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zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksachen 21/500, 21/501 - hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung

dip / drucksache 08.09.2025 · WP 21 · 21/1060 · Beschlussempfehlung · Original ↗

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zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksachen 21/500, 21/501 - hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1060 21. Wahlperiode 08.09.2025 Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 – HG 2025) – Drucksachen 21/500, 21/501 – hier: Einzelplan 60 Allgemeine Finanzverwaltung Der Bundestag wolle beschließen, den Entwurf des Einzelplans 60 mit den aus anliegender Zusammenstellung ersichtlichen Änderungen und den sich daraus ergebenden Änderungen der Abschlusssummen, im Übrigen unverändert nach der Vorlage – Drucksachen 21/500 Anlage, 21/501 – anzunehmen. Berlin, den 4. September 2025 Der Haushaltsausschuss Lisa Paus Amtierende Vorsitzende und Berichterstatterin Christian Haase Berichterstatter Mechthilde Wittmann Berichterstatterin Andreas Mattfeldt Berichterstatter Dr. Yannick Bury Berichterstatter Dr. Michael Espendiller Berichterstatter Wolfgang Wiehle Berichterstatter Dr. Thorsten Rudolph Berichterstatter Ruppert Stüwe Berichterstatter Bettina Hagedorn Berichterstatterin Andreas Schwarz Berichterstatter Dr. Sebastian Schäfer Berichterstatter Katrin Uhlig Berichterstatterin Ines Schwerdtner Berichterstatterin Zusammenstellung des Entwurfs des Einzelplans 60 Allgemeine Finanzverwaltung – Drucksachen 21/500 Anlage, 21/501 – mit den Beschlüssen des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € Kapitel 6001 – Steuern Haushaltsvermerk – Einnahmen Haushaltsvermerk – Einnahmen […] Dies gilt auch für die Entlastung bei Steuern auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarung oder besonderer gesetzlicher Regelung, insbesondere gegenüber internationalen Organisationen, amtlichen zwischenstaatlichen Einrichtungen, ausländischen diplomatischen Missionen und deren Mitgliedern. Dabei sind Ausgaben für die Rückzahlung, Erstattung und Vergütung von Umsatzsteuer von den Einnahmen bei Tit. 016 01 abzusetzen. […] […] Dies gilt auch für die Entlastung bei Steuern auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarung oder besonderer gesetzlicher Regelung, insbesondere gegenüber internationalen Organisationen, amtlichen zwischenstaatlichen Einrichtungen, ausländischen diplomatischen Missionen und deren Mitgliedern. Dabei sind Ausgaben für die Rückzahlung, Erstattung und Vergütung von Umsatzsteuer von den Einnahmen bei Tit. 016 01 abzusetzen. Gemäß § 8 Absatz 6 Satz 1 bis Satz 3 Energiesteuergesetz (EnergieStG) fällige Zahlungen sind im ablaufenden Haushaltsjahr zu buchen, wenn das SEPA- Lastschriftverfahren noch im ablaufenden Haushaltsjahr ausgelöst wurde. […] Kapitel 6002 – Allgemeine Bewilligungen Tit. 119 99 Vermischte Einnahmen Tit. 119 99 Vermischte Einnahmen 385 000 632 000 Tit. 166 01 Zinsen aus Darlehen an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) Tit. 166 01 Zinsen aus Darlehen an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) 107 858 110 860 Tit. 166 02 Zinsen aus Darlehen an den Resilience and Sustainability Trust (RST) des IWF Tit. 166 02 Zinsen aus Darlehen an den Resilience and Sustainability Trust (RST) des IWF 226 800 233 100 Tit. 186 01 Tilgung des Darlehens an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) Tit. 186 01 Tilgung des Darlehens an den Poverty Reduction and Growth Trust (PRGT) 3 942 3 796 Tit. 372 03 Globale Mindereinnahme Tit. 372 03 Globale Mindereinnahme -1 072 951 -1 787 882 Tit. 671 04 Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW- Sonderprogramm 2020 Tit. 671 04 Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW- Sonderprogramm 2020 1 115 000 845 000 Tit. 671 05 Erstattung von Ausfällen aus dem KfW- Maßnahmenpaket für Start-ups Tit. 671 05 Erstattung von Ausfällen aus dem KfW- Maßnahmenpaket für Start-ups 218 000 78 000 Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6002) Tit. 671 06 Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW- Sonderprogramm Ukraine-Belarus-Russland Tit. 671 06 Erstattung von Ausfällen aus der Garantie für das KfW- Sonderprogramm Ukraine-Belarus-Russland 20 000 5 000 Tit. 683 03 Abwicklung der Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen aus der Gas- und Strompreisbremse nach Beendigung der Energiepreisbremsen Tit. 683 03 Abwicklung der Finanzierung von Entlastungsmaßnahmen aus der Gas- und Strompreisbremse nach Beendigung der Energiepreisbremsen Verpflichtungsermächtigung .................. davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2027 bis zu .................. 6 000 5 000 1 000 Tit. 687 06 Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung Tit. 687 06 Ertüchtigung von völkerrechtswidrig angegriffenen Staaten im Bereich Sicherheit, Verteidigung und Stabilisierung 8. Minderausgaben dürfen nicht zur Erbringung von Globalen Minderausgaben herangezogen werden. Tit. 882 02 Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen im Rahmen der 1. Säule des Startchancen- Programms Tit. 882 02 Zuweisungen an die Länder zur Förderung von Investitionen im Rahmen der 1. Säule des Startchancen- Programms Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu. Tit. 971 02 Ausgabemittel zur Restedeckung Tit. 971 02 Ausgabemittel zur Restedeckung 400 000 293 904 Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € Kapitel 6093 – Anlage 2 Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (6093) Tgr. 01 Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur Tgr. 01 Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur Tit. 891 11 Erhaltung der Brücken im Bestandsnetz der Bundesautobahnen Tit. 891 11 Erhaltung der Brücken und Tunnel im Bestandsnetz der Bundesautobahnen Verbindliche Erläuterungen: Verbindliche Erläuterungen: Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet. Der Titel wird durch BMV bewirtschaftet. Die Mittel dienen der Brückenmodernisierung. Dabei können auch Kosten für Fahrbahnsanierungen geleistet werden, sofern die Maßnahme aufgrund der Brückenerhaltung eingeleitet wird und dort ihren Schwerpunkt hat. Die Mittel dienen der Erhaltung der Brücken und Tunnel. Dabei können auch Kosten für Fahrbahnsanierungen geleistet werden, wenn sie im unmittelbaren baulichen Zusammenhang damit stehen. Tit. 891 12 Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System) Tit. 891 12 Ausrüstung der deutschen Infrastruktur und von rollendem Material mit dem Europäischen Zugsicherungssystem ERTMS (European Rail Traffic Management System) Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... 8 760 414 2 453 256 2 220 121 2 303 131 1 783 906 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2031 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2032 bis zu .................. 11 260 414 2 453 256 2 220 121 2 303 131 1 783 906 1 200 000 800 000 500 000 Tgr. 03 Investitionen in die Energieinfrastruktur Tgr. 03 Investitionen in die Energieinfrastruktur (855 200) (849 810) Tit. 682 31 Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der FSRU und FSRU-Standorte Tit. 682 31 Finanzierung der Deutschen Energy Terminal GmbH, der FSRU und FSRU-Standorte 835 000 829 610 Tgr. 04 Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur Tgr. 04 Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur Tit. 882 41 Digitalpakt 2.0 Tit. 882 41 Digitalpakt 2.0 Die Erläuterungen sind verbindlich. Verbindliche Erläuterungen: Verbindliche Erläuterungen: Der Titel wird durch BMBFSFJ bewirtschaftet. Zuwendungen des Bundes sind bis zur Höhe der Zuwendung der Länder möglich. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6093) Tgr. 05 Investitionen in die Forschung und Entwicklung Tgr. 05 Investitionen in die Forschung und Entwicklung Haushaltsvermerk: Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage detaillierter Konzepte. Tit. 894 51 Investitionen in die Hightech-Agenda – Aufbau von Infrastrukturen Tit. 894 51 Investitionen in die Hightech-Agenda – Aufbau von Infrastrukturen 1. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 685 51. 1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 685 51. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 685 51 und 895 52. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit den Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 685 51 und 894 52. (-) 3. Einnahmen aus Zuschuss-Rückflüssen und Zinsen fließen den Ausgaben zu. Tgr. 07 Investitionen in den Wohnungsbau Tgr. 07 Investitionen in den Wohnungsbau (327 018) (327 408) Tit. 893 71 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN) Tit. 893 71 Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten (KNN) 20 500 20 000 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ..................... 643 500 26 000 65 000 71 500 78 000 78 000 78 000 71 500 65 000 58 500 52 000 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ..................... 594 000 24 000 60 000 66 000 72 000 72 000 72 000 66 000 60 000 54 000 48 000 Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6093) Tit. 893 72 Klimafreundliches Bauen (KfN) Tit. 893 72 Klimafreundlicher Neubau (KFN) 243 516 243 606 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ..................... 1 089 000 44 000 110 000 121 000 132 000 132 000 132 000 121 000 110 000 99 000 88 000 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ..................... 1 097 910 44 360 110 900 121 990 133 080 133 080 133 080 121 990 110 900 99 810 88 720 Tit. 893 73 Gewerbe zu Wohnen (GzW) Tit. 893 73 Gewerbe zu Wohnen (GzW) Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2027 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ................... 59 820 2 100 6 180 7 980 7 860 7 440 7 260 6 420 6 060 4 500 4 020 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................... 820 820 1. Die Ausgaben sind gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage des Förderaufrufs. 2. Die Verpflichtungsermächtigung ist gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. Voraussetzung für die Aufhebung der Sperre ist die Vorlage des Förderaufrufs. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6093) Tit. 893 74 Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) Tit. 893 74 Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) 36 922 37 722 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2036 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2037 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2038 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2039 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2040 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2041 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2042 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2043 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2044 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2045 bis zu ..................... 241 300 8 900 24 300 30 500 30 000 28 700 27 700 24 700 23 400 17 500 16 000 1 400 1 400 1 200 1 000 1 000 1 000 700 700 700 500 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2036 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2037 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2038 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2039 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2040 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2041 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2042 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2043 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2044 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2045 bis zu ..................... 340 500 12 400 34 300 43 100 42 300 40 400 39 100 34 800 33 100 24 700 22 600 2 000 2 000 1 700 1 400 1 400 1 400 1 000 1 000 1 000 800 Tit. 893 75 Jung kauft Alt (JkA) Tit. 893 75 Jung kauft Alt (JkA) Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ..................... 340 500 12 400 34 300 43 100 42 300 40 400 39 100 34 800 33 100 24 700 36 300 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2036 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2037 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2038 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2039 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2040 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2041 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2042 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2043 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2044 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2045 bis zu .................. 340 500 12 400 34 300 43 100 42 300 40 400 39 100 34 800 33 100 24 700 22 600 2 000 2 000 1 700 1 400 1 400 1 400 1 000 1 000 1 000 800 Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6093) Tgr. 08 Investitionen in die Sportinfrastruktur (5 000) Tit. 893 81 Sanierung kommunaler Sportstätten 5 000 Verpflichtungsermächtigung .................. davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2027 bis zu .................. im Haushaltsjahr 2028 bis zu .................. 328 000 250 000 50 000 28 000 Die Zuwendungen zur Projektförderung aus diesem Titel sollen zur Selbstbewirtschaftung veranschlagt werden. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € Kapitel 6092 – Anlage 3 Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (6092) Haushaltsvermerk – Ausgaben Haushaltsvermerk – Ausgaben 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 697 02, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 09, 893 12 und 896 01 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 893 10. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 2. Einsparungen bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 12 und 896 01 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: 893 10. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 3. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 09, 893 10, 893 12 und 896 01 dürfen bis zur Höhe von 50 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 892 10. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 3. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 10, 893 12 und 896 01 dürfen bis zur Höhe von 50 000 T€ der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: 892 10. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 4. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 684 01, 686 06, 686 31, 892 08 und 896 02. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 4. Die Ausgaben folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 684 01, 686 05, 686 06, 686 31, 697 02, 892 08, 893 09 und 896 02. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 5. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 697 02, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 09, 893 12 und 896 01. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 5. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 12 und 896 01. Die Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist in Höhe der im HKR-Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Mittel beschränkt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6092) 10. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen bei Tit. 892 10 bis zur Höhe von 50 000 T€ dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 10 und 896 01. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 10. Einsparungen bei den Verpflichtungsermächtigungen bei Tit. 892 10 bis zur Höhe von 50 000 T€ dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 10 und 896 01. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 11. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 697 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 10 und 896 01. Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR- Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 11. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 10 und 896 01. Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR- Verfahren auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 14. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 684 01, 686 31, 892 08, 892 11 und 896 02. Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR- Verfahren auf das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, nukleare Sicherheit, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 14. Die Verpflichtungsermächtigungen folgender Titel sind gegenseitig deckungsfähig: 684 01, 686 05, 686 31, 697 02, 892 08, 892 11 und 896 02. Die Deckungsfähigkeit ist in Höhe der im HKR- Verfahren auf das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, nukleare Sicherheit, Naturschutz und nukleare Sicherheit zugewiesenen Verpflichtungsermächtigungen beschränkt. Sie gilt nur innerhalb des jeweiligen Fälligkeitsjahres und ist auf 10 Prozent der Jahressumme aller einbezogenen Titel begrenzt. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. Tit. 685 03 Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel Tit. 685 03 Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel 247 855 249 855 Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... 121 735 41 530 46 979 33 226 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... 199 735 67 530 72 979 59 226 Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6092) Tit. 686 05 Nationale Klimaschutzinitiative Tit. 686 05 Nationale Klimaschutzinitiative Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... 468 098 106 370 119 655 112 073 80 000 50 000 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... 518 098 156 370 119 655 112 073 80 000 50 000 Tit. 892 10 Mikroelektronik für die Digitalisierung Tit. 892 10 Mikroelektronik für die Digitalisierung 1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 50 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 09, 893 10, 893 12 und 896 01. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 50 000 T€ zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 10, 893 12 und 896 01. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 2. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 50 000 T€ dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 10 und 896 01. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. 2. Einsparungen bei der Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 50 000 T€ dienen zur Deckung der weiteren Verpflichtungsermächtigungen bei folgenden Titeln: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 10 und 896 01. Bei der Inanspruchnahme des Deckungsvermerks ist das Bundesministerium der Finanzen zu beteiligen. Tit. 893 08 Zuschüsse für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben Tit. 893 08 Zuschüsse für die Anschaffung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben 1. Die Ausgaben sind in Höhe von 220 000 T€ gesperrt. Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Entwurf Beschlüsse des 8. Ausschusses Geldansätze bei Einnahmen und Ausgaben sowie bei Verpflichtungsermächtigungen in 1 000 € (noch Kap. 6092) Tit. 893 09 Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben Tit. 893 09 Förderung des Ankaufs von Bussen mit alternativen Antrieben Verbindliche Erläuterungen: Verbindliche Erläuterungen: Der Titel wird durch BMWE und BMV bewirtschaftet. Der Titel wird durch BMUKN und BMV bewirtschaftet. Bezeichnung 1 000 € Bezeichnung 1 000 € 1. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) 61 1. Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) 61 (…) (…) Zusammen 462 078 Zusammen 462 078 (…) (…) Tit. 893 10 Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich Tit. 893 10 Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 05, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 697 02, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 09, 893 12 und 896 01. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: 661 09, 683 03, 683 04, 683 05, 683 08, 686 03, 686 08, 686 13, 686 14, 686 15, 686 16, 686 28, 686 34, 687 02, 697 01, 882 01, 892 01, 892 02, 892 03, 892 07, 893 01, 893 03, 893 04, 893 12 und 896 01. Tit. 896 02 Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland Tit. 896 02 Investitionen zum Schutz des Klimas und der Biodiversität im Ausland Verpflichtungsermächtigung ..................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ..................... 1 040 573 100 342 151 399 167 832 160 000 141 000 110 000 90 000 55 000 35 000 30 000 Verpflichtungsermächtigung ...................... davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2027 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2028 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2029 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2030 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2031 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2032 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2033 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2034 bis zu ..................... im Haushaltsjahr 2035 bis zu ..................... 1 088 231 148 000 151 399 167 832 160 000 141 000 110 000 90 000 55 000 35 000 30 000 Tit. 919 01 Zuführung an Rücklage Tit. 919 01 Zuführung an Rücklage 2 100 000 2 098 000 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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