Kriegsdienstverweigerung in Deutschland im Jahr 2024 und 2025
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Kriegsdienstverweigerung in Deutschland im Jahr 2024 und 2025
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/696
21. Wahlperiode 30.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik
Brückner, Mirze Edis, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Ates Gürpinar, Jan Köstering,
Stella Merendino, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner,
Zada Salihovićc, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der
Fraktion Die Linke
Kriegsdienstverweigerung in Deutschland in den Jahren 2024 und 2025
Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes bestimmt: „Niemand darf gegen sein
Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Dieses Grundrecht
gilt auch für aktive Soldatinnen und Soldaten und Reservistinnen und
Reservisten. Das „Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Waffe aus
Gewissensgründen (Kriegsdienstverweigerungsgesetz – KDVG)“ regelt die
weiteren Modalitäten.
Würde in Deutschland ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen,
könnte es nach Ansicht der Fragestellenden zu einer Teilmobilmachung oder
einer Generalmobilmachung kommen. Eine solche ginge weit über die
Wehrpflicht, die 2011 ausgesetzt, aber nicht abgeschafft wurde und die im
Spannungs- oder Verteidigungsfall automatisch wieder in Kraft träte, hinaus.
Befände sich Deutschland im Krieg, könnten alle Männer ab 18 Jahren
eingezogen werden, die ihr 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei einer
vollumfassenden Mobilmachung würden im Kriegsfall auch alle Reservistinnen
und Reservisten eingezogen. Ausnahmen etwa aus gesundheitlichen Gründen
würden im Einzelfall betrachtet. Kriegsdienstverweigerer können im Rahmen
des Zivildienstgesetzes (ZDG) eingezogen werden.
Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine im Februar 2022 scheinen
aktive Soldatinnen und Soldaten und Reservistinnen und Reservisten
zunehmend von ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch gemacht
zu haben. Nach Berichten des Magazins „Stern“ wurden 2021 209 Anträge
gestellt. In den darauffolgenden Jahren stieg die Zahl bis 2023 auf 1 609 Anträge
von aktiven Soldateninnen und Soldaten und Reservistinnen und Reservisten.
Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wurden bis
zum 31. Oktober 2024 insgesamt 2 468 Anträge gestellt (www.stern.de/news/b
ericht--zahl-von-kriegsdienstverweigerern-stark-gestiegen-35327120.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung (KDV-Anträge),
aufgeschlüsselt nach
a) Ungedienten,
b) freiwillig Wehrdienstleistenden,
c) Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 25 und weitere,
d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und
e) Reservistinnen und Reservisten
wurden im Jahr 2024 gestellt?
2. Wie viele KDV-Anträge, aufgeschlüsselt nach
a) Ungedienten,
b) freiwillig Wehrdienstleistenden,
c) Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 25 und weitere,
d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten,
e) Reservistinnen und Reservisten
wurden im Jahr 2024 von den Karrierecentern der Bundeswehr an das
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
weitergeleitet?
3. Wie viele KDV-Anträge wurden im Jahr 2024 vom Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben anerkannt, die
a) im Jahr 2023 gestellt oder
b) im Jahr 2024 gestellt worden waren?
4. Wie viele KDV-Anträge wurden im Jahr 2024 vom Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben abgelehnt, die
a) im Jahr 2023 gestellt oder
b) im Jahr 2024 gestellt worden waren?
5. Wie viele KDV-Anträge wurden 2024 als unzulässig abgewiesen, und wie
viele davon, weil
a) die Antragstellerin oder der Antragsteller keine Tauglichkeitsprüfung
hatte,
b) die Antragstellerin oder der Antragsteller die Altersgrenze für
Wehrpflichtige überschritten hatte oder
c) wegen Formfehlern im Antragsschreiben?
6. Wie viele KDV-Anträge wurden 2024 als unbegründet abgelehnt?
7. Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller legten gegen die
Ablehnung ihres KDV-Antrages durch das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben im Jahr 2024 Widerspruch ein, und in wie vielen
dieser Fälle wurde den Widersprüchen abgeholfen und wurden die
Antragstellerinnen und Antragsteller anerkannt?
8. In wie vielen Fällen der im Jahr 2024 abgelehnten Anträge wurde von den
Antragstellerinnen und Antragstellern Klage auf Anerkennung der
Kriegsdienstverweigerung erhoben?
9. Wie viele KDV-Anträge, aufgeschlüsselt nach
a) Ungedienten,
b) freiwillig Wehrdienstleistenden,
c) Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 25 und weitere,
d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten,
e) Reservistinnen und Reservisten
wurden bislang im Jahr 2025 gestellt?
10. Wie viele KDV-Anträge, aufgeschlüsselt nach
a) Ungedienten,
b) freiwillig Wehrdienstleistenden,
c) Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 25 und weitere,
d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten,
e) Reservistinnen und Reservisten
wurden bislang im Jahr 2025 von den Karrierecentern der Bundeswehr an
das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
weitergeleitet?
11. Wie viele KDV-Anträge wurden bislang im Jahr 2025 vom Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben anerkannt, die
a) im Jahr 2023 gestellt oder
b) im Jahr 2024 gestellt worden waren?
12. Wie viele KDV-Anträge wurden im Jahr 2025 vom Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben abgelehnt, die
a) im Jahr 2023 gestellt oder
b) im Jahr 2024 gestellt worden waren?
13. Wie viele KDV-Anträge wurden bislang im Jahr 2025 mit der
Begründung, sie seien unvollständig, abgelehnt?
14. Wie viele KDV-Anträge wurden bislang im Jahr 2025 als unzulässig
abgewiesen, und wie viele davon, weil
a) die Antragstellerin oder der Antragsteller keine Tauglichkeitsprüfung
hatte,
b) die Antragstellerin oder der Antragsteller die Altersgrenze für
Wehrpflichtige überschritten hatte oder
c) wegen Formfehlern im Antragsschreiben?
15. Wie viele KDV-Anträge wurden bislang im Jahr 2025 als unbegründet
abgelehnt?
16. Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller legten gegen die
Ablehnung ihres KDV-Antrages durch das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben im Jahr 2025 bisher Widerspruch ein, und in wie
vielen dieser Fälle wurde den Widersprüchen abgeholfen und wurden die
Antragstellerinnen und Antragstellern anerkannt?
17. In wie vielen Fällen der im Jahr 2025 abgelehnten Anträge wurde von den
Antragstellerinnen und Antragstellern Klage auf Anerkennung der
Kriegsdienstverweigerung erhoben?
18. Wie viele Planstellen gibt es im Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben für die Bearbeitung von KDV-Anträgen, und wie
viele davon sind besetzt?
19. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
1. Januar 2022 zunächst abgelehnten Anträgen auf Anerkennung der
Kriegsdienstverweigerung infolge der Erhebung von Widerspruch bzw.
Klage durch die Antragstellerinnen und Antragsteller stattgegeben (bitte
nach Jahren und Anerkennung im Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren
auflisten)?
Berlin, den 27. Juni 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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