Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im zweiten Quartal 2026
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Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im zweiten Quartal 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7467
21. Wahlperiode 04.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, Maik
Brückner, Katrin Fey, Vinzenz Glaser, Jan Köstering, Charlotte Antonia
Neuhäuser, Cansu Özdemir, Lea Reisner, Zada Salihović, Ulrich Thoden, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im zweiten Quartal 2026
Mit dem Inkrafttreten des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG)
am 1. Januar 2026 hat die Bundesregierung wieder Elemente der im Jahr 2011
ausgesetzten Wehrpflicht eingeführt, darunter auch die flächendeckende
Erfassung und die verpflichtende Musterung aller nach dem 31. Dezember 2007
geborenen Männer. Alle Männer, die ein Anschreiben des Bundesamts für
Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBW) erhalten, müssen den
Fragebogen ausfüllen und zu ihrer prinzipiellen Bereitschaft, Wehrdienst zu leisten,
Stellung nehmen. Ab nächstem Jahr müssen dann alle Männer, die nach dem
31. Dezember 2007 geboren sind, egal ob sie sich freiwillig für den Wehrdienst
melden wollen oder nicht, zur Musterung gehen. Wer dieser Aufforderungen
nicht Folge leistet, kann polizeilich vorgeführt oder nach Aktenlage gemustert
werden. Vor dem Hintergrund, dass das neue Gesetz durchaus Pflichtelemente
enthält und so Freiheitsrechte von jungen Menschen einschränkt, möchte die
fragestellende Fraktion Einblick in den Umsetzungsstand des neuen
sogenannten freiwilligen Wehrdienstes erlangen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen hat das Bundesamt für Personalmanagement der
Bundeswehr im zweiten Quartal 2026 mit der Aufforderung zum Ausfüllen
der Bereitschaftserklärung (Fragebogen) angeschrieben (bitte nach
Geschlechtseintrag in absoluten Zahlen aufschlüsseln)?
2. Wie viele vollständig und auswertbar ausgefüllte Fragebögen hat das BA-
PersBW im selben Zeitraum bisher erhalten (bitte nach Geschlechtseintrag
der Personen, die die Fragebögen zurückgeschickt haben, in absoluten
Zahlen aufschlüsseln), und wie viele der Fragebögen wurden
a) digital ausgefüllt,
b) schriftlich und per Post zugesandt und
c) in Karrierecentern abgegeben?
3. Werden Personen der Jahrgänge 2008 und jünger, die nach ihrem 18.
Geburtstag ihren Geschlechtseintrag auf „männlich“ umtragen lassen,
verpflichtet,
a) einen neuen Fragebogen auszufüllen,
b) sich ab Juli 2027 auch nach ihrem 18. Geburtstag einer Musterung zu
unterziehen, und wenn ja, gibt es eine Frist, bis zu welcher die Person
zu einer Musterung verpflichtet wird?
4. Wie stellt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bzw. das BA-
PersBW sicher, dass die angeschriebenen Personen über die Möglichkeit
zum schriftlichen Ausfüllen des Fragebogens informiert werden?
5. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger des Anschreibens des
BAPersBW sind bereits Soldatinnen und Soldaten bzw. haben das im
Fragebogen angegeben?
6. Wie viele Personen haben welchen Wert auf der Skala von 1 bis 10
angegeben, und ab welcher Ziffer bewertet das BAPersBW die Angabe als
Interesse (bitte nach der Skala im Fragebogen 1 bis 10 – analog zur
Pressemitteilung des BMVg vom 24. Juni 2026, www.bmvg.de/de/presse/
neuerwehrdienst-erfolgreich-gestartet-6116408 – und in absoluten Zahlen der
Personen aufschlüsseln)?
7. In wie vielen Fällen hat die Person ihre Bereitschaft zu einem freiwilligen
Wehrdienst oder darüber hinaus zum Dienst als Soldatin oder Soldat auf
Zeit (SaZ) mitgeteilt (bitte nach Geschlechtseintrag, Bundesländern
ergänzt durch Größenklasse der Herkunftsgemeinde bzw. des
Herkunftskreises, Ausbildungsstand, Dienstdauer und Kategorie aufschlüsseln)?
8. Welche gewünschte Wehrdienstdauer wurde am häufigsten angegeben und
welche am wenigsten (bitte jeweils inklusive der absoluten Zahlen der
Nennungen angeben)?
9. Wie oft wurde welcher Einsatzbereich bei der Bundeswehr als Wunsch
benannt (bitte die genauen Zahlen angeben)?
10. Wie viele seit dem 1. April 2026 angeschriebenen Personen haben einen
Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) gestellt?
11. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerung
wurden bislang im zweiten Quartal Jahr 2026 gestellt (bitte nach Jahrgängen
und
a) Ungedienten,
b) Soldatinnen und Soldaten – hier nach Freiwillig Wehrdienstleistende
bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, Berufssoldatinnen
und Berufssoldaten aufschlüsseln –,
c) Reservistinnen und Reservisten aufschlüsseln)?
12. Wie viele der seit 1. April 2026 angeschriebenen Personen haben
innerhalb der im Anschreiben gesetzten Frist nicht oder nur unvollständig
reagiert?
13. Wie viele der im ersten Quartal im Jahr 2026 angeschriebenen Personen,
die der Aufforderung, den Fragebogen im ersten Quartal im Jahr 2026
auszufüllen, nicht nachgekommen sind, haben dies im zweiten Quartal im
Jahr 2026 getan?
14. Wie oft und in welcher Höhe wurde bereits Bußgeld verhängt, weil
Fragebögen nicht ausgefüllt und zurückgesendet wurden (bitte nach Monaten,
in denen der Bußgeldbescheid ausgestellt wurde, aufschlüsseln)?
15. Wie werden Bußgelder nach wiederholter Verhängung erhöht, und welche
Eskalationsstufen sieht das BAPersBW bzw. das BMVg vor?
16. Wie viele junge Menschen wurden im zweiten Quartal 2026
(aufgeschlüsselt nach Geburtsjahrgängen und Geschlechtseintrag)
a) zu einer wehrmedizinischen Untersuchung bzw. Musterung
vorgeladen (bitte nach Geschlechtseintrag und Bundesländern aufschlüsseln)
und
b) bereits einer Musterung unterzogen (bitte nach Geschlechtseintrag und
Bundesländern aufschlüsseln)?
17. Wie viele Musterungen bzw. wehrmedizinische Untersuchungen wurden
im zweiten Quartal abgeschlossen, und wie viele Personen wurden jeweils
entsprechend der wehrmedizinischen Einstufungen wie eingestuft,
a) als voll wehrdienstfähig,
b) als verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte
Tätigkeiten,
c) als vorübergehend nicht wehrdienstfähig und
d) als nicht wehrdienstfähig?
18. Wie viele Personen des Geburtsjahrgangs 2008, die im zweiten Quartal
2026 zu einer Musterung eingeladen wurden, haben
a) die Bereitschaft für einen freiwilligen Wehrdienst erklärt und
b) einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt
(bitte nach Zeitpunkt vor oder während der Musterung aufschlüsseln)?
19. Wie viele der Personen, die im zweiten Quartal 2026 ihre Bereitschaft zu
einem freiwilligen Wehrdienst bekundet haben und bereits gemustert
wurden, sollen nach Planungen der Bundeswehr in diesem Jahr einberufen
werden?
20. Wie viel Personal steht derzeit für die Musterungen und
Erstuntersuchungen zur Verfügung, wie viele davon verfügen über eine medizinische
Qualifikation (bitte Anzahl der Personen und Vollzeitäquivalente angeben)?
Sollte wie im ersten Quartal im Jahr 2026 keine Auswertung des
Personalumfangs im Sinne der Fragestellung möglich sein, ab welchem Zeitpunkt
wird voraussichtlich die sich im Aufbau befindende
Musterungsorganisation so weit fortgeschritten sein, dass erste Angaben über die
Personalkapazitäten des für Musterungen und Erstuntersuchungen zur Verfügung
stehenden Personals hinsichtlich der Anzahl und Vollzeitäquivalente möglich
sind?
21. Welchen weiteren Aufwuchs des Personals für Musterungen und
Erstuntersuchungen plant das BMVg in den nächsten vier Jahren (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
22. Wann werden die acht neuen Musterungszentren in Bielefeld,
Braunschweig, Dortmund, Jena, Kempten, Offenburg, Regensburg und
Würzburg fertiggestellt sein, und welche Musterungskapazitäten mit welcher
Personalzielgröße werden angestrebt?
23. Wie viel Personal ist bei der Bundeswehr sowie dem Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit der Bearbeitung von KDV-
Anträgen betraut (bitte getrennt angeben), ist ein Aufwuchs der
Personalkapazitäten bei beiden Stellen geplant, und wenn ja, in welcher Höhe?
24. Wie viele dieser KDV-Antragsteller wurden im zweiten Quartal 2026 zur
Musterung geladen?
25. Wie viele der KDV-Antragsteller des Geburtenjahrgangs 2008 wurden im
Rahmen des Musterungsverfahrens bzw. der wehrmedizinischen
Begutachtung (entsprechend § 8a des Wehrpflichtgesetzes [WPflG]) eingestuft
a) als voll wehrdienstfähig,
b) als verwendungsfähig mit Einschränkungen für bestimmte
Tätigkeiten,
c) als vorübergehend nicht wehrdienstfähig und
d) als nicht wehrdienstfähig?
26. Wie viele KDV-Anträge von Personen des Geburtsjahrgangs 2008 wurden
im zweiten Quartal 2026 aufgrund des § 7 Absatz 1 des
Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) abgelehnt, und gegen wie viele dieser
Ablehnungen wurde Widerspruch eingelegt?
27. Wie viele KDV-Anträge wurden abgelehnt, die vor der Musterung gestellt
wurden (bitte nach Geburtsjahrgang der Antragsteller und nach Quartal
und Jahr – von 2022 bis zum zweiten Quartal 2026 – des
Ablehnungsbescheids aufschlüsseln)?
28. Wie lange dauert es von der KDV-Antragstellung im Jahr 2026 bis zur
Entscheidung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben über den Antrag, wenn der vollständig eingereicht wird (bitte nach
a) Ungedienten,
b) Soldatinnen und Soldaten – hier aufgeschlüsselt nach Freiwillig
Wehrdienstleistende bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten,
Berufssoldatinnen und Berufssoldaten – und
c) Reservistinnen und Reservisten
aufschlüsseln)?
29. Wie viele junge Menschen haben bereits bis zum 30. Juni 2026 ihren
freiwilligen Wehrdienst angetreten und mit welcher angestrebten Dauer (bitte
nach Geschlecht und Geburtsjahr aufschlüsseln), und wie viele Personen
des Jahrgangs 2008 plant die Bundeswehr nach derzeitigem Stand, bis
31. Dezember 2026 einzuberufen?
30. Wie viele Personen haben angegeben, dass sie Wehrdienst in einem
anderen Land geleistet haben bzw. dazu verpflichtet sind (bitte nach Anzahl
und Land auflisten)?
31. Von welchem finanziellen Mehrbedarf geht die Bundesregierung für die
Erfassung und Musterung der künftig höheren Zahl an Rekrutinnen und
Rekruten aus?
32. Wie viele Bewerberinnen und Bewerber bzw. sich freiwillig zum
Wehrdienst gemeldete Personen wurden nicht in die Bundeswehr
aufgenommen, weil die Sicherheitsprüfung nicht bestanden wurde?
33. Wie viele Menschen des Geburtsjahrgangs 2008, die nicht als
Kriegsdienstverweigerer anerkannt sind, mussten von der
Grundwehrdienstleistung wegen gesetzlicher Wehrdienstausnahmen
a) nach § 10 WPflG (Ausschluss vom Wehrdienst),
b) nach § 11 WPflG (Befreiung),
c) nach § 12 WPflG (unzumutbare Härte) und
d) nach § 13 WPflG (Unabkömmlichkeitsstellung)
auf Dauer freigestellt werden (bitte nach Quartalen 2026 aufschlüsseln)?
34. Plant die Bundesregierung, auch Personen der Jahrgänge 2008 ab dem
1. Juli 2027 zu verpflichtenden Musterungen vorzuladen, die bereits als
Kriegsdienstverweigerer anerkannt wurden?
35. Welche abgeleisteten Wehr-, Wehrersatz- und Freiwilligen-Dienste von
Doppel- oder Mehrfachstaatlern erkennt Deutschland an, und von welchen
Staaten erkennt Deutschland Anerkennungen als Kriegsdienstverweigerer
von Doppel- oder Mehrfachstaatlern an?
Berlin, den 20. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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