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Frage von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)

dip / rede 23.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Katrin Uhlig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048) Welche Datengrundlage hat die Bundesregierung in Hinblick auf die Änderungen zum Referenzertragsmodell, die hierbei geplante Einteilung in verschiedenen Regionen und die entsprechende Zuordnung der Landkreise zu diesen Regionen (Küstenregion, Mitte-Nord, Südregion) in § 36h des Entwurfs eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor herangezogen, und aus welchen Gründen hat sie sich gerade für diese Datengrundlage entschieden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Stefan Rouenhoff: Die Zuordnung der Landkreise zu den Regionen „Küste“ und „Mitte-Nord“ in § 36h EEG des Entwurfs eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor (EEG-Entwurf 2027) basiert auf Daten eines dem Umweltbundesamt vorliegenden Windatlasses. Dieser bundesweite und bundeseinheitliche Windatlas enthält räumlich hochaufgelöste Informationen zu den Windbedingungen in Deutschland. Es wurden ein Abgleich mit Windmessungen vorgenommen, Standortgüten für eine durchschnittliche, moderne Windenergieanlage räumlich hochaufgelöst ermittelt und Ertragsverluste angesetzt, wie sie bei Windparks angenommen werden können. Um die Qualität des Datensatzes für die Regionen „Küste“ und „Mitte-Nord“ weiter zu erhöhen, fand zudem ein Abgleich mit den im Marktstammdatenregister eingetragenen Standortgüten von realen Anlagen in Norddeutschland statt. Dabei wurden die Abstände der Anlagen aus dem Marktstammdatenregister und die damit einhergehenden durchschnittlichen Ertragsverluste explizit berücksichtigt. Diese Datengrundlage wurde wegen ihrer hohen Qualität und Genauigkeit hinsichtlich der Standortgüten und der hohen räumlichen Auflösung gewählt. Zudem werden durch die bundeseinheitliche Datengrundlage Diskontinuitäten vermieden. Da die Zuordnung der Landkreise in die Südregion im EEG-Entwurf 2027 nicht verändert wurde, fand hierzu keine neue Analyse statt.

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