Kriegsdienstverweigerung in Deutschland in den Jahren 2024 und 2025 (Antwort zu Drs. 21/696)
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Kriegsdienstverweigerung in Deutschland in den Jahren 2024 und 2025 (Antwort zu Drs. 21/696)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/898
21. Wahlperiode 14.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina
Böttger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/696 –
Kriegsdienstverweigerung in Deutschland in den Jahren 2024 und 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes bestimmt: „Niemand darf gegen sein
Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Dieses
Grundrecht gilt auch für aktive Soldatinnen und Soldaten und Reservistinnen und
Reservisten. Das „Gesetz über die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der
Waffe aus Gewissensgründen (Kriegsdienstverweigerungsgesetz – KDVG)“
regelt die weiteren Modalitäten.
Würde in Deutschland ein Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen,
könnte es nach Ansicht der Fragestellenden zu einer Teilmobilmachung oder
einer Generalmobilmachung kommen. Eine solche ginge weit über die
Wehrpflicht, die 2011 ausgesetzt, aber nicht abgeschafft wurde und die im
Spannungs- oder Verteidigungsfall automatisch wieder in Kraft träte, hinaus.
Befände sich Deutschland im Krieg, könnten alle Männer ab 18 Jahren
eingezogen werden, die ihr 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bei einer
vollumfassenden Mobilmachung würden im Kriegsfall auch alle Reservistinnen
und Reservisten eingezogen. Ausnahmen etwa aus gesundheitlichen Gründen
würden im Einzelfall betrachtet. Kriegsdienstverweigerer können im Rahmen
des Zivildienstgesetzes (ZDG) eingezogen werden.
Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine im Februar 2022 scheinen
aktive Soldatinnen und Soldaten und Reservistinnen und Reservisten
zunehmend von ihrem Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung Gebrauch gemacht
zu haben. Nach Berichten des Magazins „Stern“ wurden 2021 209 Anträge
gestellt. In den darauffolgenden Jahren stieg die Zahl bis 2023 auf 1 609 Anträge
von aktiven Soldateninnen und Soldaten und Reservistinnen und Reservisten.
Nach Angaben des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) wurden bis
zum 31. Oktober 2024 insgesamt 2 468 Anträge gestellt (www.stern.de/news/
bericht--zahl-von-kriegsdienstverweigerern-stark-gestiegen-35327120.html).
1. Wie viele Anträge auf Kriegsdienstverweigerung (KDV-Anträge),
aufgeschlüsselt nach
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 2 998 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung
(KDV) gestellt.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren,
Frauen und Jugend vom 14. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im Einzelnen:
a) Ungedienten,
1 811 Anträge durch Ungediente.
b) freiwillig Wehrdienstleistenden,
Ein Antrag durch Freiwillig Wehrdienstleistende.
c) Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 25 und weitere,
153 Anträge durch Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit.
d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und
Vier Anträge durch Berufssoldatinnen und Berufssoldaten.
e) Reservistinnen und Reservisten
wurden im Jahr 2024 gestellt?
1 029 Anträge durch Reservistinnen und Reservisten.
2. Wie viele KDV-Anträge, aufgeschlüsselt nach
a) Ungedienten,
b) freiwillig Wehrdienstleistenden,
c) Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 25 und weitere,
d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten,
e) Reservistinnen und Reservisten
wurden im Jahr 2024 von den Karrierecentern der Bundeswehr an das
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
weitergeleitet?
10. Wie viele KDV-Anträge, aufgeschlüsselt nach
a) Ungedienten,
b) freiwillig Wehrdienstleistenden,
c) Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 25 und weitere,
d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten,
e) Reservistinnen und Reservisten
wurden bislang im Jahr 2025 von den Karrierecentern der Bundeswehr
an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
weitergeleitet?
Die Fragen 2 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Grundsätzlich werden alle eingehenden KDV-Anträge von den Karrierecentern
der Bundeswehr an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben (BAFzA) weitergeleitet. Ausgenommen davon sind Verfahren, in denen
bei der Musterungsuntersuchung der Antragstellenden die Untauglichkeit für
den Wehrdienst festgestellt wird und der KDV-Antrag dann noch vor der
Weitergabe an das BAFzA zurückgenommen wird. Die Anzahl dieser Fälle wird
seitens des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr nicht
erfasst.
3. Wie viele KDV-Anträge wurden im Jahr 2024 vom Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben anerkannt, die
a) im Jahr 2023 gestellt oder
b) im Jahr 2024 gestellt worden waren?
Im Jahr 2024 wurden 348 Anträge, die im Jahr 2023 eingegangen sind, und
1 087 Anträge, die im Jahr 2024 eingegangen sind, anerkannt.
4. Wie viele KDV-Anträge wurden im Jahr 2024 vom Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben abgelehnt, die
a) im Jahr 2023 gestellt oder
b) im Jahr 2024 gestellt worden waren?
Im Jahr 2024 wurden 94 Anträge, die im Jahr 2023 eingegangen sind, und 150
Anträge, die im Jahr 2024 eingegangen sind, abgelehnt.
5. Wie viele KDV-Anträge wurden 2024 als unzulässig abgewiesen, und
wie viele davon, weil
a) die Antragstellerin oder der Antragsteller keine Tauglichkeitsprüfung
hatte,
b) die Antragstellerin oder der Antragsteller die Altersgrenze für
Wehrpflichtige überschritten hatte oder
c) wegen Formfehlern im Antragsschreiben?
Die Fragen 5 bis 5c werden gemeinsam beantwortet.
Im gesamten Jahr 2024 wurden 245 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung als
unzulässig abgewiesen. Eine weitere Differenzierung nach den Teilfragen a bis
c kann nicht vorgenommen werden, da diese Daten nicht erhoben werden.
6. Wie viele KDV-Anträge wurden 2024 als unbegründet abgelehnt?
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 37 Anträge als unbegründet abgelehnt.
7. Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller legten gegen die
Ablehnung ihres KDV-Antrages durch das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben im Jahr 2024 Widerspruch ein, und in wie
vielen dieser Fälle wurde den Widersprüchen abgeholfen und wurden die
Antragstellerinnen und Antragsteller anerkannt?
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 42 Widersprüche gegen die Ablehnung der
Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Hiervon wurde 16 Widersprüchen
abgeholfen und die Anträge in einem weiteren Schritt anerkannt.
8. In wie vielen Fällen der im Jahr 2024 abgelehnten Anträge wurde von
den Antragstellerinnen und Antragstellern Klage auf Anerkennung der
Kriegsdienstverweigerung erhoben?
Im Jahr 2024 wurden insgesamt drei Klagen gegen die Ablehnung der Anträge
auf Kriegsdienstverweigerung erhoben.
9. Wie viele KDV-Anträge, aufgeschlüsselt nach
Bis zum 31. Mai 2025 wurden im Jahr 2025 bislang 1 697 Anträge auf
Kriegsdienstverweigerung gestellt.
Im Einzelnen:
a) Ungedienten,
1 059 Anträge durch Ungediente.
b) freiwillig Wehrdienstleistenden,
Ein Antrag durch Freiwillig Wehrdienstleistende.
c) Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten Z 2 bis Z 25 und weitere,
78 Anträge durch Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit.
d) Berufssoldatinnen und Berufssoldaten,
Sechs Anträge durch Berufssoldatinnen und Berufssoldaten.
e) Reservistinnen und Reservisten
wurden bislang im Jahr 2025 gestellt?
553 Anträge durch Reservistinnen und Reservisten.
11. Wie viele KDV-Anträge wurden bislang im Jahr 2025 vom Bundesamt
für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben anerkannt, die
a) im Jahr 2023 gestellt oder
b) im Jahr 2024 gestellt worden waren?
Bis zum 30. Juni 2025 wurden drei Anträge, die im Jahr 2023 eingegangen
sind, und 736 Anträge, die im Jahr 2024 eingegangen sind, anerkannt.
12. Wie viele KDV-Anträge wurden im Jahr 2025 vom Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben abgelehnt, die
a) im Jahr 2023 gestellt oder
b) im Jahr 2024 gestellt worden waren?
Bis zum 30. Juni 2025 wurden zwei Anträge, die im Jahr 2023 eingegangen
sind, und 157 Anträge, die im Jahr 2024 eingegangen sind, abgelehnt.
13. Wie viele KDV-Anträge wurden bislang im Jahr 2025 mit der
Begründung, sie seien unvollständig, abgelehnt?
14. Wie viele KDV-Anträge wurden bislang im Jahr 2025 als unzulässig
abgewiesen, und wie viele davon, weil
a) die Antragstellerin oder der Antragsteller keine Tauglichkeitsprüfung
hatte,
b) die Antragstellerin oder der Antragsteller die Altersgrenze für
Wehrpflichtige überschritten hatte oder
c) wegen Formfehlern im Antragsschreiben?
Die Frage 13 bis 14c werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Bis zum 30. Juni 2025 wurden 216 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung als
unzulässig abgewiesen. Eine weitere Differenzierung nach den Fragen 13 sowie
14a bis 14c kann nicht vorgenommen werden, da diese Daten nicht erhoben
werden.
15. Wie viele KDV-Anträge wurden bislang im Jahr 2025 als unbegründet
abgelehnt?
Bis zum 30. Juni 2025 wurden insgesamt sieben Anträge als unbegründet
abgelehnt.
16. Wie viele Antragstellerinnen und Antragsteller legten gegen die
Ablehnung ihres KDV-Antrages durch das Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben im Jahr 2025 bisher Widerspruch ein, und in
wie vielen dieser Fälle wurde den Widersprüchen abgeholfen und
wurden die Antragstellerinnen und Antragstellern anerkannt?
Bis zum 30. Juni 2025 wurden 16 Widersprüche gegen die Ablehnung der
Anträge auf Kriegsdienstverweigerung gestellt. Hiervon wurde fünf
Widersprüchen abgeholfen und die Anträge in einem weiteren Schritt anerkannt.
17. In wie vielen Fällen der im Jahr 2025 abgelehnten Anträge wurde von
den Antragstellerinnen und Antragstellern Klage auf Anerkennung der
Kriegsdienstverweigerung erhoben?
Bis zum 30. Juni 2025 wurde eine Klage gegen die Ablehnung des Antrags auf
Kriegsdienstverweigerung erhoben.
18. Wie viele Planstellen gibt es im Bundesamt für Familie und
zivilgesellschaftliche Aufgaben für die Bearbeitung von KDV-Anträgen, und wie
viele davon sind besetzt?
Zum Stand 1. Juli 2025 gibt es im Arbeitsbereich KDV im BAFzA 8,1
Planstellen, von denen 7,35 Stellen besetzt sind.
19. In wie vielen Fällen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem
1. Januar 2022 zunächst abgelehnten Anträgen auf Anerkennung der
Kriegsdienstverweigerung infolge der Erhebung von Widerspruch bzw.
Klage durch die Antragstellerinnen und Antragsteller stattgegeben (bitte
nach Jahren und Anerkennung im Rechtsbehelfs- oder Klageverfahren
auflisten)?
Eine erweiterte Datenerhebung wird erst seit dem 1. Januar 2024 durchgeführt.
Aus diesem Grund können keine Daten für die Jahre 2022 und 2023 angegeben
werden. Im Jahr 2024 wurde 16 Widersprüchen abgeholfen und fünf Klagen
stattgegeben. Bis zum 30. Juni 2025 wurde einem Widerspruch abgeholfen und
keiner Klage stattgegeben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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