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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur für Weltraumdienste der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/696

dip / drucksache 29.06.2026 · WP 21 · 309/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur für Weltraumdienste der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/696 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 309/1/26 29.06.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - K - Wi zu Punkt ... der 1067. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2026 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur für Weltraumdienste der Europäischen Union und zur Änderung Verordnung (EU) 2021/696 COM(2026) 152 final; Ratsdok. 7998/26 A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: Der Bundesrat begrüßt die Schaffung eines vom Mehrjährigen Finanzrahmen unabhängigen Rechtsrahmens für die künftige Agentur für Weltraumdienste der Europäischen Union (European Union Space Services Agency, EUSSA), um deren Betrieb sowie die Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der EU im strategisch relevanten und dynamischen Weltraumsektor langfristig zu sichern. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren darauf zu achten, dass keine sachlich nicht zwingend gebotene Verlagerung von Zuständigkeiten von den Mitgliedstaaten auf die Europäische Union sowie von der Kommission und der ESA hin zur EUSSA erfolgt. Damit einhergehende Doppelstrukturen und Duplizierungen von Fähigkeiten sind zu vermeiden. Es ist sicherzustellen, dass bestehende Vereinbarungen zur Aufgaben- und Rollenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten, der ESA und der Europäischen Union (zum Beispiel im Financial Framework Partnership Agreement, FFPA), die das Ergebnis langjähriger Verhandlungen sind, nicht einseitig beeinträchtigt werden. Die Übertragung neuer Aufgaben- und Themenfelder auf die EUSSA bedarf einer fortlaufenden kritischen Prüfung. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die neu übertragenen Aufgaben durch die verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe nicht beliebig ausgeweitet werden. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf eine Klarstellung in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer ii) hinzuwirken, die sicherstellt, dass die bestehende Aufgabenteilung zwischen EUSSA, Kommission und ESA und insbesondere die maßgebliche Rolle der ESA bei der Entwicklung zukünftiger Generationen von Systemen gewahrt bleibt. Nach Auffassung des Bundesrates bedarf es einer Klarstellung zu den Aktivitäten im Bereich des Zugangs zum Weltraum nach Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe k, die gewährleistet, dass keine Doppelstrukturen oder Duplizierungen bestehender Zuständigkeiten und Fähigkeiten der ESA sowie des EU-ESA Space Council entstehen. Insbesondere darf es nicht zu einer Schwächung oder Überlagerung der bestehenden Rolle der ESA im Bereich Trägerraketen und Transport zum All kommen. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit eines effizienten und wirtschaftlichen Einsatzes der für die EUSSA vorgesehenen Mittel und bittet die Bundesregierung, hierauf im weiteren Verfahren besonderen Wert zu legen. B Der Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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