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Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im ersten Quartal 2026 (Antwort zu Drs. 21/5591)

dip / drucksache 02.06.2026 · WP 21 · 21/6256 · Antwort · Original ↗

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Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im ersten Quartal 2026 (Antwort zu Drs. 21/5591) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6256 21. Wahlperiode 02.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Desiree Becker, Gökay Akbulut, Janina Böttger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5591 – Umsetzung des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes im ersten Quartal 2026 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mit dem Inkrafttreten des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes (WDModG) am 1. Januar 2026 hat die Bundesregierung wieder Elemente der im Jahr 2011 ausgesetzten Wehrpflicht eingeführt, darunter auch die flächendeckende Erfassung und die verpflichtende Musterung aller nach dem 31. Dezember 2007 geborenen Männer. Alle Männer, die ein Anschreiben des Bundesamts für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) erhalten, müssen den Fragebogen ausfüllen und zu ihrer prinzipiellen Bereitschaft, Wehrdienst zu leisten, Stellung nehmen. Ab nächstem Jahr müssen dann alle Männer, egal ob sie sich freiwillig für den Wehrdienst melden wollen oder nicht, zur Musterung gehen. Wer dieser Aufforderungen nicht Folge leistet, kann polizeilich vorgeführt oder nach Aktenlage gemustert werden. Vor dem Hintergrund, dass das neue Gesetz durchaus Pflichtelemente enthält und so Freiheitsrechte von jungen Menschen einschränkt, möchten die Fragestellenden Einblick in den Umsetzungsstand des neuen sogenannten freiwilligen Wehrdienstes erlangen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass nicht beabsichtigt ist, ab Mitte des Jahres 2027 „alle Männer“, sondern alle Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 2008 zur Musterung zu laden.  1. Wie viele Personen hat das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) im ersten Quartal 2026 mit der Aufforderung zum Ausfüllen der Bereitschaftserklärung (Fragebogen) angeschrieben (bitte aufgeschlüsselt nach Geschlechtseintrag angeben)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  2. Wie viele vollständig und auswertbar ausgefüllte Fragebögen hat das BAPersBw im selben Zeitraum bisher erhalten (bitte nach Geschlechtseintrag der Personen, die die Fragebögen zurückgeschickt haben, aufschlüsseln), und wie viele der Fragebögen wurden digital ausgefüllt, wie viele schriftlich und per Post zugesandt und wie viele in Karrierecentern? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Mit Stand vom 13. Mai 2026 hat das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr rund 229.000 Anschreiben, hiervon rund die Hälfte davon an männliche Personen, versendet. Mehr als 90 Prozent der angeschriebenen Männer haben den Fragebogen ausgefüllt. 14 Rückmeldungen erfolgten per Post. Die Rücklaufquote bei Personen anderen Geschlechts, die den Fragebogen im Gegensatz zu Männern nicht ausfüllen müssen, liegt bei rund 3 Prozent. Im Übrigen wird keine Statistik im Sinne der Fragestellung zur Art der Rückmeldung geführt.  3. Wie ermöglicht das BAPersBw angeschriebenen Personen, den Fragebogen schriftlich auszufüllen, wenn diese ihn nicht digital bearbeiten können oder wollen? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 39 der Abgeordneten Desiree Becker auf Bundestagsdrucksache 21/5005 verwiesen.  4. Wie viele Empfängerinnen und Empfänger des Anschreibens des BA- PersBw sind bereits Soldatinnen und Soldaten bzw. haben das im Fragebogen angegeben?  5. Wie viele Personen haben angegeben, dass sie Interesse am Dienst als Soldatinnen und Soldaten haben (bitte aufgeschlüsselt nach der Skala im Fragebogen 1 bis 10 angeben)?  6. In wie vielen Fällen hat die Person ihre Bereitschaft zu einem freiwilligen Wehrdienst oder darüberhinausgehend zum Dienst als Soldatin oder Soldat auf Zeit (SaZ) mitgeteilt (bitte nach Geschlechtseintrag, Bundesländern, ergänzt durch Größenklasse der Herkunftsgemeinde bzw. Herkunftskreises, Ausbildungsstand und welche Dienstdauer und Kategorie, aufschlüsseln)?  7. Welche gewünschte Wehrdienstdauer wurde am häufigsten angegeben und welche am wenigsten (bitte jeweils unter konkreter Angabe der Nennungen angeben)?  8. Wie oft wurde welcher Einsatzbereich bei der Bundeswehr als Wunsch benannt (bitte die genauen Zahlen angeben)? Die Fragen 4 bis 8 werden zusammen beantwortet. Eine Aussage zur Bewertung des Rücklaufs und der Bereitschaft freiwillig Wehrdienst zu leisten, lässt sich bisher noch nicht ableiten. Die Gesamtzahl aller Rückläufer ist bezogen auf die Anzahl der wehrpflichtigen Männer im Geburtsjahrgang 2008, in Höhe von rund 300 000, dafür prozentual noch zu gering.  9. Wie viele seit dem 1. Januar 2026 angeschriebenen Personen haben einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) gestellt? Seit dem 1. Januar 2026 sind 614 Anträge auf Kriegsdienstverweigerung von Personen, die im Rahmen des Neuen Wehrdienstes angeschrieben wurden, eingegangen. 10. Wie viele Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerung wurden bislang im Jahr 2026 gestellt, bitte aufgeschlüsselt nach a) Ungediente, b) Soldatinnen und Soldaten (bitte nach freiwillig Wehrdienstleistenden bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten aufschlüsseln), c) Reservistinnen und Reservisten? Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2026 sind in der Bundeswehr 3 493 KDV-Anträge eingegangen, hiervon 3 193 von Ungedienten, zwei von Freiwillig Wehrdienstleistenden, 61 von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, ein Antrag einer Berufssoldatin bzw. eines Berufssoldaten und 236 von Reservistinnen und Reservisten. 11. Wie viele der angeschriebenen Personen haben innerhalb der im Anschreiben gesetzten Frist nicht oder nur unvollständig reagiert? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 12. Wie oft und in welcher Höhe wurde bereits Bußgeld verhängt, weil Fragebögen nicht ausgefüllt und zurückgesendet wurden? Es wurde bislang kein Bußgeldbescheid erlassen. 13. Welche Behörde stellt das Versäumen der Frist zum Ausfüllen oder die Unvollständigkeit fest und entscheidet über die Höhe des Bußgelds? 14. Welche Behörde stellt den Bußgeldbescheid aus, stellt ihn zu und setzt ihn durch? Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet. Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr. 15. Welche wehrmedizinischen Einstufungen bzw. Tauglichkeitsgrade verwendet die Bundeswehr im Rahmen der Musterung der vom WDModG betroffenen Personen (bitte mit Erläuterung der Bedeutung der Einstufungen angeben)? Es wird auf § 8a des Wehrpflichtgesetzes hingewiesen. 16. Wie viele junge Menschen wurden im ersten Quartal 2026 (bitte nach Geburtsjahrgängen und Geschlechtseintrag aufschlüsseln) a) zu einer wehrmedizinischen Untersuchung bzw. Musterung vorgeladen (bitte nach Geschlechtseintrag und Bundesländern aufschlüsseln), b) bereits einer Musterung unterzogen (bitte nach Geschlechtseintrag und Bundesländern aufschlüsseln)? 17. Wie viele Musterungen bzw. wehrmedizinischen Untersuchungen wurden im ersten Quartal abgeschlossen, und wie viele Personen wurden jeweils entsprechend den in Frage 15 erfragten wehrmedizinischen Einstufungen wie eingestuft? Die Fragen 16 bis 17 werden zusammen beantwortet. Mit Stand vom 13. Mai 2026 wurden rund 2 100 Einladungen zur Musterung an interessierte Personen ausgesprochen, rund 830 männliche Personen haben die Musterung im Rahmen eines Assessments durchlaufen. Von den gemusterten Personen wurden rund 619 wehrdienstfähig gemustert. Es erfolgt weder eine nach Geschlechtseintrag differenzierte Erfassung der Einladungen zur Musterung noch eine Aufschlüsselung nach Bundesländern. 18. Wie viele Personen des Geburtsjahrgangs 2008, die im ersten Quartal 2026 zu einer Musterung eingeladen wurden, haben a) die Bereitschaft für einen freiwilligen Wehrdienst erklärt, Alle eingeladenen Personen haben eine Bereitschaft erklärt. b) einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt (bitte nach Zeitpunkt vor oder während der Musterung aufschlüsseln)? Es wurde kein Antrag auf Kriegsdienstverweigerung von den im ersten Quartal 2026 zum Assessment mit Musterung geladenen Wehrpflichtigen gestellt. 19. Wie viele der Personen, die im ersten Quartal ihre Bereitschaft zu einem freiwilligen Wehrdienst bekundet haben und bereits gemustert wurden, sollen nach Planungen der Bundeswehr in diesem Jahr einberufen werden? Deutlich über die Hälfte der Personen, die ihr Assessment mit Musterung erfolgreich durchlaufen haben, sind für einen Dienstantritt in 2026 eingeplant. 20. Wie viel Personal ist derzeit mit der Auswertung der ausgefüllten Fragebögen beschäftigt, und a) schätzt die Bundeswehr dies als genügend ein, und b) wenn nein, welchen weiteren Aufwuchs um wie viele Personen plant das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit welchem Zeithorizont? Die Erfassung der Informationen der beantworteten Fragebögen findet vollständig automatisiert statt. Die Einbindung von Personal erfolgt erst für die Einladung zum Assessment. 21. Wie viel Personal steht derzeit für die Musterungen und Erstuntersuchungen zur Verfügung, wie viele davon verfügen über eine medizinische Qualifikation (bitte Anzahl der Personen und Vollzeitäquivalente angeben)? Die Musterungsorganisation befindet sich noch im Aufbau. Interimsweise wird auf verfügbare personelle Ressourcen der Personalgewinnungsorganisation zurückgegriffen, die die Aufgabe „Musterung“ als Zusatzaufgabe wahrnehmen. Eine Auswertung des Personalumfangs im Sinne der Fragestellung ist deshalb derzeit nicht möglich. 22. Welchen weiteren Aufwuchs des Personals für Musterungen und Erstuntersuchungen plant das BMVg in den nächsten vier Jahren (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren angeben)? 23. An welchen Standorten in Deutschland werden derzeit Musterungen und wehrmedizinische Untersuchungen durchgeführt, und an welchen Standorten plant das BMVg die Musterungskapazitäten auf- oder auszubauen (bitte aufgeschlüsselt nach Standorten, Bundesländern und Musterungskapazitäten angeben)? Die Fragen 22 und 23 werden zusammen beantwortet. Die Bundeswehr führt derzeit Musterungen an den Karrierecentern der Bundeswehr in Berlin, Düsseldorf, Erfurt, Hannover, Mainz, München, Stuttgart und Wilhelmshaven durch. Im Übrigen wird auf die Pressemitteilung „Standortentscheidungen für Musterungszentren getroffen“ des Bundesministeriums der Verteidigung vom 7. Mai 2026 verwiesen. 24. Wie viel Personal ist bei der Bundeswehr sowie dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben mit der Bearbeitung von KDV- Anträgen betraut (bitte getrennt angeben), und ist ein Aufwuchs der Personalkapazitäten bei beiden Stellen geplant, und wenn ja, in welcher Höhe? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 67 des Abgeordneten Jan Köstering auf Bundestagsdrucksache 21/5580 verwiesen. 25. Wie viele dieser KDV-Antragsteller wurden im ersten Quartal 2026 zur Musterung geladen? 26. Wie viele der KDV-Antragsteller des Geburtenjahrgangs 2008 wurden im Rahmen des Musterungsverfahrens bzw. der wehrmedizinischen Begutachtung a) als „tauglich“, b) als „wehrdienstfähig“, c) als „wehrdienstunfähig“ eingestuft? Die Fragen 25 und 26 werden zusammen beantwortet. Es wird auf § 13 Absatz 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes hingewiesen. Es wurden keine Antragsteller zur Kriegsdienstverweigerung zur Musterung geladen. 27. Wie viele KDV-Anträge von Personen des Geburtsjahrgangs 2008 wurden im ersten Quartal 2026 aufgrund des § 7 Absatz 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes (KDVG) abgelehnt, und gegen wie viele dieser Ablehnungen wurde Widerspruch eingelegt? Im ersten Quartal 2026 wurde kein Antrag im Sinne der Fragestellung abgelehnt. 28. Wie viele KDV-Anträge wurden abgelehnt, die vor der Musterung gestellt wurden (bitte aufgeschlüsselt nach Geburtsjahrgang der Antragsteller und nach Quartal und Jahr – 2022 bis erstes Quartal 2026 – des Ablehnungsbescheids angeben)? Der nachfolgenden Tabelle können die Anträge im Sinne der Fragestellung entnommen werden. Jahr abgelehnte Anträge (gerundet) 2022 80 2023 130 2024 280 2025 1.050 2026 (bis 31. März 2026) 110 Eine Erhebung, aus der hervorgeht, wie viele Anträge in welche Kategorie der verschiedenen Ablehnungsarten fallen und welchem Alter bzw. Geburtsjahr die Antragstellenden angehören, erfolgt nicht. 29. Wie lange dauert es von der KDV-Antragstellung im Jahr 2026 bis zur Entscheidung beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben über den Antrag, wenn der vollständig eingereicht wird, aufgeschlüsselt nach a) Ungediente, b) Soldatinnen und Soldaten (bitte nach freiwillig Wehrdienstleistenden bis 23 Monate, Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten, Berufssoldatinnen und Berufssoldaten aufschlüsseln), c) Reservistinnen und Reservisten? Die Bearbeitung der Anträge erfolgt einzelfallbezogen. Sie ist aufgrund des unterschiedlichen Werdegangs der Antragstellenden und der Darlegung der persönlichen Gründe sehr individuell. Es wird auf die gesetzlich vorgesehenen Bearbeitungsfristen in § 75 VwGO, § 13 Absatz 2 VwGO sowie § 4 KDVG hingewiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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