Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im ersten Quartal 2026
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Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im ersten Quartal 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5591
21. Wahlperiode 24.04.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik
Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan Köstering, Charlotte Antonia
Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im ersten Quartal 2026
Mit dem Inkrafttreten des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG)
am 1. Januar 2026 hat die Bundesregierung wieder Elemente der im Jahr 2011
ausgesetzten Wehrpflicht eingeführt, darunter auch die flächendeckende
Erfassung und die verpflichtende Musterung aller nach dem 31. Dezember 2007
geborenen Männer. Alle Männer, die ein Anschreiben des Bundesamts für
Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) erhalten, müssen den
Fragebogen ausfüllen und zu ihrer prinzipiellen Bereitschaft, Wehrdienst zu leisten,
Stellung nehmen. Ab nächstem Jahr müssen dann alle Männer, egal ob sie sich
freiwillig für den Wehrdienst melden wollen oder nicht, zur Musterung gehen.
Wer dieser Aufforderungen nicht Folge leistet, kann polizeilich vorgeführt oder
nach Aktenlage gemustert werden. Vor dem Hintergrund, dass das neue Gesetz
durchaus Pflichtelemente enthält und so Freiheitsrechte von jungen Menschen
einschränkt, möchten die Fragestellenden Einblick in den Umsetzungsstand des
neuen sogenannten freiwilligen Wehrdienstes erlangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen hat das Bundesamt für Personalmanagement der
Bundeswehr (BAPersBw) im ersten Quartal 2026 mit der Aufforderung zum
Ausfüllen der Bereitschaftserklärung (Fragebogen) angeschrieben (bitte
aufgeschlüsselt nach Geschlechtseintrag angeben)?
2. Wie viele vollständig und auswertbar ausgefüllte Fragebögen hat das BA-
PersBw im selben Zeitraum bisher erhalten (bitte nach Geschlechtseintrag
der Personen, die die Fragebögen zurückgeschickt haben, aufschlüsseln),
und wie viele der Fragebögen wurden digital ausgefüllt, wie viele
schriftlich und per Post zugesandt und wie viele in Karrierecentern?
3. Wie ermöglicht das BAPersBw angeschriebenen Personen, den
Fragebogen schriftlich auszufüllen, wenn diese ihn nicht digital bearbeiten
können oder wollen?
4. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger des Anschreibens des
BAPersBw sind bereits Soldatinnen und Soldaten bzw. haben das im
Fragebogen angegeben?
5. Wie viele Personen haben angegeben, dass sie Interesse am Dienst als
Soldatinnen und Soldaten haben (bitte aufgeschlüsselt nach der Skala im
Fragebogen 1 bis 10 angeben)?
6. In wie vielen Fällen hat die Person ihre Bereitschaft zu einem freiwilligen
Wehrdienst oder darüberhinausgehend zum Dienst als Soldatin oder
Soldat auf Zeit (SaZ) mitgeteilt (bitte nach Geschlechtseintrag,
Bundesländern, ergänzt durch Größenklasse der Herkunftsgemeinde bzw.
Herkunftskreises, Ausbildungsstand und welche Dienstdauer und Kategorie,
aufschlüsseln)?
7. Welche gewünschte Wehrdienstdauer wurde am häufigsten angegeben und
welche am wenigsten (bitte jeweils unter konkreter Angabe der
Nennungen angeben)?
8. Wie oft wurde welcher Einsatzbereich bei der Bundeswehr als Wunsch
benannt (bitte die genauen Zahlen angeben)?
9. Wie viele seit dem 1. Januar 2026 angeschriebenen Personen haben einen
Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) gestellt?
10. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerung
wurden bislang im Jahr 2026 gestellt, bitte aufgeschlüsselt nach
a) Ungediente,
b) Soldatinnen und Soldaten (bitte nach freiwillig Wehrdienstleistenden
bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, Berufssoldatinnen
und Berufssoldaten aufschlüsseln),
c) Reservistinnen und Reservisten?
11. Wie viele der angeschriebenen Personen haben innerhalb der im
Anschreiben gesetzten Frist nicht oder nur unvollständig reagiert?
12. Wie oft und in welcher Höhe wurde bereits Bußgeld verhängt, weil
Fragebögen nicht ausgefüllt und zurückgesendet wurden?
13. Welche Behörde stellt das Versäumen der Frist zum Ausfüllen oder die
Unvollständigkeit fest und entscheidet über die Höhe des Bußgelds?
14. Welche Behörde stellt den Bußgeldbescheid aus, stellt ihn zu und setzt ihn
durch?
15. Welche wehrmedizinischen Einstufungen bzw. Tauglichkeitsgrade
verwendet die Bundeswehr im Rahmen der Musterung der vom WDModG
betroffenen Personen (bitte mit Erläuterung der Bedeutung der
Einstufungen angeben)?
16. Wie viele junge Menschen wurden im ersten Quartal 2026 (bitte nach
Geburtsjahrgängen und Geschlechtseintrag aufschlüsseln)
a) zu einer wehrmedizinischen Untersuchung bzw. Musterung
vorgeladen (bitte nach Geschlechtseintrag und Bundesländern aufschlüsseln),
b) bereits einer Musterung unterzogen (bitte nach Geschlechtseintrag und
Bundesländern aufschlüsseln)?
17. Wie viele Musterungen bzw. wehrmedizinischen Untersuchungen wurden
im ersten Quartal abgeschlossen, und wie viele Personen wurden jeweils
entsprechend den in Frage 15 erfragten wehrmedizinischen Einstufungen
wie eingestuft?
18. Wie viele Personen des Geburtsjahrgangs 2008, die im ersten Quartal
2026 zu einer Musterung eingeladen wurden, haben
a) die Bereitschaft für einen freiwilligen Wehrdienst erklärt,
b) einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt
(bitte nach Zeitpunkt vor oder während der Musterung aufschlüsseln)?
19. Wie viele der Personen, die im ersten Quartal ihre Bereitschaft zu einem
freiwilligen Wehrdienst bekundet haben und bereits gemustert wurden,
sollen nach Planungen der Bundeswehr in diesem Jahr einberufen
werden?
20. Wie viel Personal ist derzeit mit der Auswertung der ausgefüllten
Fragebögen beschäftigt, und
a) schätzt die Bundeswehr dies als genügend ein, und
b) wenn nein, welchen weiteren Aufwuchs um wie viele Personen plant
das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit welchem
Zeithorizont?
21. Wie viel Personal steht derzeit für die Musterungen und
Erstuntersuchungen zur Verfügung, wie viele davon verfügen über eine medizinische
Qualifikation (bitte Anzahl der Personen und Vollzeitäquivalente angeben)?
22. Welchen weiteren Aufwuchs des Personals für Musterungen und
Erstuntersuchungen plant das BMVg in den nächsten vier Jahren (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)?
23. An welchen Standorten in Deutschland werden derzeit Musterungen und
wehrmedizinische Untersuchungen durchgeführt, und an welchen
Standorten plant das BMVg die Musterungskapazitäten auf- oder auszubauen
(bitte aufgeschlüsselt nach Standorten, Bundesländern und
Musterungskapazitäten angeben)?
24. Wie viel Personal ist bei der Bundeswehr sowie dem Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit der Bearbeitung von KDV-
Anträgen betraut (bitte getrennt angeben), und ist ein Aufwuchs der
Personalkapazitäten bei beiden Stellen geplant, und wenn ja, in welcher
Höhe?
25. Wie viele dieser KDV-Antragsteller wurden im ersten Quartal 2026 zur
Musterung geladen?
26. Wie viele der KDV-Antragsteller des Geburtenjahrgangs 2008 wurden im
Rahmen des Musterungsverfahrens bzw. der wehrmedizinischen
Begutachtung
a) als „tauglich“,
b) als „wehrdienstfähig“,
c) als „wehrdienstunfähig“
eingestuft?
27. Wie viele KDV-Anträge von Personen des Geburtsjahrgangs 2008 wurden
im ersten Quartal 2026 aufgrund des § 7 Absatz 1 des
Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) abgelehnt, und gegen wie viele dieser
Ablehnungen wurde Widerspruch eingelegt?
28. Wie viele KDV-Anträge wurden abgelehnt, die vor der Musterung gestellt
wurden (bitte aufgeschlüsselt nach Geburtsjahrgang der Antragsteller und
nach Quartal und Jahr – 2022 bis erstes Quartal 2026 – des
Ablehnungsbescheids angeben)?
29. Wie lange dauert es von der KDV-Antragstellung im Jahr 2026 bis zur
Entscheidung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben über den Antrag, wenn der vollständig eingereicht wird,
aufgeschlüsselt nach
a) Ungediente,
b) Soldatinnen und Soldaten (bitte nach freiwillig Wehrdienstleistenden
bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, Berufssoldatinnen
und Berufssoldaten aufschlüsseln),
c) Reservistinnen und Reservisten?
Berlin, den 16. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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