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Kriegsdienstverweigerung in Deutschland im Jahr 2024 und 2025

dip / drucksache 30.06.2025 · WP 21 · 21/696 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Kriegsdienstverweigerung in Deutschland im Jahr 2024 und 2025 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/696 21. Wahlperiode 30.06.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering, Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihovićc, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Kriegsdienstverweigerung in Deutschland in den Jahren 2024 und 2025 Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes bestimmt: „Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Dieses Grundrecht gilt auch für aktive Soldatinnen und Soldaten und Reservistinnen und Reservisten. Das „Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus Gewissensgründen (Kriegsdienstverweigerungsgesetz – KDVG)“ regelt die weiteren Modalitäten. Würde in Deutschland ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen, könnte es nach Ansicht der Fragestellenden zu einer Teilmobilmachung oder einer Generalmobilmachung kommen. Eine solche ginge weit über die Wehrpflicht, die 2011 ausgesetzt, aber nicht abgeschafft wurde und die im Spannungs- oder Verteidigungsfall automatisch wieder in Kraft träte, hinaus. Befände sich Deutschland im Krieg, könnten alle Männer ab 18 Jahren eingezogen werden, die ihr 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei einer vollumfassenden Mobilmachung würden im Kriegsfall auch alle Reservistinnen und Reservisten eingezogen. Ausnahmen etwa aus gesundheitlichen Gründen würden im Einzelfall betrachtet. Kriegsdienstverweigerer können im Rahmen des Zivildienstgesetzes (ZDG) eingezogen werden. Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine im Februar 2022 scheinen aktive Soldatinnen und Soldaten und Reservistinnen und Reservisten zunehmend von ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch gemacht zu haben. Nach Berichten des Magazins „Stern“ wurden 2021 209 Anträge gestellt. In den darauffolgenden Jahren stieg die Zahl bis 2023 auf 1 609 Anträge von aktiven Soldateninnen und Soldaten und Reservistinnen und Reservisten. Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wurden bis zum 31. Oktober 2024 insgesamt 2 468 Anträge gestellt (www.stern.de/news/b ericht--zahl-von-kriegsdienstverweigerern-stark-gestiegen-35327120.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung (KDV-Anträge), aufgeschlüsselt nach a) Ungedienten, b) freiwillig Wehrdienstleistenden, c) Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 25 und weitere, d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und e) Reservistinnen und Reservisten wurden im Jahr 2024 gestellt?  2. Wie viele KDV-Anträge, aufgeschlüsselt nach a) Ungedienten, b) freiwillig Wehrdienstleistenden, c) Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 25 und weitere, d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, e) Reservistinnen und Reservisten wurden im Jahr 2024 von den Karrierecentern der Bundeswehr an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weitergeleitet?  3. Wie viele KDV-Anträge wurden im Jahr 2024 vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben anerkannt, die a) im Jahr 2023 gestellt oder b) im Jahr 2024 gestellt worden waren?  4. Wie viele KDV-Anträge wurden im Jahr 2024 vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben abgelehnt, die a) im Jahr 2023 gestellt oder b) im Jahr 2024 gestellt worden waren?  5. Wie viele KDV-Anträge wurden 2024 als unzulässig abgewiesen, und wie viele davon, weil a) die Antragstellerin oder der Antragsteller keine Tauglichkeitsprüfung hatte, b) die Antragstellerin oder der Antragsteller die Altersgrenze für Wehrpflichtige überschritten hatte oder c) wegen Formfehlern im Antragsschreiben?  6. Wie viele KDV-Anträge wurden 2024 als unbegründet abgelehnt?  7. Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller legten gegen die Ablehnung ihres KDV-Antrages durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Jahr 2024 Widerspruch ein, und in wie vielen dieser Fälle wurde den Widersprüchen abgeholfen und wurden die Antragstellerinnen und Antragsteller anerkannt?  8. In wie vielen Fällen der im Jahr 2024 abgelehnten Anträge wurde von den Antragstellerinnen und Antragstellern Klage auf Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung erhoben?  9. Wie viele KDV-Anträge, aufgeschlüsselt nach a) Ungedienten, b) freiwillig Wehrdienstleistenden, c) Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 25 und weitere, d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, e) Reservistinnen und Reservisten wurden bislang im Jahr 2025 gestellt? 10. Wie viele KDV-Anträge, aufgeschlüsselt nach a) Ungedienten, b) freiwillig Wehrdienstleistenden, c) Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 25 und weitere, d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten, e) Reservistinnen und Reservisten wurden bislang im Jahr 2025 von den Karrierecentern der Bundeswehr an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben weitergeleitet? 11. Wie viele KDV-Anträge wurden bislang im Jahr 2025 vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben anerkannt, die a) im Jahr 2023 gestellt oder b) im Jahr 2024 gestellt worden waren? 12. Wie viele KDV-Anträge wurden im Jahr 2025 vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben abgelehnt, die a) im Jahr 2023 gestellt oder b) im Jahr 2024 gestellt worden waren? 13. Wie viele KDV-Anträge wurden bislang im Jahr 2025 mit der Begründung, sie seien unvollständig, abgelehnt? 14. Wie viele KDV-Anträge wurden bislang im Jahr 2025 als unzulässig abgewiesen, und wie viele davon, weil a) die Antragstellerin oder der Antragsteller keine Tauglichkeitsprüfung hatte, b) die Antragstellerin oder der Antragsteller die Altersgrenze für Wehrpflichtige überschritten hatte oder c) wegen Formfehlern im Antragsschreiben? 15. Wie viele KDV-Anträge wurden bislang im Jahr 2025 als unbegründet abgelehnt? 16. Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller legten gegen die Ablehnung ihres KDV-Antrages durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben im Jahr 2025 bisher Widerspruch ein, und in wie vielen dieser Fälle wurde den Widersprüchen abgeholfen und wurden die Antragstellerinnen und Antragstellern anerkannt? 17. In wie vielen Fällen der im Jahr 2025 abgelehnten Anträge wurde von den Antragstellerinnen und Antragstellern Klage auf Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung erhoben? 18. Wie viele Planstellen gibt es im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben für die Bearbeitung von KDV-Anträgen, und wie viele davon sind besetzt? 19. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2022 zunächst abgelehnten Anträgen auf Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung infolge der Erhebung von Widerspruch bzw. Klage durch die Antragstellerinnen und Antragsteller stattgegeben (bitte nach Jahren und Anerkennung im Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren auflisten)? Berlin, den 27. Juni 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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