Frage von Ulrich von Zons (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)
Teil von Protokoll der 95. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Ulrich von Zons (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/8048)
Worin besteht der konkrete gesetzgeberische Mehrwert einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung zur Verfassungstreue von Schöffen, wenn nach Auffassung der Bundesregierung die ganz überwiegende Mehrheit der Schöffen „mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes“ steht und verfassungsfeindliches Verhalten lediglich in absoluten Ausnahmefällen festgestellt wurde, und welche praktischen Defizite des geltenden Rechts sollen hierdurch behoben werden?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe:
Eine explizite gesetzliche Verankerung macht die Pflicht zur Verfassungstreue besser sichtbar und hebt deren besondere Bedeutung ausdrücklich hervor. Wir planen eine Regelung, die die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kodifiziert sowie Rechtsklarheit und Rechtssicherheit schafft. Denn schon bei der Aufstellung der Vorschlagslisten und der Wahl durch den Schöffenwahlausschuss ist die Verfassungstreue der Bewerberinnen und Bewerber zu beachten. Die Regelung soll sich nicht nur auf Schöffinnen und Schöffen, sondern auf alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beziehen. Aus diesem Grund soll sie ihren Standort auch im Deutschen Richtergesetz haben, wo eine Verfassungstreuepflicht für die Berufsrichterinnen und -richter bereits ausdrücklich geregelt ist. Zudem soll verdeutlicht werden, dass die Verfassungstreue nicht nur für den Zeitpunkt der Berufung ins richterliche Ehrenamt gilt, sondern während der gesamten Amtszeit. Wer nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht, darf kein Recht sprechen und ist deshalb abzuberufen.
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