridor
davon
Ersatz
davon
Neubau
Gleise (km) 75 75
Weichen (Stk) 68 68
Oberleitung (km) 35 35
Durchlässe (Stk) 4 4
Stelleinheiten (Stk) 24 24
Überleitstellen (Stk) 2 2
Kabeltiefbau (km) 65 65
Bahnsteige (Stk) – hier
Mehraufwand investiv und Aufwand
12 12
Höhenfördertechnik (Stk) –
hier Mehrbedarf Investiv und
Aufwand
9 9
Personenunterführungen (Stk)
– hier Mehrbedarf Investiv und
Aufwand
7 7
Bahnsteigdach (Stk) – hier
Mehrbedarf Investiv und
Aufwand
6 6
Rampen/Treppen/Zuwegung
(Stk) – hier Mehrbedarf
Investiv und Aufwand
7 7
Empfangsgebäude (Stk) – hier
Mehrbedarf Investiv und
Aufwand
2 2
Beleuchtung (Stk) – hier
Mehrbedarf Investiv und Aufwand
17 17
20. Welche Mengen folgender Anlagen befinden sich im Bereich der
Generalsanierung
a) Gleise (Meter [m]),
b) Weichen (Anzahl),
c) Überleitstellen (Anzahl),
d) Signale (Anzahl),
e) Signalausleger (Anzahl),
f) Achszähler (Anzahl),
g) Gleismagnete inklusive Geschwindigkeitsprüfeinrichtungen
(Anzahl),
h) Heißläuferortungsanlagen (Anzahl),
i) Bahnübergänge (Anzahl),
j) Linienförmige Zugbeeinflussung (LZB; m),
k) Europäisches Zugbeeinflussungssystem (ETCS; m),
l) Geschwindigkeitsüberwachung für NeiTech-Züge (GNT; m),
m) Schallschutzwände (m),
n) Durchlässe (Anzahl),
o) Modulgebäude elektronisches Stellwerk (ESTW) bzw. digitales
Stellwerk (DSTW) bzw. LZB bzw. ETCS (Anzahl),
p) Bahnsteige (m),
q) Personenunterführungen (Anzahl),
r) Aufzüge bzw. Höhenfördertechnik (Anzahl),
s) Bahnsteigbeleuchtungen (Anzahl),
t) Bahnsteigdächer (m),
u) Weichenheizstationen (Anzahl),
v) Oberleitung (m),
w) Oberleitungsmasten (Anzahl),
x) Quertragwerke (Anzahl),
y) Global System for Mobile Communications – Rail (GSM-R)-
Masten (Anzahl),
z) Brücken (qm),
aa) Tunnel (m)?
Gleise (m) 155 007
Weichen (Anzahl) 191
Überleitstellen (Anzahl) 0
Signale (Anzahl) 285
Signalausleger (Anzahl) 19
Achszähler (Anzahl) 325
Gleismagnete inkl. Geschwindigkeitsprüfeinrichtungen (Anzahl) 311
Heißläuferortungsanlagen (Anzahl) 2
Bahnübergänge (Anzahl) 11
LZB (m) 0
ETCS (m) 0
GNT (m) 0
Schallschutzwände (m) 5 074
Durchlässe (Anzahl) 60
Modulgebäude ESTW/DSTW/LZB/ETCS (Anzahl) 10
Weichenheizstationen (Anzahl) 18
Oberleitung (m) 109 817
Oberleitungsmasten (Anzahl) 1 340
Quertragwerke (Anzahl) 185
GSM-R-Masten (Anzahl) 18
Brücken (qm) 47 441
Tunnel (m)? 0
23. Wie viele Meter Oberleitung weisen im Bereich der Generalsanierung
eine Netzzustandsnote von vier oder schlechter auf?
Laut DB InfraGO AG weisen rund 16 km Oberleitung eine Netzzustandsnote
von vier oder schlechter auf.
24. Welche Stellwerke befinden sich im Bereich der Generalsanierung, und
was ist deren Netzzustandsnote jeweils (das bedeutet, dass die Stellwerke
Stelleinheiten steuern, die sich im Bereich der Generalsanierung
befinden; bitte jeweils den Stellwerktyp angeben)?
Stellwerk Zustandsnote
ESTW Hagen Hbf 4,7
RSTW Schwelm 4,5
RSTW Wuppertal-Elberfeld 3,2
RSTW Wuppertal-Oberbarmen 6,0
RSTW Leichlingen 3,2
ESTW Solingen 4,6
ESTW Wuppertal-Steinbeck 6,0
ESTW Wuppertal-Vohwinkel 3,5
25. Welche Stellwerke im Bereich der Generalsanierung werden
ausgetauscht, angepasst oder saniert (bitte jeweils den Stellwerkstyp und die
ergriffenen Maßnahmen bzw. die neue Stellwerksbauform angeben)?
26. Welche Maßnahmen zum Ausbau von GSM-R werden ergriffen?
27. Welche vorbereitenden Maßnahmen für das Future Railway Mobile
Communication System (FRMCS) werden ergriffen?
28. Wie viele Bahnübergänge im Bereich der Generalsanierung werden
jeweils aufgelassen und durch Überführungen bzw. Unterführungen ersetzt
sowie aufgelassen ohne Ersatz (bitte jeweils auflisten)?
29. Auf wie vielen Bahnsteigdächern werden im Rahmen der
Generalsanierung Photovoltaikanlagen installiert?
Die Fragen 25 bis 29 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Es sind durch die DB InfraGO AG keine Maßnahmen vorgesehen.
30. Welche weiteren Instandhaltungs- und Ersatzarbeiten werden im Bereich
der Generalsanierungen durchgeführt, die nicht von den vorherigen
Fragen erfasst sind?
Die DB InfraGO AG sieht neben Instandhaltung und Wartung/Inspektionen an
den Anlagen, die nicht erneuert werden, auch eine vollständige Durchführung
der Vegetationsarbeiten vor.
31. Was ist die aktuelle Verspätungsquote für Züge, die im Bereich der
Generalsanierung ein- bzw. ausfahren (bitte Einbruchs- sowie
Ausbruchspünktlichkeit sowie getrennt nach Schienenpersonenfernverkehr
[SPFV], Schienenpersonennahverkehr [SPNV] und
Schienengüterverkehr [SGV] angeben)?
2025 Beginn in Prozent Ende in Prozent
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) 69,0 63,6
Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) 49,4 39,9
Schienengüterverkehr (SGV) 49,0 51,1
32. Welche Ausweichstrecken werden im Zeitraum der Generalsanierung
genutzt (bitte nach den Verkehrsarten SPFV, SPNV und SGV aufschlüsseln
und die Elektrifizierung der Ausweichstrecken angeben)?
Der Nahverkehr wird außerhalb der S-Bahn-Sperrung über S-Bahn-Gleise
umgeleitet. Während der S-Bahn Sperrung findet kein Verkehr zwischen Köln und
Hagen statt. Der Schienenpersonenfernverkehr verkehrt über die Ruhrstrecke
(Düsseldorf, Duisburg, Bochum, Dortmund). Da im Schienengüterverkehr nur
Einzellagen betroffen sind, sieht die DB InfraGO AG eine Umleitung durch das
Ruhrgebiet vor.
33. Welche regulären Fernverkehrs- oder Nahverkehrsangebote auf den
Ausweichstrecken werden für die Zeit der Generalsanierung zugunsten von
Umleiterverkehren gestrichen, in der Häufigkeit vermindert oder im
Routenverlauf angepasst (bitte die Relation und die vorgenommene
Anpassung nennen)?
Während die S-Bahn – Strecke nicht gesperrt ist, werden die
Regionalverkehrslinien über diese umgeleitet. Dadurch kommt es vereinzelt zu folgenden
Teilausfällen bei der S-Bahn.
– S 8: ein Kurztakt mit Teilausfall Wuppertal Hbf–Wuppertal-Oberbarmen.
– S9: Haltausfall in Hagen-Westerbauer und Hagen-Wehringhausen.
– S7: Teilausfall Wuppertal Hbf–Remscheid-Lüttringhausen.
– S 28: Teilausfall Wuppertal-Vohwinkel–Wuppertal Hbf.
– S 68: Teilausfall Düsseldorf-Gerresheim–Wuppertal-Vohwinkel.
Bei den Fernverkehrslinien wird die Linie 10 (Berlin–Bonn Hbf) angepasst und
fährt in Doppeltraktion über die Ruhrstrecke. Die Linie 55 fällt zwischen
Dortmund Hbf und Köln Hbf aus.
34. Welche Sanierungs- sowie anderen Maßnahmen werden auf diesen
Ausweichstrecken vor Beginn der Generalsanierung jeweils ergriffen (bitte
auch Instandhaltungsmaßnahmen sowie Gesamtkosten aufzählen)?
Folgende Instandhaltungsmaßnahmen wurden durch die DB InfraGO AG
durchgeführt.
Datenbestand
(16.12.2025)
2024 2025 2024+2025
Menge
(m)
Menge
(Stück)
Menge
(m)
Menge
(Stück)
Euro Menge
(m)
Menge
(Stück)
Konstruktiver Ingenieurbau und
Brücken
1 989 23 729 28 9 507 253 2 718 51
Gleise 12 430 552 21 597 893 9 374 598 34 027 1 445
Weichen – 45 – 582 5 947 002 – 627
Oberleitung 1 297 597 – –
Leit- und Sicherungstechnik 1 10 2 121 829 – 11
Diverse kleine Instand-
setzungsmaßnahmen (Weichenheizung,
Erneuerung Weichenantriebe etc.)
6 995 600
Gesamtsumme 35 243 879
Die DB InfraGO AG hat folgende Investitionsmaßnahmen durchgeführt.
2021 2022 2023 2024 2025
Gleise km 26,2 36,2 38,6 67,3 76,4
Weichen und Kreuzungen Stück 88 45 48 92 39
Brücken m2 8 600 1 042 5 616 3 746 1 298
Durchlass m – 13 – – –
Erdkörper m – – 1 918 124 224
Bahnübergang Stück 2 4 4 1
Oberleitung km 5,5 – – – –
Elektr. Anlagen Stück – – 1 – 1
Lärmschutzbauwerk m – 106 – 62 –
Heißläuferortungsanlagen Stück 1 – – – –
35. Werden alle vorbereitenden Maßnahmen nach aktuellem Stand
rechtzeitig abgeschlossen, und wenn nein, wie wird sichergestellt, dass die
Generalsanierung nicht in Verzug gerät und die Strecke zum geplanten
Ende der Totalsperrung in Betrieb genommen werden kann?
Nach Angaben der DB InfraGO AG werden alle vorbereitenden Maßnahmen
rechtzeitig abgeschlossen.
36. Welche Maßnahmen wären nach dem zu erstellenden Bericht für
temporär überlastete Schienenwege auf den Umleitungsstrecken jeweils
sinnvoll gewesen, und konnten diese jeweils umgesetzt werden (bitte
Umsetzungsstand und Kosten bzw. Verhinderungsgrund angeben)?
Nach Angaben der DB InfraGO AG sind für den Ausbau Strecke 2324 für
SPNV und SPFV zwischen Köln-Mülheim und Opladen (Kapazitätssteigernde
Maßnahmen, z. B. Blockverdichtungen) folgende Maßnahmen geplant:
– Weichenverbindung nördlich von Köln-Mülheim zwischen Strecke 2670
und 2324 zur Umleitung von RE-Zügen
– Blockverdichtung auf der Strecke 2816 zw. Hagen-Heubing und Hagen Hbf
– Bahnsteigverlängerungen (z. B. Gevelsberg Hbf als RE-Ersatzhalt auf
215 m Nutzlänge)
– Temporäre Bahnsteige an Strecke 2324 in Opladen und Ersatzhalte
Leverkusen-Morsbroich und Langenfeld-Immigrath
– Weichentrapez an Strecke 2550 im Abzw. Linden für mehr Flexibilität und
Kapazität in Haan-Gruiten.
37. Inwiefern werden Spotzüge Güter auch während der Generalsanierung
flexibel transportieren können?
Spotzüge Güterverkehr können im Rahmen des Gelegenheitsverkehrs flexibel
angemeldet werden und die Vergabe der Trassen erfolgt im Rahmen der
vorhandenen Kapazität.
38. Kommen bei nichtelektrifizierten Umleitungsstrecken Dual-Mode-
Streckenlokomotiven zum Einsatz, und wenn ja, in welchem Umfang (wenn
nein, bitte begründen)?
Es erfolgt keine Umleitung über eine nicht elektrifizierte Strecke.
39. Welche anderen Projekte (z. B. Bedarfsplanprojekte) werden aufgrund
der Generalsanierung verzögert (z. B. durch fehlende Sperrpausen)?
Keine.
40. Sofern kein ETCS im Rahmen der Generalsanierung verbaut wird und
nicht bereits installiert ist, wann ist eine Ausrüstung der Strecke im
Bereich der Generalsanierung mit ETCS vorgesehen, und welche
Ausrüstungsform (Level sowie ob mit Signalen oder ohne Signale) ist dabei
anvisiert (bitte in die einzelnen Streckenabschnitte aufschlüsseln, sofern
hier Unterschiede bestehen)?
Im Rahmen der Korridorsanierung wird nach aktuellem Stand ETCS nicht
realisiert. Der Einbau soll im Nachgang im Rahmen der Regeleintaktung von
Instandhaltungs-/Baumaßnahmen erfolgen.
41. Welche Anpassungen im Bereich der Leit- und Sicherungstechnik (z. B.
Position Achszähler, Signalstandorte) erfolgen im Rahmen der
Generalsanierung?
42. Welche vorbereitenden Maßnahmen für die spätere ETCS-Ausrüstung
(ETCS-Ready-Maßnahmen) werden im Rahmen der Generalsanierung
ergriffen (bitte auflisten)?
43. Welche Anlagen im Bereich der Generalsanierung werden nicht durch
das Projekt in den ETCS-Ready-Zielzustand versetzt, und wodurch
begründet sich das?
44. Werden die neu errichteten Signale für die Ausrüstung von ETCS
Level 2 mit Signalen vorbereitet (beispielsweise Platz für Ne-14-Tafel,
Dunkelschaltung), und wenn nein, warum nicht?
45. Mit welchen Zugsicherungssystemen, Stellwerksbauformen und
Funktechnologien sowie darauf aufbauenden Vorrichtungen für den
digitalisierten Zugbetrieb (beispielsweise integriertes Leit- und Bediensystem
[iLBS] oder Anlagenpreissyste [APS]) soll die Strecke im Bereich der
Generalsanierung im Zielzustand ausgerüstet sein, wann soll dieser
Zielzustand erreicht werden, und inwieweit wird dadurch der European Rail
Traffic Management System(ERTMS)-Standard erfüllt?
46. Wie viele Bahnübergänge im Bereich der Generalsanierung werden so
umgerüstet, dass sie dem Zielzustand ETCS-Ready entsprechen, und wie
viele der Bahnübergänge entsprechen bereits diesem Zustand?
Die Fragen 41 bis 46 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Die DB InfraGO AG sieht keine Maßnahmen im Zuge der Korridorsanierung
vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 25 bis 29 verwiesen.
47. Werden im Rahmen der Generalsanierung Blockverdichtungen
vorgenommen, und wenn ja, wo (bitte genauen Standort der zusätzlichen
Signale jeweils angeben)?
Nein.
48. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen sind nach den durchgeführten
eisenbahnbetriebswissenschaftlichen Untersuchungen im Bereich der
Generalsanierung sinnvollerweise zu errichten?
Nach Angaben der DB InfraGO AG konnten folgende Maßnahmen identifiziert
werden:
– Verbesserung der Blockteilung mittels ETCS L2mS,
– zusätzliche Überleitstellen,
– Erhöhung von Weichengeschwindigkeiten,
– Verlängerung und Ergänzung von Überholgleisen.
49. Welche kleinen und mittleren Maßnahmen werden im Rahmen der
Generalsanierung umgesetzt (bitte auflisten)?
Die DB InfraGO AG sieht die Umsetzung der folgenden Maßnahmen vor:
– zwei Überleitstellen im Bereich Köln-Mülheim,
– 740 m-Überholgleis in Schwelm.
50. An welchen Stellen der Strecke im Bereich der Generalsanierung
befinden sich Überleitmöglichkeiten (bitte alle Überleitmöglichkeiten mit
genauem Standort sowie Art der Überleitstelle: einfach inklusive
Richtungsangabe, doppelt, Trapez inklusive Richtungsangabe, angeben)?
Strecke 2730:
Üst ca. Km 26,6 vollständiges Trapez,
LEV-Manfort – 2x halbes Trapez je Bahnhofskopf (ca. Km 22 und 21),
Opladen Mitte – 2x halbes Trapez je Bahnhofskopf (ca. Km 19 und 17),
Leichlingen – 2x halbes Trapez je Bahnhofskopf (ca. Km 13 und 11,5),
Solingen – 2x halbes Trapez je Bahnhofskopf (ca. Km 7 und 5,5),
Gruiten – 2x halbes Trapez je Bahnhofskopf (ca. Km 0,75 und -0,2).
Strecke 2550:
W-Vohwinkel 1x halbes Trapez westl. Bahnhofskopf und vollständiges Trapez
(ca. Km 108 und – 111),
W Hbf – 2x halbes Trapez je Bahnhofskopf (ca. Km 114,5 und 116),
W-Oberbarmen – 2x vollständiges Trapez je Bahnhofskopf (ca. Km 119 und
122),
Schwelm – 2x halbes Trapez je Bahnhofskopf (ca. Km 125 und 127),
HA-Haspe – 2x halbes Trapez je Bahnhofskopf (ca. Km 137 und 139),
HA-Haspe – 1x halbes Trapez westl. Bahnhofskopf (ca. Km 141).
51. Welche Anpassung der Überleitgeschwindigkeiten erfolgen an
bestehenden Überleitmöglichkeiten, und wenn keine Anpassung erfolgt, warum
nicht?
Keine, weil ansonsten auch eine Anpassung der Leit- und Sicherungstechnik
notwendig gewesen wäre.
52. Welche zusätzlichen Überleitmöglichkeiten werden an welchen Stellen
neu errichtet, und welche Überleitgeschwindigkeiten sind dort jeweils
vorgesehen?
Die DB InfraGO AG sieht den Neubau von zwei Überleitstellen im Bereich
Köln-Mühlheim vor.
53. In welchen Abschnitten erfolgt eine Erhöhung der Geschwindigkeit in
durchgehenden Hauptgleisen (bitte genauen Standort sowie Distanz,
Geschwindigkeit vor der Maßnahme sowie nach der Maßnahme jeweils
benennen)?
Die DB InfraGO AG sieht keine Erhöhung der Geschwindigkeit in den
durchgehenden Hauptgleisen vor.
54. Bei welchen Weichen wird die aktuelle Zweiggleisgeschwindigkeit
erhöht (bitte jeweils unter Nennung der Zweiggleisgeschwindigkeit vor
und nach der Maßnahme, ggf. auch nach Bahnhöfen gruppiert,
auflisten)?
Die DB InfraGO AG sieht bei keinen Weichen die Erhöhung der aktuellen
Zweiggleisgeschwindigkeit vor.
55. Welche Überholgleise sollen im Rahmen der Generalsanierung neu
errichtet werden (bitte unter Angabe des genauen Standorts auflisten)?
61. Welche 740-m-Gleise werden im Rahmen der Generalsanierung
umgesetzt (bitte unter Angabe des genauen Standorts auflisten)?
Die Fragen 55 und 61 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Im Bereich Schwelm soll ein 740 m-Überholgleis gebaut werden.
56. Welche Überholgleise sollen im Rahmen der Generalsanierung
verlängert bzw. angepasst werden (bitte unter Angabe des genauen Standorts
auflisten)?
57. Welche Überholgleise im Bereich der Generalsanierung werden
nachträglich errichtet (bitte unter Angabe des genauen Standorts mit
Zeitpunkt der Inbetriebnahme auflisten)?
Die Fragen 56 und 57 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es sind keine Maßnahmen geplant.
58. Welche Genehmigungsverfahren, wie beispielsweise Planfeststellungen
oder Plangenehmigungen, laufen aktuell im Wirkungsbereich der
Generalsanierung (bitte unter Nennung des aktuellen Standes sowie
Umsetzungszeitraums auflisten)?
Nach Angaben der DB InfraGO AG laufen aktuell die folgenden
Planrechtsverfahren:
Erneuerung Rauenthaler Tunnel
– Verfahren: Planänderung von unwesentlicher Bedeutung gemäß § 76
Absatz 3 VwVfG.
– Aktueller Stand:
Planfeststellungsbeschluss liegt seit 4. Oktober 2022 vor,
Planänderung (Wegfall Hebungsinjektionen inkl. Schacht und BE-Flächen)
nach EBA-Abstimmung vom 3. Dezember 2025 vorgesehen,
Einreichung der Planänderung beim EBA geplant für Februar 2026.
– Umsetzungszeitraum:
Baubeginn ab 6. Januar 2027.
Wupperkorridor – Haan
– Verfahren: Plangenehmigungsverfahren.
– Aktueller Stand:
Plangenehmigungsbescheid wird kurzfristig erwartet.
– Umsetzungszeitraum:
Umsetzung ab 7. Februar 2026.
Wupperkorridor – Haan-Gruiten
– Verfahren: Plangenehmigungsverfahren.
– Aktueller Stand:
Anpassung der Umweltplanung infolge TöB-Beteiligung,
Herstellung des Einvernehmens mit Bezirksregierung und UNB vorgesehen.
Plangenehmigungsbescheid wird spätestens im Januar 2026 erwartet
– Umsetzungszeitraum:
Umsetzung ab 7. Februar 2026.
EÜ Iserkull (Strecke 2525 km 27,900)
– Verfahren: Zwei Planänderungen.
– Aktueller Stand:
Planänderung (BE-Fläche) eingereicht, Beschluss wird kurzfristig erwartet.
Planänderung (Bauwerksanpassung) Einreichung vorgesehen Januar 2026
Genehmigungsseitig unkritisch
– Umsetzungszeitraum:
Umsetzung ab Februar 2026
EÜ Lohhoff (Strecke 2525 km 28,395)
– Verfahren: Zwei Planänderungen.
– Aktueller Stand:
Planänderung (BE-Fläche) eingereicht, Beschluss erwartet Januar 2026.
Planänderung (Bauwerksanpassung) Einreichung vorgesehen Januar 2026.
EBA stellt bei Verzicht auf Öffentlichkeitsbeteiligung einen Beschluss für
Februar 2026 in Aussicht; zeitlich kritisch aufgrund notwendigem
Flächenzugang.
– Umsetzungszeitraum:
Umsetzung ab Februar 2026.
59. Welche Maßnahmen für den Deutschlandtakt werden im Rahmen der
Generalsanierung umgesetzt?
60. Wenn die Umsetzung von Maßnahmen für den Deutschlandtakt im
Rahmen der Generalsanierung erfolgt, werden die Deutsche Bahn und die
Bundesregierung diese Maßnahmen entsprechend kommunikativ
begleiten (z. B. durch Verwendung des Siegels „Ein Projekt für den
Deutschlandtakt“), und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 59 und 60 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Es sind keine Maßnahmen geplant.
62. In welchem Maße wird im Rahmen der Generalsanierung die Kapazität
angehoben (bitte Änderung der Nennleistung angeben)?
Durch die Verbesserung des Infrastrukturzustands im Rahmen der
Korridorsanierung werden Infrastrukturmängel reduziert, was zu einer Steigerung der
Leistungsfähigkeit der Strecke im Vergleich zum Status quo führt.
63. Wie wird sich die Verspätung (z. B. Einbruchs- und
Ausbruchsverspätung) infolge der Maßnahmen der Generalsanierung genau entwickeln?
Durch die Korridorsanierung sollen 80 Prozent der infrastrukturellen Störungen
auf dem betroffenen Streckenabschnitt reduziert werden.
64. Welche Maßnahmen werden an welchen Bahnhöfen ergriffen (bitte für
jeden Bahnhof alle Maßnahmen auflisten)?
Leverkusen-Manfort Neubau und Aufhöhung der Bahnsteige auf 76 cm
Neubau des Bahnsteigdaches auf Bstg. Gl. 2/3
Aufwertung der Personenunterführung
Modernisierung der Reisendeninformationssysteme
Modernisierung der Bahnsteigausstattung, Beleuchtung und Wegeleitung
Leverkusen-Opladen Anpassung der Bahnsteiglängen an Gl. 1 und Gl. 2/5*
Austausch der Aufzüge und Fahrtreppen*
Aufwertung der Personenunterführung*
Modernisierung der Reisendeninformationssysteme*
Modernisierung der Bahnsteigausstattung, Beleuchtung und Wegeleitung*
Leichlingen Verlängerung des Bahnsteiges an Gl. 1/2 *
Modernisierung der Reisendeninformationssysteme
Modernisierung der Bahnsteigausstattung, Beleuchtung und Wegeleitung*
Solingen Hbf. Aufwertung der Personenunterführungen*
Austausch des Aufzugs an Gl. 3/8*
Modernisierung der Reisendeninformationssysteme
Modernisierung der Bahnsteigausstattung*
Modernisierungsarbeiten am Empfangsgebäude*
Haan Neubau der Bahnsteige Gl. 1 und 2
Neubau der Personenüberführung
Neubau von zwei Aufzügen und zwei Treppen
Modernisierung der Reisendeninformationssysteme
Modernisierung der Bahnsteigausstattung, Beleuchtung und Wegeleitung
Haan-Gruiten Neubau der Bahnsteige an Gl. 3/4 und 6/7
Neubau einer Personenüberführung
Neubau von vier Aufzügen und Treppen
Aufwertung der Personenunterführung vom Bstg. Gl. 3/4 zum P+R – Parkplatz
Modernisierung des Bahnsteigdaches an Gl. ¾
Modernisierung der Reisendeninformationssysteme
Modernisierung der Bahnsteigausstattung, Beleuchtung und Wegeleitung
Wuppertal-Vohwinkel Neubau des Bahnsteigs an Gl. 5/6*
Modernisierung der Bahnsteigdächer*
Aufwertung der Personenunterführung
Bau einer Rampe vom P+R – Parkplatz in die Personenunterführung*
Austausch des Aufzugs an Gl. 5/6*
Modernisierung der Reisendeninformationssysteme
Modernisierung der Bahnsteigausstattung, Beleuchtung und Wegeleitung*
Modernisierungsarbeiten am Empfangsgebäude*
Wuppertal Hbf. Modernisierung des Bahnsteigs an Gl. 2/3
Modernisierung der Bahnsteigdächer an Gl. 2/3 und Gl. 4/5*
Neubau Bahnsteigdach an Gl. 1
Austausch des Aufzuges Gl. 4/5*
Rückbau des Südstegs über die Gl. 1 bis 4
Neubau eines Aufzuges an Bahnsteig Gl. 4/5 zur Anbindung der Südstadt
Modernisierung der Reisendeninformationssysteme
Modernisierung der Bahnsteigausstattung*, Beleuchtung und Wegeleitung*
Wuppertal-Barmen Neubau des Bahnsteigs an Gl. ½
Modernisierung der Bahnsteigdächer an Gl. 1/2 und Gl. ¾
Aufwertung der Personenunterführung*
Neubau eines Aufzugs zu Gl. 1/2 und Austausch des Aufzugs an Gl. 3/4*
Modernisierung der Reisendeninformationssysteme
Modernisierung der Bahnsteigausstattung, Beleuchtung und Wegeleitung*
Wuppertal-
Oberbarmen
Modernisierung der Bahnsteige an Gl. 1/2*, Gl. 3/4 und Gl. 5/6*
Modernisierung der Bahnsteigdächer an Gl. 1/2* und Gl. 3/4*
Aufwertung der Personenunterführung*
Neubau von zwei Aufzügen zu Gl. 1/2 und Gl. 3/4 sowie Austausch zu Gl. 5/6* und
im Empfangsgebäude
Modernisierung der Reisendeninformationssysteme
Modernisierung der Bahnsteigausstattung, Beleuchtung und Wegeleitung*
Modernisierungsarbeiten am Empfangsgebäude*
Schwelm Modernisierung der Bahnsteigdächer an Gl. 1/2* und Gl. 3/4*
Austausch des Aufzugs im Empfangsgebäude*
Aufwertung der Personenunterführung*
Modernisierung der Reisendeninformationssysteme
Modernisierung der Bahnsteigausstattung, Beleuchtung und Wegeleitung*
Ennepetal Modernisierung der Treppen an Bstg. Gl. 1/2* und am Empfangsgebäude*
Aufwertung der Personenunterführung*
Austausch des Aufzugs an Bstg. Gl. 1/2*
Modernisierung des Bahnsteigdaches an Gl. 1/2*
Modernisierung der Reisendeninformationssysteme
Modernisierung der Bahnsteigausstattung, Beleuchtung und Wegeleitung*
*Finanzierung über Korridorsanierung
65. Welche Bahnhöfe werden im Rahmen der Generalsanierung zu
Zukunftsbahnhöfen ausgebaut, und welche der umgesetzten Maßnahmen sind
dafür ursächlich, dass der jeweilige Bahnhof als Zukunftsbahnhof
klassifiziert werden kann (bitte alle auflisten)?
Im Rahmen der Korridorsanierung werden 2026 folgende Bahnhöfe nach dem
Zielbild im Handbuch Zukunftsbahnhöfe (ZKB) ausgebaut: Opladen,
Leichlingen, Haan und Ennepetal.
Zur Erreichung des Zustandes sind u. a. die in Antwort zu Frage 64 genannten
Maßnahmen sowie Arbeiten im Bahnhofsumfeld umzusetzen. Zur Erreichung
des Zustandes sind die Maßnahmen nach dem Handbuch Zukunftsbahnhöfe
(www.dbinfrago.com/resource/blob/13576856/a2a603407b540896becea24be4e
6d691/Handbuch-ZKB-data.pdf) umzusetzen.
66. Wie werden vor und während der Korridorsanierung die Öffentlichkeit
sowie das Parlament über die Maßnahmenumfänge und die einzelnen
Baufortschritte, Zeitpläne und Kostenentwicklungen informiert?
Die DB InfraGO AG informiert anhand regelmäßiger Presseinformationen,
postalischer und digitaler Anwohnerinformationen, Infos auf der Website der
Generalsanierung NRW, einen WhatsApp-Kanal und
Bürgerinfoveranstaltungen. An den Bahnhöfen und den Baustelleneinrichtungsflächen finden sich
Ersatzfahrpläne, Hinweistafeln und -Banner. Darüber hinaus berichtet die DB
InfraGO AG dem BMV in dem nach § 8e der dritten Nachtragsvereinbarung
LuFV III vereinbarten Monitoring regelmäßig über den Baufortschritt und die
Kostenentwicklung des Projektes.
67. Wie ist der aktuelle Planungsstand zur Gewährleistung eines attraktiven
und leistungsfähigen Schienenersatzverkehrs (SEV) in der Zeit der
Totalsperrung?
Das SEV-Konzept ist erstellt, und die notwendigen Kapazitäten an
Fahrpersonalen und Fahrzeugen sind werden bei den rahmenvertraglich über die DB
InfraGO AG gebundenen Busunternehmen durch die
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) abgerufen. Der SEV-Fahrplan ist seit dem 15. Oktober 2025 im
DB-Navigator und angeschlossenen Datenplattformen hinterlegt.
68. Mit wie vielen Bussen und Fahrern soll der SEV bewerkstelligt werden?
In der Spitze sind ca. 180 Busse am Tag im Einsatz.
69. Auf welchen Strecken, mit welchen Haltepunkten, in welcher Frequenz
und zu welchen Zeiten soll der SEV zweckmäßig bedient werden (bitte
jede Strecke auflisten)?
Es wird auf den Liniennetzplan während der Voll- und Teilsperrung verwiesen.
https://generalsanierung.db-ersatzver-kehr.de/resource/blob/13577846/4deb07b
0ef38664626b7136b42fafe60/Liniennetzplan-Hagen-Wuppertal-Ko-ln_Vollspe
rrung-data.pdf
https://generalsanierung.db-ersatzver-kehr.de/resource/blob/13487124/38eafb3
d4059e87ff2a502034381861b/Liniennetzplan-Hagen-Wuppertal-Ko-ln_Teilspe
rrung-data.pdf
70. Mit welcher durchschnittlichen Fahrzeit des SEV rechnet das
Bundesministerium für Verkehr (BMV) im Vergleich zur durchschnittlichen
Reisezeit auf der Schiene?
Vergleichszahlen sind nicht bekannt. Die genauen Zeiten können seit dem
15. Oktober 2025 im DB-Navigator eingesehen werden.
71. Was ist der Bauablauf für die folgenden Gewerke jeweils (bitte je
Bauabschnitt aufführen, welche Maßnahmen in welchem Zeitraum
durchgeführt werden):
a) Oberbau,
b) Leit- und Sicherungstechnik,
c) Oberleitungen,
d) Telekommunikation,
e) Elektrische Energieanlagen (50 Herz [ Hz]),
f) Konstruktiver Ingenieurbau?
Die Bauablaufplanung ist noch nicht abgeschlossen.
72. Welche für den Bereich der Generalsanierung geplanten Maßnahmen zur
Verbesserung des Zustands oder der Kapazität sind nicht umsetzbar
gewesen, und welche rechtlichen Limitationen haben die Umsetzung
verhindert (bitte jeweils aufführen)?
Baumaßnahmen, die Planrecht erfordern, können aufgrund der kurzen
vorlaufenden Planungszeit nicht umgesetzt werden. Dies betrifft in erster Linie
Stellwerksmodernisierungen und Arbeiten an der Leit- und Sicherungstechnik.
73. Wie viele infrastrukturbedingte Störungen gab es in den letzten fünf
Jahren jeweils im Bereich der Generalsanierung (bitte jeweils in
Stellwerksanlage, Signale, Weichen, Zugfunk, Oberbau, Kabel, Oberleitung,
Zugsicherung unterteilen)?
2021 2022 2023 2024 2025
Stromversorgungsanlagen 13 11 7 12 13
Telekommunikationsanlagen 8 14 4 3 5
Bauwerke 0 0 0 2 0
Fahrbahn 53 53 51 52 59
Bahnübergangssicherungsanlagen 122 111 105 122 99
2021 2022 2023 2024 2025
Anlagen Leit- und Sicherungstechnik 388 332 311 342 355
Weichen 188 202 232 213 191
74. Aus welchen Gründen wird die in Köln-Mülheim anvisierte
Inbetriebnahme eines neuen DSTW nicht bereits im Rahmen der
Generalsanierung umgesetzt, welche vorbereitenden Maßnahmen für die anstehende
Inbetriebnahme werden im Zuge der Generalsanierung durchgeführt, und
welche Einschränkungen ergeben sich daraus für die Realisierbarkeit der
ETCS-Ausrüstung im Rahmen der Generalsanierung?
Der Bahnhof Köln-Mülheim ist nicht Bestandteil der Korridorsanierung und
wird während der Korridorsanierung für den Zugbetrieb nutzbar bleiben. Daher
erfolgen in diesem Zeitraum keine Stellwerksmaßnahmen.
75. Wieso müssen die S-Bahn-Strecke zwischen dem 5. Oktober 2027 und
dem 10. Dezember 2027 sowie die Fernbahnstrecke Hagen–Köln
zwischen dem 3. Dezember 2027 und dem 10. Dezember 2027 erneut
gesperrt werden, bzw. welche in der Totalsperrung von 5 Monaten nicht
umsetzbaren Maßnahmen werden in diesem Zeitraum durchgeführt?
Das Sperrpausenkonzept ist nach Angaben der DB InfraGO AG so aufgebaut,
dass der vollständige Abschluss dieser Arbeiten nach der Sperrung Ende 2027
erreicht wird.
76. Aus welchen konkreten Gründen hat sich die DB InfraGO im Gegensatz
zu anderen Generalsanierungen für eine abschnittsweise Sperrung der
Strecke entschieden, anstatt die gesamte Strecke über die fünf Monate
der Sanierung vollständig zu sperren, und wieso war die abschnittsweise
Sperrung bei anderen Generalsanierungen (beispielsweise Hamburg–
Berlin mit ca. 280 Kilometern [km] Totalsperrung) nicht umsetzbar?
Es erfolgt keine abschnittsweise Sperrung, sondern eine vollständige Sperrung
über den gesamten Zeitraum.
77. Inwieweit wurden Risiken in der Zuverlässigkeit der
Ersatzverkehrsbusse durch die starke Überlastung der Straßen in Nordrhein-Westfalen bei
der Erstellung des Ersatzverkehrskonzepts berücksichtigt, und wurden
dabei in Absprache mit den Straßenbaulastträgern zusätzliche
infrastrukturelle Maßnahmen (beispielsweise separate Busspuren, Anpassung von
Lichtsignalanlagen[LSA]-Phasen, Erweiterung der Kfz-Spuren,
Sperrungen bzw. Umleitungen für Pkws) in Betracht gezogen?
Das Ersatzkonzept wurde durch die Aufgabeträger (AT) go.Rheinland und
Verkehrsverbund Rhein Ruhr (VRR) erstellt. Abstimmungen bzgl.
Straßenbaumaßnahmen wurden mit den Straßenbaulastträgern durchgeführt und im Konzept
berücksichtigt.
78. Sofern zusätzliche infrastrukturelle Maßnahmen auf der Straße zur
Verbesserung der Stabilität des Busbetriebs in Betracht gezogen wurden,
welche dieser Maßnahmen werden umgesetzt, und welche nicht (bittedie
Gründe nennen, wieso diese nicht umgesetzt werden)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
79. Wie wird sichergestellt, dass die Stadt Köln im Ersatzverkehrskonzept
ausreichend angebunden wird, ohne dass die Busse im innerstädtischen
Verkehr der Stadt Köln im Stau stehen?
Das Ersatzverkehrskonzept von go.Rheinland sieht vor, dass die
Ersatzverkehrsbusse bis Leverkusen fahren und Fahrgäste dort auf das Schienennetz
umsteigen.
80. Wie wird eine zusätzliche verspätungstreibende Überlastung der Strecke
von Köln über Düsseldorf in Richtung Berlin vermieden, wenn die
Fernverkehrszüge der Relation Hagen–Wuppertal–Köln über diese Strecke
umgeleitet werden, und inwieweit resultiert daraus eine Reduzierung des
Fernverkehrsangebots für den Zeitraum der Totalsperrung in der
Metropolregion Nordrhein-Westfalen?
Die Züge entfallen größtenteils auf dem Teilabschnitt zwischen Dortmund bzw.
Hagen und Köln. Durch die Umleitungen entstehen keine
Kapazitätsmehrungen, da sie entweder wie die Linie 10 (Köln–Berlin) in der gleichen Trasse in
Doppeltraktion verkehren oder aber andere Linien zum Ausgleich auf
Teilabschnitten entfallen.
81. Werden bestimmte Fernverkehrsrelationen großräumig umgeleitet, um
die zusätzliche Belastung auf den Ausweichstrecken in unmittelbarer
Nähe zur Generalsanierung zu reduzieren (beispielsweise München–
Hamburg nicht mehr über Köln, sondern über Göttingen bzw. Hannover;
bittedie Relationen und deren Routenänderung nennen), und wenn nein,
wieso nicht (bitte begründen)?
Die DB Fernverkehr AG prüft bei großen Baumaßnahmen immer die
Möglichkeit von großräumigen Umleitungen. Im Fall dieser Korridorsanierung gibt es
hierfür jedoch keine Optionen.
82. Wieso ergibt sich für die Sanierung der 65 km langen Strecke eine
vergleichbare Fahrzeitverlängerung im Fernverkehr von 40 Minuten (min)
gegenüber 45 min bei der Generalsanierung der Strecke Hamburg–Berlin
mit mehr als der vierfachen Streckenlänge von ca. 280 km, und wie lässt
sich dies dem Fahrgast gegenüber rechtfertigen?
Nach Angaben der DB InfraGO AG liegt dies an den infrastrukturellen und
betrieblichen Rahmenbedingungen der beiden Umleitungsstrecken. Während die
Umleitung Hamburg–Berlin über eine vergleichsweise lange Strecke von
280 km über eine Flächenregion erfolgt, führt die Umleitung Hagen–
Wuppertal–Köln durch die Metropolregion Ruhrgebiet, die eine völlig andere
verkehrliche Charakteristik aufweist.
83. Wie wird sichergestellt, dass die Fahrgäste im Großraum Köln infolge
langwieriger Totalsperrungen für die Inbetriebnahme des ESTW Köln
Hauptbahnhof (Hbf) und der Generalsanierung nicht dauerhaft auf
andere Verkehrsmittel umsteigen, und wie werden durch die vielen
Sperrungen verlorene Kundinnen und Kunden wieder zurückgewonnen?
Die DB InfraGO AG, die Aufgabenträger und die EVU bereiten im Vorfeld die
Konzepte für den Ersatzverkehr vor und planen den Einsatz zusätzlicher
Reisendenlenker, Baustellenbotschafter sowie weiterer Informationsangebote.
84. Werden bei der Generalsanierung dieselben Busse wie bei der
Generalsanierung der Riedbahn oder der Strecke Hamburg–Berlin eingesetzt
oder wird hierfür neues Rollmaterial beschafft (bitte jeweilige Anteile
der Busflotte nennen)?
Die Ersatzverkehre für die Korridorsanierungen im Zeitraum 2026 bis 2027
wurden EU-weit ausgeschrieben und an drei Unternehmen in drei
Leistungspaketen vergeben.
85. Sofern neues Rollmaterial beschafft wird, wieso wurde nicht
sichergestellt, dass die für die Generalsanierungen neu beschafften Busse mit
extra dafür vorgesehener Ausrüstung auch auf den weiteren
Generalsanierungen eingesetzt werden können, welche Maßnahmen hätten ergriffen
werden können, um dies zu realisieren, und aus welchen Gründen
wurden diese Maßnahmen nicht realisiert?
Die Fahrzeuge werden in Form von Rahmenverträgen EU-weit ausgeschrieben.
Dabei ist sichergestellt, dass die Fahrzeuge, die bereits im Rahmen einer
Korridorsanierung zum Einsatz kamen und die Qualitätsanforderungen erfüllt haben,
wieder im Rahmen der nächsten Ausschreibung angeboten werden können.
86. Wo werden die neu beschafften Busse der vorherigen
Generalsanierungen gegenwärtig eingesetzt (beispielsweise im regulären Busverkehr, im
SEV anderer Baumaßnahmen im deutschen Schienennetz; bitte die
jeweiligen Stückzahlen nennen)?
Die Fahrzeuge, die bei der Riedbahn eingesetzt wurden, kamen zum Teil auch
bei der Korridorsanierung Hamburg–Berlin zum Einsatz und können basierend
auf der Ausschreibung auch bei der Korridorsanierung Hagen–Wuppertal–Köln
eingesetzt werden. Einige der im Rahmen der Riedbahn-Sanierung eingesetzten
Fahrzeuge sind nach Angaben der DB InfraGO AG auch außerhalb der
Korridorsanierungen im Einsatz.
87. Welche neuen Erfahrungen in Bezug auf die Ersatzverkehrskonzepte der
Generalsanierungen konnten im Zuge der Generalsanierung der Strecke
Hamburg–Berlin gewonnen werden, und inwieweit unterscheiden sich
diese Erfahrungen von denen der Generalsanierung der Riedbahn?
Die Erfahrungen der DB InfraGO AG aus der Korridorsanierung Hamburg–
Berlin unterscheiden sich nach deren Angaben kaum von denen der Riedbahn
und sind im Wesentlichen auf verkehrliche und geographische Unterschiede
zurückzuführen.
88. Aus welchen Gründen wurde eine Trennung der Generalsanierungen auf
diesem Korridor in zwei Teile (Hagen–Unna–Hamm und Hagen–
Wuppertal–Köln) vorgenommen, und wieso wurde die Grenze zwischen den
beiden Generalsanierungen in Hagen gesetzt?
Bei der Auswahl der Sanierungsabschnitte hat die DB InfraGO AG neben dem
Anlagenzustand auch verkehrliche, marktseitige und bautechnologische
Rahmenbedingungen berücksichtigt.
89. Werden die vielen Streckenabzweige bzw. Streckenanschlüsse zwischen
Hagen und Köln während der Totalsperrung weiterhin bedient
(beispielsweise indem weiterhin ein Gleis im nächstgelegenen Bahnhof auf der
gesperrten Strecke in Betrieb bleibt) oder werden die Anschlüsse nicht zur
Verfügung stehen (bitte je Abzweig bzw. Anschluss angeben, in welchen
Zeiträumen weiterhin eine Bedienung möglich ist und welche Züge diese
nutzen)?
Die Bedienung der Anschließer bzw. Unternehmen an der Strecke während der
Korridorsanierung wird durch betriebliche Ausnahmen geregelt und kann in
und nach Absprache mit den Beteiligten in eingeschränkter Form stattfinden.
90. Wird bei jenen Abzweig- bzw. Anschlussstrecken, die durch die
Generalsanierung gekappt werden müssen und demzufolge nicht bis zum
nächstgelegenen Bahnhof bedient werden können, ein Ausweichbahnhof
errichtet oder eine Bedienung bis kurz vor den Sperrbereich ermöglicht
(wenn nein, bitte begründen)?
91. Werden auf den gekappten Abzweig- bzw. Anschlussstrecken auf den
nicht befahrbaren Abschnitten ebenfalls Maßnahmen im Rahmen der
Totalsperrung umgesetzt, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 90 und 91 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges
gemeinsam beantwortet.
Das Szenario wird nach Angaben der DB InfraGO AG bei dieser
Korridorsanierung nicht eintreten.
92. Wird der Betrieb auf den Strecken 2324, 2671, 2675 und 2723 während
der Zeit der Totalsperrung aufrechterhalten, wenn nein, wieso ist dies
jeweils nicht möglich, und welche Einschränkungen auf den Zugbetrieb
ergeben sich dadurch jeweils?
Ja.
93. Wieso finden in den Bahnhöfen Köln-Mühlheim und Hagen Hbf
während der Generalsanierung keine Maßnahmen statt (vgl. https://generalsa
nierung-nrw.deutschebahn.com/korridore/hagen-wuppertal-koeln.html#e
inschraenkungen), und inwieweit sind diese Bahnhöfe während der
Totalsperrung für den Zugbetrieb weiterhin nutzbar?
Die Knotenbahnhöfe am Anfang bzw. Ende des Sanierungsabschnittes sind von
der Korridorsanierung ausgenommen. Der Sperrabschnitt beginnt jeweils nach
bzw. vor dem jeweiligen Bahnhof. Im Bahnhof Hagen Hbf finden zeitgleich
weitere Sperrungen statt. Die Anfahrbarkeit des Bahnhofs ist gegeben und die
verkehrlichen Belange im Konzept der Korridorsanierung integriert.
94. Wo wird das üblicherweise für den Streckenabschnitt zuständige
Stellwerkspersonal während der Zeit der Generalsanierung eingesetzt, und
welche Schulungsmaßnahmen waren dafür erforderlich?
Da die Stellwerke während der Korridorsanierung vollständig in Betrieb
bleiben, gibt es keine Veränderungen, die das Stellwerkspersonal betreffen.
Deshalb sind auch keine Schulungsmaßnahmen erforderlich.
95. Gibt es Betriebsstandorte (beispielsweise Einsatzstellen von
Triebfahrzeugführerinnen und Triebfahrzeugführern sowie Zugbegleiterinnen und
Zugbegleitern, Werkstätten), die im Zuge der Generalsanierung nicht zur
Verfügung stehen, und wie wird sichergestellt, dass der umliegende
Zugbetrieb dennoch zuverlässig aufrechterhalten werden kann (bitte die Art
des jeweiligen Betriebsstandorts, das betroffene
Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) sowie die ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen
nennen)?
Nein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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- part_of_vorgang → Generalsanierung der Strecke Hagen-Wuppertal-Köln (Antwort)