Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Schöffenwahl und zur Überprüfung der Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter (Antwort zu Drs. 21/7164)
Text
Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Schöffenwahl und zur Überprüfung der Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter (Antwort zu Drs. 21/7164)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7420
21. Wahlperiode 29.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Christoph
Birghan, Stefan Möller und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7164 –
Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Schöffenwahl und zur Überprüfung
der Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Medienberichten zufolge hat die Bundesministerin der Justiz, Stefanie Hubig,
angekündigt, gesetzlich klarstellen zu wollen, dass Schöffen sich
verfassungstreu verhalten müssen (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article6a2f634b7
e682fc37fbfa188/justizministerin-will-gerichte-vor-rechtsextremen-schoeffen-
schuetzen.html). Die Bundesministerin sprach von Hinweisen, wonach sich
zunehmend Personen als Schöffen bewerben würden, die nicht mehr auf dem
Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stünden (ebd.).
Zudem kündigte sie einen Regelungsvorschlag an, um mögliche Blockaden bei
Schöffenwahlen bzw. Richterwahlen abzumildern (ebd.). Die Schöffenwahl
betrifft die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter an der Strafrechtspflege und
damit einen sensiblen Bereich zwischen demokratischer Teilhabe,
kommunalen Vorschlagsrechten, richterlicher Unabhängigkeit und Schutz der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Bedarf nach gesetzlichen Anpassungen im Richterrecht wird derzeit im
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erörtert. Die
Abstimmung hierzu ist noch nicht abgeschlossen. Zu einzelnen
Regelungsgegenständen eines möglichen Gesetzgebungsvorhabens und deren jeweiliger
Ausformung können daher noch keine näheren Angaben gemacht werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz vom 29. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Auf welche konkreten Erkenntnisse stützt die Bundesministerin der
Justiz ihre Aussage, es gebe Hinweise darauf, dass sich zunehmend
Personen als Schöffen bewerben, die nicht auf dem Boden der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung stehen, seit wann liegen der
Bundesregierung entsprechende Hinweise vor, und von welchen Stellen stammen
diese Hinweise, insbesondere gegebenenfalls von
Landesjustizverwaltungen, Gerichten, Kommunen, Staatsanwaltschaften,
Verfassungsschutzbehörden oder sonstigen Behörden?
Im Vorfeld der Schöffenwahl 2023 haben extremistische Parteien ihre
Mitglieder dazu aufgerufen, sich als Schöffinnen und Schöffen aufstellen zu lassen. Im
Jahr 2023 hat die bereits Anfang 2022 vom Bundesamt für Verfassungsschutz
als Verdachtsfall für verfassungsfeindliche Bestrebungen eingestufte Gruppe
„Freie Sachsen“ in seinem Telegram-Kanal an ihre 150.000 Abonnentinnen und
Abonnenten appelliert, sich „jetzt als Schöffe“ zu bewerben, „um die Justiz
nicht den linken Hobby-Richtern zu überlassen“. Die Gruppierung „Freie
Sachsen“ ist eine politische Partei und war bereits im Jahr 2023 als gesichert
rechtsextremistisch eingestuft (vergleiche Verfassungsschutzbericht Bund 2023).
2. Wie viele konkrete Fälle von Bewerbern für das Schöffenamt mit
mutmaßlich verfassungsfeindlichem Hintergrund sind der Bundesregierung
seit 2019 bekannt geworden (bitte nach Jahren, Bundesländern und
Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
3. Wie viele dieser in Frage 2 erfragten Fälle betrafen nach Kenntnis der
Bundesregierung tatsächlich gewählte Schöffen?
4. In wie vielen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung zu einer
Nichtwahl, Streichung von Vorschlagslisten, Amtsenthebung oder
sonstigen Maßnahme gegen Bewerber oder amtierende Schöffen wegen
Zweifeln an der Verfassungstreue?
Die Fragen 2 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Entsprechende Erkenntnisse entstehen im Zuständigkeitsbereich der Länder.
Der Bundesregierung liegen insoweit keine konkreten Zahlen vor.
5. Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „rechtsextrem“ arbeitet die
Bundesregierung im Zusammenhang mit der Schöffenwahl?
6. Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Formulierung, eine Person stehe „nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich
demokratischen Grundordnung“?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung benutzt im Zusammenhang mit der Schöffenwahl keine
Arbeitsdefinition dieses Begriffes. Nach gefestigter Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist bereits nach der aktuellen Rechtslage die
besondere Verfassungstreue maßgebend als Voraussetzung für die Ernennung
der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Die Bewertung konkreter
Sachverhalte obliegt der Rechtsprechung.
7. Soll nach Auffassung der Bundesregierung bereits eine bloße politische
Einstellung, eine Parteimitgliedschaft, eine Beobachtung durch den
Verfassungsschutz, eine strafrechtliche Verurteilung oder ein konkretes
Verhalten für einen Ausschluss vom Schöffenamt relevant sein?
Es muss bereits nach derzeitiger Rechtslage jeweils im konkreten Einzelfall
entschieden werden, ob die betreffende Person durch ein bestimmtes Verhalten
die Annahme begründet, dass sie nicht jederzeit für die freiheitliche
demokratische Grundordnung eintritt.
8. Soll die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei oder Organisation
aus Sicht der Bundesregierung künftig ein Ausschlussgrund für das
Schöffenamt sein können, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen
und auf welcher Grundlage?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
9. Welche konkreten gesetzlichen Änderungen im Bereich der
Schöffenwahl plant die Bundesregierung, und wann soll ein entsprechender
Gesetzentwurf vorgelegt werden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
10. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu Bewerbungen oder
Tätigkeiten von Schöffen mit
a) linksextremistischem,
b) islamistischem und
c) auslandsbezogenem-extremistischem
Hintergrund vor, und wenn ja, wie viele Fälle sind der Bundesregierung
jeweils seit 2019 bekannt geworden (bitte nach Jahren, Bundesländern
und Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
Nein. Die Antwort bezieht sich auf die präsenten Erkenntnisse. Eine spezielle
Sichtung des immensen Aktenbestandes der Bundesregierung (mit
Geschäftsbereich) wäre mit unzumutbarem Aufwand verbunden (als
auskunftsbeschränkender Sachverhalt: BVerfG, Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11,
Randnummer 249 folgend).
In diesem konkreten Fall müssten Aktenbestände zu einem Personenpotential
von mehreren 10 000 Personen gesichtet werden. Erschwerend kommt hinzu,
dass in der Fragestellung nach allgemeinen Erkenntnissen zu Tätigkeiten oder
Bewerbungen als Schöffen, seit 2019, gefragt wird, folglich müssten
umfangreiche Suchabfragen im Aktenbestand zu einer Vielzahl von Einzelpersonen
aus verschiedenen Phänomenbereichen durchgeführt werden.
Eine Suchanfrage im elektronischen Aktensystem kann diese Suche aus
mehreren Gründen nicht wesentlich erleichtern. Dies würde jeweils einen erheblichen
– je nach Umfang des Dokuments einen immensen – Arbeitsaufwand
verursachen. Im Ergebnis würde eine Sichtung der Dokumente einschließlich einer
etwaigen Identitätsprüfung – auch unter Berücksichtigung des vorgetragenen
Auskunftsinteresses – einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand in den
thematisch betroffenen Abteilungen verursachen. Eine Auskunft kommt daher
nicht in Betracht. Der mit der händischen Suche verbundene Aufwand würde
die Personalressourcen unterschiedlicher Fachabteilungen für mehrere Monate
vollständig beanspruchen und ihre Arbeit zum Erliegen bringen.
11. Warum stellt die Bundesministerin der Justiz in ihren öffentlichen
Äußerungen nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere auf
Rechtsextremismus ab?
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz hat in ihren
Äußerungen stets deutlich gemacht, dass alle Personen, die für die Justiz arbeiten,
fest auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung stehen
müssen. Ein Ausschluss vom Schöffenamt muss unabhängig davon sein, vor
welchem politischen Hintergrund das verfassungsfeindliche Verhalten steht.
12. Beabsichtigt die Bundesregierung eine phänomenbereichsübergreifende
Regelung für alle verfassungsfeindlichen Bestrebungen, und wenn nein,
warum nicht?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
13. Welche bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten gibt es nach Auffassung
der Bundesregierung bereits heute, ungeeignete Personen vom
Schöffenamt auszuschließen?
Die besondere Verfassungstreue ist nach gefestigter Rechtsprechung des
BVerfG schon nach aktueller Rechtslage eine zwingende Voraussetzung für die
Ernennung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Nicht nur
hauptamtliche, sondern auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter unterliegen einer
Pflicht zur besonderen Verfassungstreue. Dies folgt aus der Funktion
ehrenamtlicher Richterinnen und Richter als den hauptamtlichen Richterinnen und
Richtern gleichberechtigte Organe genuin staatlicher Aufgabenerfüllung (näher
dazu BVerfGE 39, 334, 346 folgend, BVerfGE 55, 372, 391 folgend, BVerfGE
39, 334, 346, BVerfGE 48, 300, 321; zuletzt bestätigt durch Beschluss der
1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Mai 2008 – 2 BvR 337/08, juris). Für
hauptamtliche Richterinnen und Richter ist dies bereits explizit in § 9
Nummer 2 des Deutschen Richtergesetzes geregelt.
14. Hält die Bundesregierung die bestehenden Regelungen für unzureichend,
wenn ja, aus welchen konkreten Gründen, und wenn nein, warum ist aus
Sicht der Bundesregierung eine Neuregelung notwendig?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Pläne der Bundesregierung zur Änderung der Schöffenwahl und zur Überprüfung der Verfassungstreue ehrenamtlicher Richter (Antwort)