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Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge JOIN(2025) 130 final; Ratsdok. 7558/25

dip / drucksache 02.06.2025 · WP 21 · 167/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge JOIN(2025) 130 final; Ratsdok. 7558/25 [Bundesrat Drucksache 167/1/25 02.06.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - AV - Fz - G - In - U - Wi zu Punkt ... der 1055. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2025 Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge JOIN(2025) 130 final; Ratsdok. 7558/25 A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Gesundheitsausschuss (G), der Ausschuss für Innere Angelegenheiten (In) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission für eine Europäische Strategie für eine Union der Krisenvorsorge[, die bereits eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen und Aktivitäten auf nationaler wie auch europäischer Ebene widerspiegelt]. EU G U [EU U] ... 2. Aufgrund der aktuell angespannten weltpolitischen Sicherheitslage ist es notwendig, dass sich die Europäische Union auf unterschiedliche Bedrohungslagen sowie Krisensituationen vorbereitet. 3. Mit der vorliegenden Mitteilung legt die Kommission eine Strategie zur Schaffung einer „Union der Krisenvorsorge“ vor. Hintergrund und Motiv für die Gemeinsame Mitteilung der Kommission ist erkennbar die gestiegene Gefährdungslage, die sich für die Union und ihre Mitgliedstaaten seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs auf die Ukraine, durch hybride Bedrohungen aber auch durch die gestiegenen Gefahren von Naturkatastrophen in Folge des fortschreitenden Klimawandels ergeben. Die aktuellen Krisenlagen stellen nahezu alle Mitgliedstaaten sowie die europäische Bevölkerung und die Wirtschaft vor außerordentliche Herausforderungen und bedürfen belastbarer Bewältigungsstrategien sowie gemeinsamer Anstrengungen für effektive Vorsorgemaßnahmen. 4. Der Bundesrat kann die aktuelle Problemwahrnehmung durch die Kommission aufgrund der unterschiedlichen Krisen- und Gefährdungslagen und der damit verbundenen besonderen Herausforderungen nachvollziehen. 5. Er unterstützt die verschiedenen Ansätze, die darauf abzielen, die gegenseitige solidarische Hilfeleistung der Mitgliedstaaten bei Katastrophen durch unterstützende Maßnahmen der Europäischen Union zu erleichtern und fortzuentwickeln. Eine abschließende Bewertung der oft nur abstrakt angesprochenen Vorhaben und Maßnahmen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt allerdings noch nicht möglich. Gleichwohl weist der Bundesrat bereits jetzt darauf hin, dass die EU bei allen Vorhaben und Maßnahmen, die den Bereich des Katastrophenschutzes betreffen, nach dem Normzweck und der rechtspolitischen Intention des Artikels 196 AEUV lediglich über eine „Unterstützungskompetenz“ verfügt. 6. Der Bundesrat weist darauf hin, dass mit Blick auf die unterstützende Kompetenz der Europäischen Union im Bereich des Katastrophenschutzes insbesondere Maßnahmen mit Blick auf grenzüberschreitende Ereignisse und Unterstützungsbedarfe bei EU-Maßnahmen einbezogen werden sollten. EU G EU In EU In EU In EU ... 7. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich einen EU-Tag für Krisenvorsorge, der besonders der Sensibilisierung für grenzüberschreitende Krisenvorsorge dienen sollte. Er sollte auch zum Anlass genommen werden, Erfahrungen und Best- Practices der jeweiligen nationalen Aktionstage auszutauschen, wie etwa der bundesweite Warntag von Bund, Ländern und Kommunen, der jährlich am zweiten Donnerstag im September stattfindet. 8. Der Bundesrat betont die besondere Bedeutung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen für die Resilienz und Krisenvorsorge und fordert die Kommission auf, spätestens bei der Umsetzung der Leitmaßnahmen „Sicherstellung der Versorgung mit Wasser und anderen kritischen natürlichen Ressourcen“ im Handlungsfeld 2 „Resilienz lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen“ (Leitmaßnahmen, Ziffer 11) eine Förderung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen zu ergänzen. Begründung (nur gegenüber dem Plenum): Im Handlungsfeld 2 „Resilienz lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen“ werden die unter die CER- und NIS-2-Richtlinie fallenden Sektoren und Branchen (Verkehr, Wasser, Abfallwirtschaft), also die sogenannten KRITIS, behandelt sowie darüber hinaus weitere Sektoren und Bereiche, denen eine zusätzliche Relevanz für eine bereitere gesellschaftliche Resilienz zugemessen wird. Mit Ausnahme der Themenkomplexe „Verkehr“ und „Wasser“ werden die übrigen hier fachlich behandelten Bereiche „Abfallbewirtschaftung“, „Naturschutz“ und „Hochwasserschutzpläne“ nur oberflächlich im Strategiepapier dargestellt. Die Kommission stellt in ihrer Strategie im Handlungsfeld 2 zwar fest, dass die EU die Umwelt schützen und naturbasierte Lösungen wie auch eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen fördern muss. Allerdings fehlt in den entsprechenden Leitmaßnahmen, hier vorrangig Ziffer 11, die konkrete Förderung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen. Die Leitmaßnahmen sollten daher spätestens zur Umsetzung um den Aspekt der Förderung des Schutzes der natürlichen Lebensgrundlagen ergänzt werden. 9. Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag einer EU-weiten Bevorratungsstrategie und einer Strategie zur Unterstützung medizinischer Gegenmaßnahmen (Leitmaßnahme 9) bei Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit. EU EU U EU G ... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung sich dafür einzusetzen, dass die EU- Strategie auch die Surveillance auf Infektionserreger als hochrelevante Gefahr für die Bevölkerung umfassen soll. Dabei sind insbesondere repräsentative Sentinel-Systeme, eine systematische genomische Überwachung für Krankheitserreger (Influenza, SARS-CoV-2, RSV, Mpox, Polio et cetera) und ein integriertes Abwassermonitoring zu berücksichtigen. Die für diese umfassende Surveillance etablierten Laborinfrastrukturen (Geräte, Workflows, IT-Systeme) stehen damit ohne zeitliche Verzögerung auch für die Diagnostik bioterroristisch relevanter Erreger zur Verfügung. Die genannten Maßnahmen sollten im Finanzrahmen der Europäischen Union berücksichtigt werden. Im Rahmen der Strategieentwicklung sollten auch biologische Bedrohungslagen mit hochpathogenen Erregern berücksichtigt werden. Die vorhandenen Strukturen sind lediglich für einzelne sogenannte High Consequence Infectious Disease-Fälle (HCID) ausgelegt. Da derartige Fälle besondere und aufwändige Vorkehrungen zur Versorgung, aber auch zur Verhinderung von Ausbreitungen in der Bevölkerung erfordern, sind für Bedrohungslagen mit vermehrtem Aufkommen von HCID-Fällen besondere Strategien und Strukturen zu schaffen. 10. Der Bundesrat erkennt die Bemühungen der Kommission, die Mitgliedstaaten bei Maßnahmen zur Steigerung der Resilienz gegenüber Krisen zu unterstützen. Hierzu verfügen sowohl die Europäische Union als auch die Mitgliedstaaten über vielfältige Instrumente, die auch in Zukunft analysiert, weiterentwickelt und optimiert werden sollten. Bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Krisenvorsorge gilt es auch weiterhin, die in den Mitgliedstaaten bestehenden und bewährten Strukturen des vorsorgenden Krisenmanagements zu berücksichtigen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die seitens der Kommission angesprochenen Maßnahmen der Krisenvorsorge weitestgehend nicht mehr zu den Aufgaben des Katastrophenschutzes zählen, sondern die Prävention und sektor- beziehungsweise fachspezifische Vorsorge- und Schutzmaßnahmen betreffen, die in die Zuständigkeit anderer Fachbereiche fallen. Letztlich sind sowohl private Betreiber sowie auf staatlicher Seite die einzelnen Ressorts beziehungsweise Fachbereiche nicht nur im Alltag, sondern vor allem auch in Krisenzeiten für ihre Aufgaben jeweils fachlich federführend zuständig und haben damit auch eigenverantwortlich Maßnahmen zur Vorbeugung von Krisen und Katastrophen innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs und der zugehörigen Fachgesetze zu EU In treffen. National müssten Umsetzungsmaßnahmen vor diesem Hintergrund über die entsprechenden Ressorts der Bundesregierung koordiniert werden. 11. Der Bundesrat unterstreicht, dass das Thema Forschungssicherheit ein zentrales Element der Resilienz der europäischen Wissenschaftssysteme ist. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Bundesrat die Bemühungen für eine stärkere Sensibilisierung von Hochschulen und Instituten im Rahmen der Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie. 12. Der Bundesrat pflichtet der Kommission bei, dass der doppelte Verwendungszweck bei Infrastrukturvorhaben systematisch einbezogen werden muss, insbesondere um die militärische Mobilität zu stärken. Vor diesem Hintergrund weist der Bundesrat darauf hin, dass im kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen Mittel zur Förderung der militärischen Mobilität bereitgestellt werden sollten, um nationale Investitionen durch europäische Mittel zu unterstützen und europäische Transportkorridore zu schaffen. 13. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission. B 14. Der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, der Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen. EU EU EU]

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