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Schriftliche Frage 64 von Rainer Galla (AfD): Warum werden weder auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz noch auf der Internetseite des Bundesmi…

dip / schriftliche_frage 18.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 64 von Rainer Galla (AfD): Warum werden weder auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz noch auf der Internetseite des Bundesmi… Frage 64 (Rainer Galla, AfD): Warum werden weder auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz noch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Bezug auf den Richterwahlausschuss nicht zumindest die Namen und der Hintergrund der Mitglieder kraft Wahl (Artikel 95 Absatz 2 des Grundgesetzes – GG, § 2 des Richterwahlgesetzes – RiWG), die keine Mitglieder des Bundestages sein müssen, veröffentlicht, obwohl der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz für die Wahl der Richter des Bundesgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Bundesfinanzhofs und der Bundesminister für Arbeit und Soziales für die Wahl der Richter des Bundesarbeitsgerichts sowie des Bundessozialgerichts jeweils für die Einberufung (§ 8 Absatz 1 RiWG) und Leitung des Richterwahlausschusses (§ 9 Absatz 1 Satz 1 RiWG) zuständig ist, und wie rechtfertigt die Bundesregierung diesen Mangel an Transparenz, der meiner Auffassung nach geeignet ist, in diesem entscheidenden Bereich für die künftige Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung den Grundsatz der Volkssouveränität (Artikel 20 Absatz 2 Satz 1 GG) auf eine leere Hülle zu reduzieren, wenn öffentliche Kontrolle faktisch ausgeschaltet ist, so dass Interessenkonflikte und unlautere Einflussnahme kaum aufgedeckt werden können? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 17. September 2026: Der Richterwahlausschuss besteht zur gleichen Anzahl aus Mitgliedern kraft Amtes und Mitgliedern kraft Wahl (Artikel 95 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG), § 2 des Richterwahlgesetzes (RiWG)). Die Mitglieder kraft Wahl und ihre Stellvertreter beruft der Bundestag nach den Regeln der Verhältniswahl (Artikel 95 Absatz 2 GG, § 5 Absatz 1 RiWG). Wer gewählt werden kann, ist in § 4 Absatz 1 RiWG geregelt. Vorschlagsberechtigt sind nur die Fraktionen des Bundestages (Staats, Richterwahlgesetz, 2. Online-Auflage, 2016, § 5, Randnummer 2). Weder das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz noch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sind an der Wahl der Mitglieder kraft Wahl und ihrer Stellvertreter beteiligt. Die Wahl der Mitglieder kraft Wahl und ihrer Stellvertreter durch den Bundestag findet in öffentlicher Plenarsitzung statt. Die Protokolle des Bundestages über die Wahl sind öffentlich zugänglich. Siehe für die aktuelle 21. Legislaturperiode das Plenarprotokoll 21/6 vom 21. Mai 2025 (dort Tagesordnungspunkt 5 b; Wahlergebnis auf S. 459). Die Wahlvorschläge der Fraktionen sind ebenfalls öffentlich zugänglich. Siehe für die aktuelle Legislaturperiode Bundestagsdrucksache 21/210 (CDU/CSU), Bundestagsdrucksache 21/211 (AfD), Bundestagsdrucksache 21/212 (SPD), Bundestagsdrucksache 21/213 (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN) und Bundestagsdrucksache 21/214 (Die Linke). Alle aktuellen Mitglieder kraft Wahl und alle aktuellen Stellvertreter sind Mitglieder des Bundestages. Ihre jeweiligen Biographien und weitere Hintergründe finden sich auf der öffentlich zugänglichen Website des Bundestages unter der Rubrik „Abgeordnete“ (www.bundestag.de/a bgeordnete; letzter Aufruf: 14. September 2026).

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