Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen
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Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/571
21. Wahlperiode 24.06.2025
Antrag
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und
Zukunftsfragen
Der Bundestag wolle beschließen:
1. Der Deutsche Bundestag setzt den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige
Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) ein, um die Nachhaltigkeitspolitik der
Bundesregierung sowie damit zusammenhängende Zukunftsfragen weiterhin auf
parlamentarischer Ebene in geeigneter Weise fachübergreifend zu begleiten.
2. Der PBnEZ hat achtzehn ordentliche und achtzehn stellvertretende Mitglieder,
die die Fraktionen aus ihrer Mitte entsenden, und zwar die Fraktion der
CDU/CSU je sechs ordentliche und sechs stellvertretende Mitglieder, die
Fraktion der AfD je vier ordentliche und vier stellvertretende Mitglieder, die Fraktion
der SPD je vier ordentliche und vier stellvertretende Mitglieder, die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN je zwei ordentliche und zwei stellvertretende
Mitglieder und die Fraktion Die Linke je zwei ordentliche und zwei stellvertretende
Mitglieder.
3. Für das Verfahren des PBnEZ gelten die in den Ausschüssen betreffenden
Regelungen der Geschäftsordnung. Im Hinblick auf die Regelung des Artikels 43 des
Grundgesetzes geht der Deutsche Bundestag davon aus, dass auf Wunsch des
PBnEZ jeweils ein Mitglied der Bundesregierung an den Beratungen teilnimmt.
4. Dem PBnEZ werden folgende Aufgaben übertragen:
– die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der
Bundesregierung, insbesondere die Überprüfung der Umsetzung sowie der
Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung;
– die parlamentarische Begleitung der Nachhaltigkeitspolitik der
Bundesregierung auf europäischer Ebene;
– die parlamentarische Begleitung der Nachhaltigkeitspolitik der
Bundesregierung auf Ebene der Vereinten Nationen, insbesondere die Aktivitäten und
Maßnahmen zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der
Agenda 2030.
In diesem Zusammenhang:
– die Begleitung von Beratungen in anderen Gremien des Deutschen
Bundestages, die eine nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen betreffen,
indem dem jeweils federführenden Ausschuss rechtzeitig gutachtliche
Stellungnahmen mit konkreten Änderungsvorschlägen zur Beratung vorgelegt
werden. Mitglieder des PBnEZ können an Beratungen und
Sachverständigenanhörungen des federführenden Ausschusses teilnehmen. Im
Einvernehmen mit dem federführenden Ausschuss kann auch eine gemeinsame
Beratung oder Anhörung stattfinden;
– die Befassung mit weiteren Schwerpunkten, die eine nachhaltige
Entwicklung und Zukunftsfragen betreffen und geeignet sind, den Prozess einer
nachhaltigen Entwicklung und Fragen einer generationengerechten Politik
zu fördern und erforderlichenfalls dem Bundestag oder der Bundesregierung
entsprechende Empfehlungen vorzulegen;
– die Bewertung der Nachhaltigkeitsprüfung der Bundesregierung. Der
PBnEZ legt dem jeweils federführenden Ausschuss das Ergebnis seiner
Bewertung als Stellungnahme vor, die durch den federführenden Ausschuss zu
beraten und schriftlich zu bewerten ist;
– die parlamentarische Begleitung der Aktivitäten des
Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung im Bundeskanzleramt sowie der auf
Ebene der Bundesregierung geschaffenen weiteren Institutionen zur
nachhaltigen Entwicklung, insbesondere des Rates für Nachhaltige Entwicklung;
– die Kontaktpflege und Beratung mit weiteren Institutionen zur Förderung
einer nachhaltigen Entwicklung, insbesondere mit anderen nationalen
Parlamenten, den Bundesländern und den Institutionen der Europäischen
Union.
5. Der PBnEZ informiert den Deutschen Bundestag in Form von Unterrichtungen
regelmäßig über seine Tätigkeiten.
6. Der Deutsche Bundestag führt jährlich eine Schwerpunktdebatte zum Thema
„Nachhaltigkeit und Zukunftsfragen“ durch. Die Hoheit des Deutschen
Bundestages, über den Zeitpunkt und die Länge der Debatte zu entscheiden, bleibt
unberührt. Gegenstand dieser Debatte sollen die Umsetzung der Agenda 2030 für
nachhaltige Entwicklung, der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und die
Erreichung der internationalen, europäischen und nationalen Klimaziele sowie
langfristiger Politikansätze zu Fragen kommender Generationen sein. Dabei soll die
Bundesregierung die Möglichkeit haben, einführend über den Umsetzungsstand
bisheriger und geplanter Maßnahmen zu berichten.
7. Der PBnEZ kann dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht mit
Empfehlungen für nachhaltige Zukunftsgestaltung vorlegen. Auf dieser Grundlage
können neben der Schwerpunktdebatte Anhörungen oder thematische
Aktionswochen initiiert werden, um die öffentliche Debatte zu stärken.
8. Der PBnEZ prüft, welche der auf Drucksache 20/10100 erarbeiteten Maßnahmen
zur Weiterentwicklung des Beirats vorrangig umgesetzt werden können.
Berlin, den 24. Juni 2025
Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion
Dr. Matthias Miersch und Fraktion
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Begründung
Der PBnE hat seit seiner ersten Einsetzung im Jahr 2004 die nationale Nachhaltigkeitsstrategie intensiv begleitet
und mit fortentwickelt. Ebenso begleitet er die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf europäischer wie
auf internationaler Ebene. Denn nachhaltige Entwicklung betrifft die ökonomische, soziale wie ökologische
Entwicklung gleichermaßen, so dass es eines in diesem Sinne fachübergreifend arbeitenden Gremiums bedarf, um
dem Anspruch des komplexen Themas gerecht zu werden und innovativ zukunftsweisende Politik zu gestalten.
Nachhaltigkeitspolitik reicht weit über den üblichen Horizont von Legislaturperioden hinaus und erfordert
deshalb eine weitreichend am Konsens orientierte Arbeitsweise. Auf Initiative des PBnE in der 16. Wahlperiode des
Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien
durch die Einführung einer Nachhaltigkeitsprüfung in die Gesetzesfolgenabschätzung ergänzt. Der PBnE
begleitete diese parlamentarisch und berichtete dem Deutschen Bundestag mit Bundestagsdrucksache 17/6680 über die
ersten Erfahrungen. Ziel sollte es sein, dass sämtliche Anträge, Verordnungen und Gesetzentwürfe den Leitlinien
nachhaltiger Entwicklung entsprechen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sukzessive die
Nachhaltigkeitsprüfung fortentwickelt und die Kompetenzen des PBnE entsprechend angepasst werden. In diesem Zusammenhang
hat der PBnE in der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestags auf Drucksache 20/10100 Maßnahmen für
dessen Weiterentwicklung erarbeitet. Um die künftige Veränderung seiner Arbeitsweise herauszustellen, soll eine
Umbenennung hin zum „Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen“ erfolgen.
Der PBnEZ führt den Dialog mit Institutionen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung auf allen politischen
Ebenen sowie mit der Zivilgesellschaft, um das Anliegen einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern und Fragen
der kommenden Generationen in den Blick zu nehmen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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