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Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im zweiten Quartal 2026

dip / drucksache 04.08.2026 · WP 21 · 21/7467 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im zweiten Quartal 2026 Deutscher Bundestag Drucksache 21/7467 21. Wahlperiode 04.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan Köstering, Charlotte Antonia Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im zweiten Quartal 2026 Mit dem Inkrafttreten des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) am 1. Januar 2026 hat die Bundesregierung wieder Elemente der im Jahr 2011 ausgesetzten Wehrpflicht eingeführt, darunter auch die flächendeckende Erfassung und die verpflichtende Musterung aller nach dem 31. Dezember 2007 geborenen Männer. Alle Männer, die ein Anschreiben des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW) erhalten, müssen den Fragebogen ausfüllen und zu ihrer prinzipiellen Bereitschaft, Wehrdienst zu leisten, Stellung nehmen. Ab nächstem Jahr müssen dann alle Männer, die nach dem 31. Dezember 2007 geboren sind, egal ob sie sich freiwillig für den Wehrdienst melden wollen oder nicht, zur Musterung gehen. Wer dieser Aufforderungen nicht Folge leistet, kann polizeilich vorgeführt oder nach Aktenlage gemustert werden. Vor dem Hintergrund, dass das neue Gesetz durchaus Pflichtelemente enthält und so Freiheitsrechte von jungen Menschen einschränkt, möchte die fragestellende Fraktion Einblick in den Umsetzungsstand des neuen sogenannten freiwilligen Wehrdienstes erlangen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie viele Personen hat das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr im zweiten Quartal 2026 mit der Aufforderung zum Ausfüllen der Bereitschaftserklärung (Fragebogen) angeschrieben (bitte nach Geschlechtseintrag in absoluten Zahlen aufschlüsseln)?  2. Wie viele vollständig und auswertbar ausgefüllte Fragebögen hat das BA- PersBW im selben Zeitraum bisher erhalten (bitte nach Geschlechtseintrag der Personen, die die Fragebögen zurückgeschickt haben, in absoluten Zahlen aufschlüsseln), und wie viele der Fragebögen wurden a) digital ausgefüllt, b) schriftlich und per Post zugesandt und c) in Karrierecentern abgegeben?  3. Werden Personen der Jahrgänge 2008 und jünger, die nach ihrem 18. Geburtstag ihren Geschlechtseintrag auf „männlich“ umtragen lassen, verpflichtet, a) einen neuen Fragebogen auszufüllen, b) sich ab Juli 2027 auch nach ihrem 18. Geburtstag einer Musterung zu unterziehen, und wenn ja, gibt es eine Frist, bis zu welcher die Person zu einer Musterung verpflichtet wird?  4. Wie stellt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bzw. das BA- PersBW sicher, dass die angeschriebenen Personen über die Möglichkeit zum schriftlichen Ausfüllen des Fragebogens informiert werden?  5. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger des Anschreibens des BAPersBW sind bereits Soldatinnen und Soldaten bzw. haben das im Fragebogen angegeben?  6. Wie viele Personen haben welchen Wert auf der Skala von 1 bis 10 angegeben, und ab welcher Ziffer bewertet das BAPersBW die Angabe als Interesse (bitte nach der Skala im Fragebogen 1 bis 10 – analog zur Pressemitteilung des BMVg vom 24. Juni 2026, www.bmvg.de/de/presse/ neuerwehrdienst-erfolgreich-gestartet-6116408 – und in absoluten Zahlen der Personen aufschlüsseln)?  7. In wie vielen Fällen hat die Person ihre Bereitschaft zu einem freiwilligen Wehrdienst oder darüber hinaus zum Dienst als Soldatin oder Soldat auf Zeit (SaZ) mitgeteilt (bitte nach Geschlechtseintrag, Bundesländern ergänzt durch Größenklasse der Herkunftsgemeinde bzw. des Herkunftskreises, Ausbildungsstand, Dienstdauer und Kategorie aufschlüsseln)?  8. Welche gewünschte Wehrdienstdauer wurde am häufigsten angegeben und welche am wenigsten (bitte jeweils inklusive der absoluten Zahlen der Nennungen angeben)?  9. Wie oft wurde welcher Einsatzbereich bei der Bundeswehr als Wunsch benannt (bitte die genauen Zahlen angeben)? 10. Wie viele seit dem 1. April 2026 angeschriebenen Personen haben einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) gestellt? 11. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerung wurden bislang im zweiten Quartal Jahr 2026 gestellt (bitte nach Jahrgängen und a) Ungedienten, b) Soldatinnen und Soldaten – hier nach Freiwillig Wehrdienstleistende bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten aufschlüsseln –, c) Reservistinnen und Reservisten aufschlüsseln)? 12. Wie viele der seit 1. April 2026 angeschriebenen Personen haben innerhalb der im Anschreiben gesetzten Frist nicht oder nur unvollständig reagiert? 13. Wie viele der im ersten Quartal im Jahr 2026 angeschriebenen Personen, die der Aufforderung, den Fragebogen im ersten Quartal im Jahr 2026 auszufüllen, nicht nachgekommen sind, haben dies im zweiten Quartal im Jahr 2026 getan? 14. Wie oft und in welcher Höhe wurde bereits Bußgeld verhängt, weil Fragebögen nicht ausgefüllt und zurückgesendet wurden (bitte nach Monaten, in denen der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde, aufschlüsseln)? 15. Wie werden Bußgelder nach wiederholter Verhängung erhöht, und welche Eskalationsstufen sieht das BAPersBW bzw. das BMVg vor? 16. Wie viele junge Menschen wurden im zweiten Quartal 2026 (aufgeschlüsselt nach Geburtsjahrgängen und Geschlechtseintrag) a) zu einer wehrmedizinischen Untersuchung bzw. Musterung vorgeladen (bitte nach Geschlechtseintrag und Bundesländern aufschlüsseln) und b) bereits einer Musterung unterzogen (bitte nach Geschlechtseintrag und Bundesländern aufschlüsseln)? 17. Wie viele Musterungen bzw. wehrmedizinische Untersuchungen wurden im zweiten Quartal abgeschlossen, und wie viele Personen wurden jeweils entsprechend der wehrmedizinischen Einstufungen wie eingestuft, a) als voll wehrdienstfähig, b) als verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten, c) als vorübergehend nicht wehrdienstfähig und d) als nicht wehrdienstfähig? 18. Wie viele Personen des Geburtsjahrgangs 2008, die im zweiten Quartal 2026 zu einer Musterung eingeladen wurden, haben a) die Bereitschaft für einen freiwilligen Wehrdienst erklärt und b) einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt (bitte nach Zeitpunkt vor oder während der Musterung aufschlüsseln)? 19. Wie viele der Personen, die im zweiten Quartal 2026 ihre Bereitschaft zu einem freiwilligen Wehrdienst bekundet haben und bereits gemustert wurden, sollen nach Planungen der Bundeswehr in diesem Jahr einberufen werden? 20. Wie viel Personal steht derzeit für die Musterungen und Erstuntersuchungen zur Verfügung, wie viele davon verfügen über eine medizinische Qualifikation (bitte Anzahl der Personen und Vollzeitäquivalente angeben)? Sollte wie im ersten Quartal im Jahr 2026 keine Auswertung des Personalumfangs im Sinne der Fragestellung möglich sein, ab welchem Zeitpunkt wird voraussichtlich die sich im Aufbau befindende Musterungsorganisation so weit fortgeschritten sein, dass erste Angaben über die Personalkapazitäten des für Musterungen und Erstuntersuchungen zur Verfügung stehenden Personals hinsichtlich der Anzahl und Vollzeitäquivalente möglich sind? 21. Welchen weiteren Aufwuchs des Personals für Musterungen und Erstuntersuchungen plant das BMVg in den nächsten vier Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 22. Wann werden die acht neuen Musterungszentren in Bielefeld, Braunschweig, Dortmund, Jena, Kempten, Offenburg, Regensburg und Würzburg fertiggestellt sein, und welche Musterungskapazitäten mit welcher Personalzielgröße werden angestrebt? 23. Wie viel Personal ist bei der Bundeswehr sowie dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit der Bearbeitung von KDV- Anträgen betraut (bitte getrennt angeben), ist ein Aufwuchs der Personalkapazitäten bei beiden Stellen geplant, und wenn ja, in welcher Höhe? 24. Wie viele dieser KDV-Antragsteller wurden im zweiten Quartal 2026 zur Musterung geladen? 25. Wie viele der KDV-Antragsteller des Geburtenjahrgangs 2008 wurden im Rahmen des Musterungsverfahrens bzw. der wehrmedizinischen Begutachtung (entsprechend § 8a des Wehrpflichtgesetzes [WPflG]) eingestuft a) als voll wehrdienstfähig, b) als verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten, c) als vorübergehend nicht wehrdienstfähig und d) als nicht wehrdienstfähig? 26. Wie viele KDV-Anträge von Personen des Geburtsjahrgangs 2008 wurden im zweiten Quartal 2026 aufgrund des § 7 Absatz 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) abgelehnt, und gegen wie viele dieser Ablehnungen wurde Widerspruch eingelegt? 27. Wie viele KDV-Anträge wurden abgelehnt, die vor der Musterung gestellt wurden (bitte nach Geburtsjahrgang der Antragsteller und nach Quartal und Jahr – von 2022 bis zum zweiten Quartal 2026 – des Ablehnungsbescheids aufschlüsseln)? 28. Wie lange dauert es von der KDV-Antragstellung im Jahr 2026 bis zur Entscheidung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben über den Antrag, wenn der vollständig eingereicht wird (bitte nach a) Ungedienten, b) Soldatinnen und Soldaten – hier aufgeschlüsselt nach Freiwillig Wehrdienstleistende bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten – und c) Reservistinnen und Reservisten aufschlüsseln)? 29. Wie viele junge Menschen haben bereits bis zum 30. Juni 2026 ihren freiwilligen Wehrdienst angetreten und mit welcher angestrebten Dauer (bitte nach Geschlecht und Geburtsjahr aufschlüsseln), und wie viele Personen des Jahrgangs 2008 plant die Bundeswehr nach derzeitigem Stand, bis 31. Dezember 2026 einzuberufen? 30. Wie viele Personen haben angegeben, dass sie Wehrdienst in einem anderen Land geleistet haben bzw. dazu verpflichtet sind (bitte nach Anzahl und Land auflisten)? 31. Von welchem finanziellen Mehrbedarf geht die Bundesregierung für die Erfassung und Musterung der künftig höheren Zahl an Rekrutinnen und Rekruten aus? 32. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber bzw. sich freiwillig zum Wehrdienst gemeldete Personen wurden nicht in die Bundeswehr aufgenommen, weil die Sicherheitsprüfung nicht bestanden wurde? 33. Wie viele Menschen des Geburtsjahrgangs 2008, die nicht als Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, mussten von der Grundwehrdienstleistung wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst), b) nach § 11 WPflG (Befreiung), c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte) und d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung) auf Dauer freigestellt werden (bitte nach Quartalen 2026 aufschlüsseln)? 34. Plant die Bundesregierung, auch Personen der Jahrgänge 2008 ab dem 1. Juli 2027 zu verpflichtenden Musterungen vorzuladen, die bereits als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wurden? 35. Welche abgeleisteten Wehr-, Wehrersatz- und Freiwilligen-Dienste von Doppel- oder Mehrfachstaatlern erkennt Deutschland an, und von welchen Staaten erkennt Deutschland Anerkennungen als Kriegsdienstverweigerer von Doppel- oder Mehrfachstaatlern an? Berlin, den 20. Juli 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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