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Frage von Aaron Valent (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666)

dip / rede 12.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 39. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Aaron Valent (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/2666) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu möglichen Unterwanderungen des Schöffenamtes durch Rechtsextremisten und Reichsbürger in Deutschland vor, wie in Medienberichten angegeben (https://correctiv.org/aktuelles/justiz-polizei/2024/06/05/mindestens-elf-verfassungsfeindliche-schoeffen-rechtsextreme-reichsbuerger/; www.deutschlandfunk.de/schoeffen-bewerbung-ehrenamt-rechtsextreme-100.html; www.lto.de/recht/hintergruende/h/schoeffen-wahl-jahr-recherche-justiz-extremisten-gerichte-ehrenamtliche-richter), und, wenn ja, plant die Bundesregierung, gesetzgeberisch dagegen vorzugehen, zum Beispiel durch eine Gesetzesinitiative, um die Verfassungstreuepflicht gesetzlich zu verankern, wie es auch die Justizministerinnen und Justizminister der Länder auf der Herbstkonferenz am 7. November 2025 vorschlagen (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/justizministerkonferenz-sachsen-schoeffeamt-verfassungstreue#:~:text=Die%20L%C3%A4nder%20betonen%20gleichwohl%2C%20dass,sich%20hier%20sorgsam%20abstimmen%20m%C3%BCssen; www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/justiz-schoeffen-wahl-blockade-reform-100.html)? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Dass es ganz offensichtlich Tendenzen aus den von Ihnen genannten Kreisen gibt, gerade das Schöffenamt – einen wichtigen Pfeiler der Bürgerteilteilhabe am Staatswesen – durch die Besetzung mit Verfassungsfeinden zu unterwandern, ist alarmierend. Diese Hinweise sollten nicht verharmlost werden. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass es sich bislang auf das ganze Bundesgebiet gesehen noch um Einzelfälle handelt. Dennoch ist Wachsamkeit geboten. Darin ist sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) mit allen demokratischen Kräften im Parlament einig. Bereits in der letzten Legislaturperiode gab es einen Gesetzentwurf hierzu, der aber letztlich nicht zum Abschluss kam. Daher wird das BMJV einen neuen Gesetzentwurf erarbeiten, der das Erfordernis der Verfassungstreue von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern ausdrücklich regelt. Anzumerken ist aber, dass bereits nach geltender Rechtslage eine Berufung erkennbar verfassungsfeindlicher ehrenamtlicher Richterinnen und Richter ausgeschlossen ist. Nicht nur hauptamtliche, sondern auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter unterliegen einer Pflicht zur besonderen Verfassungstreue. Dies folgt aus der Funktion ehrenamtlicher Richterinnen und Richter als den hauptamtlichen Richterinnen und Richtern gleichberechtigte Organe staatlicher Aufgabenerfüllung; verfassungsrechtlich abgesichert durch Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes. Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Die vom BMJV geplante explizite gesetzliche Verankerung macht die Pflicht der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zur Verfassungstreue aber besser sichtbar und hebt deren besondere Bedeutung ausdrücklich hervor.

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