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Generalsanierung der Filstalbahn - Leit- und Sicherungstechnik (Antwort zu Drs. 21/276)

dip / drucksache 24.06.2025 · WP 21 · 21/666 · Antwort · Original ↗

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Generalsanierung der Filstalbahn - Leit- und Sicherungstechnik (Antwort zu Drs. 21/276) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/666 21. Wahlperiode 24.06.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/276 – Generalsanierung der Filstalbahn – Leit- und Sicherungstechnik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Sitzungsunterlagen des Verbandes der Region Stuttgart (region-stuttgart.rat sinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZePqLLkjCnqr0 wuFB9JsJjZEFNZLT1Tw2Ju7P0XQ2UQ1/Vorlage_-mit_Beschluss-_VA-02 6-2025.pdf, zuletzt abgerufen am 19. März 2025) sowie in einer Fahrplanprüfung für eine geplante S-Bahn im Filstal (region-stuttgart.ratsinfomanagemen t.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZQoaWr-ujjyDq8XxG7NZ6-MYb gFH35530rnyhUB2TZVj/Betriebsprogrammstudie_S-Bahn_Filstal_-_Vorlauf betrieb.pdf, zuletzt abgerufen am 19. März 2025) ist zu entnehmen, dass im Rahmen der geplanten Generalsanierung der Filstalbahn keine Modernisierung der Leit- und Sicherungstechnik vorgesehen ist. Die Bahnstrecke ist Teil des TEN-Kernnetzes (TEN = Trans-European Network) und somit gemäß europäischen Verordnungen absehbar mit ERTMS (European Rail Traffic Management System) auszurüsten. Eine Verzögerung könnte aus Sicht der Fragestellenden perspektivisch auch zu Strafzahlungen gegenüber der Europäischen Union führen. Gleichzeitig ist versprochen, nach Abschluss der Generalsanierung eine Baufreiheit herzustellen. Dadurch stünde nach Auffassung der Fragestellenden eine unmittelbar danach folgende Nachrüstung von ERTMS im Widerspruch zum Ansatz der Generalsanierungen. 1. In welchem aktuellen Planungsstand befinden sich die Planungen für die Generalsanierung der Filstalbahn? 2. Welche baulichen Maßnahmen sind im Rahmen der Generalsanierung der Filstalbahn vorgesehen (bitte genau benennen und kapazitätserhöhende Maßnahmen gesondert kennzeichnen)? 3. Welche Maßnahmen der Leit- und Sicherungstechnik sind im Rahmen der Generalsanierung der Filstalbahn geplant (bitte gesondert für die Abschnitte zwischen Plochingen und Süßen sowie Süßen und Ulm auflisten)? 4. Ist im Abschnitt zwischen Süßen und Ulm ein Ersatz alter Stellwerke im Zuge der Generalsanierung geplant (bitte auch die geplanten Stellwerke sowie jeweils die Netzzustandsnote auflisten)? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 24. Juni 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 5. Erfolgt eine Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik – insbesondere der Einbau von ETCS (European Train Control System) – auf der Filstalbahn im Zuge der Generalsanierung (wenn nein, bitte begründen)? 6. Ist geplant, im Rahmen der geplanten Sperrung der Filstalbahn Maßnahmen der dritten Stufe des Digitalen Knotens Stuttgart in diesem Bereich umzusetzen (wenn nein, bitte begründen)? Die Fragen 1 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Mit den Planungen für die Korridorsanierung Stuttgart–Ulm wurde aufgrund der vorgesehenen Einplanung im zweiten Halbjahr 2029 noch nicht begonnen. Eine Aussage zu den vorgesehenen Maßnahmen ist daher aktuell noch nicht möglich. 7. Ist der Planbereich Plochingen im Rahmen der aktuell laufenden Ausschreibung zur dritten Stufe des Digitalen Knotens Stuttgart nur als Option vorgesehen (wenn ja, bitte begründen)? 8. Ist eine Umsetzung des Planbereichs Plochingen im Rahmen des Digitalen Knotens Stuttgart weiterhin fest geplant (wenn nein, bitte begründen)? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Finanzierungsvereinbarung zur Realisierung des Digitalen Knotens Stuttgart unterliegt dem Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats der Deutschen Bahn AG. Der Aufsichtsrat wird nach Vorliegen der Beschlussreife unverzüglich mit der Entscheidung zu befassen sein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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