Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer weiteren überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0903 Titel 683 01 - Energieforschung - bis zur Höhe von insgesamt 200 Mio. Euro
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Vorläufige Haushaltsführung 2025 Mitteilung über die Erteilung einer weiteren überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0903 Titel 683 01 - Energieforschung - bis zur Höhe von insgesamt 200 Mio. Euro
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/302
21. Wahlperiode 28.05.2025
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Vorläufige Haushaltsführung 2025
Mitteilung über die Erteilung einer weiteren überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bei Kapitel 0903 Titel 683 01
– Energieforschung – bis zur Höhe von insgesamt 200 Mio. Euro
Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. Mai 2025
II B 2 – WI 0111/00017/022/009
Gemäß § 4 Absatz 2 Satz 6, § 21 des Haushaltsgesetzes 2024 (HG 2024) in Verbindung
mit § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) teile ich mit, dass das
Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie (BMWE) nach § 38 Absatz 1 Satz 2 BHO bei Kapitel 0903 Titel 683 01
– Energieforschung – eine weitere überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung bis
zur Höhe von insgesamt 200 Mio. Euro erteilt hat, davon fällig im Haushaltsjahr
2026 bis zu 58 Mio. Euro,
2027 bis zu 60 Mio. Euro,
2028 bis zu 53 Mio. Euro und
2029 bis zu 29 Mio. Euro.
Die Verpflichtungsermächtigung ist notwendig, um einen Förderstopp bei
Verbundprojekten der angewandten Projektförderung nichtnuklearer Energietechnologien im
8. Energieforschungsprogramm zu vermeiden und die vorliegenden
bewilligungsreifen sowie zeitnah bewilligungsreif werdenden Maßnahmen vor Beendigung der
vorläufigen Haushaltsführung 2025 zu realisieren.
Trotz der Höhe der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist eine Ausnahme
vom Konsultationsverfahren (vorherige Einwilligung des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages) aus zwingenden Gründen geboten.
Verzögerte Projektbewilligungen hätten deutlich negative Auswirkungen für die
Gesamtmaßnahme weit über den Zeitraum der vorläufigen Haushaltsführung hinaus.
Neben dem möglichen Verlust von Wissensträgern und Know-how in einem zentralen
Kernbereich der Forschungsförderung des Bundes würden die Gefährdung des
Erreichens wichtiger Ziele in qualitativer, quantitativer und zeitlicher Hinsicht und letztlich
auch das Scheitern von Vorhaben und Projekten drohen. Wichtige Investitionen
würden verzögert und im Zusammenspiel mit anderen Projektteilnehmern wäre außerdem
national wie international mit einem spürbaren Vertrauensverlust zu rechnen. Nach
dem Sachvortrag des BMWE muss die Erteilung der überplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung bis Ende Mai 2025 erfolgen, da die erforderlichen Bescheide spätestens
am 1. Juni 2025 erlassen werden müssen.
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