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Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen

dip / drucksache 24.06.2025 · WP 21 · 21/571 · Antrag · Original ↗

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Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/571 21. Wahlperiode 24.06.2025 Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Einsetzung des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen Der Bundestag wolle beschließen: 1. Der Deutsche Bundestag setzt den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen (PBnEZ) ein, um die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung sowie damit zusammenhängende Zukunftsfragen weiterhin auf parlamentarischer Ebene in geeigneter Weise fachübergreifend zu begleiten. 2. Der PBnEZ hat achtzehn ordentliche und achtzehn stellvertretende Mitglieder, die die Fraktionen aus ihrer Mitte entsenden, und zwar die Fraktion der CDU/CSU je sechs ordentliche und sechs stellvertretende Mitglieder, die Fraktion der AfD je vier ordentliche und vier stellvertretende Mitglieder, die Fraktion der SPD je vier ordentliche und vier stellvertretende Mitglieder, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN je zwei ordentliche und zwei stellvertretende Mitglieder und die Fraktion Die Linke je zwei ordentliche und zwei stellvertretende Mitglieder. 3. Für das Verfahren des PBnEZ gelten die in den Ausschüssen betreffenden Regelungen der Geschäftsordnung. Im Hinblick auf die Regelung des Artikels 43 des Grundgesetzes geht der Deutsche Bundestag davon aus, dass auf Wunsch des PBnEZ jeweils ein Mitglied der Bundesregierung an den Beratungen teilnimmt. 4. Dem PBnEZ werden folgende Aufgaben übertragen: – die parlamentarische Begleitung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, insbesondere die Überprüfung der Umsetzung sowie der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen für die Weiterentwicklung; – die parlamentarische Begleitung der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf europäischer Ebene; – die parlamentarische Begleitung der Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf Ebene der Vereinten Nationen, insbesondere die Aktivitäten und Maßnahmen zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Agenda 2030. In diesem Zusammenhang: – die Begleitung von Beratungen in anderen Gremien des Deutschen Bundestages, die eine nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen betreffen, indem dem jeweils federführenden Ausschuss rechtzeitig gutachtliche Stellungnahmen mit konkreten Änderungsvorschlägen zur Beratung vorgelegt werden. Mitglieder des PBnEZ können an Beratungen und Sachverständigenanhörungen des federführenden Ausschusses teilnehmen. Im Einvernehmen mit dem federführenden Ausschuss kann auch eine gemeinsame Beratung oder Anhörung stattfinden; – die Befassung mit weiteren Schwerpunkten, die eine nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen betreffen und geeignet sind, den Prozess einer nachhaltigen Entwicklung und Fragen einer generationengerechten Politik zu fördern und erforderlichenfalls dem Bundestag oder der Bundesregierung entsprechende Empfehlungen vorzulegen; – die Bewertung der Nachhaltigkeitsprüfung der Bundesregierung. Der PBnEZ legt dem jeweils federführenden Ausschuss das Ergebnis seiner Bewertung als Stellungnahme vor, die durch den federführenden Ausschuss zu beraten und schriftlich zu bewerten ist; – die parlamentarische Begleitung der Aktivitäten des Staatssekretärsausschusses für nachhaltige Entwicklung im Bundeskanzleramt sowie der auf Ebene der Bundesregierung geschaffenen weiteren Institutionen zur nachhaltigen Entwicklung, insbesondere des Rates für Nachhaltige Entwicklung; – die Kontaktpflege und Beratung mit weiteren Institutionen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung, insbesondere mit anderen nationalen Parlamenten, den Bundesländern und den Institutionen der Europäischen Union. 5. Der PBnEZ informiert den Deutschen Bundestag in Form von Unterrichtungen regelmäßig über seine Tätigkeiten. 6. Der Deutsche Bundestag führt jährlich eine Schwerpunktdebatte zum Thema „Nachhaltigkeit und Zukunftsfragen“ durch. Die Hoheit des Deutschen Bundestages, über den Zeitpunkt und die Länge der Debatte zu entscheiden, bleibt unberührt. Gegenstand dieser Debatte sollen die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung, der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und die Erreichung der internationalen, europäischen und nationalen Klimaziele sowie langfristiger Politikansätze zu Fragen kommender Generationen sein. Dabei soll die Bundesregierung die Möglichkeit haben, einführend über den Umsetzungsstand bisheriger und geplanter Maßnahmen zu berichten. 7. Der PBnEZ kann dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht mit Empfehlungen für nachhaltige Zukunftsgestaltung vorlegen. Auf dieser Grundlage können neben der Schwerpunktdebatte Anhörungen oder thematische Aktionswochen initiiert werden, um die öffentliche Debatte zu stärken. 8. Der PBnEZ prüft, welche der auf Drucksache 20/10100 erarbeiteten Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Beirats vorrangig umgesetzt werden können. Berlin, den 24. Juni 2025 Jens Spahn, Alexander Hoffmann und Fraktion Dr. Matthias Miersch und Fraktion Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Begründung Der PBnE hat seit seiner ersten Einsetzung im Jahr 2004 die nationale Nachhaltigkeitsstrategie intensiv begleitet und mit fortentwickelt. Ebenso begleitet er die Nachhaltigkeitspolitik der Bundesregierung auf europäischer wie auf internationaler Ebene. Denn nachhaltige Entwicklung betrifft die ökonomische, soziale wie ökologische Entwicklung gleichermaßen, so dass es eines in diesem Sinne fachübergreifend arbeitenden Gremiums bedarf, um dem Anspruch des komplexen Themas gerecht zu werden und innovativ zukunftsweisende Politik zu gestalten. Nachhaltigkeitspolitik reicht weit über den üblichen Horizont von Legislaturperioden hinaus und erfordert deshalb eine weitreichend am Konsens orientierte Arbeitsweise. Auf Initiative des PBnE in der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages hat die Bundesregierung die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien durch die Einführung einer Nachhaltigkeitsprüfung in die Gesetzesfolgenabschätzung ergänzt. Der PBnE begleitete diese parlamentarisch und berichtete dem Deutschen Bundestag mit Bundestagsdrucksache 17/6680 über die ersten Erfahrungen. Ziel sollte es sein, dass sämtliche Anträge, Verordnungen und Gesetzentwürfe den Leitlinien nachhaltiger Entwicklung entsprechen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sukzessive die Nachhaltigkeitsprüfung fortentwickelt und die Kompetenzen des PBnE entsprechend angepasst werden. In diesem Zusammenhang hat der PBnE in der 20. Wahlperiode des Deutschen Bundestags auf Drucksache 20/10100 Maßnahmen für dessen Weiterentwicklung erarbeitet. Um die künftige Veränderung seiner Arbeitsweise herauszustellen, soll eine Umbenennung hin zum „Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen“ erfolgen. Der PBnEZ führt den Dialog mit Institutionen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung auf allen politischen Ebenen sowie mit der Zivilgesellschaft, um das Anliegen einer nachhaltigen Entwicklung zu fördern und Fragen der kommenden Generationen in den Blick zu nehmen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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