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Gewalt und Extremismus zum 1. Mai 2025

dip / drucksache 23.05.2025 · WP 21 · 21/254 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Gewalt und Extremismus zum 1. Mai 2025 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/254 21. Wahlperiode 23.05.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD Gewalt und Extremismus zum 1. Mai 2025 In Berlin und Hamburg haben linke Demonstranten zum 1. Mai mehr als 25 000 Menschen mobilisiert (www.bz-berlin.de/polizei/1-mai-bilanz-13-verlet zte-polizisten, www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/1-mai-demos-100.html). Laut Berliner Polizei zogen 15 000 bis 18 000 Teilnehmer bei der „Revolutionären 1. Mai Demonstration“ durch die Stadtteile Kreuzberg und Neukölln (ebd.). Dabei wurden zum Teil auch Feuerwerkskörper auf Einsatzkräfte geworfen. Teilnehmer wurden festgenommen. In Berlin wurden laut „BZ“ 62 Ermittlungsverfahren unter anderem wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung, Beleidigung, Widerstand, tätlichen Angriffs, versuchter Gefangenenbefreiung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen eingeleitet (ebd.). 13 Polizisten wurden verletzt, drei konnten ihren Dienst nicht fortsetzen (ebd.). Zudem waren propalästinensische Sprechchöre und vereinzelt antisemitische sowie polizeifeindliche Parolen zu hören (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/1-mai-demos-100.html). In Hamburg sollen laut Polizeiangaben etwa 10 000 Menschen an Demonstrationen teilgenommen haben (ebd., Tagesschau). Auf einer DGB-Kundgebung (DGB = Deutscher Gewerkschaftsbund) kam es demnach nach Polizeiangaben an einem ehemaligen Zechengelände in Dortmund zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen einer linken Gruppe und Personen aus dem AfD-Umfeld (ebd.). In Gelsenkirchen setzte die Polizei nach eigenen Angaben Schlagstöcke ein, um ein Durchbrechen linker Aktivisten an Sperrstellen zu verhindern, wie eine Polizeisprecherin berichtete (ebd.). 20 Personen wurden in diesem Zusammenhang kurzzeitig festgehalten. An beiden Orten in Nordrhein-Westfalen wurde jeweils ein Polizist verletzt (ebd.). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Straftaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bei Demonstrationen am 1. Mai 2025 oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang insgesamt im Vergleich zum Vorjahreszeitraum begangen (bitte anschließend nach einzelnen Straftatengruppen aufschlüsseln sowie eine Einordnung in entsprechende PMK-Kategorien [PMK = Politisch motivierte Kriminalität] vornehmen, vgl. zur Aufschlüsselung nach Straftatengruppen Bundestagsdrucksache 20/3471, Anlage 1), und wie viele Tatverdächtige können diesen Straftatengruppen jeweils zugeordnet werden im Vergleich zum Vorjahreszeitraum? 2. Von wie vielen antisemitischen Straftaten und Parolen sowie dazugehörigen Tatverdächtigen rund um den 1. Mai hat die Bundesregierung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum Kenntnis (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte neben einer Straftatengruppierung auch eine entsprechende PMK- Zuordnung vornehmen, soweit möglich)? a) Wie ist die Anzahl dieser antisemitischen Straftaten im Vergleich zu den letzten drei Vorjahreszeiträumen vor Corona zu bewerten? b) Auf welche Bundesländer verteilen sich diese antisemitischen Straftaten zum 1. Mai 2025 anteilsmäßig im Vergleich zum Vorjahreszeitraum genau (bitte antisemitische Gewaltdelikte gesondert ausweisen)? c) Hat die Bundesregierung weitergehende Erkenntnisse zur genauen Staatsangehörigkeit und politischen Ausrichtung der Tatverdächtigen, die in Verbindung mit diesen antisemitischen Straftaten zum 1. Mai 2025 stehen, und spielen bestimmte Parteien, Organisationen oder Gruppierungen diesbezüglich eine Rolle (bitte die Tatverdächtigen nach Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln oder zumindest nach deutschen und nichtdeutschen Tatverdächtigen, wenn eine Detailaufschlüsselung nicht möglich ist)? 3. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob und wie viele Bundespolizisten am 1. Mai 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum eingesetzt wurden und wie viele Einsatzstunden dafür angefallen sind (vgl. zur Beantwortung zur eingesetzten Anzahl z. B. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 85 für das Jahr 2023 auf Bundestagsdrucksache 20/7148)? 4. Wie viele Angriffe erfolgten nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit auf Polizisten zum 1. Mai 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, und wie viele Polizeifahrzeuge wurden beschädigt (bitte nach Bundesländern und weiter nach verletzten Polizisten sowie Betroffenen der Bundespolizei gesondert aufschlüsseln)? 5. Welchem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität lassen sich diese Angriffe (Frage 4) zuordnen? 6. Hat sich die Bundesregierung mit neuen gewaltbereiten Akteuren oder Gruppierungen auf den 1. Mai-Demos im Vergleich zum Vorjahr befasst, und wenn ja, welche kann sie hier in welcher Größenordnung identifizieren und einer Gruppierung oder Organisation namentlich zuordnen? Berlin, den 15. Mai 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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