Schriftliche Frage 174 von Peter Felser (AfD): Wie hoch schätzt die Bundesregierung den wirtschaftlichen Schaden für die Geflügelwirtschaft durch den gegenwärtigen Ausbruch der Vogelgripp…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 174 von Peter Felser (AfD): Wie hoch schätzt die Bundesregierung den wirtschaftlichen Schaden für die Geflügelwirtschaft durch den gegenwärtigen Ausbruch der Vogelgripp…
Frage 174 (Peter Felser, AfD):
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den wirtschaftlichen Schaden für die Geflügelwirtschaft durch den gegenwärtigen Ausbruch der Vogelgrippe bis Ende 2025, und welche Abwehrmaßnahmen, inklusive bundesweiter Stallpflicht und Einschränkung des Artenschutzes, plant die Bundesregierung unabhängig von der EU-Ebene zum Schutz deutscher Verbraucher und Unternehmer der Geflügelwirtschaft?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 5. November 2025:
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) beobachtet die aktuelle Geflügelpestlage sehr genau und steht hierzu in engem Austausch mit den Ländern, um die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen und die Tiergesundheit in Deutschland zu sichern. Das Auftreten von Geflügelpest unmittelbar wie auch mittelbar auf einem Geflügel haltenden Betrieb hat massive wirtschaftliche Auswirkungen für den jeweiligen Betrieb. Bei Betrieben, bei denen die Geflügelpest festgestellt wurde, müssen die Bestände getötet und entsorgt werden, so dass eine wirtschaftliche Verwertung der Tiere vollständig ausfällt und zusätzliche Kosten anfallen. Auch die Betriebe im Umfeld von Seuchengehöften in sogenannten Schutz- und Überwachungszonen sind mit tiergesundheitsrechtlichen Auflagen, die mit finanziellen Belastungen einhergehen, konfrontiert. Eine quantitative Bewertung des Schadens für den Sektor ist jedoch aktuell nicht möglich. Mit dem geltenden Tiergesundheitsrecht besteht bereits ein breites, ausdifferenziertes und effizientes Rechtsinstrument, das auf einer fachlich ausgewogenen Risikoabschätzung beruht. Neben den direkt anzuwendenden EU-rechtlichen Regelungen bietet die nationale Geflügelpestverordnung die Möglichkeit für die zuständige Behörde, beispielsweise notwendige Biosicherheitsmaßnahmen (wie Aufstallungen, Verwendung von Schutzkleidung) anzuordnen. Die Anordnungsbefugnis für die Aufstallung liegt grundsätzlich bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Bereits in den letzten Jahren wurden Aufstallungsgebote risikoorientiert durch die zuständigen Landesbehörden angeordnet. Die amtlich angeordneten Maßnahmen flankieren die Eigenverantwortung der Tierhalterin und des Tierhalters, geeignete Schutzmaßnahmen für die Bestände zu ergreifen. Die zu ergreifenden Maßnahmen dienen dem Schutz der Geflügelbestände vor weiterer Ausbreitung des Seuchengeschehens und damit auch dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.
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