zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksachen 21/500, 21/501 - hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung
Text
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksachen 21/500, 21/501 - hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1060
21. Wahlperiode 08.09.2025
Beschlussempfehlung
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025
(Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025)
– Drucksachen 21/500, 21/501 –
hier: Einzelplan 60
Allgemeine Finanzverwaltung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Entwurf des Einzelplans 60 mit den aus anliegender Zusammenstellung
ersichtlichen Änderungen und den sich daraus ergebenden Änderungen der
Abschlusssummen, im Übrigen unverändert nach der Vorlage – Drucksachen 21/500 Anlage,
21/501 – anzunehmen.
Berlin, den 4. September 2025
Der Haushaltsausschuss
Lisa Paus
Amtierende Vorsitzende
und Berichterstatterin
Christian Haase
Berichterstatter
Mechthilde Wittmann
Berichterstatterin
Andreas Mattfeldt
Berichterstatter
Dr. Yannick Bury
Berichterstatter
Dr. Michael Espendiller
Berichterstatter
Wolfgang Wiehle
Berichterstatter
Dr. Thorsten Rudolph
Berichterstatter
Ruppert Stüwe
Berichterstatter
Bettina Hagedorn
Berichterstatterin
Andreas Schwarz
Berichterstatter
Dr. Sebastian Schäfer
Berichterstatter
Katrin Uhlig
Berichterstatterin
Ines Schwerdtner
Berichterstatterin
Zusammenstellung
des Entwurfs des Einzelplans 60
Allgemeine Finanzverwaltung
– Drucksachen 21/500 Anlage, 21/501 –
mit den Beschlüssen des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
Kapitel 6001 – Steuern
Haushaltsvermerk – Einnahmen Haushaltsvermerk – Einnahmen
[…]
Dies gilt auch für die Entlastung bei Steuern auf Grund
völkerrechtlicher Vereinbarung oder besonderer
gesetzlicher Regelung, insbesondere gegenüber
internationalen Organisationen, amtlichen zwischenstaatlichen
Einrichtungen, ausländischen diplomatischen Missionen
und deren Mitgliedern. Dabei sind Ausgaben für die
Rückzahlung, Erstattung und Vergütung von
Umsatzsteuer von den Einnahmen bei Tit. 016 01 abzusetzen.
[…]
[…]
Dies gilt auch für die Entlastung bei Steuern auf Grund
völkerrechtlicher Vereinbarung oder besonderer
gesetzlicher Regelung, insbesondere gegenüber
internationalen Organisationen, amtlichen zwischenstaatlichen
Einrichtungen, ausländischen diplomatischen Missionen
und deren Mitgliedern. Dabei sind Ausgaben für die
Rückzahlung, Erstattung und Vergütung von
Umsatzsteuer von den Einnahmen bei Tit. 016 01 abzusetzen.
Gemäß § 8 Absatz 6 Satz 1 bis Satz 3
Energiesteuergesetz (EnergieStG) fällige Zahlungen sind im
ablaufenden Haushaltsjahr zu buchen, wenn das SEPA-
Lastschriftverfahren noch im ablaufenden
Haushaltsjahr ausgelöst wurde.
[…]
Kapitel 6002 – Allgemeine Bewilligungen
Tit. 119 99 Vermischte Einnahmen Tit. 119 99 Vermischte Einnahmen
385 000 632 000
Tit. 166 01 Zinsen aus Darlehen an den Poverty Reduction and
Growth Trust (PRGT) Tit. 166 01 Zinsen aus Darlehen an den Poverty Reduction and
Growth Trust (PRGT)
107 858 110 860
Tit. 166 02 Zinsen aus Darlehen an den Resilience and
Sustainability Trust (RST) des IWF Tit. 166 02 Zinsen aus Darlehen an den Resilience and
Sustainability Trust (RST) des IWF
226 800 233 100
Tit. 186 01 Tilgung des Darlehens an den Poverty Reduction and
Growth Trust (PRGT) Tit. 186 01 Tilgung des Darlehens an den Poverty Reduction and
Growth Trust (PRGT)
3 942 3 796
Tit. 372 03 Globale Mindereinnahme Tit. 372 03 Globale Mindereinnahme
-1 072 951 -1 787 882
Tit. 671 04 Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-
Sonderprogramm 2020 Tit. 671 04 Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-
Sonderprogramm 2020
1 115 000 845 000
Tit. 671 05 Erstattung von Ausfällen aus dem KfW-
Maßnahmenpaket für Start-ups Tit. 671 05 Erstattung von Ausfällen aus dem KfW-
Maßnahmenpaket für Start-ups
218 000 78 000
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6002)
Tit. 671 06 Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-
Sonderprogramm Ukraine-Belarus-Russland Tit. 671 06 Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW-
Sonderprogramm Ukraine-Belarus-Russland
20 000 5 000
Tit. 683 03 Abwicklung der Finanzierung von
Entlastungsmaßnahmen aus der Gas- und Strompreisbremse nach
Beendigung der Energiepreisbremsen
Tit. 683 03 Abwicklung der Finanzierung von
Entlastungsmaßnahmen aus der Gas- und Strompreisbremse nach
Beendigung der Energiepreisbremsen
Verpflichtungsermächtigung ..................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................
6 000
5 000
1 000
Tit. 687 06 Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen
Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und
Stabilisierung
Tit. 687 06 Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen
Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und
Stabilisierung
8. Minderausgaben dürfen nicht zur Erbringung von
Globalen Minderausgaben herangezogen werden.
Tit. 882 02 Zuweisungen an die Länder zur Förderung von
Investitionen im Rahmen der 1. Säule des Startchancen-
Programms
Tit. 882 02 Zuweisungen an die Länder zur Förderung von
Investitionen im Rahmen der 1. Säule des Startchancen-
Programms
Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.
Tit. 971 02 Ausgabemittel zur Restedeckung Tit. 971 02 Ausgabemittel zur Restedeckung
400 000 293 904
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
Kapitel 6093 – Anlage 2
Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093)
Tgr. 01 Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur Tgr. 01 Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur
Tit. 891 11 Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der
Bundesautobahnen Tit. 891 11 Erhaltung der Brücken und Tunnel im Bestandsnetz
der Bundesautobahnen
Verbindliche Erläuterungen: Verbindliche Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet. Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet.
Die Mittel dienen der Brückenmodernisierung. Dabei
können auch Kosten für Fahrbahnsanierungen geleistet
werden, sofern die Maßnahme aufgrund der
Brückenerhaltung eingeleitet wird und dort ihren Schwerpunkt
hat.
Die Mittel dienen der Erhaltung der Brücken und
Tunnel. Dabei können auch Kosten für
Fahrbahnsanierungen geleistet werden, wenn sie im unmittelbaren
baulichen Zusammenhang damit stehen.
Tit. 891 12 Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von
rollendem Material mit dem Europäischen
Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management
System)
Tit. 891 12 Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von
rollendem Material mit dem Europäischen
Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management
System)
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
8 760 414
2 453 256
2 220 121
2 303 131
1 783 906
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................
11 260 414
2 453 256
2 220 121
2 303 131
1 783 906
1 200 000
800 000
500 000
Tgr. 03 Investitionen in die Energieinfrastruktur Tgr. 03 Investitionen in die Energieinfrastruktur
(855 200) (849 810)
Tit. 682 31 Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH,
der FSRU und FSRU-Standorte Tit. 682 31 Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH,
der FSRU und FSRU-Standorte
835 000 829 610
Tgr. 04 Investitionen in die Bildungs- und
Betreuungsinfrastruktur Tgr. 04 Investitionen in die Bildungs- und
Betreuungsinfrastruktur
Tit. 882 41 Digitalpakt 2.0 Tit. 882 41 Digitalpakt 2.0
Die Erläuterungen sind verbindlich.
Verbindliche Erläuterungen: Verbindliche Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMBFSFJ bewirtschaftet.
Zuwendungen des Bundes sind bis zur Höhe der
Zuwendung der Länder möglich.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6093)
Tgr. 05 Investitionen in die Forschung und Entwicklung Tgr. 05 Investitionen in die Forschung und Entwicklung
Haushaltsvermerk: Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage detaillierter Konzepte.
Tit. 894 51 Investitionen in die Hightech-Agenda – Aufbau von
Infrastrukturen Tit. 894 51 Investitionen in die Hightech-Agenda – Aufbau von
Infrastrukturen
1. Die Ausgaben folgender Titel sind
gegenseitig deckungsfähig: 685 51. 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 685 51.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit
den Verpflichtungsermächtigungen bei
folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 685 51 und 895 52.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den
Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 685 51 und 894 52.
(-) 3. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen
fließen den Ausgaben zu.
Tgr. 07 Investitionen in den Wohnungsbau Tgr. 07 Investitionen in den Wohnungsbau
(327 018) (327 408)
Tit. 893 71 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment –
Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten
(KNN)
Tit. 893 71 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment –
Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten
(KNN)
20 500 20 000
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu .....................
643 500
26 000
65 000
71 500
78 000
78 000
78 000
71 500
65 000
58 500
52 000
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu .....................
594 000
24 000
60 000
66 000
72 000
72 000
72 000
66 000
60 000
54 000
48 000
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6093)
Tit. 893 72 Klimafreundliches Bauen (KfN) Tit. 893 72 Klimafreundlicher Neubau (KFN)
243 516 243 606
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu .....................
1 089 000
44 000
110 000
121 000
132 000
132 000
132 000
121 000
110 000
99 000
88 000
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu .....................
1 097 910
44 360
110 900
121 990
133 080
133 080
133 080
121 990
110 900
99 810
88 720
Tit. 893 73 Gewerbe zu Wohnen (GzW) Tit. 893 73 Gewerbe zu Wohnen (GzW)
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu ...................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu ...................
59 820
2 100
6 180
7 980
7 860
7 440
7 260
6 420
6 060
4 500
4 020
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu .....................
820
820
1. Die Ausgaben sind gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage des Förderaufrufs.
2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen
Bundestages.
Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die
Vorlage des Förderaufrufs.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6093)
Tit. 893 74 Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) Tit. 893 74 Wohneigentumsförderung für Familien (WEF)
36 922 37 722
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2036 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2037 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2038 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2039 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2040 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2041 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2042 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2043 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2044 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2045 bis zu .....................
241 300
8 900
24 300
30 500
30 000
28 700
27 700
24 700
23 400
17 500
16 000
1 400
1 400
1 200
1 000
1 000
1 000
700
700
700
500
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2036 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2037 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2038 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2039 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2040 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2041 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2042 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2043 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2044 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2045 bis zu .....................
340 500
12 400
34 300
43 100
42 300
40 400
39 100
34 800
33 100
24 700
22 600
2 000
2 000
1 700
1 400
1 400
1 400
1 000
1 000
1 000
800
Tit. 893 75 Jung kauft Alt (JkA) Tit. 893 75 Jung kauft Alt (JkA)
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu .....................
340 500
12 400
34 300
43 100
42 300
40 400
39 100
34 800
33 100
24 700
36 300
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2036 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2037 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2038 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2039 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2040 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2041 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2042 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2043 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2044 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2045 bis zu ..................
340 500
12 400
34 300
43 100
42 300
40 400
39 100
34 800
33 100
24 700
22 600
2 000
2 000
1 700
1 400
1 400
1 400
1 000
1 000
1 000
800
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6093)
Tgr. 08 Investitionen in die Sportinfrastruktur
(5 000)
Tit. 893 81 Sanierung kommunaler Sportstätten
5 000
Verpflichtungsermächtigung ..................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................
328 000
250 000
50 000
28 000
Die Zuwendungen zur Projektförderung aus diesem
Titel sollen zur Selbstbewirtschaftung veranschlagt
werden.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
Kapitel 6092 – Anlage 3
Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092)
Haushaltsvermerk – Ausgaben Haushaltsvermerk – Ausgaben
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03,
683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13,
686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01,
697 02, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01,
893 03, 893 04, 893 09, 893 12 und 896 01 dienen zur
Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:
893 10.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Mittel
beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu
beteiligen.
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03,
683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 08, 686 13, 686 14,
686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 882 01,
892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04,
893 12 und 896 01 dienen zur Deckung von
Mehrausgaben bei folgendem Titel: 893 10.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Mittel
beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu
beteiligen.
3. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03,
683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13,
686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 882 01,
892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04,
893 09, 893 10, 893 12 und 896 01 dürfen bis zur Höhe
von 50 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel
geleistet werden: 892 10.
Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist
das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
3. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03,
683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 08, 686 13, 686 14,
686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 882 01, 892 01,
892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 10,
893 12 und 896 01 dürfen bis zur Höhe von 50 000 T€
der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden:
892 10.
Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist
das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
4. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 684 01, 686 06, 686 31, 892 08 und
896 02.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
4. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig
deckungsfähig: 684 01, 686 05, 686 06, 686 31, 697 02,
892 08, 893 09 und 896 02.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
5. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08,
686 03, 686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16,
686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 697 02, 882 01, 892 01,
892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 09,
893 12 und 896 01.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Mittel
beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu
beteiligen.
5. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08,
686 03, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28,
686 34, 687 02, 697 01, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03,
892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 12 und 896 01.
Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in
Höhe der im HKR-Verfahren auf das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Mittel
beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des
Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu
beteiligen.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6092)
10. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen
bei Tit. 892 10 bis zur Höhe von 50 000 T€ dienen zur
Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigungen
bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05,
683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15,
686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 892 01, 892 02, 892 03,
892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 10 und 896 01.
Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist
das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
10. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen
bei Tit. 892 10 bis zur Höhe von 50 000 T€ dienen zur
Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigungen
bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05,
683 08, 686 03, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16,
686 28, 686 34, 687 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07,
893 01, 893 03, 893 04, 893 10 und 896 01.
Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist
das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
11. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind
gegenseitig deckungsfähig: 661 09, 683 03, 683 04,
683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13, 686 14,
686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 697 02, 892 01,
892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 10
und 896 01.
Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR-
Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen
beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen
Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der Jahressumme aller
einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme
des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der
Finanzen zu beteiligen.
11. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind
gegenseitig deckungsfähig: 661 09, 683 03, 683 04,
683 05, 683 08, 686 03, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15,
686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 892 01, 892 02, 892 03,
892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 10 und 896 01.
Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR-
Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen
beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen
Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der Jahressumme aller
einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme
des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der
Finanzen zu beteiligen.
14. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind
gegenseitig deckungsfähig: 684 01, 686 31, 892 08,
892 11 und 896 02.
Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR-
Verfahren auf das Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, nukleare Sicherheit, Naturschutz und nukleare
Sicherheit zugewiesenen
Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen
Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der
Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
14. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind
gegenseitig deckungsfähig: 684 01, 686 05, 686 31,
697 02, 892 08, 892 11 und 896 02.
Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR-
Verfahren auf das Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, nukleare Sicherheit, Naturschutz und nukleare
Sicherheit zugewiesenen
Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen
Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der
Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der
Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das
Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
Tit. 685 03 Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den
Klimawandel Tit. 685 03 Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den
Klimawandel
247 855 249 855
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
121 735
41 530
46 979
33 226
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
199 735
67 530
72 979
59 226
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6092)
Tit. 686 05 Nationale Klimaschutzinitiative Tit. 686 05 Nationale Klimaschutzinitiative
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
468 098
106 370
119 655
112 073
80 000
50 000
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
518 098
156 370
119 655
112 073
80 000
50 000
Tit. 892 10 Mikroelektronik für die Digitalisierung Tit. 892 10 Mikroelektronik für die Digitalisierung
1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 50 000 T€ zur
Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05,
686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34,
687 02, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01,
893 03, 893 04, 893 09, 893 10, 893 12 und 896 01.
Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist
das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 50 000 T€ zur
Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 08,
686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02,
882 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03,
893 04, 893 10, 893 12 und 896 01.
Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist
das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
2. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung bis
zur Höhe von 50 000 T€ dienen zur Deckung der
weiteren Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden
Titeln: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03,
686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28,
686 34, 687 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01,
893 03, 893 04, 893 10 und 896 01.
Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist
das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
2. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung bis
zur Höhe von 50 000 T€ dienen zur Deckung der
weiteren Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden
Titeln: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03,
686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34,
687 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03,
893 04, 893 10 und 896 01.
Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist
das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen.
Tit. 893 08 Zuschüsse für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit
alternativen, klimaschonenden Antrieben Tit. 893 08 Zuschüsse für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit
alternativen, klimaschonenden Antrieben
1. Die Ausgaben sind in Höhe von 220 000 T€ gesperrt.
Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Bundesministeriums der Finanzen.
Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses
Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben
sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 €
(noch Kap. 6092)
Tit. 893 09 Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen
Antrieben
Tit. 893 09 Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen
Antrieben
Verbindliche Erläuterungen: Verbindliche Erläuterungen:
Der Titel wird durch BMWE und BMV bewirtschaftet. Der Titel wird durch BMUKN und BMV
bewirtschaftet.
Bezeichnung 1 000 € Bezeichnung 1 000 €
1. Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie (BMWE)
61 1. Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMUKN)
61
(…) (…)
Zusammen 462 078 Zusammen 462 078
(…) (…)
Tit. 893 10 Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und
erneuerbarer Energien im Gebäudebereich
Tit. 893 10 Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und
erneuerbarer Energien im Gebäudebereich
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen
bei folgenden Titeln geleistet werden: 661 09, 683 03,
683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13,
686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01,
697 02, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01,
893 03, 893 04, 893 09, 893 12 und 896 01.
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen
bei folgenden Titeln geleistet werden: 661 09, 683 03,
683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 08, 686 13, 686 14,
686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 882 01,
892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04,
893 12 und 896 01.
Tit. 896 02 Investitionen zum Schutz des Klimas und der
Biodiversität im Ausland
Tit. 896 02 Investitionen zum Schutz des Klimas und der
Biodiversität im Ausland
Verpflichtungsermächtigung .....................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu .....................
1 040 573
100 342
151 399
167 832
160 000
141 000
110 000
90 000
55 000
35 000
30 000
Verpflichtungsermächtigung ......................
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2027 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2028 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2029 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2030 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2031 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2032 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2033 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2034 bis zu .....................
im Haushaltsjahr 2035 bis zu .....................
1 088 231
148 000
151 399
167 832
160 000
141 000
110 000
90 000
55 000
35 000
30 000
Tit. 919 01 Zuführung an Rücklage Tit. 919 01 Zuführung an Rücklage
2 100 000 2 098 000
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
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