Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im ersten Quartal 2026 (Antwort zu Drs. 21/5591)
Text
Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im ersten Quartal 2026 (Antwort zu Drs. 21/5591)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6256
21. Wahlperiode 02.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina
Böttger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5591 –
Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im ersten Quartal 2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Inkrafttreten des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG)
am 1. Januar 2026 hat die Bundesregierung wieder Elemente der im Jahr 2011
ausgesetzten Wehrpflicht eingeführt, darunter auch die flächendeckende
Erfassung und die verpflichtende Musterung aller nach dem 31. Dezember 2007
geborenen Männer. Alle Männer, die ein Anschreiben des Bundesamts für
Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) erhalten, müssen den
Fragebogen ausfüllen und zu ihrer prinzipiellen Bereitschaft, Wehrdienst zu leisten,
Stellung nehmen. Ab nächstem Jahr müssen dann alle Männer, egal ob sie sich
freiwillig für den Wehrdienst melden wollen oder nicht, zur Musterung gehen.
Wer dieser Aufforderungen nicht Folge leistet, kann polizeilich vorgeführt
oder nach Aktenlage gemustert werden. Vor dem Hintergrund, dass das neue
Gesetz durchaus Pflichtelemente enthält und so Freiheitsrechte von jungen
Menschen einschränkt, möchten die Fragestellenden Einblick in den
Umsetzungsstand des neuen sogenannten freiwilligen Wehrdienstes erlangen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass nicht beabsichtigt ist, ab Mitte des
Jahres 2027 „alle Männer“, sondern alle Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs
2008 zur Musterung zu laden.
1. Wie viele Personen hat das Bundesamt für Personalmanagement der
Bundeswehr (BAPersBw) im ersten Quartal 2026 mit der Aufforderung
zum Ausfüllen der Bereitschaftserklärung (Fragebogen) angeschrieben
(bitte aufgeschlüsselt nach Geschlechtseintrag angeben)?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. Juni 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Wie viele vollständig und auswertbar ausgefüllte Fragebögen hat das
BAPersBw im selben Zeitraum bisher erhalten (bitte nach
Geschlechtseintrag der Personen, die die Fragebögen zurückgeschickt haben,
aufschlüsseln), und wie viele der Fragebögen wurden digital ausgefüllt, wie
viele schriftlich und per Post zugesandt und wie viele in Karrierecentern?
Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet.
Mit Stand vom 13. Mai 2026 hat das Bundesamt für Personalmanagement der
Bundeswehr rund 229.000 Anschreiben, hiervon rund die Hälfte davon an
männliche Personen, versendet.
Mehr als 90 Prozent der angeschriebenen Männer haben den Fragebogen
ausgefüllt. 14 Rückmeldungen erfolgten per Post. Die Rücklaufquote bei Personen
anderen Geschlechts, die den Fragebogen im Gegensatz zu Männern nicht
ausfüllen müssen, liegt bei rund 3 Prozent. Im Übrigen wird keine Statistik im
Sinne der Fragestellung zur Art der Rückmeldung geführt.
3. Wie ermöglicht das BAPersBw angeschriebenen Personen, den
Fragebogen schriftlich auszufüllen, wenn diese ihn nicht digital bearbeiten
können oder wollen?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 der
Abgeordneten Desiree Becker auf Bundestagsdrucksache 21/5005 verwiesen.
4. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger des Anschreibens des BA-
PersBw sind bereits Soldatinnen und Soldaten bzw. haben das im
Fragebogen angegeben?
5. Wie viele Personen haben angegeben, dass sie Interesse am Dienst als
Soldatinnen und Soldaten haben (bitte aufgeschlüsselt nach der Skala im
Fragebogen 1 bis 10 angeben)?
6. In wie vielen Fällen hat die Person ihre Bereitschaft zu einem
freiwilligen Wehrdienst oder darüberhinausgehend zum Dienst als Soldatin oder
Soldat auf Zeit (SaZ) mitgeteilt (bitte nach Geschlechtseintrag,
Bundesländern, ergänzt durch Größenklasse der Herkunftsgemeinde bzw.
Herkunftskreises, Ausbildungsstand und welche Dienstdauer und Kategorie,
aufschlüsseln)?
7. Welche gewünschte Wehrdienstdauer wurde am häufigsten angegeben
und welche am wenigsten (bitte jeweils unter konkreter Angabe der
Nennungen angeben)?
8. Wie oft wurde welcher Einsatzbereich bei der Bundeswehr als Wunsch
benannt (bitte die genauen Zahlen angeben)?
Die Fragen 4 bis 8 werden zusammen beantwortet.
Eine Aussage zur Bewertung des Rücklaufs und der Bereitschaft freiwillig
Wehrdienst zu leisten, lässt sich bisher noch nicht ableiten. Die Gesamtzahl
aller Rückläufer ist bezogen auf die Anzahl der wehrpflichtigen Männer im
Geburtsjahrgang 2008, in Höhe von rund 300 000, dafür prozentual noch zu
gering.
9. Wie viele seit dem 1. Januar 2026 angeschriebenen Personen haben einen
Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) gestellt?
Seit dem 1. Januar 2026 sind 614 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung von
Personen, die im Rahmen des Neuen Wehrdienstes angeschrieben wurden,
eingegangen.
10. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerung
wurden bislang im Jahr 2026 gestellt, bitte aufgeschlüsselt nach
a) Ungediente,
b) Soldatinnen und Soldaten (bitte nach freiwillig Wehrdienstleistenden
bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, Berufssoldatinnen
und Berufssoldaten aufschlüsseln),
c) Reservistinnen und Reservisten?
Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2026 sind in der Bundeswehr
3 493 KDV-Anträge eingegangen, hiervon 3 193 von Ungedienten, zwei von
Freiwillig Wehrdienstleistenden, 61 von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, ein
Antrag einer Berufssoldatin bzw. eines Berufssoldaten und 236 von
Reservistinnen und Reservisten.
11. Wie viele der angeschriebenen Personen haben innerhalb der im
Anschreiben gesetzten Frist nicht oder nur unvollständig reagiert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
12. Wie oft und in welcher Höhe wurde bereits Bußgeld verhängt, weil
Fragebögen nicht ausgefüllt und zurückgesendet wurden?
Es wurde bislang kein Bußgeldbescheid erlassen.
13. Welche Behörde stellt das Versäumen der Frist zum Ausfüllen oder die
Unvollständigkeit fest und entscheidet über die Höhe des Bußgelds?
14. Welche Behörde stellt den Bußgeldbescheid aus, stellt ihn zu und setzt
ihn durch?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Personalmanagement der
Bundeswehr.
15. Welche wehrmedizinischen Einstufungen bzw. Tauglichkeitsgrade
verwendet die Bundeswehr im Rahmen der Musterung der vom WDModG
betroffenen Personen (bitte mit Erläuterung der Bedeutung der
Einstufungen angeben)?
Es wird auf § 8a des Wehrpflichtgesetzes hingewiesen.
16. Wie viele junge Menschen wurden im ersten Quartal 2026 (bitte nach
Geburtsjahrgängen und Geschlechtseintrag aufschlüsseln)
a) zu einer wehrmedizinischen Untersuchung bzw. Musterung
vorgeladen (bitte nach Geschlechtseintrag und Bundesländern
aufschlüsseln),
b) bereits einer Musterung unterzogen (bitte nach Geschlechtseintrag
und Bundesländern aufschlüsseln)?
17. Wie viele Musterungen bzw. wehrmedizinischen Untersuchungen
wurden im ersten Quartal abgeschlossen, und wie viele Personen wurden
jeweils entsprechend den in Frage 15 erfragten wehrmedizinischen
Einstufungen wie eingestuft?
Die Fragen 16 bis 17 werden zusammen beantwortet.
Mit Stand vom 13. Mai 2026 wurden rund 2 100 Einladungen zur Musterung
an interessierte Personen ausgesprochen, rund 830 männliche Personen haben
die Musterung im Rahmen eines Assessments durchlaufen. Von den
gemusterten Personen wurden rund 619 wehrdienstfähig gemustert.
Es erfolgt weder eine nach Geschlechtseintrag differenzierte Erfassung der
Einladungen zur Musterung noch eine Aufschlüsselung nach Bundesländern.
18. Wie viele Personen des Geburtsjahrgangs 2008, die im ersten Quartal
2026 zu einer Musterung eingeladen wurden, haben
a) die Bereitschaft für einen freiwilligen Wehrdienst erklärt,
Alle eingeladenen Personen haben eine Bereitschaft erklärt.
b) einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt
(bitte nach Zeitpunkt vor oder während der Musterung aufschlüsseln)?
Es wurde kein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung von den im ersten Quartal
2026 zum Assessment mit Musterung geladenen Wehrpflichtigen gestellt.
19. Wie viele der Personen, die im ersten Quartal ihre Bereitschaft zu einem
freiwilligen Wehrdienst bekundet haben und bereits gemustert wurden,
sollen nach Planungen der Bundeswehr in diesem Jahr einberufen
werden?
Deutlich über die Hälfte der Personen, die ihr Assessment mit Musterung
erfolgreich durchlaufen haben, sind für einen Dienstantritt in 2026 eingeplant.
20. Wie viel Personal ist derzeit mit der Auswertung der ausgefüllten
Fragebögen beschäftigt, und
a) schätzt die Bundeswehr dies als genügend ein, und
b) wenn nein, welchen weiteren Aufwuchs um wie viele Personen plant
das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit welchem
Zeithorizont?
Die Erfassung der Informationen der beantworteten Fragebögen findet
vollständig automatisiert statt. Die Einbindung von Personal erfolgt erst für die
Einladung zum Assessment.
21. Wie viel Personal steht derzeit für die Musterungen und
Erstuntersuchungen zur Verfügung, wie viele davon verfügen über eine medizinische
Qualifikation (bitte Anzahl der Personen und Vollzeitäquivalente
angeben)?
Die Musterungsorganisation befindet sich noch im Aufbau. Interimsweise wird
auf verfügbare personelle Ressourcen der Personalgewinnungsorganisation
zurückgegriffen, die die Aufgabe „Musterung“ als Zusatzaufgabe wahrnehmen.
Eine Auswertung des Personalumfangs im Sinne der Fragestellung ist deshalb
derzeit nicht möglich.
22. Welchen weiteren Aufwuchs des Personals für Musterungen und
Erstuntersuchungen plant das BMVg in den nächsten vier Jahren (bitte
aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)?
23. An welchen Standorten in Deutschland werden derzeit Musterungen und
wehrmedizinische Untersuchungen durchgeführt, und an welchen
Standorten plant das BMVg die Musterungskapazitäten auf- oder auszubauen
(bitte aufgeschlüsselt nach Standorten, Bundesländern und
Musterungskapazitäten angeben)?
Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet.
Die Bundeswehr führt derzeit Musterungen an den Karrierecentern der
Bundeswehr in Berlin, Düsseldorf, Erfurt, Hannover, Mainz, München, Stuttgart und
Wilhelmshaven durch. Im Übrigen wird auf die Pressemitteilung
„Standortentscheidungen für Musterungszentren getroffen“ des Bundesministeriums der
Verteidigung vom 7. Mai 2026 verwiesen.
24. Wie viel Personal ist bei der Bundeswehr sowie dem Bundesamt für
Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit der Bearbeitung von KDV-
Anträgen betraut (bitte getrennt angeben), und ist ein Aufwuchs der
Personalkapazitäten bei beiden Stellen geplant, und wenn ja, in welcher
Höhe?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 67 des
Abgeordneten Jan Köstering auf Bundestagsdrucksache 21/5580 verwiesen.
25. Wie viele dieser KDV-Antragsteller wurden im ersten Quartal 2026 zur
Musterung geladen?
26. Wie viele der KDV-Antragsteller des Geburtenjahrgangs 2008 wurden
im Rahmen des Musterungsverfahrens bzw. der wehrmedizinischen
Begutachtung
a) als „tauglich“,
b) als „wehrdienstfähig“,
c) als „wehrdienstunfähig“
eingestuft?
Die Fragen 25 und 26 werden zusammen beantwortet.
Es wird auf § 13 Absatz 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes
hingewiesen. Es wurden keine Antragsteller zur Kriegsdienstverweigerung zur
Musterung geladen.
27. Wie viele KDV-Anträge von Personen des Geburtsjahrgangs 2008
wurden im ersten Quartal 2026 aufgrund des § 7 Absatz 1 des
Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) abgelehnt, und gegen wie viele dieser
Ablehnungen wurde Widerspruch eingelegt?
Im ersten Quartal 2026 wurde kein Antrag im Sinne der Fragestellung
abgelehnt.
28. Wie viele KDV-Anträge wurden abgelehnt, die vor der Musterung
gestellt wurden (bitte aufgeschlüsselt nach Geburtsjahrgang der
Antragsteller und nach Quartal und Jahr – 2022 bis erstes Quartal 2026 – des
Ablehnungsbescheids angeben)?
Der nachfolgenden Tabelle können die Anträge im Sinne der Fragestellung
entnommen werden.
Jahr abgelehnte Anträge
(gerundet)
2022 80
2023 130
2024 280
2025 1.050
2026
(bis 31. März 2026)
110
Eine Erhebung, aus der hervorgeht, wie viele Anträge in welche Kategorie der
verschiedenen Ablehnungsarten fallen und welchem Alter bzw. Geburtsjahr die
Antragstellenden angehören, erfolgt nicht.
29. Wie lange dauert es von der KDV-Antragstellung im Jahr 2026 bis zur
Entscheidung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche
Aufgaben über den Antrag, wenn der vollständig eingereicht wird,
aufgeschlüsselt nach
a) Ungediente,
b) Soldatinnen und Soldaten (bitte nach freiwillig Wehrdienstleistenden
bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, Berufssoldatinnen
und Berufssoldaten aufschlüsseln),
c) Reservistinnen und Reservisten?
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt einzelfallbezogen. Sie ist aufgrund des
unterschiedlichen Werdegangs der Antragstellenden und der Darlegung der
persönlichen Gründe sehr individuell.
Es wird auf die gesetzlich vorgesehenen Bearbeitungsfristen in § 75 VwGO,
§ 13 Absatz 2 VwGO sowie § 4 KDVG hingewiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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