Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur für Weltraumdienste der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/696
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur für Weltraumdienste der Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/696
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 309/26 (Beschluss)
10.07.26
Beschluss
des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Agentur für Weltraumdienste der
Europäischen Union und zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/696
COM(2026) 152 final; Ratsdok. 7998/26
Der Bundesrat hat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat begrüßt die Schaffung eines vom Mehrjährigen Finanzrahmen
unabhängigen Rechtsrahmens für die künftige Agentur für Weltraumdienste der
Europäischen Union (European Union Space Services Agency, EUSSA), um
deren Betrieb sowie die Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der EU im
strategisch relevanten und dynamischen Weltraumsektor langfristig zu sichern.
2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im weiteren Verfahren darauf zu
achten, dass keine sachlich nicht zwingend gebotene Verlagerung von
Zuständigkeiten von den Mitgliedstaaten auf die Europäische Union sowie von der
Kommission und der ESA hin zur EUSSA erfolgt. Damit einhergehende
Doppelstrukturen und Duplizierungen von Fähigkeiten sind zu vermeiden. Es ist
sicherzustellen, dass bestehende Vereinbarungen zur Aufgaben- und
Rollenverteilung zwischen den Mitgliedstaaten, der ESA und der Europäischen Union
(zum Beispiel im Financial Framework Partnership Agreement, FFPA), die das
Ergebnis langjähriger Verhandlungen sind, nicht einseitig beeinträchtigt
werden. Die Übertragung neuer Aufgaben- und Themenfelder auf die EUSSA
bedarf einer fortlaufenden kritischen Prüfung. Darüber hinaus muss sichergestellt
werden, dass die neu übertragenen Aufgaben durch die verwendeten
unbestimmten Rechtsbegriffe nicht beliebig ausgeweitet werden.
3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, auf eine Klarstellung in Artikel 4
Absatz 2 Buchstabe a Ziffer ii) hinzuwirken, die sicherstellt, dass die
bestehende Aufgabenteilung zwischen EUSSA, Kommission und ESA und insbesondere
die maßgebliche Rolle der ESA bei der Entwicklung zukünftiger Generationen
von Systemen gewahrt bleibt.
4. Nach Auffassung des Bundesrates bedarf es einer Klarstellung zu den
Aktivitäten im Bereich des Zugangs zum Weltraum nach Artikel 4 Absatz 3
Buchstabe k, die gewährleistet, dass keine Doppelstrukturen oder Duplizierungen
bestehender Zuständigkeiten und Fähigkeiten der ESA sowie des EU-ESA Space
Council entstehen. Insbesondere darf es nicht zu einer Schwächung oder
Überlagerung der bestehenden Rolle der ESA im Bereich Trägerraketen und
Transport zum All kommen.
5. Der Bundesrat betont die Notwendigkeit eines effizienten und wirtschaftlichen
Einsatzes der für die EUSSA vorgesehenen Mittel und bittet die
Bundesregierung, hierauf im weiteren Verfahren besonderen Wert zu legen.
Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Agentur für Weltraumdienste der Europäischen Union und zur (Beschlussdrucksache)